Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Internetsperren.
Ich habe in der vergangenen Sitzungswoche dem Gesetz zugestimmt. Ich halte die von der SPD erreichten Veränderungen an dem Gesetz für so substantiell, dass man trotz anfänglicher Bedenken, die auch ich geteilt habe, guten Gewissens zustimmen konnte.
1. Verankerung des Prinzips: Löschen vor Sperren
Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.
2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutz für die Betroffenen
Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Gegen die Aufnahme in die Sperrliste ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
3. Datenschutz
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird verhindert, dass Empfänger von fehlgeleiteten Spam-Mails einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt werden. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.
4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Das Gesetz tritt automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich wurde eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.
Mit diesen Änderungen werden die wesentlichen Forderungen des Bundesrates sowie der Experten aus der Bundestagsanhörung berücksichtigt. Zudem wurde den Bedenken aus der Netz-Community Rechnung getragen, mit dem Gesetz würde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Dies wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen! Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, die keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen beinhalten. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.
Ich weiß, dass dieser Kompromiss nicht alle zufrieden stellen wird, die sich gegen jede Einschränkung des freien Internetverkehrs gewehrt haben. Die Netz-Community hat aber in kurzer Zeit viel erreicht: Wir haben gesehen, wie Online-Petitionen ein wichtiges Gesetzesprojekt konstruktiv begleiten und beeinflussen können.
Der Missbrauch des Gesetzes für andere Zwecke ist nun ausgeschlossen! Die Nutzer des Internets sind vor ungerechtfertigter Strafverfolgung geschützt und die Überprüfung der Regelung bis Ende 2012 ist durch die Befristung sichergestellt. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzes bleibt aber bestehen, nämlich die Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet so wirksam wie möglich zu bekämpfen. Deshalb habe ich dem Gesetz zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Burkert