Martina Gregersen (GRÜNE)
Abgeordnete Hamburg 2004-2008
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Martina Gregersen
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Maler- und Lackiererin
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Nord
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen
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Ich verstehe sehr gut, dass Sie darüber erbost sind und mit Unverständnis reagieren, wenn Ihnen von Ihrer "Zusatzrente" wieder ein ganz erheblicher Anteil weg genommen wird. Sie auch nicht der Einzige, der sich aufregt: das ging und geht vielen Betroffenen so. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
09.07.2007
Von:

Hallo erstmal,

als langjähriger Grünen Wähler und zur Meinungsfindung für die nächste Bürgerschaftswahl nur eine Frage:
Sind Sie für die Abschaltung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel oder dagegen ?
Bitte um eine klare Stellungsnahme.

Vielen Dank
W.
Antwort von Martina Gregersen
10Empfehlungen
11.07.2007
Martina Gregersen
Sehr geehrter Herr ,

schon als Kind demonstrierte ich mit meinen Eltern in Brockdorf gegen den Neubau eines AKW´s. Meinen Eltern war das Risiko eines Reaktorunglücks und den damit verbundenen Auswirkungen für Mensch, Umwelt und eben für ihre eigenen Kinder einfach zu groß um tatenlos zuzusehen. Um also ihre Verantwortung für ihre Schützlinge wahrzunehmen, demonstrierten wir schon damals als Familie friedlich gegen diese Form der Bedrohung.

Nun bin ich Politikerin und Mutter und damit ganz klar in der Verantwortung für den Schutz der mir anvertrauten Menschen. Und klar bin ich in dieser Rolle für das sofortige Abschalten von Atomkraftwerken: Denn was unverantwortlich ist, kann ich nicht verantworten!

Natürlich gehören alte und störanfällige Zeitbomben wie Krümmel und Brunsbüttel, die Millionen von Menschen bedrohen, abgeschaltet. Denn die Sicherheit, die es laut Betreiber und CDU geben soll, existiert nicht! Das haben die letzten Wochen allemal erneut bewiesen.

Aber um nicht nur populistisch und vom Herzen her zu antworten, sondern auch um ehrlich zu sein, muß ich natürlich zugeben, daß das Abschalten nicht mal so eben geht. In der Regierungsverantwortung unter rot-grün haben wir uns massiv für den Ausstieg eingesetzt. Dieser damals ausgehandelte und beschlossene Atomkonsens hat die Abschaltung festgelegt und regelte den Ausstieg aus der Atomenergie. Natürlich hätten wir Grünen (und ich insbesondere) den Ausstieg lieber sofort gehabt, aber das war damals politisch leider nicht erreichbar.

An diesen Atomkonsens ist man gebunden - Betreiber wie eben auch Politik. Gut einerseits, wenn man sieht wie gern CDU und Betreiber schon wieder längere Laufzeiten aushandeln wollen, andererseits sehr dumm, denn so dürften Krümmel und Brunsbüttel noch eine Weile weiterlaufen. Außer, die Aufklärungen der Störfälle geben Anlaß, Vattenfall die Konzession zu entziehen. Wir haben gestern jedenfalls die Atomaufsicht aufgefordert, Vattenfall wegen fehlender Zuverlässigkeit (Sicherheitskultur unter aller Sau, Verletzung der Mitteilungspflichten) die Erlaubnis zum Betreiben von Kernkraftwerken zu entziehen.

Aber falls die Atomaufsicht anders als von uns gewollt entscheidet, muß Safety first gelten! Bevor ein AKW wieder ans Netz darf müssen alle Vorfälle restlos aufgeklärt, alle Fehler behoben und alle möglichen Vorkehrungen gegen eine Wiederholung solcher Vorfälle getroffen sein. Davon kann bei den jüngsten Störfällen natürlich überhaupt nicht die Rede sein. Und darum finden wir es auch falsch, daß Brunsbüttel schon wieder ans Netz durfte und auch weiterhin läuft, wenn auch trotz weiterer Probleme auf 25 Prozent der Leistung reduziert.

Eine Übertragung von Reststrommengen von Krümmel auf Brunsbüttel, wie Vattenfall sie kurz vor den Störfällen beantragt hat, muß auf jeden Fall ausgeschlossen sein.
Ich hoffe, daß ich Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben, obwohl
der Inhalt nicht nur zufriedenstellen kann.

Lieben Gruß
Ihre Abgeordnete aus Hamburg -Nord

Martina Gregersen
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Frage zum Thema Senioren
05.02.2008
Von:

Sehr geehrter Frau Gregersen,

Gesetze sind kein Selbstzweck, sondern sollen das Miteinander in der Demokratie regeln und sollten daher nachvollziehbar und verständlich sein.

Folgende Problematik lässt mich jedoch daran zweifeln:

Ich bin seit Mitte 2007 Rentner regulärer Altersrentner und habe Anfang diesen Jahres ca. 2000 Euro von einer Direktversicherung erhalten, die meine Firma vor Jahren für mich abgeschlossen hatte.
Daraufhin forderte mich meine Krankenkasse auf, 10 Jahre lang einen monatlichen Beitrag von 3,05 Euro zu zahlen (ergibt 366 Euro), wozu ich als Empfänger einer Betriebsrente gemäß gesetzlicher Vorschriften zur Beitragspflicht von Versorgungsbezügen verpflichtet wäre (1/120 der Leistung für die Dauer von 10 Jahren).
Diese unverständliche Regelung führt nach Auskunft eines Krankenkassen-Mitarbeiters sogar zu solch unsinnigen Forderungen wie monatlich 0,17 Euro für 10 Jahre!

Frage 1: Wieso ergibt sich wegen einer einmaligen Zahlung eine Beitragspflicht für 10 Jahre?
Frage 2: Wieso wird meine Direktversicherungssumme um 18% reduziert?

Sagen Sie bitte nicht, das geschehe wegen gesetzlicher Vorschriften, sondern erläutern Sie mir bitte die Berechtigung und den Sinn dieser Regelungen.

Beste Grüße von
Antwort von Martina Gregersen
2Empfehlungen
07.02.2008
Martina Gregersen
Sehr geehrter Herr ,

ich verstehe sehr gut, dass Sie darüber erbost sind und mit Unverständnis reagieren, wenn Ihnen von Ihrer "Zusatzrente" wieder ein ganz erheblicher Anteil weg genommen wird. Sie auch nicht der Einzige, der sich aufregt: das ging und geht vielen Betroffenen so. Und man mag es für ungerecht halten, dass ist es aber eigentlich nicht.

Denn diese Änderung wurde notwendig, um die Bezieher von laufenden und einmaligen Renten (wie bei Ihnen) gleichzustellen. Das Bundessozialgericht forderte also den Gesetzgeber zum Handeln auf, damit diese Ungleichbehandlung beider Rentenzahlungen beendet wird. Das geschah am 21.7.2004 mit der Änderung des § 229 Abs.1 Nr. 5 SGB V.

Die Verteilung der Beitragslast auf 10 Jahre dient zur Milderung der Belastung. Sie müssen diese aber nicht in Anspruch nehmen und können mit Ihrer Krankenkasse auch eine Einmalzahlung verabreden.

Ich hoffe, Sie können trotz allem Verdruss die übrig bleibende Summe genießen, und verbleibe mit freundlichem Gruß

Ihre Martina Gregersen
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