Matthäus Strebl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Matthäus Strebl
© DBT/Müller
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wahlkreis
Rottal-Inn
Landeslistenplatz
20, Bayern
(...) Das aber ändert nichts daran, dass die Tarifhoheit von Gewerkschaften und Arbeitgebern ein zu hohes Gut ist, um es leichtfertig aus Spiel zu setzen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
05.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strebl,

in Ihrer letzten Antwort stellen Sie die Einrichtungen der Kirche, wie Kindergärten, Schulen als Leistungen der Kirche dar. Wie hoch sind die staatlichen Zuschüsse für eine Kindergärtnerin in einem evangelischem Kindergarten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Matthäus Strebl
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06.08.2009
Matthäus Strebl
Sehr geehrte Frau ,

Sie wollen wissen, wie hoch die staatlichen Zuschüsse für eine Kindergärtnerin in einem evangelischen Kindergarten sind. Auf eine Einzelperson bezogen, lässt sich das natürlich nicht beantworten, da auch die Bezüge unterschiedlich sind. Richtig ist, dass der Staat und auch die Kommunen an die Kirchen Zuschüsse leisten, dass aber die Kirchen selbst hohe Eigenanteile für die von ihnen wahrgenommenen sozialen Dienste aufbringen. Grundsätzlich möchte ich in Erinnerung rufen, dass die diakonischen Leistungen den Kirchen wie auch anderen freien Trägern im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips überlassen wurden. Sie handeln stellvertretend für die öffentliche Hand. Darum werden sie aus den Mitteln unterstützt, die der Staat für diese sozialen Zwecke vorgesehen hat, um in freier Trägerschaft diese vom Staat für notwendig erachteten Aufgaben durchzuführen. Nach dem Prinzip der Subsidiarität, wonach freie Träger und Kirchen Funktionen im Sozialbereich ausüben können, nehmen sie durch ihre Einrichtungen vielfältige Aufgaben im sozialen Bereich war, so u. a. Kindergartenarbeit, ambulante Krankenpflege, Altenbetreuung und auch Bildungsarbeit etc.

Diese Arbeit der Kirchen im sozialen Bereich des weltanschaulich neutralen Staatswesens wird durch Zahlungen aus öffentlichen Kassen mitfinanziert. Sie sind damit die Erstattung der Aufwendungen für gesellschaftlich und sozial erwünschte notwendige Arbeit der Kirchen.

Gemessen an den Gesamtausgaben der evangelischen Landeskirchen, auf die Sie ja ansprachen, betragen diese Erstattungen aus öffentlichen Kassen für die kirchliche Sozialarbeit rund 30% der Gesamteinnahmen der Landeskirchen. Diese Zahlungen haben ihren Rechtsgrund in dem Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland als eines Sozialstaates, der sich zugleich als weltanschaulich neutraler Kulturstaat versteht. Die Verfassung unseres Staates gibt allen Gruppen - zu denen aus staatlicher Sicht auch die Kirchen gehören - bei Bedarf und bei Anforderung das Recht, anstelle und vor dem Staat nach den ihnen eigenen Maßstäben im Sozialbereich tätig werden zu können. Das Tätigwerden der Gruppen hat gegenüber dem Staat immer den Vorrang. Die Kirchen haben dabei dann das volle Risiko der Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen zu tragen und die Personalbewirtschaftung zu übernehmen. Den Rahmen geben die Anforderungen an, die nach staatlichem Recht an die Gebäude und ihre Ausstattung sowie an die Fachausbildung der Mitarbeiterschaft gestellt sind. Im Rahmen des Wiederaufbaus kommunaler Strukturen in den neuen Bundesländern und der Entflechtung staatlicher Einrichtungen haben die östlichen Kirchen Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser, Altenpflege, Behinderteneinrichtungen etc. in kirchliche Trägerschaft übernommen. Diese Anforderungen bedeuten für die nicht gerade üppig ausgestatteten Kirchen eine erhebliche finanzielle Anstrengung, aber sie haben sich dieser Aufgabe soweit irgend möglich gestellt. Allerdings wird die Arbeit nicht in vollem Umfang aus staatlichen Kassen finanziert, sondern vielfach auch durch Zahlung der unmittelbar Begünstigten, also z.B. der Eltern für die Betreuung der Kinder in den Kindergärten oder der Angehörigen betreuter Kranker. Ein nicht unerheblicher Teil der Finanzierung fließt aber auch aus Kirchensteuern in diese Arbeit. Mithin beruht die Finanzierung dieser Aufgaben auf den vier Säulen: Eigenanteil des Trägers / Beiträge der Nutzer / Versicherungsleistungen / staatliche bzw. kommunale Leistungen.

