Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
weitere Profile
(...) Im Internet sind viele Informationen zum Thema Cannabis unterwegs, die einer kritischen Betrachtung nicht immer standhalten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
04.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mechthild Dyckmans,

erst mal wünsche ich Ihn nachträglich alles gute zur Wahl des Amtes als Drogenbeauftragte, Ich bin 19 Jahre alt und konsumiere seit etwa 6 Jahren Drogen, und war davon etwas mehr als ein Jahr Herion abhängig. Seit Anfang Oktober dieses Jahres hat sich mein Konsum auf Marihuana geringert.Im Moment warte ich auf die Kostenzusage um in Langzeit Therapie zugehen.
Wollt Sie gern mal fragen was Sie in der Aufklärung von Drogen verbessern möchten und oder ändern?
Was möchten Sie hinsichtlich der steigenden alk. abhängigen ind der Jugend unternehmen??
(finde die gesetzliche lage von cannabis im vergleich zur gesetzlichen von alk. zu unterschiedlich man sollte sich entscheiden ob der konsum von beiden legal ist oder beide gesetzlich verboten werden sollten, da der konsum in etwa die gleichen bewusstseins erweiteren effekte u. einschränken hat und darum die gleiche gesetzes behandlung verdienen würde.)
In welche Richtung würden Sie die Politik einschlagen ??
Mir ist es in dem einen Jahr oft aufgefallen, dass es weniger alt Junks werden und der Konsum von Herion bei Jüngeren immer mehr Anhänger findet.
Was mich in meinem innern fragen lässt was die Gründe sein könnten.
Was werden Sie gegen die Sucht in der Jugend veranlassen o. unternehmen??

Meine letzte Frage:Könnten Sie mir kurz erklären was die sie angehörigen Partei zur Drogen-Politik zu sagen hat.

Bedanke mich im vorraus, dass Sie sich Zeit nehmen die Fragen zu Beantworten.Möchte Sie bitten bis Weihnachten zu Antworten da es mir nach Antritt der Therapie nicht mehr möglich ist unser Gespäch einzusehen.

MfG Jung-Wähler
Antwort von Mechthild Dyckmans
1Empfehlung
21.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre interessanten Fragen und Ihr Interesse an meiner Sucht- und Drogenpolitik.

Gern beantworte ich Ihnen Ihre Fragen:

Suchtprobleme gehen uns alle an, sie sind für die Betroffenen und ihre Angehörigen oft sehr belastend. In der Sucht- und Drogenpolitik ist schon viel erreicht worden bei der Reduzierung von Suchtproblemen in Deutschland. Der Konsum von Tabak, Alkohol und Cannabis ist zurückgegangen. In der Prävention und der Behandlung von Suchterkrankungen haben wir gute Ansätze, die fortgeführt werden sollten. Es gibt aber auch Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht und neue Strategien gefunden werden müssen. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung in Krankenhäuser eingeliefert werden, ist erschreckend hoch. Hier möchte ich einen besonderen Schwerpunkt meiner Arbeit setzen. Es muss uns gelingen, die im Jugendschutzgesetz vorgesehenen Regeln und Maßnahmen effektiver durchzusetzen. Offenbar erreichen auch die bisherigen Präventionsmaßnahmen diese Kinder und Jugendlichen nur begrenzt oder gar nicht, daher müssen Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen ansetzen:

Wir brauchen einen breiten Konsens des Handels für eine konsequente Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Das kann nur dann gelingen, wenn für den Alkoholkauf in allen Verkaufsstellen eine Ausweiskontrolle bis zu einem geschätzten Alter von 25 Jahren selbstverständlich wird. Viele Tankstellen praktizieren dies seit einiger Zeit erfolgreich. Ich werde diesen Vorschlag in Kürze mit dem Hauptverband des deutschen Einzelhandels diskutieren.

Darüber hinaus müssen wir die Alkoholprävention in den Schulen weiter fördern. Bereits jetzt existieren in vielen Bundesländern erfolgreiche Projekte zur Alkoholprävention. Diese möchte ich bekannter machen und eine möglichst flächendeckende schulische Alkoholprävention umsetzen.

Auch das familiäre Umfeld und ganz besonders die Eltern müssen verstärkt in die Alkoholprävention einbezogen werden. Wir brauchen besondere Präventionsangebote für Eltern, die sie dabei unterstützen, ihre Kinder stark zu machen, um "Nein" zum Alkoholmissbrauch zu sagen. Deshalb ist es mein Anliegen, gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung deren Alkoholpräventionskampagne um entsprechende Hilfen zu erweitern.

Meine Drogen- und Suchtpolitik deckt sich mit den Programm meiner Partei. Im Deutschlandprogramm 2009 der FDP finden Sie auf Seite 20 einen Passus zu der Thematik, www.deutschlandprogramm.de .

