Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
weitere Profile
(...) Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Studien hinweisen, die die psychischen Auswirkungen von Cannabis in den Blickpunkt stellen (mehr hierzu finden Sie bereits hier im Forum). Diese Ergebnisse sollten Ihnen helfen, Ihre Kinder von den negativen Nebenwirkungen des Cannabiskonsums zu überzeugen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Mechthild Dyckmans
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Kinder und Jugend
26.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich habe in unserem örtlichen Amtsblatt einen interessanten Bericht zum Thema Komasaufen gelesen. Da mir das Thema auch schon in Vergangenheit immer wieder Grund zur Aufregung gegeben hat und ich mich immer noch frage, warum dagegen so wenig unternommen wird, möchte ich Sie als Drogenbeauftragte der BRD einfach mal direkt fragen was man in unserem Land in Zukunft vor hat, dagegen zu tun.

Dazu möchte ich das ganze Thema mit ein paar Zahlen und Zitaten verdeutlichen:

Alle Zitate stammen aus dem Amtsblatt Ettlingen KW12 vom 25.März 2010 - Seite 24 ( www.ettlingen.de )

  • "Die Versorgung eines komatös alkoholisierten Jugendlichen verschlingt mit Polizeieinsatz, Rettungsdienst und Krankenkasse durchschnittlich ca. € 1.800,-. Die Polizeikosten zahlt der Steuerzahler, der Rest die Krankenkasse (meist der Eltern) aus dem Topf der Beitragszahler."

  • "Bei bundesweit ca. 26.000 Fällen kommt da ein Betrag von ca. 46,8 Mio € zusammen. Und das ist nur für die Ausnüchterung ohne weitere klinische oder sonstige Folgemaßnahmen. In Karlsruhe gab es z.B. 2009 - 107 Klinikeinlieferungen. Ein Plus von 133% gegenüber 2008."

Meine persönlichen Vorschläge wären deshalb folgende:

  • Ein generelles bundesweites Alkoholverbot (Bier, Wein, etc.) für Personen unter 21 Jahren.
  • Verkauf von Alkohol nur in speziellen Alkoholgeschäften mit Überprüfung des Ausweises (nicht im Supermarkt oder an Tankstellen / alle Diskotheken wo Alkohol ausgeschenkt wird ab 21Jahren)
  • Den Einsatz von komatös eingelieferten Jugendlichen unter 18Jahren sollten deren Eltern bezahlen müssen (max. €1.800,- aber min. €1.000,- da sonst kein Lerneffekt eintritt), bei Personen über 18Jahren sollten diese selbst zur Rechnung gezogen werden.

"An anderer Stelle streichen die Krankenkassen Leistungen. (...) Wäre das Geld im Bereich Bildung nicht besser investiert?" Was meinen Sie dazu???

Mit freundlichen Grüßen

A.
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
18.05.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Sie machen sich in Ihrem Schreiben Sorgen um das Rauschtrinken bei Jugendlichen und schlagen neben der Beschränkung des Verkaufs auf spezielle Verkaufsstellen auch ein generelles Verbot des Verkaufs von Alkohol an Personen unter 21 Jahre vor. Zudem fordern Sie, die Kosten für eine Alkoholintoxikationsbehandlung den Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten aufzuerlegen.

Ob mit diesen Maßnahmen tatsächlich eine Reduzierung des jugendlichen Rauschtrinkens erreicht werden könnte, darf zumindest bezweifelt werden. Schon heute ist der Verkauf von Spirituosen an unter 18-Jährige verboten und dennoch steigt die Zahl der sehr jungen Menschen, die ins Krankenhaus eingeliefert werden. Eine Beschränkung des Verkaufs von Alkohol auf bestimmte Verkaufsstellen wäre derzeit politisch nicht durchsetzbar. Hier müssen andere Wege beschritten werden, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu fördern.

Was die Altersgrenzen angeht, ist der Verkauf von Spirituosen an Personen unter 18 Jahren und von Bier und Wein an Personen unter 16 Jahren bereits jetzt nicht gestattet. Diesen Personen ist auch der Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten. Leider ist dies nur wenig bekannt.

