Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Die FDP steht beispielsweise für Eigenverantwortung, solide Haushalte, Wirtschaftswachstum, Unterstützung des Mittelstands und bezahlbare Energie. Mit diesen Inhalten möchten wir überzeugen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
24.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dykmans

Ich sitze seit fast 10 Jahren im Rollstuhl,durch einen Unfall,seitdem habe Ich eine Querschnittlähmung. Ich leide seit dem an Chronische Rückenschmerzen ,Spasmen,Prostataleiden und Depresionen! Die meissten Zeit,da krümmte ich mich vor Schmerzen und hatte keine Lust mehr am Leben Aber seit dem ich mich mit Cannabis therapiere,geht es mir wieder wunderbar,habe keine Blasenprobleme,fast keine Schmerzen mehr und ich kann wieder am Leben teilnehmen!!! Ich brauche diese starken Medikamente nicht mehr,wo schlimme Nebenwirkungen bei Mir ausgelöst haben!!! Die einzigen "Nebenwirkungen" die Ich heute habe durch Cannabis,ist,dass Ich mal wieder Appetit habe und öfters bei guter Laune bin;-)
Das Problem ist nur,dass Ich jetzt ein Krimineller bin und immer mit der Angst im Ruecken,dass ich erwischt werde kann und Mir mein Medikament"Cannabis" beschlagnahmt wird und eine Anzeige am Hals habe.
Es wäre dringend notwendig die gegenwärtige Situation zu verändern!
Wird sich dieses unter Ihrer Führung ändern?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Antwort von Mechthild Dyckmans
4Empfehlungen
14.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

grundsätzlich unterstütze ich alle Bemühungen, damit wirksame Arzneimittel auch auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können.

Dennoch ist Cannabis kein Medikament, sondern ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Erwerb von Cannabis ist daher illegal und kann - wie Sie selbst schildern - staatsanwaltliche Ermittlungen und ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Wenn Ihnen keine gleich wirksame Therapiealternative zur Verfügung steht, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten zu stellen.

Ich werde mich künftig dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.11.2009
Von:

Guten Tag Frau Dyckmans,

meine Frage: Wie qualifizieren gerade Sie sich für den Posten der Drogenbeauftragten?

Ich erwarte von einer Drogenbeauftragten fundierte Fachkenntnisse der Materie jenseits von Parteibuch, Idiologie und ABSOLUTE unabhängigkeit von der Alkohol- und Tabak-Lobby.
Können Sie das bieten?
Bitte antworten Sie nicht mit der Standard-Floskel, daß Sie als Drogenbeauftragte ja einen großen Stab an Experten bei der Hand haben. Die für dieses Ressort führende Person - nämlich Sie - sollte ebenfalls Expertin sein, ansonsten fällt es mir SEHR schwer diese Regierung noch Ernst zu nehmen.

Ich hoffe sehr, die in der Deutschen Drogenpolitik seit Jahrzenten herrschende Doppelmoral wird bald ein Ende haben.

mit freundlichen Grüßen,

A.
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
19.01.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Ich darf Ihnen versichern, dass ich mir die notwendige Fachkenntnis - soweit sie nicht bereits vorhanden ist - schnell aneignen werde und mein Amt unabhängig und verantwortungsvoll ausüben werde.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
30.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

zunächst ein mal ein herzliches Willkommen in ihrem neuen Amt. Zu Ihrer Einstellung bezüglich der verschiedenen Aspekte der Cannabis-Prohibition wurden hier ja bereits fleißg Fragen gestellt, deswegen wende ich mich heute mit einer Anderen an Sie:

Warum waren Sie zusammen mit ihrem Parteikollegen Hans-Joachim Otto die einzigen beiden nicht-CDU/CSU Bundestagsabgeordneten, die nicht für das Gesetz zur ärztlichen Verschreibung von Diamorphin (Heroin), gestimmt haben, sich stattdessen der Stimme enthalten haben?
Aus welchen konkreten Gründen lehnen Sie dieses Gesetz, dass doch allgemeiner sozialer Verwahrlosung ebenso wie Beschaffungs- und allgeimer Drogenkriminalität entgegenwirkt und von allen Parteien abgesehen von der CDU/CSU unterstützt wurde, ab?

Vielen Dank im Voraus für Ihre deutliche, auf die Frage beschränkte Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Mechthild Dyckmans
2Empfehlungen
03.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 30. November 2009, in welcher Sie nach dem Grund meines Stimmverhaltens zum Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung (BT-Drs. 16/11515) fragen.

Ich lehne nicht die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung ab, sondern habe mich - wie der Kollege Otto - gegen die im Gesetz vorgesehene Finanzierung der Maßnahme ausgesprochen.
Ich bin der Auffassung, dass die Kosten für die Behandlung aus allgemeinen Steuermitteln und nicht aus Mitteln der Versichertengemeinschaft aufgebracht werden sollten. Dies war der Grund, weshalb ich mich bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 28. Mai 2009 enthalten habe.
Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Diamorphinbehandlung auf eine rechtlich einwandfreie Basis zu stellen und hoffe, dass die nun noch notwendigen Regelungen schnell gefunden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

auf Ihre Antworten zu den vielen Fragen bezüglich der Re-Legalisierung von Cannabis bin ich auch sehr gespannt. Aber ich möchte weiter gehen, denn halte es sogar für richtig, alle Drogen zu legalisieren, die ein geringeres Schadenspotenzial als Alkohol oder Nikotin haben.

