Martin Börschel (SPD)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Martin Börschel
© Landtag NRW
Geburtstag
28.11.1972
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Köln SPD-Ratsfraktion, Rechtsanwalt.
Wohnort
Köln (Nippes)
Wahlkreis
Köln III , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
37,6%
Landeslistenplatz
34
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Die Regelung bei der KölnSPD ist ganz einfach: Ein Doppelmandat Landtag und Ratsmandat ist für den Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion zur besseren Verknüpfung der Ebenen Land und Kommune vorgesehen und erlaubt; die übrigen Kölner Abgeordneten sollen derzeit kein Doppelmandat innehaben.
Die Wählerinnen und Wähler wissen jeweils vor der Wahl, welche Mandate ein (künftiger) Abgeordneter auf Dauer innehaben möchte und können davon bei Bedarf ihr Votum abhängig machen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
21.11.2011
Von:

sehr geehrter herr abgeordneter börschel,

ich gebe zu, dass ich sie gewählt habe und frage deshalb in einer angelegenheit des landes an.

ihre vorgängerregierung hat schon so einiges in den sand gesetzt, was sie mit rot-grün inzwischen ganz gut begradigt bzw. repariert haben. und da sind wir schon beim stichwort, wo rüttgers und co. scheinbar wohl nicht ganz dicht waren:

die einzig in nrw flächendeckend verordnete hausanschlusskanal-Dichtigkeitsprüfung gem. §61a Landeswassergesetz NRW ist völlig grotesk und übertriebener unsinn, wie inzwischen selbst fachleute behaupten. kleine hausbesitzer werden mit teils ruinierenden reparaturkosten konfrontiert, für die beseitigung angeblicher schäden, die nicht einmal einen schaden anrichten, wenn überhaupt. mit recht gründen sich bürgerinitiativen, wie hier in köln.
sind sie in köln und im landtag sich mit ihren kollegen einig darin, diesem unfug - mit wessen stimmen auch - immer ein baldiges ende zu setzen ...?

beste grüße
H.
köln
Antwort von Martin Börschel
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24.11.2011
Martin Börschel
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen angesprochene Problematik der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen wird derzeit kontrovers diskutiert. Dabei sind sich alle Fraktionen einig in dem Ziel, unser Trinkwasser und unsere Umwelt zu schützen und zu wahren. Sauberes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und für jeden Menschen unverzichtbar. Hier darf es keine Kompromisse geben.
Über die Frage, wie wir dieses Ziel nachhaltig erreichen können, ob die landesweite Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen der richtige Weg ist und wenn ja, wie man diese Verpflichtung für private Haushalt durch begleitende Angebote unterstützen kann, darüber wird derzeit diskutiert. Eine tragfähige Lösung setzt einen breiten Konsens und parteiübergreifende Verständigungen voraus, nach denen zurzeit gesucht wird. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir hier in Kürze einen für alle Beteiligten vertretbaren Weg finden werden und bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen heute noch keine abschließende Lösung in der Frage mitteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Börschel
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
22.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Börschel,

Wie ihnen vermutlich bekannt ist, sind Betreuungsplätze für Kinder in Köln sehr knapp (Einzelne Kindergärten berichten von 3 Bewerbungen pro Tag und ca 300 Bewerbungen pro freien Platz).

Aus diesem Grund haben wir dieses Jahr eine Elterninitiative gegründet mit dem Ziel einen Kindergarten (U3) zu betreiben. Hierbei haben wir natürlich auch die Umfangreichen Förderungen des Landes in unserer Planung berücksichtigt. Leider ist es seit der Auflösung des Landtags unklar, ob bzw. wann diese Fördergelder wieder zur Verfügung stehen. Es gibt zwar noch Fördergelder vom Bund, diese sind allerdings mit einem Maßnahmenanfangsverbot verknüpft, so dass - wenn man diese Fördergelder in Anspruch nehmen möchte - nötige Umbaumaßnahmen nicht rechtzeitig begonnen werden könnten um pünktlich zu Beginn des Kindergartenjahres den Betrieb zu eröffnen.

Diese Situation ist sehr frustrierend für uns.

Ich würde von ihnen gerne Wissen ob ihnen bekannt ist ob bzw. wann die Fördergelder des Landes wieder zur Verfügung stehen.

mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Martin Börschel
bisher keineEmpfehlungen
28.03.2012
Martin Börschel
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Frage zum Ausbau der U3-Plätze und der damit finanziellen Förderung des Landes. Ich kann Ihre Frage sehr gut nachvollziehen, denn auch ich fragte mich nach der Ablehnung des Haushaltsentwurfs durch CDU, FDP und der Linken und der folgenden Landtagsauflösung, was nun mit den vorgesehenen Fördergeldern für die dringend benötigten Kindergartenplätze geschieht. Es war zu befürchten, dass der Kita-Ausbau stockt und wir unser ehrgeiziges Ziel verfehlen, bis zum 1. August 2013 landesweit 32 % sowie stadtweit mindestens Betreuungsplätze für 40% der unserer Kleinkinder vorzuhalten.
Inzwischen kann ich Sie jedoch beruhigen. Familienministerin Ute Schäfer hat eine Ausnahmegenehmigung beim Landesfinanzminister beantragt, nach der noch für das kommende Kindergartenjahr 16.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Mit den neuen stehen dieses Jahr im Sommer dann insgesamt 117.00 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Ohne beschlossenen Haushalt gilt das Recht der vorläufigen Haushaltsführung, deren Regeln in einem begrenzten Umfang der Finanzminister festlegen kann. Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat insgesamt 85 Millionen Euro Ausbaumittel genehmigt. Damit kann Ministerin Schäfer den Jugendämtern in Kürze die für dieses Jahr eingeplanten 40 Millionen Euro für den U3-Ausbau zur Verfügung stellen. Für 2013 können wie geplant Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 45 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. Um den weiteren Ausbau abzustimmen, hat Ute Schäfer noch in dieser Woche Vertreter der Kommunen in ihr Ministerium eingeladen. Bis Mitte April wird ein Referentenentwurf vorliegen, der die detaillierten Betriebskostenzuschüsse für die Träger regelt.
Um bürokratische Hemmnisse beim Ausbau der Kita-Plätze zu beseitigen, hat das Familienministerium seit einigen Wochen ein Team eingesetzt, das die Beteiligten etwa in Fragen des Baurechts bzw. der Betriebserlaubnis von Kindergärten berät. Die "task force" hat ihre Geschäftsstelle direkt im Ministerium und ist erreichbar unter 0211/837-3737 bzw. per E-Mail u3ausbau@mfkjks.nrw.de .
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen dienen und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Martin Börschel
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