Martin Burkert (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Martin Burkert
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Beamter im mittleren nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Geschäftssekretär (zu 100% beurlaubt)
Wohnort
Nürnberg
Wahlkreis
Nürnberg-Süd
Ergebnis
30,2%
Landeslistenplatz
13, Bayern
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(...) Ein Versandverbot von Medizinprodukten über das Internet ist aus meiner Sicht rechtlich nicht machbar. Das wäre ein zu großer Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und die Warenverkehrsfreiheit. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
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Martin Burkert hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
19.08.2009
Von:

Betreff: Lärmschutzwand für Gleisanlage entlang der Minervastraße/ Gartenstadt Nbg.

Sehr geehrter Herr Burkert,
im Nürnberger Stadtanzeiger vom 14.5.2008 wurde u. a. geschrieben: "Ortsdurchfahrt Gartenstadt/ Rangierbahnhof: Schallgutachten liegt vor. Bau einer rund 1000m langen Lärmschutzwand entlang der Minervastraße. Objektplanung läuft. Beginn des Planfeststellungsverfahren voraussichtlich Mitte des Jahres (2008)."
In der heutigen Ausgabe (19.8.2009) steht u. a. geschrieben (betrifft Gleisstrecke Schweinau): "Laut SPD-Bundestagabgeordnetem Martin Burkert: das mit dem Bau von 2 Lärmschutzwänden 2010 begonnen werde, weil man das langwierige Genehmigungs-verfahren abkürzen wird." Das ist eine sehr erfreuliche Aussage von Ihnen.
Die Anwohner der Minervastraße leiden ebenfalls über die unerträgliche Lärmbelästigung. Das Sie sich für die lärmbelästigen Anrainer besonders einsetzen ist mir bekannt, da ich Anfang Januar 2008 im Pfarrzentrum St. Wolfgang anwesend war. Allerdings wurde gesagt, " Die Pläne für Schweinau würden gleichzeitig mit den Konzepten für die Werderau und die Gartenstadt eingereicht. Durch diese Koppelung ergebe sich eventuell ein zügigeres Verfahren und eine schnelle Umsetzung."
Meine Frage: 1. Warum wurde die Koppelung aufgeben?
2. Können Sie veranlassen, dass das langwierige Genehmigungsverfahren auch für die Lärmschutzwand für Gleisanlage entlang der Minervastraße/ Gartenstadt abkürzt wird?
3. Wann kann mit dem Bau der Lärmschutzwand entlang der Minervastraße gerechnet werden.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.
Antwort von Martin Burkert
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25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Lärmschutz in Nürnberg.

Ich habe mich der Bahn und beim Eisenbahnbundesamt über den Stand der Dinge erkundigt. Demnach wurde die Kopplung der Projekte in Nürnberg noch nicht aufgehoben. Alle Planungsabschnitte wurden von der DB ProjektBau zeitgleich beim Eisenbahnbundesamt zur Prüfung und Einleitung des Genehmigungsverfahrens vorgelegt.

Beim Eisenbahnbundesamt wird derzeit geprüft, wie die notwendigen Baugenehmigungen erteilt werden können. In der Tat wird dabei erwogen, dem Bauabschnitt in Schweinau per Plangenehmigung das Baurecht zuteil werden zu lassen. Eine Plangenehmigung nimmt in der Regel weniger Zeit in Anspruch als ein Planfeststellungsverfahren. Ein Bescheid wurde vom Eisenbahnbundesamt aber noch nicht erlassen.

Ob das schnellere Plangenehmigungsverfahren auch für die Gartenstadt in Betracht gezogen werden kann, kann ich momentan leider nicht beurteilen. Auch diese Unterlagen werden gerade vom Eisenbahnbundesamt begutachtet. Insofern bitte ich um Verständnis, derzeit nicht abschätzen zu können, wann mit dem Bau in der Gartenstadt und der Werderau begonnen werden kann.

Voraussetzung für den Baubeginn ist neben dem notwendigen Baurecht, dass der Bund weiterhin genügend Geld für den Bau der Lärmschutzwände zur Verfügung stellt.

Denn die Wände werden zwar von der Bahn gebaut, bezahlt werden sie aber vom Bund. Der Bundestag hat hierfür erstmals unter der rot-grünen Regierung spezielle Mittel zur Verfügung gestellt. Auf Druck der SPD konnte der jährliche Betrag für den Bau von Lärmschutzwänden in den letzten Jahren von 50 Millionen Euro pro Jahr auf 100 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden.