In der Legalisierungsfrage sieht die derzeitige Regierung auch unter liberalen Gesichtspunkten keine Veranlassung, eine andere drogenpolitische Ausrichtung zu verfolgen.

Ich hoffe, Sie können sich nun ein Bild über die Schwerpunkte meiner Sucht- und Drogenpolitik machen.

Für Ihre Therapie wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

erst einmal möchte ich Ihnen alles Gute zu ihrem Amt als Drogenbeauftragte der Bundesregierung wünschen.
am Mittwoch, den 9.Dezember 2009 beschloss die tschechische Übergangsregierung ab 2010 den Besitz von bis zu 5 Hanfpflanzen pro Person nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, das Verbot an sich wird jedoch nicht angetastet und kann noch mit einer geringen Geldstrafe geahndet werden.

Mit welcher Begründung werden in Deutschland Konsumenten, die ihr Cannabis zum Eigenbedarf selbst anbauen, viel härter bestraft als solche, die ihr Cannabis auf dem Schwarzmarkt erwerben, und dadurch diesen und folglich auch die Kriminalität stärken?
Weshalb strebt Deutschland nicht auch solch eine Gesetzesänderung an?

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Mechthild Dyckmans
1Empfehlung
21.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre guten Wünsche zu meinem Amtsantritt.

Grundsätzlich denke ich, dass jedes Land selbst seine besten Mittel und Wege finden muss, seine Drogenprobleme zu reduzieren.

Ländervergleiche sind in der Drogenpolitik selten einfach. So könnte man z.B. auch erwähnen, dass Tschechien nach der ESPAD-Studie aus dem Jahr 2007 das Land mit der höchsten Rate an Cannabiskonsumenten unter 16-jährigen Schülern in Europa ist (45% gegenüber dem Durchschnitt von 19% aller anderen Länder). Dies kann sicher kein Vorbild für Deutschland sein.

Eine Änderung der Deutschen Regelungen zum Anbau von Cannabis ist jedenfalls nicht geplant.

Ihren pauschalen Eindruck, dass Personen, die Cannabis illegal anbauen, härter bestraft werden als solche, die Cannabis illegal erwerben, teile ich nicht. Zunächst einmal haben die Staatanwaltschaften in beiden Fällen die Möglichkeit, das Verfahren nach §31a BtMG einzustellen, und machen nach der für Deutschland bisher umfassendsten Untersuchung von Schäfer und Paoli (2005) auch Gebrauch davon; je nach Bundesland wurden im Untersuchungszeitraum zwischen 59,3% (Bayern) und 95,1% (Schleswig-Holstein) der Verfahren eingestellt. Zudem haben die Staatsanwaltschaften stets den Einzelfall zu berücksichtigen. Wie die Strafen letztlich ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Schwere des Falls und der Frage, ob bereits Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
12.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Ich will Gesetze nachvollziehen können, und nicht nur hören "es ist halt so"
Zum Thema Alkohol sagten Sie anfangs:
"Nur weil es Menschen gibt, die nicht damit umgehen können, kann man ihn nicht für alle verbieten."

Ist dieses "Argument" nicht ziemlich heuchlerisch?
SO ist es doch bei jeder Droge, selbst bei Heroin! Es gibt Leute, die haben ihren Konsum im Griff und es gibt Leute, bei denen das eben nicht der Fall ist! Das rechtfertigt doch sicher nicht die HARTE Droge Alkohol.

Die Zahlen und Fakten zu Alkohol kennen Sie ja sicherlich: Hunderttausende Tote jedes Jahr, hohes Abhängigkeitspotential (psychisch u. physisch), extreme Schädigungen des gesamten Körpers, Überdosen sind schnell erreicht und enden oft tödlich, etc.

SO eine Droge hat so eine Verteidigung nicht verdient. Sehen wir doch, wie es ist: Fast keine Droge wirkt zerstörerischer und suchterregender als Alkohol. Besonders hier zu erwähnen: Cannabis verursacht keine körperlichen Schäden, verursacht keine körperliche Abhängigkeit und macht nicht "dumm".
Alles Negative, was man ständig so mancher illegalen Droge unterschieben will, trifft auf Alkohol zu, aber das kümmert Sie nicht?
Klar, am Alk. hängen viele Arbeitsplätze und er ist eine gute Geldquelle..aber sollte das Hauptaugenmerk nicht der Gesundheit der Menschen gelten?
"Kultur" hin oder her, es ist kein Spaß, sondern eine extreme Droge, die fast an der Spitze steht!

Das Verbot von Cannabis bringt nur Probleme, eine Legalisierung hätte wohl nur positive Effekte und trotzdem stellt sich die Drogenpolitik stur? Wie begründen Sie dies? Wie soll man bei so einer Sinnlosigkeit Vertrauen aufbauen?