Die bestehenden Regelungen zum Jugendschutz müssen strikt eingehalten werden, so dass Jugendliche an Alkohol erst gar nicht herankommen. Hier besteht ein Vollzugsproblem. Jugendliche dürfen keine Spirituosen kaufen, und unter 16-Jährige auch kein Bier und keinen Wein.

Sie schlagen in Ihrem Schreiben auch vor, den Eltern jugendlicher Patienten, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden, die Kosten der ärztlichen Behandlung und alle damit verbundenen Kosten aufzuerlegen.

Der Vorschlag mag auf den ersten Blick Charme haben. Aber so funktioniert unser Gesundheitssystem nicht. Schließlich muss auch der Motorradfahrer nicht die Kosten der Behandlung tragen, obwohl er zu schnell gefahren ist und sich bei einem von ihm herbeigeführten Unfall verletzt hat. Es ist weder möglich, noch wünschenswert, jedem Bürger seine individuell verursachten Gesundheitskosten zuzuordnen.

Ich stimme Ihnen aber zu, dass die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mehr in die Pflicht genommen werden müssen. Daher werden ich durch die Unterstützung spezieller Kampagnen, die sich besonders an Eltern richten, versuchen, diese stärker für das Problem zu sensibilisieren und sie bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen.

Erfolgversprechend erscheint eine vielseitige, an Prävention, Aufklärung und Beratung in Verbindung mit einer konsequenten Umsetzung der bestehenden Jugendschutzgesetze orientierte Alkoholpolitik.

Dort setzt das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte bundesweite Projekt "HaLT – Hart am Limit" www.halt-projekt.de an. Durch Beratungsangebote an Jugendliche, die Einbeziehung der Eltern und der jeweiligen Kommunen konnte in vielen Gemeinden ein deutlicher Rückgang der dortigen Einlieferungszahlen verzeichnet werden.

Durch konsequente Alterskontrollen vor Ort kann verhindert werden, dass Jugendliche Alkohol kaufen. Ich bin im Gespräch mit dem Einzelhandelsverband, um hier für Verbesserungen zu sorgen. In Zukunft sollte generell von jungen Menschen an der Kasse ein Ausweis verlangt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.03.2010
Von:

Sehr gehrte Frau Dykmann

Die Europäische Union ist nach einer Öffentlichen Anhörung zur Schlußfolgerung gekommen das die Laufenden Gesetze zur Drogenpolitik in der Europäischen Union mehr Schaden angerichtet haben als gutes getan. Carel Edwards der Vorsitzende der Drogenkontrolleinheit der Eu Kommission sagt: Wir wissen das Repression nicht funktioniert.(Quelle. ENCOD . DE)
Unter Berücksichtigung des BGH Urteils: BVerfGE 90,145 Cannabis :
"Da Strafnormen die "ultima ratio" im Instrumentarium des Gesetzgebers darstellten, sei aus verfassungsrechtlicher Sicht ein besonders strenger Maßstab an die Gründe zu legen, die den Gesetzgeber zur Ungleichbehandlung veranlaßten. Der Gesetzgeber habe seine Einschätzungen und Prognosen, die er dem Erlaß eines Gesetzes zugrunde gelegt habe, fortlaufend zu überprüfen und das Gesetz gegebenenfalls geänderten Erkenntnissen anzupassen. Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen, die sich die Strafkammer zu eigen mache, könnten die Einschätzungen, Bewertungen und Prognosen, mit denen der Gesetzgeber die Strafbarkeit des Cannabiskonsums begründet habe, nicht mehr aufrechterhalten werden."

Was ändert sich dadurch in Deutschland?

Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
21.05.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Ich möchte nochmals betonen, dass in der Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung die Repression nur ein Baustein einer effektiven Suchtpolitik ist und nicht im Vordergrund steht. Dies habe ich Ihnen aber bereits in Beantwortung Ihrer Frage vom 17. Dezember 2009 ausführlich dargelegt.

