Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Ich möchte zunächst daran erinnern, dass Cannabis nicht die harmlose Droge ist, als die Sie sie in Ihrem Schreiben darstellen möchten. Eine Cannabisintoxikation führt nach anfänglicher Euphorie zu Müdigkeit, motorischen Störungen, beeinträchtigt Konzentration, Reaktionszeit und Gedächtnis, Wahrnehmungsstörungen, Gleichgültigkeit, Panikreaktionen, manchmal auch zu psychotischen Reaktionen, Verwirrtheit, Gedächtnisverlust und Halluzinationen. Es senkt bei Dauerkonsum die Lern- und Gedächtnisleistung, belastet bei Inhalation die Atemwege und kann zu einer psychischen Abhängigkeit führen. Besonders bei Konsum im Jugendalter kann die Hirnentwicklung beeinträchtigt werden.
Wenn man die Zulassung von Cannabinoiden als Arzneimittel für schwere Erkrankungen diskutiert, muss man nicht nur sorgfältig prüfen, ob sie wirksam und sicher sind, sondern auch, ob Sie tatsächlich das Spektrum der Behandlungsmöglichkeiten gegenüber bisherigen Therapien erweitern, oder ob derselbe Effekt, zum Beispiel in der Schmerzbehandlung, nicht auch mit bereits bestehenden, in der klinischen Praxis bewährten Therapieformen erreicht werden kann.
Bei der Nutzen/Risikoabwägung von Cannabis kommen viele wissenschaftliche Experten zu der übereinstimmenden Ansicht, dass die belegten Behandlungseffekte durch die Nebenwirkungen und die die fehlende Dosierbarkeit sehr eingeschränkt werden. Vor einem medizinischen Einsatz müssen erst weitere wissenschaftlich belegbare Ergebnisse, unter anderem zur Effektivität und Dosierung bei bestimmten Krankheitsbildern, vorliegen.
Ich gehe davon aus, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen so schnell wie möglich über eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Cannabis als Medizin entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans