Martin Burkert (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Martin Burkert
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Beamter im mittleren nichttechnischen Dienst (beurlaubt)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Gewerkschaftssekretär (zu 100% beurlaubt)
Wahlkreis
Nürnberg-Süd
Landeslistenplatz
23, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Bevor ich in den Deutschen Bundestag gewählt wurde, war ich Mitglied des Nürnberger Stadtrates. Als Stadtrat habe ich mich inhaltlich an der Diskussion über den Ausbau des Frankenschnellweges beteiligt. Die nun von der SPD-Stadtratsfraktion gefassten Beschlüsse pro Ausbau des Frankenschnellweges trage ich mit. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Burkert,

zunächst möchte ich einen Hinweis in eigener Sache formulieren:
Ich distanziere mich ausdrücklich davon, Kindesmißbrauch und Kinderpornografie zu befürworten! Ich kämpfe seit Jahren gegen die Produktion und Verbreitung dieser abscheulichen Dokumente und war zunächst Feuer und Flamme für die Novelle des Telemediengesetzes, bis ich den Inhalt einmal genauer betrachtet habe.

Wie stehen Sie zur Novelle des Telemediengestzes in der aktuell vorliegenden Form?
Sind auch sie der Meinung, dass ein (auch für Laien leicht zu umgehendes, vorgehangenes "Stoppschild") ein wirkungsvoller Schutz gegen die Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie ist?
Das Haus eines Kinderporno-Händlers würde die Polizei ja auch nicht nur mit einem Vorhang verhüllen. Ein Stoppschild mit der Aufschrift "Tatort! Eintritt verboten!” vor dem Haus aufzustellen, während hinter dem Vorhang alles weitergeht wie zuvor, ist keine Verbrechensbekämpfung, oder..?
Auf die Risiken und den nicht vorhandenen Nutzen eines solchen Gesetzes hat nicht zuletzt der wissenschaftliche Dienst im Bundestag ausdrücklich ingewiesen!

Sind auch sie der Meinung, dass das BKA alleine dazu ermächtigt werden soll, gleichzeitig Kläger und Richter, vorbei an der Gewaltenteilung, zu sein und ohne jegliches Kontrollorgan Sperrlisten erstellen darf?

Wie stehen sie zu der ePetition "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten", die inzwischen fast 85.000 besorgte Unterstützer gewinnen konnte? Halten auch Sie all´ diese menschen für potentielle Kinderschänder?

Ich persönlich habe ANGST davor, was in Zukunft so alles auf dieser unkontrollierbaren Sperrliste landen kann und wird!

1961 wurde der Satz geprägt "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten" - ich bete dafür, dass sich die deutsche Geschichte nicht wiederholt!

Ich bitte Sie darum, sich ausführlich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und erst dann Ihre Stimme für oder gegen die Novelle abzugeben.

Hochachtungsvoll,

Antwort von Martin Burkert
5Empfehlungen
30.06.2009
Martin Burkert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Internetsperren.

Ich habe in der vergangenen Sitzungswoche dem Gesetz zugestimmt. Ich halte die von der SPD erreichten Veränderungen an dem Gesetz für so substantiell, dass man trotz anfänglicher Bedenken, die auch ich geteilt habe, guten Gewissens zustimmen konnte.

1. Verankerung des Prinzips: Löschen vor Sperren
Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutz für die Betroffenen
Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Gegen die Aufnahme in die Sperrliste ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

3. Datenschutz
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird verhindert, dass Empfänger von fehlgeleiteten Spam-Mails einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt werden. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Das Gesetz tritt automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich wurde eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Mit diesen Änderungen werden die wesentlichen Forderungen des Bundesrates sowie der Experten aus der Bundestagsanhörung berücksichtigt. Zudem wurde den Bedenken aus der Netz-Community Rechnung getragen, mit dem Gesetz würde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Dies wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen! Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, die keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen beinhalten. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Ich weiß, dass dieser Kompromiss nicht alle zufrieden stellen wird, die sich gegen jede Einschränkung des freien Internetverkehrs gewehrt haben. Die Netz-Community hat aber in kurzer Zeit viel erreicht: Wir haben gesehen, wie Online-Petitionen ein wichtiges Gesetzesprojekt konstruktiv begleiten und beeinflussen können.
Der Missbrauch des Gesetzes für andere Zwecke ist nun ausgeschlossen! Die Nutzer des Internets sind vor ungerechtfertigter Strafverfolgung geschützt und die Überprüfung der Regelung bis Ende 2012 ist durch die Befristung sichergestellt. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzes bleibt aber bestehen, nämlich die Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet so wirksam wie möglich zu bekämpfen. Deshalb habe ich dem Gesetz zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert
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Frage zum Thema Internetsperren
02.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Burkert,

mich würde interessieren, wie Sie zu den Aussagen zu "erweiterten Zugangssperren" von Fr. von der Leyen in der Online Ausgabe des Hamburger Abendblattes stehen.

