Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Ich nehme die Bedenken vieler Marktteilnehmer im Zusammenhang mit der geplanten Konzessionsrichtlinie sehr ernst. Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, dessen Qualität und Verfügbarkeit für alle und zu fairen Preisen auch künftig sichergestellt sein muss. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
21.11.2009
Von:

Hallo Frau Dyckmans,

Wie stehen Sie zur jetzigen Cannabis-Politik in Deutschland?

Werden Sie einsehen dass ein Verbot nichts bringt, und auch nie etwas bringen wird und dass das Verbot nur den Steuerzahlern und Deutschland nur auf der Tasche liegt?
Sie werden bestimmt wissen dass wenn ein Mensch mit einen Joint erwischt wird es ungefähr 5000€ kostet nur um den ganze Bürokratiekram zu decken der dadurch ausgelöst wird, ich bitte Sie, Frau Dyckmans, das kann keine Lösung sein.
In Holland konsumieren wengier Menschen Cannabis als in Deutschland, und warum Frau Dyckmansm, weil Cannabis legal ist und für viele den Reiz verloren hat, zumal hat Holland auch an den Schutz der Leute gedacht, da Cannabis von Dealern auf der Strasse, Pestizide, Bakterien, und sogar Blei enthalten kann, was tödlich enden kann, und die Menschen sollen lieber das rauchen als das der Staat sauberes / versteuertes / kontrolliertes/ Cannabis in geringen Mengen an Volljährige abgibt.

Ich sehe den Staat bei diesem Thema den Schutz seines Volkes nicht gewärleisten zu können durch ein engstirniges und kindisches Verhalten das nur den kleinen Mann schadet und niemanden etwas bringt.

Sein wir doch mal realistisch, Frau Dyckmans, die Menschen die Cannabis konsumieren wollen werden es weiterhin tun, und nichts wird sie davon abhalten können. Kein Staat, kein System, keine Polizei. Es ist wie wenn man einen 14jährigen Sohn hat der raucht, man kann ihn schlagen, anschreien bestrafen, aber es wird sehr wahrscheinlich nicht mit den rauchen aufhören.
Welcher Typ von Eltern will man in so einen Fall sein. Der Typ Eltern als der sich der deutsche Staat aufspielt, der nur von "Bestrafung, Verbot, Bestrafung Verbot," redet und eben nur (nur eine Metapher) --> rumschreit und ausflippt. Oder der Typ Eltern der erkennt dass das nichts bringt und wenigstens den Konsum versucht zu regeln und unter Kontrolle zu bringen.

Wollen Sie liebe Frau Dyckman wie das erste Elternpaar vorgehen oder wie das 2te?

mfg
F.H.
Antwort von Mechthild Dyckmans
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14.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der deutschen Cannabispolitik.

Die neue Bundesregierung sieht auch unter liberalen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der internationalen Abkommen keine Veranlassung, Cannabis zu legalisieren. Die oft behauptete völlige Unbedenklichkeit des Cannabiskonsums entspricht nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Ich habe bereits in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Johannes Nase vom 20. November 2009 einige Gründe angeführt, warum ich Cannabis nicht als harmlos einschätze.

Liberale Politik setzt vielmehr darauf, ein von Sucht und Abhängigkeit freies, selbstbestimmtes Leben zu führen. Um dies zu erreichen, stehen Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und wo es notwendig ist, Repression im Mittelpunkt der suchtpolitischen Ausrichtung.

Auf Ihren beispielhaft angeführten Vergleich eines Elternpaares mit dem deutschen Staate werde ich nicht eingehen, da ich den Vergleich nicht passend finde.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
21.11.2009
Von:
Ian

Sehr verehrte Frau Dyckmans,

wie ich vom drogenpolitischen Sprecher der Grünen Dr. Harald Trepe (MdB) soeben erfahren habe, werden Sie die neue Bundesdrogenbeauftragte. Dazu möchte ich Ihnen zunächst einmal herzlich gratulieren.

Es stellt sich für mich die Frage, ob Sie die Prohibitionspolitik ihrer Vorgängerin Sabine Bätzing (SPD) weiter betreiben wollen oder ob Sie diesbezüglich eine liberalere Politik einschlagen werden?

