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Sehr geehrter Herr Ferber,
Vielen Dank für Ihre Antwort zu ACTA, die allerdings eine ganz wichtige Frage aufwirft:
Sie teilten mir mit: "Internet-User werden durch ACTA nicht unter einen pauschalen Verdacht gestellt. Zunächst möchte ich klarstellen, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt und es auch hier der Regelung bedarf."
Wie Sie sicherlich wissen, geht es in ACTA darum, daß Internetprovider dazu verpflichtet werden können, den gesamten Datenverkehr aller Ihrer Kunden auf unerlaubte Inhalte zu überwachen, da die Provider sonst selbst für unerlaubte Inhalte haftbar wären.
Um sich selbst wirksam gegen eventuelle Schadensersatzansprüche zu schützen, müssen Provider logischerweise alle Inhalte des gesamten Datenverkehrs aller ihrer Kunden permanent überprüfen.
Das ist so, als ob die Post alle Briefe aller Bundesbürger bei jeder Sendung öffnen muß, um sicherzustellen, daß nichts Unerlaubtes verschickt wird.
Wieso ist Ihrer Meinung nach die Abwesenheit einer solchen Totalüberwachung der Online-Aktivitäten aller Bundesbürger als "rechtsfreier Raum" zu werten? Im normalen Leben gibt es eine solche komplette Überwachung aller unserer Aktivitäten doch auch nicht.
Sollten wir nicht vielmehr bei unseren Online-Aktivitäten die gleichen Rechte (z.B. das Recht auf eine Privatsphäre) wie im sonstigen Leben haben?
In anderen Worten: Ich verstehe nicht, wie man die komplette Überwachung aller Aktivitäten aller Bundesbürger (beim Benutzen des Internets) damit begründen kann, daß wir uns sonst in einem "rechtsfreien Raum" bewegen würden. Über eine Erläuterung Ihrer Ansicht hierzu würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.