Die von Ihnen genannte Öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament befasste sich mit einer Studie der Europäischen Kommission zur Entwicklung der illegalen Drogenmärkte 1998-2007. Diese Studie sowie ihre Schlussfolgerungen sind mir bekannt und wurden hier intensiv diskutiert.

Für Deutschland kann ich nur immer wieder wiederholen, dass es nicht beabsichtigt ist, Cannabis zu legalisieren.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.03.2010
Von:

Werte Frau Dyckmans,

ich hoffe Sie, insbesondere durch ihren juristischen Hintergrund, können mir meine folgende Frage beantworten:

Am 25.1. beantworteten Sie die Frage von Herrn Fürmann mit "Das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten soll nicht nur den Einzelnen - und besonders Jugendliche - vor Gesundheitsgefahren und den Gefahren einer psychischen Abhängigkeit schützen, sondern auch den Einzelnen und die Bevölkerung vor kriminellen Organisationen und den Folgen der organisierten Kriminalität."

Ich habe damit ein Verständnisproblem. Meines Erachtens kann ein Verbot keine ehrliche Aufklärung ermöglichen, ergo insbesondere keine Jugendlichen vor den potentiellen Gefahren schützen.

Wie kann ein Verbot, dass erst einen Schwarzmarkt - und die kriminellen Organisationen - ermöglicht, Einzelne und die Gesellschaft als Ganzes schützen?


mfg,
M.
Antwort von Mechthild Dyckmans
2Empfehlungen
06.05.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Wie ich bereits häufiger in diesem Forum ausgeführt habe, ist der Konsum von Cannabis nicht unbedenklich. Nach Auffassung der Bundesregierung ist aufgrund der bekannten und wissenschaftlich belegten Gesundheitsrisiken des Cannabiskonsums eine Freigabe des Anbaus, des Handels und des Inverkehrbringens von Cannabis nicht zu verantworten. Daher stellt sich auch nicht die Frage nach einem staatlich kontrollierten Anbau.

Auch der Konsum von Tabak und Alkohol ist mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Dies kann aber kein Argument dafür sein, diesen bestehenden Gesundheitsrisiken durch eine Legalisierung von Cannabis noch weitere hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
Ergänzung vom 07.05.2010
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Frage.

Nach der Lektüre Ihres Schreibens könnte man den Eindruck haben, dass kriminelle Organisationen und Drogenhandel eine Folge des Cannabisverbots sei. Das sehe ich anders: Märkte entstehen durch Angebot und Nachfrage, nicht durch Verbote. Und die organisierte Kriminalität würde auch nicht plötzlich verschwinden, wenn Cannabis legalisiert würde.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Betäubungsmittelgesetz den Zweck, die menschliche Gesundheit und die wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Grundlagen der Gesellschaft zu schützen.

Eine objektive Aufklärung über die gesundheitlichen und sozialen Risiken des Cannabiskonsums ist jedenfalls geeignet, die Nachfrage zu reduzieren.

Dies belegen die zahlreichen Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und vieler anderer Institutionen, auch in den Ländern, Städten und Gemeinden, zum Thema Cannabis.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich möchte an Herrn Steldingers Frage vom 30.03.10 anknüpfen und mich ebenfalls auf Ihre Antwort an Herrn Fürmann vom 25.01.10 beziehen.

Ich habe meinerseits nämlich das Problem, nicht ganz zu verstehen, wie das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten die Bevölkerung vor kriminellen Organisationen und den Folgen der organisierten Kriminalität schützen soll.

Das Verbot verhindert doch eine legale Betätigungsmöglichkeit beim Umgang mit Cannabis, wodurch überhaupt erst die Grundlage dafür geschaffen wird, dass kriminelle Organisationen die Bedienung der zweifellos vorhandenen Nachfrage übernehmen.
Müsste man nicht ehrlicherweise sagen, dass der Gesetzgeber, durch das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten, der organisierten Kriminalität einen lukrativen Markt reserviert und es kriminellen Organisationen ermöglicht, Milliardengewinne zu erwirtschaften, welche anschließend zur Finanzierung weiterer krimineller Projekte genutzt werden können?
Betätigt sich der Gesetzgeber in diesem Sinne nicht sogar als Förderer organisierter Kriminalität?

