Markus Ferber (CSU)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Markus Ferber
© info@cducsu.eu
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Studium der Elektrotechnik
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
1
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(...) Zudem hat das Europäische Parlament gefordert, dass ein europäisches Tierschutzgesetz auf den Weg gebracht werden soll. Allerdings ist hier der Widerstand einiger Mitgliedstaaten noch groß, da Regelungen im Bereich Tierschutz in den nationalen Zuständigkeitsbereich fallen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
26.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

in der am 25.08.2011 im ARD ausgestrahlten Sendung "Monitor" wurde ein Vertreter von "Corporate Europe Observatory" mit folgendem Satz zitiert:
"Die Kommission hat im Moment 260 Experten, die sie bei der Gesetzgebung am Finanzmarkt beraten sollen, die werden von der Kommission eingeladen. Nur, 200 von diesen 260 kommen direkt von der Finanzindustrie."
Dazu eine direkte Frage: Ist die oben zitierte Aussage korrekt?

Falls diese Aussage korrekt ist, habe ich noch eine Anschlussfrage:
Sehen Sie keinen Interessenkonflikt dieser Personen zwischen ihrer Expertentätigkeit für die Europäische Kommission und der jeweiligen Verbindung mit der Finanzindustrie?

Für Ihre Antwort schon mal vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Markus Ferber
1Empfehlung
14.09.2011
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen sehr. Bevor ich allerdings auf Ihre spezielle Frage zur Zahl der nationalen Experten in der Europäischen Kommission im Bereich Finanzmarkt eingehe, möchte ich kurz einige generelle Anmerkungen zur Sendung Monitor in der ARD bzw. zur darin erwähnten Organisation CEO machen.

Die Organisation CEO ist in keinster Weise und von niemandem legitimiert worden derartige Aussagen zu treffen, wie das in der Monitor-Sendung am 25. August der Fall war. Zudem arbeitet die Organisation absolut intransparent und verbreitet Halbwahrheiten ohne - auch nicht im Nachhinein - an einer Sachargumentation interessiert zu sein. Was die tatsächlichen Hintergründe von Sachverhalten sind wird nicht von CEO nicht hinterfragt und Aussagen werden oftmals ohne den entsprechenden Zusammenhang dargestellt.

Was nun Ihre konkrete Nachfrage angeht, ob 200 der angeblich 260 nationalen Experten, die die Kommission beraten, aus der Finanzindustrie kommen und ob es hier nicht Interessenskonflikte gibt, möchte ich folgendes anmerken. Ich habe mich mit den entsprechenden Dienststellen in der Europäischen Kommission in Verbindung gesetzt, um die Zahlen abzuklären. Von Seiten der Generaldirektion Binnenmarkt - das ist die für die Gesetzgebung im Bereich Finanzmarkt zuständige Einheit in der Europäische Kommission - wurde mir nun mitgeteilt, dass in dieser Generaldirektion 55 nationale Experten (sogenannte END - experts nationaum détachés), die einen Status als Kommissionsbedienstete haben, arbeiten. Die Zahl von 260 Experten konnte mir gegenüber nicht bestätigt werden.

Von diesen 55 Experten jedoch arbeiten wiederum 30 im Bereich Finanzdienstleistungen. Sie kommen dabei entweder aus nationalen Ministerien oder nationalen Regulierungsbehörden. Es handelt sich hier nicht um Vertreter der Finanzindustrie, wie Sie in Ihrer Frage schreiben. Daher sehe ich hier auch in keiner Weise die Gefahr eines Interessenskonfliktes zwischen Gesetzgeber und Industrie gegeben, zumal man sich während der Tätigkeit als nationaler Experte für die Kommission ohnehin auch nicht in einer beruflichen Doppelfunktion befindet. Zudem denke ich, dass der Einbezug dieser nationalen Experten aus Ministerien bzw. Behörden absolut notwendig ist, möchte man ein europäisches Gesetz, das in 27 Mitgliedstaaten gelten soll, auf den Weg bringen.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Ihr

Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

ich würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie zu dem ESM-Vertrag stehen und über diesen denken. Insbesondere interessiert mich Ihre Haltung zu folgenden Punkten:

1. Artikel 9 ESM-Vertrag: Die Bedingungslose und unwiderrufliche Zusage, jeglichen Kapitalbedarf durch die EU binnen 7 Tagen zu überweisen.
Meine Frage: Warum müssen wir bedingungslos und unwiderruflich, also für immer und Ewig, diese Zusage machen?

2. Artikel 10 ESM-Vertrag: Der Gouverneursrat kann jederzeit das Grundkapital ändern und Artikel 8 anpassen - und wir müssen laut Artikel 9 bedingungslos und unwiderruflich folge Leisten.
Meine Frage: Sind die jetzt geforderten 700.000.000.000,00 (Siebenhundertmilliarden) etwas nur der Anfang? Kann es auf Billionen oder gar Billiarden anwachsen?

3. Artikel 27 ESM-Vertrag: Der ESM verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Sein Eigentum, Finanzmittel und Vermögenswerte aber genießen umfassende gerichtliche Immunität.
Meine Frage: Warum kann der EMS und vor das Gericht zerren, er selber aber eine volle Immunität genießt? Gilt diese Immunität dann auch bei Rechtsverstößen und kriminellen Handlungen?

4. Artikel 30 ESM-Vertrag: Die Mitglieder, Direktoren und Stellvertreter genießen Immunität hinsichtlich ihrer Handlungen und Unverletzlichkeit ihrer amtlichen Schriftstücke.
Meine Frage: Warum können diese Personen nicht für Ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden? Gilt das allgemeine Recht für diese Personen nicht? Was ist mit "Unverletzlichkeit der Schriftstücke gemeint"? Dass man sie nicht kaputt machen darf, oder dass man sie erst gar nicht einsehen darf?

