Matthias Groote (SPD)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Matthias Groote
Jahrgang
1973
Berufliche Qualifikation
Diplom-Wirtschaftsingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Niedersachsen
Bundeslistenplatz
11
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(...) Lassen Sie mich eins direkt klar stel: Wasser ist ein öffentliches Gut von höchster Bedeutung. Es ist deshalb am besten in öffentlicher Hand aufgehoben! Ich und meine Kollegen und Kolleginnen als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sprechen uns deutlich gegen eine Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge aus, nicht zuletzt wenn es um eine lebensnotwendige Aufgabe wie die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser geht! Die Privatisierungswelle hat die Mitgliedsstaaten in den vergangenen beiden Jahrzehnten unterschiedlich hart erfasst. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
11.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Groote,

zu der Tabakdirektive, im speziellen der E-Zigarette hätte ich ein paar Fragen:
1. Warum wird ein Genussmittel wie ein Medikament behandelt?
2. Wer soll mit der Direktive vor was geschützt werden (e-Zigarette)?
3. Warum wird von einem Produkt verlangt, dass der Nachweis geführt wird, dass es zu 100% unschädlich ist?
4. Wie sehen sie die Grenzwerte in der Direktive? Kommt sie doch einer Verbraucherfeindlichen, Tabak und Pharmaindustrie freundlichen und dem Wettbewerb schädlichen Regulierung gleich
5. Haben Sie noch alternative Quellen zu Ihrer Meinungsbildung, ausser den "Experten" am 25.02. (ein Expertenteam, dass sich fast durchweg durch Gegner der e-Zigaretten zusammensetzt gibt nicht viel Hoffnung)
6. Wie kann es eine Gemeinschaft verantworten, eine vergleichsweise deutlich weniger schädliche Alternative zum Tabakkonsum, so ein zu Schränken, dass in Folge tausende Bürger wieder in die Fänge der Tabakindustrie getrieben werden und wer übernimmt die Verantwortung für die gesundheitlichen Schädigungen und dem Schaden des Gemeinwohls?
8. Wie stellen Sie sich die Einschränkung der Verpackungsgröße vor? Sollen die K. dann abends vorm Fernseher kleine Kartuschen umfüllen
9. Wie stellen Sie sich einen Nachweis der maximalen Peak-Plasma-Konzentration vor? Sollen Massenbluttests gemacht werden? Klinische Studien?
10. Warum werden Nikotingrenzwerte vor geschrieben die einen Wechsel von der Zigarette zur e-Zigarette fast unmöglich machen, aber eine Festlegung von Inhaltsstoffen, ein Reinheitsgebot mit Verbot Sucht beschleunigender Mittel existiert nicht?
11.Wie stehen Sie dazu, dass die Tabakkonzerne mit der durch die Kommission vorgeschlagenen Direktive, ihre Moderne und Jugendkonzentrierte Version der e-Zigarette auf einen bereinigten Markt bringen kann. Mit Sucht verstärkenden Stoffen. Frei nach dem Wahlspruch des früheren Chef´s von PM "get them early and you´ve got them long"

Mfg
Antwort von Matthias Groote
7Empfehlungen
21.02.2013
Matthias Groote
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Entwurf einer Tabakrichtlinie, der am 19. Dezember 2012 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, liegt nun dem Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor, der einen Bericht über den Vorschlag verfassen wird, über den anschließend das gesamte Parlament abstimmen wird.

Nun zu Ihren Fragen:

1. Ich bin genauso überrascht wie Sie über den Vorschlag der Kommission, E-Zigaretten, die einen höheren Nikotingehalt von 4mg/ ml haben, nur noch als medizinisches Produkt zu verkaufen und nur noch nikotinhaltige Produkte unter diesem Niveau weiterhin als Konsumprodukt zu werden.

2. Die Kommission begründet den Vorschlag mit dem Argument, dass nicht noch mehr Bürger nikotinabhängig werden sollen. Jedoch frage ich mich, ob dies nicht ein voreiliger Entschluss ist, da es wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht ist, wie riskant die E-Zigarette ist und welche langfristigen Schäden drohen.

3. Das kann ich Ihnen auch nicht erklären, vor allem da noch nicht bekannt ist, wie gefährlich die E-Zigarette für die Gesundheit ist.

4. Allgemein beurteile ich die Tabakrichtlinie als nicht verbraucherfeindlich, doch der Absatz, der die Regulierung der E-Zigarette betrifft, lässt den direkten Nutzen für die Verbraucher offen.