Ich werde mich im Bundestag dafür einsetzen, dass die Finanzierung erhalten bleibt und nicht eingeschränkt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
03.09.2009
Von:

Warum darf ich nicht zur Wahl gehen?
Bin mit 3 Jahren nach Deutschland eingewandert und lebe also schon seit knapp 40 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (Bayern).Es wird Werbung gemacht – "Geht zur Wahl"!!!
stellen Sie sich vor, ich will, aber darf nicht .Habe im 16 Lebensjahr eine Lehre begonnen und nach 3 Jahren auch abgeschlossen und bin seit meinem 20 Lebensjahr, bis jetzt Selbstständig. Hab also die gleichen Rechte und Pflichten, wie jemand der die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und kann nicht mitentscheiden !!
Warum darf ich nicht zur Wahl gehen?
Antwort von Martin Burkert
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25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de. Ich kann Ihren Frust darüber verstehen, dass Sie nach so vielen Jahren, in denen Sie in Deutschland leben, nicht wählen dürfen.

Wir wollen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Menschen, die in unserem Land geboren sind oder seit langem mit uns zusammenleben. Doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren wir - die Menschen sollen sich mit dem Land ihrer Herkunft und mit Deutschland identifizieren. Einbürgerung ist nicht das Ende der Integration, aber sie ermöglicht die volle politische Teilhabe.

Denen, die noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber schon längere Zeit hier leben, wollen wir das kommunale Wahlrecht geben, auch wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen. Dafür müsste es im Deutschen Bundestag und im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit gegeben, um Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetzes so zu erweitern, dass nicht nur, wie seit 1992, EU-Mitbürgerinnen und -Mitbürger das kommunale Wahlrecht haben, sondern dass auch so genannte Drittstaatsangehörige dieses Recht bekommen können. Die Bundesländer könnten dann ein entsprechendes kommunales Wahlrecht einführen.

Bei den so genannten Drittstaatsangehörigen reden wir über eine Gruppe von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die im Durchschnitt seit rund 17 Jahren in Deutschland leben, die etwa 4,6 Millionen Menschen umfasst. Sie entspricht über 68 Prozent aller Menschen aus anderen Staaten, die bei uns leben. Diese Menschen haben wir bisher von kommunaler Teilhabe ausgeschlossen. Diese Menschen könnten dann nicht nur bei ihrer kommunalen Interessensvertretung mitentscheiden, sie könnten auch bei allen kommunalen Fragen konstruktiv mitwirken und sich einbringen: ob es um das Angebot von Sprachkursen geht, ob man die kultursensible Altenpflege anders diskutiert, ob das Wohnumfeld verbessert werden muss usw.

Sie haben mit Ihrem Argument Recht: Wir erwarten von den Menschen, die zu uns gekommen sind, dass sie ihre Pflichten als Steuerzahler erfüllen. Wir erwarten, dass sie Recht und Gesetz einhalten, und wir erwarten von ihnen, dass Integration - auch sprachliche - tatsächlich stattfindet. Unseren Erwartungen müssen wir auch entsprechende Angebote gegenüberstellen. Ein ernsteres Angebot als das der demokratischen Mitwirkung und Mitgestaltung gibt es nicht. Deshalb sind wir für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Drittstaatsangehörige, das übrigens 16 EU-Staaten entsprechend in ihren nationalen Gesetzen geregelt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert
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Frage zum Thema Gesundheit
21.09.2009
Von:
W.

Sehr geehrter Herr Burkert,

ich habe eine Frage zum Gesundheitshandwerk:
Das Gesundheitshandwerk sieht sich trotz Meisterzwang in vielen Bereichen dem Wettbewerber ´Internet´ ausgesetzt.
Beispiel Augenoptik: Brillen und Kontaktlinsen werden vermehrt online verkauft.
Die Folgen für den Verbraucher: Er hat eine oftmals nicht ordnungsgemäß angepasste Sehhilfen (Gefährdung der Öffentlichkeit z.B. im Straßenverkehr) und er riskiert seine Augengesundheit.
Folge für den Gesundheitshandwerker: Er verliert seine Kunden ans Internet oder er muss extrem niedrig kalkulieren. In beiden Fällen ist seine Existenz und damit langfristig auch die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gefährdet.
Wie also positionieren Sie sich zum Verkauf von Medizinprodukten über das Internet?"

Ich führe übrigens seit 17 Jahren ein eigenes Augenoptik-Fachgeschäft, beschäftige eine Augenoptik-Gesellin und bilde einen Lehrling aus.
Antwort von Martin Burkert
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25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Ein Versandverbot von Medizinprodukten über das Internet ist aus meiner Sicht rechtlich nicht machbar. Das wäre ein zu großer Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und die Warenverkehrsfreiheit. Analog hat das der EuGH bei der Entscheidung über den Versandhandel von Arzneimitteln im Internet so begründet.

Ihre Befürchtungen hinsichtlich der Folgen für den Verbraucher kann ich dennoch nachvollziehen. Augenärzte, Optiker und den Verbänden bleibt es dabei aber, die Kunden und Patienten über die Risiken der Onlinebestellung von Kontaktlinsen oder Brillen (wie z.B. mangelnde Seehilfenanpassung, Brennen oder Jucken) hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert
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