Eine beliebte Ausrede ist ja oft, dass keine Langzeitstudien bei den meisten Drogen vorhanden sind, aber umso erschreckender: Die Schäden bei Alkohol SIND bekannt, aber das sorgt nicht für ein Verbot?

Wie gesagt, ziemlich wiedersprüchlich!
Alkohol müsste illegal sein, bzw. harmloseRE Drogen legal,bzw. alle Drogen illegal
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
21.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie sprechen sich für eine Legalisierung von Cannabis aus und kritisieren gleichzeitig, dass Alkohol als legale Droge gilt.

Selbstverständlich kenne ich die Fakten zu Alkohol. Deshalb setzen wir hier auch einen Schwerpunkt in der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung. Dabei konzentrieren wir uns besonders auf das "Rauschtrinken" von Jugendlichen. Hier müssen effektive Lösungen gefunden werden. Ein allgemeines Verbot von Alkohol wird es nicht geben.

Zum Thema Cannabis ist erwiesen, dass die oft - und auch von Ihnen - behauptete Unbedenklichkeit des Cannabiskonsums nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Die jetzige Regierung plant keine Freigabe von bisher illegalen Drogen.

In Ihrer Anfrage titulieren Sie Alkohol als "harte" Droge. Dazu möchte ich anmerken, dass man sich in Fachkreisen einig ist, dass eine Einteilung in "harte" und "weiche" Drogen gesundheitspolitisch wenig sinnvoll ist. Sie wird zusehends abgelöst durch eine Einteilung in harten und weichen Drogengebrauch.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich lese gerade ihre Antwort auf die Frage von . Sie verwenden dort den Begriff "nicht verkehrsfähig".

Könnten sie hierfür eine Definition, bzw. eine Erklärung abgeben, warum sie Cannabis als "nicht verkehrsfähig" einstufen?

Was macht Alkohol verkehrsfähig?

Ich würde mich freuen, wenn sie eine zeitnahe Antwort geben könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
21.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Lassen Sie mich zunächst klarstellen, dass nicht die Drogenbeauftragte über die Einstufung eines Stoffes als Betäubungsmittel entscheidet, sondern der Deutsche Bundestag.

Der Begriff "nicht verkehrsfähig" wird im Anhang zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verwendet. Wer die dort aufgeführten Stoffe anbauen, herstellen, mit Ihnen Handel treiben oder sie in der Verkehr bringen will, benötigt eine Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Cannabis ist in der Anlage I des BtMG als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel aufgeführt. Eine Ausnahmeerlaubnis darf vom BfArM für Cannabis nur zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilt werden.

Alkohol ist nicht in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz aufgeführt, also rechtlich gesehen kein Betäubungsmittel. Sein Inverkehrbringen bedarf keiner Erlaubnis durch das BfArM.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
14.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

vielleicht habe ich meine Fragen nicht genau genug gestellt, denn ansonsten kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, warum Sie meine Fragen überhaupt nicht beantworten haben.

Sicherheitshalber stelle ich meine zwei Fragen noch einmal:

1) Ihre Vorgängerin Sabine Bätzing sagte einmal (wörtlich), dass "bis heute ... ein therapeutischer Nutzen von Cannabis nicht hinreichend wissenschaftlich nachgewiesen" ist. Wie ist Ihre Position hierzu?

2) Halte Sie es für richtig, bestimmte Spezies (Lebewesen, Planzen, Tiere) von diesem Planeten planvoll auszurotten, damit sie keinen "Schaden" mehr anrichten?

Zudem halte ich die Politik zum Thema "Cannabis als Medizin" in Deutschland immer noch für veraltet, genauso wie ich es in meiner ersten Frage formuliert hatte.
Mittlerweile gesellte sich auch Israel in den Kreis der Staaten, die einen neuen Ansatz verfolgen wollen, hinzu. Sollte das für Deutschland nicht ein besonderes Zeichen sein?

Bitte, Frau Dyckmans, beantworten Sie meine Fragen direkt und ohne große Abschweifungen. Sie brauchen auch nicht Zeugnis über Ihren Glauben ablegen! Ihre vorherige Antwort hat es eigentlich schon getan...


Mit freundlichem Gruß

Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
21.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Der Einsatz von Cannabis als Medikament ist umstritten. Es mehren sich die Hinweise auf positive Wirkungen bei der Therapie schwerwiegender Erkrankungen, z.B. bei der Behandlung der Multiplen Sklerose, bei Aids oder bei Chemotherapien von Krebspatienten.

Es sollte daher geprüft werden, inwieweit Cannabis-Arzneimittel bei schwersten Erkrankungen zur medizinischen Anwendung kommen könnten. Wie bei allen Arzneimitteln kann dies jedoch im Interesse der Patienten nur auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes und des BtMG erfolgen. Danach müssen insbesondere die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels wissenschaftlich nachgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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