Fr. von der Leyen hat auf die Frage "Warum sperren Sie dann nicht auch Internetseiten, die Nazipropaganda verbreiten oder Gewalt gegen Frauen verherrlichen?" dem Abendblatt auf abendblatt.de geantwortet: "Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann."

Von der Leyen betonte ferner: "Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt."

Mit welchem Recht (das Recht der Politik???) will Fr. von der Leyen mir vorschreiben, was ich zu lesen, denken und zu sehen habe? Es wird immer so sein, dass eine Meinung/Auffassung einen anderen verletzt (siehe Diskussion zu den Mohammed-Karikaturen). Nur weil gewisse Vorstellungen und Auffassungen nicht in das Weltbild der Fr. von der Leyen passen, will Sie mir dies ebenfalls verbieten? Dies erweckt schon schwer den Eindruck von Zensur, Missionierung und Bekehrung. Besonders als Politikerin (mit Verantwortung für die GESAMTE Gesellschaft und nicht nur der konservativen Wählerschaft), sollte Fr. von der Leyen sich besser in der Geschichte und den damit verbundenen Folgen auskennen. Ich bin der Meinung, dass dort, wo Meinungsfreiheit und das Recht auch Information so eingeschränkt wird, dass Ende der Demokratie nahe ist!

Mit freundlichen Grüssen
R. Schröppel
Antwort von Martin Burkert
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14.08.2009
Martin Burkert
Sehr geehrter Herr Schröppel,

zunächst möchte ich klarstellen: Alles, was offline verboten ist, ist auch online verboten - beleidigen, verleumden, täuschen, betrügen, handeln mit kinderpornografischem Material. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Gesetze gelten dort grundsätzlich genau so. Problematisch wird es, weil das Recht national gilt, während das Internet ein "weltweiter Tatort" ist. Praktisch ist eine Strafverfolgung dann schwierig, wenn strafbare Inhalte auf Servern außerhalb Deutschlands liegen.

Festhalten möchte ich auch: Mit der SPD wird es keine Ausweitungen der Sperren für kinderpornografische Internetseiten auf weitere Inhalte geben.

Die Verträge, die Bundesministerin von der Leyen mit den Internet-Providern geschlossen hat, waren aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion rechtsstaatlich höchst problematisch und machten eine gesicherte rechtliche Grundlage und damit ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren notwendig.

Das Kinderpornografiebekämpfungsgesetz regelt eindeutig nur die Zulässigkeit von Sperren bei Seiten mit kinderpornografischen Inhalten. Damit wurde geregelt, dass es sich eindeutig um ein reines Präventionsgesetz in einem besonders gelagerten Fall handelt, das nicht auf andere Inhalte oder Zwecke übertragbar ist.

Die SPD hat im Gesetz zu den Zugangssperren gegen Kinderpornografie das Prinzip "Löschen vor Sperren" durchgesetzt. Das heißt: Die Aufnahme in die Sperrliste des Bundeskriminalamts erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben. Das BKA muss also - wenn solches Material auf ausländischen Servern gespeichert ist - zunächst versuchen, bei den dortigen Polizeibehörden die Löschung der Inhalte zu erreichen. Erst wenn das nicht klappt, wird der Zugang zur Seite gesperrt. Damit ist klar: In erster Linie muss es uns gelingen, strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen, das heißt auf den Servern zu löschen. Den Zugang zu strafbarem Material zu sperren, darf bei Kinderpornografie nur ein Hilfsmittel sein, wenn das Löschen nicht gelingt.

Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Umleitung bei der Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht zur Strafverfolgung genutzt werden. Damit wurde auch ausgeschlossen, dass durch fehlgeleitete Spam-Mails die Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt werden. Außerdem ist eine Speicherung von personenbezogenen Daten bei den Internetprovidern nicht mehr vorgesehen.

Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die Sperrliste des Bundeskriminalamts regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Gegen die Aufnahme in die Sperrliste ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Das Gesetz ist auf drei Jahre befristet, so dass in jedem Fall die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Angesichts der Bewertungsergebnisse wird die Frage sein, ob eine Verlängerung des Gesetzes überhaupt angebracht ist.