Mit dem Hinweis auf die soziale Arbeit der Kirchen, deren Einbindung in den Sozialstaat und die Kostenerstattung für diese Arbeit durch den Staat ist sowohl ein wichtiges Element des Finanzierungssystems als zugleich auch die Freiheit der Kirchen in dem staatlich vorgegebenen Rahmen für diese Sozialarbeit beschrieben. In der Regel werden die Zahlungen für die Leistungen indes stellvertretend von Versicherungen erbracht, denen die Patienten angehören müssen, oder von Sozialämtern der Städte und Kommunen. Die Diakonie ist darin den Wohlfahrtsverbänden gleichgestellt. Ferner sind Schulen in kirchlicher Trägerschaft auch aus dem kirchlichen Finanzierungsystem herauszunehmen. Für sie gilt Sonderrecht. Der Staat, der kirchliche Schulen als private Ersatzschulen neben öffentlichen Schulen anerkennt, erstattet dafür die Aufwendungen der Kirche, und zwar in Höhe von rund 95% der Unterhaltungskosten. Dass die Schulhaushalte zusätzlich auch mit Spenden und Kirchensteuermitteln gespeist werden, sei am Rande erwähnt; die Beträge sind nicht gering.

Mit freundlichen Grüßen

Matthäus Strebl MdB
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Frage zum Thema Arbeit
05.08.2009
Von:

Lieber Herr Streibl,

ich halte es für begrüßenswert, dass sie einer Mindest- Entlohungshöhe von 7,50 Euro das Wort reden!

Dennoch bin ich etwas überrascht, dass sie den Tarifvertragsparteien die Festlegung dieser Mindest- Entlohungshöhe überlassen wollen.- Wie ihnen sicher bekannt ist, sind immer weniger Arbeitgeber überhaupt noch in Tarifgemeineinschaften eingebunden und zunehmend bestimmen Haustarife das Tarifgeschehen!

Wer soll also letzendlich dann eine Mindest- Entlohnungshöhe (flächendeckend) von 7,50 Euro durchsetzen?
Antwort von Matthäus Strebl
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12.08.2009
Matthäus Strebl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte. In der Tat ist eine Vielzahl von Unternehmen nicht mehr in Tarifgemeinschaften eingebunden. Nach aktuellen Statistiken sind hiervon 40 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen.

Sicherlich ist hierunter eine große Zahl, deren Löhne ein menschenwürdiges Auskommen nicht ermöglichen. Allerdings, auch das soll nicht verschwiegen werden, gibt es Bereiche in denen nicht tarifgebundene Unternehmen höhere Löhne zahlen als tarifgebundene. Leider aber ist das nicht die Regel.

Nicht übersehen werden darf in der Diskussion, dass Tarifverträge häufig auch die Unternehmen beeinflussen, die tarifungebunden sind. Die Beschlüsse und Vereinbarungen der Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften beeinflussen üblicherweise die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer. Viele Arbeitgeber nutzen die Richtlinien der Tarifverträge, um ihre Beschäftigen entsprechend zu entlohnen. So üben die ausgehandelten Tarifverträge Einfluss auch auf individuelle Haustarife aus. Eine Mindestentlohnung von 7,50 Euro pro Stunde soll von allen Tarifvertragsparteien angestrebt und durchgesetzt werden. Der Staat soll sich so wenig wie möglich in die Tarifhoheit einmischen. Wenn aber solche Einigungen nicht zustande kommen, dann, und nur dann ist der Staat gefordert. In meiner Antwort an Herrn Fahnemann sprach ich in diesem Zusammenhang von "Verwerfungen", die durch den Staat zu korrigieren sind. Das aber ändert nichts daran, dass die Tarifhoheit von Gewerkschaften und Arbeitgebern ein zu hohes Gut ist, um es leichtfertig aus Spiel zu setzen.
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Frage zum Thema Arbeit
10.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strebl,

danke für Ihre Antwort.

