Martin Burkert (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Martin Burkert
© spdfraktion.de
Geburtstag
14.10.1964
Berufliche Qualifikation
Beamter im mittleren nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Nürnberg
Wahlkreis
Nürnberg-Süd
Ergebnis
30,2%
Landeslistenplatz
13, Bayern
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(...) Ich kann Ihren Unmut gut nachvollziehen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat versucht, die Kürzung der Beamtenbesoldung zu verhindern. Schwarz-Gelb hat hier aus meiner Sicht ganz klar ein Versprechen gebrochen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
14.11.2009
Von:

Minijobs,

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

wann werden endlich diese Jobs abgeschafft?Hier ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Es gehen dem Staat Miliardenbeträge an Sozialversicherungsabgaben und Steuern verloren. Diesen Job können sie x-mal ausüben, ohne einen Cent an Abgaben zu zahlen. Ich muß für meine Betriebsrente den vollen Krankenversicheungsbeitrag zahlen. Der Minijob ist nicht einmal beim Einkommenssteuerausgleich als Einkommen anzugeben. Die Arbeitgeber beschweren sich über hohe Sozialversicherungsabgaben und hier zahlen sie alles (zumindestens die meisten).

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Martin Burkert
2Empfehlungen
30.11.2009
Martin Burkert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Sie fragen, wann Minijobs endlich abgeschafft werden. Ich denke nicht, dass diese Beschäftigungsform generell abgeschafft gehört. Sie trägt dazu bei, dass illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vor allem in Privathaushalten eingedämmt wird. Ziel soll es natürlich immer sein, dass Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung münden. Denn ein Minijob bietet oft auch die Chance auf einen Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

Sie schreiben, dass man einen Minijob x-mal ausüben könne, ohne einen Cent an Abgaben zu zahlen. Es ist möglich, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen zeitgleich auszuüben, jedoch nicht bei einem Arbeitgeber. Die Verdienste aus allen Minijobs werden außerdem zusammengerechnet und dürfen insgesamt nicht über 400 Euro liegen. Sobald diese Grenze überschritten ist, entsteht nämlich eine Sozialversicherungspflicht für den gesamten Verdienst.
Ebenso verhält es sich bei der Steuer: Auch wenn keine Quellensteuer vom Lohn des Minijobs abgeführt wird, zählt am Ende das Gesamteinkommen eines Jahres. Wer also den jährlichen Freibetrag mit mehreren Minijobs überschreitet, ist genauso steuerpflichtig, wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

Durch einen 400-Euro-Job entsteht außerdem kein Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung, auch wenn der Arbeitgeber pauschal Beiträge dafür abführen muss. Wer einen Minijob bis 400 Euro ausübt, ist entweder über seinen sozialversichungspflichtigen Hauptjob, über die Familienversicherung oder freiwillig krankenversichert. Nur über seinen Minijob kann man sich also nicht krankenversichern.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.12.2009
Von:

sehr geehrter herr burkert
vor den letzten wahlen habe ich quer durch alle parteien angefragt wie ihr verhältnis zur bundesweiten volksentscheide ist. bis auf unsere regierungspartei waren alle antworten positiv.jetzt höre ich aber nichts mehr über dieses thema.
meine frage: sind gesetzes entwürfe in vorbereitung? wird darüber im parlament geredet ?
wenn alle opositionsparteien zu ihrer einstellung stehen müsste doch eine gesetzesänderung machbar sein. insofern der wille da ist.
oder brauchen wir erst einen bundesweiten volksentscheid ob das volk einen volksentscheid will?
ich wäre erfreut wenn ich in den medien hören würde das daran gearbeitet wird.
das volk möchte mehr demokratie.
ich bedanke mich im voraus für ihre antwort
ihr
Antwort von Martin Burkert
3Empfehlungen
11.01.2010
Martin Burkert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zur Einführung bundesweiter Volksabstimmungen. Ich hoffe, Sie hatten einen guten Start ins neue Jahr.

Die Forderung nach der Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene unterstütze ich ausdrücklich. Die SPD-Bundestagsfraktion hat seit 1993 bereits mehrfach versucht, bundesweite Plebiszite einzuführen. Unseren Standpunkt haben wir außerdem im Hamburger Parteiprogramm von 2007 mit den Worten bekräftigt: "Der Verbindung von aktivierendem Staat und aktiver Zivilgesellschaft dient auch die direkte Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger durch Volksbegehren und Volksentscheide. In gesetzlich festzulegenden Grenzen sollen sie die parlamentarische Demokratie ergänzen, und zwar nicht nur in Gemeinden und Ländern, sondern auch im Bund."

Überzeugungsarbeit ist eher bei der CDU/CSU nötig. Da es sich bei der Einführung bundesweiter Volksentscheide um eine Verfassungsänderung handeln würde, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat nötig. Diese kommt aber nicht zustande, solange die CDU/CSU-Fraktion das Vorhaben ablehnt.