Die Alkoholprohibition in den USA der 1920er Jahre ist doch ein gutes Beispiel.
Würden Sie sagen, die organisierte Kriminalität ging damals durch das Verbot zurück, oder trug die Prohibition eher dazu bei, kriminelle Strukturen zu stärken?
Welchen Grund, denken Sie, hatte die Aufhebung der amerikanischen Alkoholprohibition im Jahr 1933?

Bitte erklären Sie, durch welchen genauen Wirkmechanismus das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten Ihres Erachtens die Bevölkerung vor kriminellen Organisationen und den Folgen der organisierten Kriminalität schützt.

Können Sie sich vorstellen, dass das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten auch negative Folgen hat? Wenn ja, welche negativen Folgen könnten das sein?

Für Ihre Antworten danke ich Ihnen schon im Vorraus.

Freundliche Grüße
Antwort von Mechthild Dyckmans
3Empfehlungen
06.05.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Konsum von Cannabis birgt vor allem erhebliche Gesundheitsgefahren. Um die Bevölkerung vor diesen Gefahren zu schützen, muss eine verantwortungsvolle Politik danach streben, den Konsum von Cannabis zu reduzieren, unter anderem durch ein Verbot des Handels. Das Ziel des Verbots des Handels mit Cannabis ist die Reduzierung des Konsums und damit der Schutz vor den von Cannabis ausgehenden Gesundheitsgefahren.

Ob eine Verminderung des Cannabiskonsums eher durch das Strafrecht oder durch eine Freigabe von Cannabis erreicht werden kann, wird durch einzelne Gruppen unterschiedlich gesehen. Deutschland hat sich in den internationalen Suchtstoffabkommen dazu verpflichtet, den Handel mit Cannabis unter Strafe zu stellen, und sie wird darin von der internationalen Gemeinschaft bestärkt.

Die Bundesregierung sieht daher derzeit keine Veranlassung, eine Freigabe von Cannabis anzustreben.

Das Ziel der Cannabispolitik muss wegen der von Cannabis ausgehenden Gesundheitsrisiken die Reduzierung des Konsums sein. Hierzu setzt die Bundesregierung nicht nur auf die Angebotsreduzierung durch das Betäubungsmittelgesetz, sondern auch auf die Reduzierung der Nachfrage durch Prävention, Beratung und Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
02.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dykmann,

es existiert offenbar ein riesiger Schwarzmarkt für Cannabisprodukte! Wissen Sie, ob dies
die Verbreitungsmöglichkeit von anderen illigalen Drogen wie z.B. Kokain oder Heroin begünstigt?

Wenn Sie es nicht wissen: Was glauben Sie?

Mit freundlichem Gruß
Seven
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
06.05.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Frage, ob der Handel mit Cannabis die Verbreitung anderer illegaler Drogen begünstigt, ist nicht eindeutig zu beantworten, da hierüber kaum verlässliche repräsentative Daten vorliegen.

Die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) hat daher im Jahr 2009 eine Konsumentenbefragung unter 171 Cannabiskonsumenten durchgeführt. Die meisten gaben an, ihr Cannabis von bekannten Dealern oder Freunden zu beziehen. Die Frage, ob die Bezugsquellen auch andere illegale Drogen weitergeben, wurde bei 102 gültigen Antworten 42 Mal bejaht, wobei offenbar meist Ecstasy, Amphetamine oder Kokain, aber kaum Opioide (also unter anderem Heroin) weitergegeben werden. Die DBDD schließt daraus, dass der Konsum größtenteils im privaten, freundschaftlichen Umfeld stattfindet und die Märkte für Cannabis, Clubdrogen und Heroin relativ strikt getrennt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Mechthild Dyckmans
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.