5. Bei öffentlichen Anhörungen bemühen wir uns, ein Thema aus vielen verschiedenen Perspektiven zu betrachten und zu beurteilen. Dies ist auch der Fall bei der Anhörung der Tabakrichtlinie am 25. Februar. Daher ist Antonella Pederiva der "Confederation of European Community Cigarette, Manufacturers" vetreten, jedoch auch Florence Berteletti Kemp, Direktorin von "Smoke Free Partnership" und Dr Martina Pötschke-Langer von "Cancer Prevention in the German Cancer Research Center".

6.-11. Der Nikotingehalt in E-Zigaretten liegt zwischen 0- 24 mg, wobei der durchschnittliche E-Zigaretten-Nutzer 12mg braucht. Starke Raucher, die auf E-Zigaretten umsteigen wollen, benötigen durchschnittlich mehr als 18mg. Daher kommt der Vorschlag der Europäischen Kommission nahezu einem Verbot der E-Zigarette gleich, den auch ich mit dem Wissen des derzeitigen Sachstandes nicht nachvollziehen kann.

Sehr geehrter Herr , ich kann Ihnen garantieren, dass sich der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit der zukünftigen Regulierung der E-Zigarette sorgfältig auseinandersetzen wird und den Sachstand genauestens prüfen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Groote
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Frage zum Thema Gesundheit
17.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Groote,

vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort vom 12.02.13, welche mir und sicherlich auch vielen anderen aufgezeigt hat, dass sie als Vorsitzender des ENVI eingehend informiert sind und dass es noch Politiker in der EU gibt, die nicht nur mit Textbausteinen antworten.

Erlauben Sie mir vor der Expertenanhörung noch folgenden Gedanken:

Auf diesem Portal wurde bereits ihren Kollegen des Auschusses die Frage gestellt, warum ein Nicht-Tabakprodukt wie die EZigarette in der Tabakdirektive behandelt wird.
Mich interessiert jedoch vielmehr die Antwort auf die Frage wie in der Tabakdirektive ein Arzneimittel definiert werden kann? Genauer gesagt wird, scheinbar ob der pharmakologischen Wirkung, sogar ein Funktionsarzneimittel definiert.

Wie Sie sicher wissen gibt es zum einen Funktionsarzneimittel und zum anderen Präsentationsarzneimittel. Während Funktionsarzneimittel als solche definiert sind, weil sie tatsächlich durch ihre pharmakologische Wirkung etwas heilen, sind Präsentationsarzneimittel als solche definiert weil sie "den Eindruck eines Arzneimittel erwecken" - Also lediglich "behauptet" wird, dass das Produkt eine heilende Wirkung hat.

Nun ist es aber tatsächlich so, dass die EZigarette mehrheitlich ohne "Heilmittelbehauptung" vertrieben wird und gleichzeitig keine Krankheit existiert die mit einem "Funktionsarzneimittel EZigarette" behandelt werden könnte.

Warum wird hier entgegen der vorherrschenden EuGH-Rechtssprechung ein Arzneimittel definiert, obwohl die EZigarette weder Präsentations noch Funktionsarzneimittel ist und der EuGH bereits festgestellt hat, dass eine alleinige toxische bzw. pharmakologische Wirkung kein Arzneimittel begründet?

Und gleichzeitig: Warum wird die EZigarette über einer bestimmten Nikotindosis als Funktionsarzneimittel definiert, obwohl SÄMTLICHE in der EU erhältichen Nikotinersatzpräparate lediglich Präsentationsarzneimittel sind?

Mit freundlichem Gruss


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Groote,

mit Verwunderung habe ich den heutigen ENVI-Workshop vom 7.5.2013 zur E-Zigarette verfolgt. Ich bin mir nicht sicher, ob die Art der Informationsveranstaltung wirklich zum Nutzen des Wissensgewinns für Sie und Ihre Kollegen und Kolleginnen ausgelegt war. Von der Auswahl der "Experten" bis hin zur Moderation blieben viele Fragen offen.
Ich denke grundsätzlich, dass Sie die für Sie wichtigen Informationen ausfiltern werden. Aber dennoch bleibt ein schaler Beigeschmack, wie mit einem realen Informationsbedürfnis unserer Abgeordneten, hier den Mitgliedern Ihres Ausschusses, durch die Kommission umgegangen wird. Ich möchte nicht in die Tiefe gehen, aber dass sich ein renommierter aktiver Forscher wie Herr Etter schon dazu genötigt sieht, sich durch deutlich Worte von dem Theater abzugrenzen, indem er auf seinen Status als wirklich aktiver Forscher hinweist, lässt tief blicken.
Sie sind doch Vorsitzender des Ausschusses. Können Sie nichts gegen solche Auswüchse unternehmen? Ist es nicht auch Teil Ihrer Aufgabe, dort den Prozess mit zu führen?