Ich werde mich natürlich auch in dieser Legislatur für die direkte Demokratie in Deutschland einsetzen. Übrigens hat sich unser Parteivorsitzende Sigmar Gabriel bereits kurz nach seiner Wahl in einem Interview mit der Zeitung "Die Welt" für Volksentscheide auf Bundesebene ausgesprochen. "Ich plädiere für mehr Leistung, Mut und Risikobereitschaft der Politik. Etwa für Volksabstimmungen. Sie sind gut für die moderne Demokratie - und ich jedenfalls habe keine Angst vor dem Volk", sagte Gabriel dort.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert
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Frage zum Thema Finanzen
20.01.2010
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Burkert,

gibt es amtlicherseits autorisierte Zahlen, was uns - den Steuerzahlern - der Zweitregierungssitz Bonn im Jahr kostet? Hinsichtlich Reisekosten, doppelter Verwaltungsstruktur, Peronalkosten, usw.
Es ist für mich erstaunlich, wie die Bonner Lobby es äußerst erfolgreich versteht, im 20. (!) Jahr der Einheit hier keine öffentliche Diskussion aufkommen zu lassen. Die neue Regierung scheint diesem Thema keine Bedeutung beizumessen. Wie steht die Opposition dazu? Welche Perspektiven sind vorhanden?

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Gegebenenfalls wäre ich auch für die Nennung einer zuständigen Stelle für meine Anfrage dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe
Antwort von Martin Burkert
1Empfehlung
02.02.2010
Martin Burkert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Bonn-Berlin-Gesetz, in der Sie sich nach den Kosten hinsichtlich des Zweitregierungssitzes in Bonn erkundigen. Die Schätzungen schwanken je nach Quelle gewaltig. Der Bund der Steuerzahler schätzt den Betrag auf etwa 23 Millionen Euro, die amtlich autorisierten Zahlen des Bundesfinanzministeriums veranschlagen lediglich 8,8 Millionen Euro. (Zahlen aus 2009)

Zu Zeit sind etwa 8732 Beamte in Bonn und 8931 Beamte (Zahlen ebenfalls aus 2009) in Berlin tätig. Sechs von 14 Ministerien, darunter Verteidigung, Gesundheit und Umwelt, haben ihren Erstsitz noch in der ehemaligen Bundeshauptstadt. Hinzu kommen die Außenstellen der übrigen Ressorts.

In der SPD wird diese Frage zurzeit diskutiert. So fordert meine Kollegin, die haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Petra Merkel, vor dem Hintergrund der hohen Staatsverschuldung, ein Datum festzulegen, zu dem alle Teile der Bundesregierung in Berlin zusammengeführt werden (Nachzulesen in der Zeitschrift Cicero in der Ausgabe vom 26.01.2010)

Ich bin der Meinung, dass es, angesichts der derzeit sehr angespannten Haushaltssituation, auf Dauer schwierig sein wird, einen doppelten Regierungssitz zu rechtfertigen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Burkert,

ich habe soeben mit grausen den Enwurf für den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gelesen. Falls der Entwurf so umgesetzt werden würde, dann würde das sozusagen chinesische Verhältnisse im Internet etablieren, d.h. absolute Einschränkung der Meinungsfreiheit, das Recht auf informelle Selbstbestimmung wäre quasi nicht mehr vorhanden. Mit Jugendschutz hat dies nichts mehr zu tun, sondern mit Bevormundung durch den Staat. Dies kann nich Ziel einer demokratischen Regierung sein.
Meine Frage nun, wie stehen Sie zu diesem Entwurf?

Ich bedanke mich bereits im voraus für Ihre Anwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Martin Burkert
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02.02.2010
Martin Burkert
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihre Bedenken zur geplanten Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages nachvollziehen. Eine formale Anmerkung aber vorab: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist ein Staatsvertrag zwischen allen deutschen Bundesländern und ist allein Ländersache. Er wird von den Regierungen ausgehandelt, endgültig von den Landesparlamenten beschlossen und wird somit nicht auf Bundesebene behandelt.

Natürlich habe ich als Bundestagsabgeordneter auch eine Meinung zu diesem Thema: Ich halte den Jugendmedienschutz für äußerst wichtig. Einer neuen symbolpolitischen Sperr-Debatte stehe ich aber skeptisch gegenüber. Die mögliche undifferenzierte Ausweitung des Anbieterbegriffs auf Access- und Hostprovider könnte unter Umständen Verpflichtungen nach sich ziehen, die auch ich bedenklich finde. Einige Formulierungen im neuen Entwurf können sogar so interpretiert werden, dass sie zu einer größeren Haftung der Anbieter führen, was wiederum restriktive Internetsperren zur Folge haben könnte. Das muss bei der Novellierung selbstverständlich im Auge behalten werden. Unklare Formulierungen und dehnbare Begriffe sollten beseitigt werden, um möglichst wenig Spielraum in der Auslegung zu lassen.