Zu "Schadenspotenzial" bitte ich um Beachtung dieser Tabelle in dem Wikipedia-Artikel "Droge", die zwar nicht vollständig ist, aber gute Anhaltspunkte liefert: de.wikipedia.org

Ich möchte mich nun auf Drogen mit halluzinogener Wirkung beziehen: LSD, psilocybinhaltige Pilze, Salvia Divinorum ("Aztekensalbei"), Meskalin und andere.

Diese Drogen haben ein sehr geringes Schadenspotenzial. Sie machen nicht abhängig und sind bei verantwortungsbewusstem Gebrauch ungefährlich. Sie sind umfassend erforscht und ihr Gebrauch lässt sich leicht erlernen.

Solche Drogen haben die Menschheit in ihrer Geschichte seit Jahrtausenden begleitet und wurden oft sogar als heilig erachtet. Sie wurden von freien Individuen ebenso gebraucht, wie im Rahmen von religiösen Ritualen und Zeremonien konsumiert. Oft glaubte man etwa, dadurch mit Göttern oder Ahnen in Kontakt treten zu können - was unter Umständen sogar genau der Grund für ein Verbot war.

Heute, in unserer Gesellschaft, können sie nur heimlich erworben und konsumiert werden, was das Risiko von schlechter Qualität, Verunreinigung und unbekannter Dosierung mit sich bringt. Doch werden sie zumeist nur von aufgeklärten, gut informierten Personen verwendet, die den Gebrauch angemessen vor- und nachbereiten. Damit schaden sie weder sich selbst, noch der Gesellschaft.

Ebenso nicht verständlich ist mir das Verbot von Ecstasy (MDMA, MDBD u.a.) und Amphetaminen, welche aus der modernen Partykultur kaum wegzudenken sind, und Kath.

Wie stehen Sie dazu der Thematik, halten Sie es für möglich und/oder richtig, die von mir genannten Drogen zu legalisieren? Aber wenn nicht, erklären Sie mir bitte die Gründe.
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
21.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie fordern die Legalisierung von Drogen mit halluzinogener Wirkung wie LSD und anderen. Die von Ihnen angeführten Substanzen sind dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Dies ist eine Folge der durch die Ratifikation des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel 1961 sowie anderer ähnlicher Abkommen entstandenen Verpflichtung Deutschlands, die Verfügbarkeit mancher Drogen gemäß den Bestimmungen der Übereinkommen einzuschränken.

Ich sehe die von Ihnen aufgeführten Drogen nicht als harmlos an; deshalb sehe ich auch keine Veranlassung, diese zu legalisieren.

Ihrer Auffassung, diese Substanzen hätten ein geringes Schadenspotential und müssten somit legalisiert werden, kann ich nicht zustimmen. Denn das von Ihnen zitierte Ranking von Herrn David Nutt und seinem Forscherteam, was unter Experten nicht unumstritten ist, geht ja nicht davon aus, dass die von Ihnen genannten Substanzen kein Schadenspotential haben. In die Untersuchung sind außerdem sehr viele unterschiedliche Faktoren, unter anderem auch soziale Faktoren mit eingeflossen.

Über die mit dem Konsum der von Ihnen genannten Substanzen verbundenen Risiken können Sie sich gern auf www.drugcom.de oder www.dhs.de , aber auch über das von Ihnen als Quelle genannte Wikipedia informieren. Es würde den Rahmen sprengen, hier auf diese wissenschaftlichen Fakten im Einzelnen einzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
02.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

aus Gründen des Gesundheitsschutzes für alle Bürger, zum Schutze der Jugend, und aus weiteren Gründen erwarte ich von einer vorwärts gerichteten Politik umfassende Veränderungen der Drogenpolitik und ein Ende des Krieges gegen Drogen, wie auch in meiner anderen Frage skizziert. Ich möchte folgendes Konzept vorschlagen:

Gebrauchsfähige Drogen (unterhalb des Schadenspotenzials von Alkohol oder Nikotin) werden Erwachsenen zugänglich gemacht, und zwar in geprüften Qualitäten und verlässlichen Dosierungen. Staatlich zugelassene "Drogenshops", in denen jede/r ab 18 saubere und hochwertige Drogen beziehen kann, werden als die für alle gesündeste Lösung eingeführt - am gesündesten für das Individuum ebenso wie für die Gesellschaft. Möglicherweise in einer Übergangsphase könnte diese Funktion von Apotheken übernommen werden.

So würden den Konsumenten durch fachlich fundierte Beratung, Verpackung und Beipackzettel alle nötigen Informationen zum Gebrauch und Gefahren übermittelt, der Handel besteuert, und gleichzeitig der Drogenschwarzmarkt fast komplett ausgelöscht werden. Nach einer Übergangsfrist sollten auch Tabakprodukte und harte Alkoholika nur noch in "ab 18"-Shops verkauft werden, denn Alkohol ist bei missbräuchlicher Anwendung sogar tödlich, und Tabak auf die Dauer auch. (Aber das sind ja keine Neuigkeiten.)

Halten Sie so ein Konzept von "Drogenshops" (manche nennen sie "Smart Shops") kurz- oder längerfristig für umsetzbar? Was spräche dagegen?
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
21.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage und Ihren Vorschlag, sogenannte "Drogen-Shops" in Deutschland zu eröffnen.

Wie ich Ihnen bereits auf Ihre vorige Frage vom 2. Dezember 2009 geantwortet habe, sieht die jetzige Regierung keine Veranlassung, bisher illegale Drogen zu legalisieren.

Die Beantwortung Ihrer Frage zu meiner Einstellung zu sogenannten "Drogen-Shops" erledigt sich daher.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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