Ich fasse noch einmal zusammen: Mit dem Spezialgesetz und dem darin verankerten Prinzip "Löschen vor Sperren", dem unabhängigen Expertengremium und vor allem der Begrenzung auf drei Jahre mit vorheriger Evaluation hat die SPD die am bedenklichsten und in ihren Folgen unabsehbaren Auswirkungen der Providerverträge verhindern können.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert
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Frage zum Thema Internetsperren
16.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Burkert,

Sie schreiben in Ihrer Antwort am 14.8.2009 folgendes:

"Mit der SPD wird es keine Ausweitungen der Sperren für kinderpornografische Internetseiten auf weitere Inhalte geben."

Nun ist eine der Befürchtungen der Internetuser, daß mit der Erstellung der Sperrmechanismen die Tür für weitere Sperrungen geöffnet wird, bzw. daß diese Gesetze missbraucht werden, regierungskritische Webseiten (z.B. Wikileaks) zu zensieren.

Dazu eine persönliche Frage:
Wie würden Sie persönlich reagieren, wenn sich herausstelt, daß es in Deutschland Seiten gesperrt werden, die keine Kinderpornographie enthalten?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Martin Burkert
bisher keineEmpfehlungen
24.08.2009
Martin Burkert
Sehr geehrter Herr ,

ich kann nur noch einmal betonen, dass es mit der SPD keine Ausweitung der Sperren auf weitere Internetinhalte geben wird.

Im Kinderpornografiebekämpfungsgesetz ist eindeutig geregelt, dass die Zulässigkeit von Sperren ausschließlich bei Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zulässig ist. Diese Gesetzesregelung ist nicht für andere Inhalte oder Zwecke anwendbar oder übertragbar.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert
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Frage zum Thema Umwelt
18.10.2009
Von:

Wie aus den Medien zu hören und zu lesen ist will die Automobilindustrie auf E- Auto setzen.

Meine Frage woher soll dann der Strom kommen ?

Bei einer großen Nachfrage der E-Autos müßten ja zwangsweiße neue Atomkraftwerke
gebaut werden. Ist das eine Hintertür der Atomkraftlopie ?
Antwort von Martin Burkert
bisher keineEmpfehlungen
27.10.2009
Martin Burkert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Der angeblich notwendige Bau neuer Kernkraftwerke ist eine These, die oft im Zusammenhang mit der Forderung nach mehr Elektroautos aufkommt. Sie kann jedoch nicht als Gegenargument ins Feld geführt werden.

Nach der Studie "Woher kommt der Strom für Elektroautos" des Instituts für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg erfordern eine Million Elektroautos, wie sie die Bundesregierung für Deutschland bis 2020 plant, nur etwa 0,3 Prozent des aktuellen Stromgesamtverbrauchs. Selbst wenn sämtliche 41 Millionen Autos als "Plug-In-Hybrid", also als wiederaufladbare Elektroautos mit zusätzlichem Verbrennungsmotor betrieben würden (eine derzeit völlig unrealistische Annahme), würde dafür nur 5 Prozent zusätzlicher Strom benötigt. Ein vollelektrischer Betrieb aller Autos würde etwa 15 Prozent zusätzlichen Strom verbrauchen. Dieser Energiebedarf ist selbst nach Meinung kritischer Wissenschaftler auch nach dem Ausstieg aus der Kernenergie gesichert.

Viel entscheidender ist meiner Meinung nach jedoch die Frage nach der Energiebilanz bzw. Klimafreundlichkeit von Elektroautos. Klar ist: Elektroautos sind nur so klimaverträglich, wie der Strom, der sie antreibt. Das bedeutet, die CO2-Emissionen können mit einer Elektromobilität nur auf Basis erneuerbarer Energien im entscheidenden Maß gesenkt werden.

Elektrofahrzeuge besitzen zwar einen hocheffizienten Antriebsstrang, dieser Fundamentalvorteil gegenüber konventionellen Fahrzeugen wird jedoch durch den derzeitigen deutschen Strommix absorbiert. Ein Vergleichsszenario, bei dem unverändert am konventionellen Antrieb festgehalten wurde und eine jährliche Effizienzssteigerung von 1,25 % unterstellt wurde, zeigt nur marginale Unterschiede bei den CO2-Emissionen gegenüber dem Elektromobilitätsszenario.

Wird die benötigte Fahrenergie hingegen von Windkraftwerken oder anderen regenerativen Energien erzeugt, zeigt sich das gesamte Potenzial dieser Fahrzeugtechnologie. Bis zum Jahr 2030 ist dann mit einer Reduktion um ca. 30 % zu rechnen. Ein Weitermachen wie bisher, würde immer noch eine Verringerung um 15% ergeben.

Deshalb bin ich der Überzeugung, das Elektroauto muss in ein Gesamtkonzept eingebunden werden, in dem der Ausbau erneuerbarer Energien massiv gefördert wird. Ich denke, dann ist das Elektroauto ein modernes, umweltfreundliches Zukunftsmodell für den Straßenverkehr.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert
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