Martina Stamm-Fibich (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Martina Stamm-Fibich
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwaltfachangestellte
Ausgeübte Tätigkeit
arketing und Kommunikations Managerin und Bertriebsträtin
Wohnort
Möhrendorf
Wahlkreis
Erlangen , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
24,0%
Landeslistenplatz
38, Bayern
(...) Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Internet zu erschweren. Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Martina Stamm-Fibich hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
Fragen an Martina Stamm-Fibich
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Frage zum Thema Außenpolitik
13.08.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,

werden Sie sich nach der Bundestagswahl für einen sofortigen Abzug der in Deutschland gelagerten Atomwaffen einsetzen?

Mit freundlichem Gruß,

Dr.
Antwort von Martina Stamm-Fibich
1Empfehlung
20.08.2009
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage. Ich werde mich für den Abzug einsetzten. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht dies als Schwerpunkt in der Außen- und Sicherheitspolitik an. Wir haben neue Impulse für Abrüstung und Rüstungskontrolle gesetzt. Für uns bleibt die Ratifizierung und Implementierung des angepassten KSE-Vertrages zur Reduzierung der konventionellen Waffensysteme in Europa ein wichtiges politisches Anliegen. Gerade in Krisenzeiten muss der Abrüstung und Rüstungskontrolle mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ist eine globale Gefahr, die auch global bekämpft werden muss. Neben den strategischen Atomwaffen, über die derzeit Abrüstungsverhandlungen stattfinden, müssen endlich auch die über 20.000 taktischen Nuklearwaffen in den Abrüstungsprozess einbezogen werden. Dies betrifft auch die auf deutschem Boden lagernden taktischen Atomwaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
20.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,

sehen Sie durch das Zugangserschwernisgesetz in seiner derzeitigen Form das Grundgesetz verletzt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Martina Stamm-Fibich
1Empfehlung
25.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Nein, ich sehe das Grundgesetz durch das Zugangserschwerungsgesetz nicht verletzt.

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Internet zu erschweren. Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein.
Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornografie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen, sobald sie eine entsprechende Aufforderung des BKA erhalten. Ein solches hoheitliches Handeln des BKA ist im Ausland nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber nicht um eine Internetzensur – es geht um die Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz besonders gelagerten Fall.
Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber darauf an, die Hemmschwelle auch im Internet deutlich zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine "Stopp"- Seite mit entsprechenden Informationen.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Wir haben damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus der Bundestagsanhörung und der Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.
Ich verstehe die Kritikpunkte, die diesem Gesetz entgegen gebracht werden und sehe dies auch selber durchaus kritisch. Es darf nicht zu Einschränkungen von Freiheitsrechten für den Nutzer im Internet führen.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und ein rechtswidriges Verhalten dort muss selbstverständlich ebenfalls strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden. Dennoch muss ausgeschlossen werden, dass es zu Sperrungen beliebiger anderer Internetseiten kommt. Ich denke das beschlossene Gesetz ist ein guter Kompromiss auf diesem Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
26.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Stamm-Fiebich.
Warum ist es des der SPD-sie trägt ja zwischenzeitlich 11 Jahre,Regierungsverantwortung/Regierungsmitverantwortung,bisher nicht gelungen ein Autobahn-Geschwindigkeitslimit einzuführen.Wir würden erheblich Kraftstoffe einsparen und zu einer besseren Umwelt beitragen.Ebenso:Warum ist es bisher nicht gelungen eine Autobahn-Mautgebühr einzuführen.(Ganz Europa hat das bereits in der einen oder anderen Form)
Würden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen?
Bitte überlassen Sie dieses Thema doch nicht den Grünen.Ihre Partei stellt doch den Umweltminister und den Verkehrsminister.Als bitte akiv diese Themen angehen.
Antwort von Martina Stamm-Fibich
1Empfehlung
21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Frage der Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen ist innerhalb der SPD umstritten. Ich bin für ein Geschwindigkeitslimit weil wir so den CO2-Ausstoß senken und damit einen Beitrag zum Stop des Klimawandels leisten können. Darüber hinaus müssen wir weiterhin den Druck auf Automobilkonzerne verstärken, neue spritsparende Modelle zu entwickeln. Auch das würde zu einem besseren Umweltschutz beitragen. Die Einführung einer Autobahn-Mautgebühr würde voraussetzen, dass man die Kfz-Steuer auf den Prüfstand stellt und man ein vollkommen neues Konzept entwickelt. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten müssen dabei jedoch sorgfältig überprüft werden.