Insbesondere interessieren mich dabei 2 unterschiedliche Aspekte:

1. Der medizinische Aspekt der Hanfpflanze. Wird es in naher Zukunft – ähnlich wie in Kalifornien – Möglichkeiten für kranke Menschen geben, unkompliziert legales medizinisches Cannabis zu bekommen?

2. Der Aspekt der Nutzpflanze Hanf. Wird es in naher Zukunft Möglichkeiten geben das Biomassen-Potential bzw. das Bio-Diesel-Potential von THC-reichen Hanfpflanzen zu erforschen?

Dazu möchte ich auf eine Schweizer Studie der Erlenbacher Firma Green Trade Detering & Paterson aus dem Jahr 1999 verweisen, wonach 1 Hektar Raps ca. 22.000 km Auto-Fahrleistung , 1 Hektar EU-zertifizierter THC-armer Hanf (unter 0,3 % THC) ca. 10.000 bis 20.000 km Auto-Fahrleistung und THC-reicher Hanf ca. 60.000 bis 110.000 km Auto-Fahrleistung bringt. Bislang scheiterten in Deutschland Forschungsversuche mit THC-reichen Pflanzen am Betäubungsmittel-Gesetzes. Wird sich dieses unter Ihrer Führung ändern?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Ian Martin
Antwort von Mechthild Dyckmans
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21.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen und Ihre Gratulation zu meiner Ernennung zur Drogenbeauftragten der Bundesregierung.

Zu Ihrer ersten Frage möchte ich anmerken, dass schwerkranke Menschen bereits jetzt beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten stellen können.

Wenn Cannabis-Arzneimittel bei schwersten Erkrankungen für einzelne Patienten zu einer deutlichen Linderung der Beschwerden führen, sollte die medizinische Anwendung geprüft werden. Dies heißt vor allem, wirkungsvolle und qualitätsgesicherte Arzneimittel für die Patienten verfügbar zu machen, die nicht die unerwünschte Rauschwirkung hervorrufen. Hier sind aber noch weitere Studien zur Wirksamkeit von Cannabis bzw. dem Wirkstoff THC notwendig.

Für wirtschaftliche Fragen fühle ich mich eigentlich weniger zuständig. Ein gewerbsmäßiger Anbau von THC-reichen Cannabissorten kommt wegen der hohen Missbrauchsgefahr von Cannabis zu Rauschzwecken aber nicht in Betracht. Die bestehenden Regelungen für den Anbau von Nutzhanf erlauben die wirtschaftliche Nutzung von Hanf ohne dieses Risiko.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.11.2009
Von:

Werte Frau Dyckmans,

ich wünsche Ihnen zu Ihrem Antritt als Drogenbeauftragte der Bundesregierung alles Gute. Ich freue mich auf ein neues Kapitel deutscher Drogenpolitik, welches von mehr Kommunikation der Drogenbeauftragten mit bürgergesellschaftlichen Organisationen zu dem Drogenphänomen geprägt ist.
Im März 2009, nur einen Tag vor der Eröffnung des Treffens der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen, hat die Europäische Kommission den "Bericht über den globalen illegalen Drogemarkt 1998 – 2007", auch bekannt als Reuter-Trautmann Bericht, präsentiert ( tinyurl.com ).
Dieser Bericht enthält wertvolle Daten und Schlüsse, die andere Auswertungen zu Drogenpolitik in der EU in den letzten Jahren bestätigen.
Diese Schlüsse sind, dass die jetzige Politik in vielen ihrer Ziele fehlschlägt:
Zum Einen die Nachfrage und das Angebot von illegalisierten Drogen zu reduzieren
Zum Anderen das Anerkennen, dass die Politik ein kritischer Faktor bei der Erzeugung und Verstärkung von Schäden durch den individuellen Drogengebrauchenden, ihrer direkten Umgebung sowie der Gesellschaft als ganzes, ist.
So auch den Schluss, dass das Anwenden von Drogenprohibition erhebliche unerwartete Schäden hervorruft von denen viele vorhersehbar sind und waren.
So auch den Schluss, dass Cannabisgebrauch Teil der jugendlichen Entwicklung in vielen westlichen Ländern geworden ist.