Zitat: "..Vorab müssen wir uns mit der Frage beschäftigen, was gerechter Lohn für gerechte Arbeit ist..."

Warum müssen wir uns mit dieser Frage beschäftigen, die bereits in der katholischen Soziallehre mit der Definition eines "gerechten Lohnes" seit Jahrhunderten beantwortet ist?
In den Leitsätzen des CGB heißt es: "..Der CGB handelt nach den Grundsätzen der christlichen Soziallehre...".
Wenn es so ist, warum beachtet der CGB und die christlichen Gewerkschaften jedoch offensichtlich nicht die Definition des "gerechten Lohnes" in der katholischen Soziallehre in Bezug auf Tariflöhne, wie z.B. im AMP-TV?

Zitat: "..Deshalb ist der Lohn in einem Tarifvertrag auch immer ein Kompromiss, .."

Das ist richtig, jedoch müssen sich auch Tarifverträge an den in § 138 Abs. 1 BGB zur Geltung kommenden elementaren Gerechtigkeitsanforderungen (Art.1, 2 und 20 GG) messen lassen und für den CGB kommt dazu noch die bestehende Definition des "gerechten Lohnes" in der katholischen Soziallehre, oder sehe ich das falsch?

Zitat: "..Unser AMP Tarifvertrag sieht für die westdeutschen Bundesländer 7,35 Euro in der untersten Entgeltgruppe..."

Gemäß Nr. 4 des Entgeltrahmen-TV im AMP-TV kann der unterste Lohn auf bis zu 6,65 Euro/Std. (West) und 6,00 Euro/Std. (Ost) in den ersten 4 Monaten sinken.

Zitat: "..Ihre Interpretation zu dem von Ihnen zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 24.03.2004 ist äußerst umstritten..."

Welche Interpretation?
Ich habe lediglich auf Rz. 26 des BAG-Urteils vom 24.03.2004 (5 AZR 303/03) hingewiesen, in der die Arbeitnehmerüberlassung als eigenständiger Wirtschaftszweig vom BAG anerkannt wurde. Das ist jedoch keine Interpretation.

Zitat: "..so hätte das zur Folge, dass es keine Tarifverträge in der Zeitarbeit geben kann..."

Wie kommen Sie zu dieser Auffassung?
Die Gewerkschaften können doch die Satzungen ändern, um der Voraussetzung der Tarifzuständigkeit zu entsprechen.

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Frage zum Thema Finanzen
13.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strebl,

Ihre Antworten in Abgeordnetenwatch vom 5.8.09 und 6.8.09 betr. Leistungen der christlichen Großkirchen enthalten bis auf 2 Ausnahmen keine Zahlen. Warum?

Unter www.kirchensteuern.de wurden die Leistungen dieser Kirchen und die Gegenleistungen des Staates vom Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern unter Angabe von Zahlen sehr genau beschrieben.
Ein Beispiel: Dort gibt es Zahlen über die Einnahmeverluste des Staates wegen der unbegrenzten steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer.

Wurde der kirchliche Betriebskostenanteil in Hamburg durch Staatskirchenvertrag völlig gestrichen?
Sichert die Missionstätigkeit in den kirchlichen Kindergärten den Kirchen zukünftige Kirchensteuereinnahmen?

Laut Grundgesetz gibt es keine Staatskirche. Welche Bedeutung hat diese Vorschrift für Sie? Werden Sie sich für die Streichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer einsetzen oder glauben Sie, daß wir uns diese Einnahmeverluste trotz der Probleme in den Bereichen Schulden, Bildung, Arbeit, Renten usw. noch länger leisten können?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Matthäus Strebl
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18.08.2009
Matthäus Strebl
Sehr geehrte Frau ,