Ich würde mir einfach wünschen, dass politisch um strittige Themen mit Herzblut, Information und meinetwegen auch mal laut gestritten wird. Aber nicht durch Desinformation.
Grundanforderungen der Informationsbeschaffung, die sich eben auch in der Auswahl von tatsächlich aktiver Experten widerspiegeln muss, sind meines Erachtens von der Kommission einzuhalten. Und wenn das nicht freiwillig passiert, dann muss das durchgesetzt werden.
Gibt es hierfür Möglichkeiten für Sie - oder auch für mich als Wähler?
Antwort von Matthias Groote
2Empfehlungen
13.05.2013
Matthias Groote
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-mail.

Wenn Sie dem Workshop zum Thema E-Zigartetten, der am 7. Mai 2013 im Europäischen Parlament stattgefunden hat, aufmerksam gefolgt sind, werden Sie festgestellt haben, dass ich bei dem Workshop persönlich anwesend war. Als Vorsitzender des Umweltausschusses habe ich sowohl die Fragen, die während seiner Organisation aufgetaucht sind, als auch die inhaltliche Diskussion vor, während und nach der Veranstaltung mit aktivem Interesse verfolgt und meine Fragen dazu in die Debatte eingebracht.

Die eigentliche Vorbereitung und Durchführung eines solchen Workshops und somit auch die Auswahl geeigneter Experten und Expertinnen, die zur Klärung der Fragen der Abgeordneten herangezogen werden, obliegt hierbei der Berichterstatterin. Die Berichterstatterin, und nicht etwa der Ausschussvorsitzende, ist also maßgeblich für die eigentliche Vorbereitung als auch für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich.

Zu ihrem Vorgehen möchte ich noch Folgendes bemerken: Im Vorfeld der Veranstaltung wurden im Umweltausschuss die Bedürfnisse der Abgeordneten an die Veranstaltung eruiert und die Veranstaltung dementsprechend geplant und schließlich durchgeführt. Für die Bandbreite der Auswahl spricht nicht zuletzt die Tatsache, dass auch die Interessensgemeinschaft E-Dampfen als Repräsentant der Verbraucherverbände zu Wort gekommen ist.

Ich hoffe, damit einige Ihrer offenen Fragen geklärt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Groote
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
19.05.2013
Von:

Schönen guten Tag nach Brüssel Herr Abgeorneter Groote.
Ich wende mich an Sie bezw. an die zuständigen Abgeordneten die in dieser Sache verantwortlich sind. Es ist beschloßen das demnächst nur noch versiegelte Olivenölfläschchen in Restaurants auf dem Tisch stehen dürfen. Ist ähnliches auch bei Essig- der häufig neben offenenem bzw. mittels Korken oder Glasstöpsel verschloßenem da stehenden Olivenöl zu Salatanmachzwecken mit auf dem Tisch steht geplant? Wird diese Verordnung auf Salz - und Pfefferstreuer ausgedehnt oder auf Senfschälchen in den traitionell in Bayern der süsse Senf zur Weißwurs offen und unversiegelt dargereicht wird? Wie werden Kontrollen dahingehend aussehen? Mir scheint. Gibt es bereits Bezugsquellen für Olivenöl in versiegelten Portionsfläschen und sind diese geprüft entsprechend dieser EU Verordnung? Mir scheint das sehr unausgegoren was da beschlossen wurde und praxisfern.Ich schreibe Ihnen das am Tag des Pfingstfestes, dem Fest an dem der Ausgießung des heiligen Geistes gedacht wird. Möge selbiger in diesen Tagen auch über EU Abgeordnete und Institutionen ausgegossen werden die solche Verordnungen hochbezahlt entwerfen, genehmigen und diesen Gesetzesstatus verleihen. Und hoffentlich sind die Portionsfäschen groß genung und nicht versiegelt.
Beste Grüße, M. W.

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