Zu meinen Fragen:
Kennen Sie den oben genannten Bericht?
Wurde dieser Bericht im Resort der Drogenbeauftragten und im Bundesgesundheitsministerium diskutiert?
Welche Auswirkungen haben die Erkentnisse - aus einem Jahr wissenschaftlicher Forschung an allen verfügbaren Daten zur Drogenproblematik in der EU - auf die Drogenpolitik in Deutschland?
Wie die dpa berichtet, wollen Sie den "Drogen- und Suchtrat" wieder einberufen. Wie ist die Struktur des Rates? Wer wird daran Teilnehmen? Wo werde ich Informationen zu dem Auswahlverfahren erhalten? Ist in dem Rat ein Dialog mit Einzelpersonen vorgesehen?
Antwort von Mechthild Dyckmans
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15.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben und für Ihre guten Wünsche.

Der Reuter-Trautmann-Bericht ist bekannt. Er bietet durchaus eine interessante Zusammenstellung über die Drogen- und Suchtpolitik vieler Staaten.

Über Deutschland findet sich in diesem immerhin mehrere hundert Seiten starken Bericht allerdings wenig, lediglich einige Zahlen zum Gebrauch verschiedener illegaler Drogen, die überwiegend den deutschen Berichten an die Europäische Drogenbeobachtungsstelle (EMCDDA) entnommen sind. Vor allem aber ist Deutschland im aus drogenpolitischer Sicht interessantesten Teilreport 4, "The drugs problem and drug policy, developments between 1998 - 2007" nicht berücksichtigt.

Ich denke nicht, dass die doch sehr globalen Aussagen, die hinsichtlich der Drogenpolitik für andere Staaten getroffen werden, ohne weiteres auf die deutsche Situation bzw. die deutsche Drogen- und Suchtpolitik übertragbar sind. Jeder Staat muss selbst die für ihn angemessenen Mittel und Wege finden, seine Drogen- und Suchtprobleme zu reduzieren.

Die Bundesregierung setzt dazu auf den bewährten Mix von Prävention, Beratung/Behandlung/Rehabilitation, Überlebenshilfe/Schadensreduzierung und Angebotsreduzierung sowie - wo nötig - Repression; übrigens nicht nur bei illegalen psychoaktiven Substanzen, sondern auch bei Tabak und Alkohol.

Es lohnt sich, den Bericht genau zu lesen. So kommen die Autoren zwar zu dem Schluss, dass sich das Drogenproblem weltweit insgesamt nicht verringert hat, dass sich aber die Drogenprobleme in einigen Ländern durchaus verringert haben, während sie in anderen zugenommen haben. Zu den Ländern, in denen sich die Probleme in den letzten Jahren verringert haben, gehört auch Deutschland. So hat sich beispielsweise der Gebrauch von Cannabis in den letzten Jahren verringert, wodurch sich auch auch die cannabisbedingten Gesundheitsrisiken reduzieren; hier bewirkt die an Prävention, Beratung, Behandlung, Schadensreduzierung und Angebotsreduzierung orientierte deutsche Drogenpolitik also offenbar einiges Positives.

Der Drogen- und Suchtrat setzt sich zusammen aus Vertretern der für Drogen- und Suchtfragen zuständigen Bundesministerien, der zuständigen Fachministerkonferenzen der Bundesländer, der Kommunalen Spitzenverbände, der Suchtkrankenhilfe, der Suchtselbsthilfe, der Bundesärztekammer und der Kranken- und Rentenversicherungen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Soziales
22.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dykmans

Als Einstieg sende ich ihnen eine Stellungnahme (Auszug) vom FDP - Info- Point von Tobias Scholl vom 30.09.2009

"Allerdings hält die FDP den Weg, den Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, für richtig. Es gilt angemessen und verhältnismäßig auf die Tatsache zu reagieren, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist, das nicht repressiv und mit aller Staatsmacht angegangen werden muss. Hier muss nach praktikablen Lösungen gesucht werden, die auch die Behörden und Gerichte so gering wie möglich belasten.
Eine liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt stärker auf Prävention als auf Repression. Das gilt auch für Cannabis."

Stehen sie hinter diesem Statement?

Wie soll ihrer Meinung nach mit der Verknüpfung zum Straßenverkehrsamt und den daraus resultierenden Diskriminierungen umgegangen werden?