Wenn ich in der nächsten Legislaturperiode als Abgeordnete im Deutschen Bundestag sitze, werde ich mich für eine erneute Gesetzesinitiative einsetzen, die ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen fordert.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich
Ergänzung vom 21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Frage der Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen ist innerhalb der SPD umstritten. Ich bin für ein Geschwindigkeitslimit weil wir so den CO2-Ausstoß senken und damit einen Beitrag zum Stop des Klimawandels leisten können. Darüber hinaus müssen wir weiterhin den Druck auf Automobilkonzerne verstärken, neue spritsparende Modelle zu entwickeln. Auch das würde zu einem besseren Umweltschutz beitragen. Die Einführung einer Autobahn-Mautgebühr würde voraussetzen, dass man die Kfz-Steuer auf den Prüfstand stellt und man ein vollkommen neues Konzept entwickelt. Die Vor-und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten müssen dabei jedoch sorgfältig überprüft werden.

Wenn ich in der nächsten Legislaturperiode als Abgeordnete im Deutschen Bundestag sitze, werde ich mich für eine erneute Gesetzesinitiative einsetzen, die ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen fordert.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich
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Frage zum Thema Außenpolitik
02.09.2009
Von:
Dr

Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,

werden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, dass der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan unverzüglich beendet wird?

Mit freundlichem Gruß,

Dr.
Antwort von Martina Stamm-Fibich
1Empfehlung
21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Geschehnisse der vergangenen Wochen haben uns wieder einmal die Brisanz des Themas Afghanistan gezeigt. Ich denke ein unverzüglicher Abzug der Bundeswehr wäre in der momentanen Situation falsch und würde die bisher erreichten Erfolge wieder zunichte machen.

Es ist unser Ziel in Afghanistan eine funktionierende Demokratie mit rechtsstaatlichen Prinzipien und der Einhaltung von Menschenrechten aufzubauen. Auf diesem Weg haben wir bisher schon einige Erfolge erzielt. Mit einem sofortigen Abzug wäre der Einsatz, sowie die damit verbundenen Kosten völlig nutzlos gewesen und das Land liefe in Gefahr wieder in die Hände von Taliban zu fallen.

Es ist unumstritten, dass es unser Ziel sein muss den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu beenden. Dies ist allerdings nur mit einem geordneten Abzug möglich, wenn sich das Land in einem stabilen Zustand befindet. Alles andere wäre aus meiner Sicht unverantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich
Ergänzung vom 21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Geschehnisse der vergangenen Wochen haben uns wieder einmal die Brisanz des Themas Afghanistan gezeigt. Ich denke ein unverzüglicher Abzug der Bundeswehr wäre in der momentanen Situation falsch und würde die bisher erreichten Erfolge wieder zunichte machen. Es ist unser Ziel in Afghanistan eine funktionierende Demokratie mit rechtsstaatlichen Prinzipien und der Einhaltung von Menschenrechten aufzubauen. Auf diesem Weg haben wir bisher schon einige Erfolge erzielt. Mit einem sofortigen Abzug wäre der Einsatz, sowie die damit verbundenen Kosten völlig nutzlos gewesen und das Land liefe in Gefahr wieder in die Hände von Taliban zu fallen. Es ist unumstritten, dass es unser Ziel sein muss den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu beenden. Dies ist allerdings nur mit einem geordneten Abzug möglich, wenn sich das Land in einem stabilen Zustand befindet. Alles andere wäre aus meiner Sicht unverantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich
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Frage zum Thema Gesundheit
12.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,