ich hoffe, Sie sehen es mir nach, wenn ich sage, Sie machen es sich zu einfach. Sie können die Aufgaben der Kirchen nicht einfach auf Zahlen, Steuereinnahmen oder Steuerverluste des Staates reduzieren. Das ist nach meiner festen Überzeugung zu kurz gegriffen. Die Kirchen haben, insbesondere im sozialen Bereich, Aufgaben übernommen, für die sie finanzielle Mittel benötigen. Das ist die eine Seite. Mehr noch aber haben die Kirchen gerade in unserer materialistischen, auseinander fallenden Gesellschaft seelsorgerische Aufgaben zu erfüllen. Es muss doch selbst einem eingefleischten Atheisten zu denken geben, dass auch junge Menschen kirchlich getraut werden wollen, dass sie ihre Kinder taufen lassen. Natürlich und bedauerlicherweise sind die kirchlichen Feiertage für viele inzwischen weniger Feier- als vielmehr freie Tage. Aber in dieser orientierungslosen Zeit finden doch viele in den Kirchen Halt. Nehmen Sie einen Flugzeugabsturz oder den Amoklauf von Winnenden. Trost suchen die Hinterbliebenen, die zuvor von Kirchen nichts wissen wollten, im Gebet, bei den kirchlichen Seelsorgern und nicht bei Chef der Fluglinie oder einem Bürgermeister Es gibt keine Staatskirche in Deutschland, und das ist richtig. Jeder soll nach seiner Facon selig werden, in seiner Kirche oder auch außerhalb. Wenn er aus der Kirche austritt zahlt er keine Kirchensteuer, es entsteht kein "Schaden" für die Staatskasse. Wir brauchen keine Staatskirche, aber Kirchen. Auch, aber nicht nur, um Kindertagesstätten oder Krankenhäuser zu betrieben. Mehr noch, um den Menschen eine Richtschnur für ethisch-moralisches Verhalten zu geben und damit auch die Grundlagen unseres auf christlichen Traditionen aufgebauten Gemeinwesens zu erhalten. Davon, dass ein Pfarrer dies besser kann als ein staatlich bestallter Sozialtherapeut, bin ich zutiefst überzeugt. Deren Leistungen für die Gemeinschaft lassen sich nicht in Euro und Cent beziffern, sind aber ungemein wichtig.

Fürchtend, dass Sie mir nicht zustimmen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Matthäus Strebl
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Frage zum Thema Soziales
20.09.2009
Von:

Sehr geehrte Herr Strebl,

im Regierungsprogramm der CSU ist zu lesen:

"Deswegen ist der Freibetrag beim Schonvermögen im SGB II pro Lebensjahr wesentlich zu erhöhen." Der Parteivorsitzende Horst Seehofer wird in der Presse mit der Äußerung zitiert, er könne sich eine Verdrei- oder Vervierfachung der Schonvermögensgrenze für Empfänger von Grundsicherung für Erwerbsfähige (sog. Hartz IV-Empfänger) vorstellen.

Menschen, die deswegen kein Erwerbseinkommen haben, weil sie vorübergehend oder dauerhaft erwerbsunfähig werden, erhalten in fast allen Fällen Hilfe zum Lebensunterhalt ebenfalls nur in der Höhe der Hartz-IV Regelleistung. Das Schönvermögen ist in diesen Fällen jedoch schon heute erheblich niedriger. Darüber hinaus findet eine wesentlich strengere Anrechnung von Sachwerten statt.

Meine Frage lautet: Treten Sie dafür ein, dass Erwerbsunfähige über ein Schonvermögen wie Bezieher von Hartz-IV verfügen dürfen und falls nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Matthäus Strebl
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25.09.2009
Matthäus Strebl
Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrer Frage haben Sie ein Thema angesprochen, das mir sehr am Herzen liegt. Um es kurz zu sagen: Ich werde mich im nächsten Bundestag dafür einsetzen, dass auch Erwerbsunfähige über ein Schonvermögen wie Hartz-IV-Bezieher verfügen dürfen. Dabei ist das Schonvermögen generell erheblich zu erhöhen, wobei ich mir vorstellen kann, dass die von Ministerpräsident Horst Seehofer genannte Vervierfachung im Bereich des realistisch Machbaren liegt. Die jetzige Regelung ist meiner Überzeugung nach – und hier bin ich mir mit der CSU insgesamt einig – für den einzelnen Betroffenen ungerecht und muss ihn in die Armut führen. Das aber kann aber aus Verantwortung dem Einzelnen und der Gesellschaft gegenüber niemand wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthäus Strebl
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