Zudem sollte die Verbesserung und mögliche Anwendung von nutzerautonomen Filtern für die Internetnutzung im Fokus eines effektiven Jugendmedienschutzes stehen. Eltern sollten einen Einfluss darauf haben können, was ihre Kinder im Netz sehen dürfen und was nicht. Nicht zuletzt sollte natürlich die Medienkompetenz der jungen Menschen selbst gestärkt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit besten Grüßen

Martin Burkert
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
19.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Martin Burkert,

nach vielen Jahren des Zögerns hat nun auch der Vorstand der Deutschen Bahn "grünes Licht" für die Elektrifizierung der Bahnstrecke München-Memmingen-Lindau gegeben - so berichtete die Schwäbische Zeitung vor wenigen Wochen (Quelle: www.schwaebische.de ).

Auch im Bayerischen Rundfunk wurde darüber berichtet, dass nun endlich der Ausbau der Schienenverbindung von München an den Bodensee - und weiter über Österreich in die Schweiz - angegangen werden kann.

Eine Anfrage an die Bayerische Staatsregierung durch den Allgäuer Landtagsabgeordneten Adi Sprinkart brachte dann vor wenigen Tagen - leider wieder einmal - Ernüchterung in Sachen Schienenverkehr: Laut Staatskanzlei sei der Bundesverkehrswegeplan derart unterfinanziert, dass mit einer Realisierung der Bahnstrecke München-Memmingen-Lindau noch lange nicht gerechnet werden könne (Quelle: www.all-in.de ).

Laut dem Sprecher der Deutschen Bahn in Bayern, Franz Lindemair, müsse jedoch noch im Jahr 2010 mit den Baumaßnahmen begonnen werden, um die 50-Millionen-Euro-Beteiligung der Schweiz zu sichern.

Meine Fragen hierzu:

  • Sind die Aussichten für die Modernisierung der Schienenverbindung zwischen München und Zürich tatsächlich so schlecht?

  • Ist die Beteiligung der Schweiz an der Finanzierung hinfällig wenn die Bauarbeiten nicht im laufenden Jahr beginnen?

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass dieses Verkehrsprojekt auf die Tagesordnung kommt.

Vielen Dank, schöne Grüße aus dem Allgäu und Alles Gute

Antwort von Martin Burkert
1Empfehlung
09.03.2010
Martin Burkert
Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Frage zum Ausbau der Bahnstrecke München-Lindau. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, ist letzte Woche bekannt geworden, dass der Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur dramatisch unterfinanziert ist. Nach Berechnungen der Deutschen Bahn müsste der Bund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr einsetzen, um die Projekte des vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan bis 2025 umzusetzen. Tatsächlich plant das Verkehrsministerium jedoch bisher nur mit 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.

Was diese Situation nun für die einzelnen Projekte bedeutet, bleibt abzuwarten. Es werden zunächst vor allem die Projekte des vordringlichen Bedarfs in Gefahr sein, die noch nicht mit einer Finanzierungsvereinbarung hinterlegt sind. Aber auch die Vorhaben, für die bereits eine Finanzierung ausgehandelt wurde, wie beispielsweise für die Strecke München-Lindau, sind keineswegs gesichert.

Die Kosten für den Ausbau der Strecke München-Lindau werden auf 210 Millionen Euro geschätzt. Um den Baubeginn zu beschleunigen, gewährt die Schweiz eine Vorfinanzierung von 50 Millionen Euro. Der Freistaat Bayern schießt seinerseits 55 Millionen Euro vor. Die Schweiz gewährt ihren Beitrag als Darlehen aus den Mitteln für den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz. Die Rückzahlung des Vorfinanzierungsbeitrages an die Schweiz erfolgt bis 2025.

Inwieweit die Schweiz von den bisherigen Finanzierungszusagen zurücktritt bzw. zurücktreten kann, sollte 2010 nicht mit der Modernisierung der Strecke begonnen werden, kann ich abschließend nicht beantworten. Ich habe keinen Einblick in die Verträge nehmen können. Jedoch ist von verschiedenster Seite zu vernehmen, dass eine solche oder ähnliche Vereinbarung tatsächlich besteht. Dies würde auch Sinn machen, da das Motiv der Schweiz für die Gewährung des Darlehens, in der Beschleunigung des Ausbaus der Strecke München-Lindau begründet liegt.

Um Ihre Frage abschließend zu beantworten: Wenngleich es Bahnprojekte gibt, deren Realisierung im Augenblick noch unwahrscheinlicher ist, die Chancen für eine baldige Modernisierung der Strecke München-Lindau sind seit letzter Woche leider gesunken.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert
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