Zur Zeit gilt bei uns in der Transplantationsmedizin gemäß TPG für Organspenden die erweiterte Zustimmungslösung. Wenn abgestimmt werden müsste was zukünftig gelten soll: a) enge Zustimmungslösung, b) erweiterte Zustimmungslösung oder c) Widerspruchslösung – wofür würden Sie sich entscheiden? Wie ist Ihre Meinung zum sogenannten Hirntod.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Martina Stamm-Fibich
1Empfehlung
21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Fragen zum Transplantationsgesetz, bzw. zum Thema Hirntod sind sicherlich nicht einfach zu beantworten. Ich habe mir darüber als Privatperson schon längere zeit Gedanken gemacht und bin, um wirklich ehrlich zu sein, zu keinem völlig abschließenden Ergebnis gekommen. Ihre Frage bezüglich meiner Entscheidung im Falle einer zukünftigen Abstimmung über die verschiedenen Lösungen für Organspenden im Transplantationsgesetz berührt das Spannungsfeld zwischen dem berechtigten Interesse, durch Organentnahme schwerstkranken Menschen eine neue Lebensperspektive zu verschaffen und dem ebenso berechtigten Interesse des Einzelnen auf Würde und körperliche Unversehrtheit auch über den Tod hinaus.
Ich möchte mich an dieser Stelle nicht um eine Antwort herumdrücken. Wenn ich mich jetzt konkret entscheiden müsste, dann würde ich mich vor allem gegen eine Widerspruchslösung und in Folge dessen wohl für eine enge Zustimmungslösung entscheiden. Ich möchte dies im Folgenden kurz begründen:
Für mich ist die Entnahme von Organen ein so erheblicher Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht des Menschen, dass dies für mich nur dann ethisch vertretbar ist, wenn die/der Betroffene selbst zuvor eindeutig und ausdrücklich eingewilligt hat. Die Widerspruchslösung hingegen verzichtet auf eine solche ausdrückliche Willensbekundung. Sie wertet das Schweigen einer Person grundsätzlich zunächst als Zustimmung, unabhängig davon, ob der Betroffene überhaupt eine Erklärung in dieser Form abgeben wollte oder nicht. Ein solcher Eingriff in ein fundamentales Rechtsgut wie das postmortale Persönlichkeitsrecht ist für mich, trotzdem ich die Hoffnungen vieler schwerst kranker Menschen kenne und respektiere, ethisch höchst problematisch. Es ist allein schon fraglich, ob allen Teilen der Bevölkerung vermittelt werden kann, welche erhebliche Bedeutung ihr Schweigen hätte. Ich glaube es ist nicht vertretbar, die Bürger/innen zur Wahrnehmung ihrer Selbstbestimmungsrechte zu zwingen. Dies ist jedoch letztlich die Konsequenz einer Widerspruchslösung: ?Ich muss das Recht wahrnehmen, mich dagegen zu entscheiden, will ich eine Organentnahme verhindern.? Viele Bürger/innen entscheiden sich zu Lebzeiten bewusst nicht für oder gegen eine Organspende, weil sie die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod fürchten oder die (unbegründete) Angst davor haben, als potenzieller Organspender/innen in einer lebensbedrohlichen Situation nicht angemessen ärztlich versorgt zu werden. Die Freiheit, sich mit diesen Fragen nicht auseinander zu setzen, muss gewahrt bleiben, ohne dass dies automatisch rechtliche Auswirkungen zur Folge hat.
Zu Ihrer Frage nach meiner Meinung nach dem sogenannten Hirntod: Ich bitte um Verständnis, dass ich mir als Nichtmedizinerin kein abschließendes Urteil über die oft diskutierte Frage, wann ein Mensch Tod ist, erlauben möchte. Das wäre anmaßend. Die zentrale Frage bei einer Organspende ist die Feststellung, wann der so genannte Hirntod eingetreten ist. Ärzte müssen sich bei der Hirntod-Diagnose im Augenblick an die 1997 von der Bundesärztekammer überarbeiteten Richtlinien und an das Transplantationsgesetz halten. Als Hirntod definiert die Medizin und der Gesetzgeber den vollständigen, irreversiblen Ausfall der gesamten Gehirntätigkeit eines Patienten. Laut Transplantationsgesetz (§5 Nachweisverfahren) muss das Vorliegen aller Befunde zur Diagnose Hirntod bei einer möglichen Organspende übereinstimmend von zwei erfahrenen Ärzten, die weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sind, festgestellt und schriftlich dokumentiert werden. Diese Ärzte dürfen auch nicht irgendwelchen Anweisungen zur Organentnahme folgen.

Zur definitiven Feststellung der Unumkehrbarkeit des Verlustes der Hirnfunktion sind entweder ergänzende apparative Untersuchungen notwendig oder eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeobachtungszeit. Ziel der Hirntod-Diagnose bei einer möglichen Organspende ist es, ein zweifelsfreies Bild vom Zustand des Patienten zu bekommen. Patienten, bei denen auch nur der geringste Verdacht auf eine erhaltene Bewusstseinsleistungen besteht, müssen von der Hirntod-Diagnose ausgeschlossen werden. Ich denke diese gesetzliche Regelung ist nicht die schlechteste. Sicherlich kann man überlegen, ob die Kriterien zur Feststellung des Hirntods nicht noch schärfer gefasst werden müssen. Dennoch, meine ich, dass der Hirntod selbst die Voraussetzung für die Entnahme von Organen sein muss. Egal ob Widerspruchslösung oder, wie auch immer geartete Zustimmungslösung, es muss medizinisch sichergestellt sein, dass Organe noch funktionsfähig sind. Anders macht eine Organspende keinen Sinn.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich
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Lesezeichen
Ihre Frage an Martina Stamm-Fibich
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