Ich arbeite im sozialen Bereich und sehe das Elend mit den Langzeittests der Polizei im Strassenverkehr, die unbescholtenen Bürgern die Existenzen kostet, da gelegentlicher Konsum  durch die Vernetzung der Behörden oft zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, der akute Gefährdung des Strassenverkehrs natürlich verfolgt, aber die Hexenjagd auf Cannabiskonsumenten grundsätzlich beendet . Ich weise nochmals darauf hin, dass wir eine Situation haben, bei der Gelegenheitsraucher (z.B. Wochenendkonsument) bei Drogentests sogar viele Tage nach dem letzten Konsum der Führerschein entzogen wird und schon viele Konsumenten ihre Lebensgrundlage verloren haben.

Nicht zuletzt werden durch solche Einsätze Unmengen Steuergelder verschwendet, dem nur Rechnung getragen wird, wenn so vielen Fahrern wie möglich irgendwie Cannabiskonsum nachgewiesen werden kann.

Es wäre dringend notwendig die gegenwärtige Situation zu verändern....... wie stehen sie dazu Alkohol-und Drogentests ebenbürtig zu behandeln vor allem in Bezug der oben zitierten Stellungnahme?

MfG
Antwort von Mechthild Dyckmans
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21.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt darauf, ein von Sucht und Abhängigkeit freies, selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Prävention steht dabei deutlich im Vordergrund. Daneben sind aber auch Therapie, Hilfe zum Ausstieg und, wo es notwendig ist, Repression wichtige Elemente der Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung.

In meiner Antwort auf die Frage von Herrn Meier vom 14. Dezember 2009 habe ich mich schon zu der Problematik jugendlichen Cannabiskonsums und Strafverfolgung geäußert. Gern wiederhole ich, dass es mir nicht um eine Verschärfung der bestehenden rechtlichen Regelungen geht, sondern dass es mir wichtig ist, bundesweit die Rechtspraxis der Einstellung von Verfahren gegen Gelegenheitskonsumenten noch mehr zu vereinheitlichen.

Zu Ihrer Frage nach den Diskriminierungen von Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bitte ich Sie, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage des Entzugs der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.Dezember 2004 www.bundesverfassungsgericht.de besonders ab Randziffer 24 ff.) wurden die Bedingungen für einen Führerscheinentzug eingegrenzt. In dem Urteil wird auch dem von Ihnen angesprochenen Umstand Rechnung getragen, dass infolge des technischen Fortschritts "nicht mehr jeder Nachweis von THC im Blut eines Verkehrsteilnehmers für eine Verurteilung nach § 24 a Abs. 2 StVG ausreicht". Es kommt vielmehr auf eine bestimmte Konzentration im Blut an (Randziffer 26).

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
23.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dykmans,

gerade laß ich einen Bericht über Sie in der online Ausgabe der HNA vom 20.11.2009.
www.hna.de

Zum erstaunen musste ich einen großen Wiederspruch festellen.

Zum Thema Alkohol sagten Sie anfangs:
"Nur weil es Menschen gibt, die nicht damit umgehen können, kann man ihn nicht für alle verbieten."

Zum Thema Cannabis steht dort:
"Sie weiß, dass manchen Menschen das Rauchen von Haschisch völlig normal vorkommt. Doch eine Legalisierung der Szenedroge kommt für sie nicht in Frage. Die Erfahrung zeige, dass Marihuana oft zusammen mit anderen Drogen konsumiert werde."

Wurden sie falsch verstanden oder ist das tatsächlich ihre Meinung mit der Sie Ihre Arbeit als Bundesdrogenbeauftrage beginnen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
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15.12.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Auf Ihre letzte in diesem Forum gestellte Frage zur Legalisierungsdebatte vom 20. November 2009 habe ich Ihnen inzwischen geantwortet und Sie darüber informiert, dass die oft behauptete völlige Unbedenklichkeit des Cannabiskonsums nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.

Ich habe Ihnen auch mitgeteilt, dass aus den dargelegten Gründen die derzeitige Regierung in der Legalisierungsfrage auch unter liberalen Gesichtspunkten keine andere drogenpolitische Ausrichtung verfolgt als die bisherige Regierung.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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