Wenn Sie sich ebenfalls diese oder ähnliche Fragen stellen sollten, dann bitte ich Sie, diesen Wahnsinn aufzuhalten.

Über eine Antwort bedanke ich mich bei Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Markus Ferber
1Empfehlung
08.09.2011
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben. Gerne lasse ich Ihnen meine Einschätzung zukommen. Zunächst möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass ich als Europaabgeordneter nicht über den ESM-Vertrag abstimmen werde, da dies im Bundestag geschehen wird.

Generell begrüße ich die Einrichtung eines permanenten Rettungsschirms, von dem in Not geratene Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen können, sehr. Der Euro ist ein Gemeinschaftsprojekt und die Mitglieder der Europäischen Währungsunion sind dem Gedanken der Solidarität verpflichtet, daher müssen alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden um den Euro und die Mitglieder der Eurozone nachhaltig zu stabilisieren.

Das bedeutet aber nicht, dass es diese Finanzhilfen ohne Bedingungen geben darf. Natürlich darf dadurch nicht die Stabilität der Eurozone als Ganzes gefährdet werden. Zudem müssen eine Schuldentragfähigkeitsanalyse sowie von dem betroffenen Mitgliedstaat ein wirtschaftliches Reformprogramm vorliegen.

Natürlich wird es mit dem ESM keine Generalbevollmächtigung geben, dass von den Mitgliedstaaten auf "immer und ewig", wie Sie schreiben, und in unbegrenztem Maße Geld eingefordert werden kann. Hier wurden Höchstgrenzen gesetzt. Wenn Sie sich Annex I und Annex II des Textes anschauen werden Sie sehen, dass für den Beitrag Deutschlands diese Höchstgrenze bei 27,1464 % (Annex I) bzw. bei 190 024 800 000 Euro (Annex II) liegt. Artikel 9 beinhaltet ferner "authorised unpaid capital", also Gelder, die im Rahmen dieser Höchstgrenze liegen, aber noch nicht gezahlt wurden. In diesem Zusammenhang kann der Mitgliedstaat aufgefordert werden, einer zugesagten Zahlung nachzukommen, sollte sie noch nicht erfolgt sein. Diese Zahlung wird aber auch nur gefordert, sollte der Beitrag, den der Mitgliedstaat insgesamt zugesagt hat, noch nicht ausgeschöpft sein. Es ist wie gesagt nicht richtig, dass von den Mitgliedstaaten jederzeit unbegrenzte Summen eingefordert werden können. Dem würde auch keiner der Staaten zustimmen, davon bin ich überzeugt. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass es sich bei den Finanzhilfen um Darlehen handelt, nicht um finanzielle Unterstützung, die nicht mehr zurückgezahlt werden muss.

Artikel 10 legt die Bedingungen für eine Erhöhung des Grundkapitals fest. Das ist generell möglich, allerdings kann auch das nicht ohne weiteres geschehen. Denn in Artikel 10 ist ganz klar festgelegt, dass das erst erfolgen kann, wenn die entsprechenden nationalen (Zustimmungs-)verfahren beendet sind. Jeder Mitgliedstaat hat also sozusagen ein Vetorecht. Zudem sind die Gremien, in denen die Entscheidungen getroffen werden, natürlich mit Vertretern der Mitgliedstaaten bzw. der nationalen Regierungen besetzt. Das geht aus den Artikeln 4 ff. hervor.

Schließlich sind auch die Äußerungen bezüglich Artikel 27 und 30 nicht zutreffend. Weder der ESM noch seine Mitglieder sowie die Vertreter in den Gremien genießen volle Immunität. Zum einen sind die Regelungen bezüglich Immunität in Artikel 27 Standard bei allen internationalen Organisationen. Zum anderen wird in Artikel 30 ganz klar ausgedrückt, dass es sich hier nur um Immunität in Bezug auf die Ausführung der entsprechenden Amtstätigkeit handelt. Diese Immunität genießen auch nationale Politiker wie etwa unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. September ganz klar bestätigt hat, dass die EU-Finanzhilfen legitim sind. Dementsprechend hat es die Verfassungsbeschwerde abgewiesen. Das ist eine ganz klare Stärkung der Europäischen Währungsunion, die ich sehr begrüße.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen Ihre Bedenken genommen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Finanzen
08.09.2011
Von:

sehr geehrter herr ferber,

sind die erläuterungen zum ESM vertrag, wie sie in dem video dargestellt wurden, richtig wieder=
gegeben? ( www.marktorakel.com )

Antwort von Markus Ferber
1Empfehlung
08.09.2011
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum ESM, die Sie mir über Abgeordnetenwatch haben zukommen lassen. Die Erläuterungen in dem von Ihnen erwähnten Video zum ESM sind nicht richtig, da die Inhalte der Artikel des ESM stark verkürzt und damit sinnentfremdet wiedergegeben werden.

Da Herr Makota mir aber bereits eine ganz ähnliche Anfrage über dieses Portal hat zukommen lassen, darf ich Sie für alle weiteren Details an meine Antwort hierzu verweisen und hoffe sehr, dass ich damit zur Klärung der offenen Fragen beitragen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Internationales
10.10.2011
Von:

Lieber Markus Ferber,

nachh meinem 6 Jährigen Studium in Freiburg i. Breisgau steige ich gerade in das Berufsleben ein.
Doch leider werde ich durch die europäische Wirtschaftspolitik so verunsichert, das ich an einem Fortschritt dieses Systems nicht mehr mitwirken möchte.
Das Fass zum überlaufenn hat der Spiegelartikel vom 10.10.2011 gebracht:

"400 Panzer soll das finanzschwache Griechenland laut einem Bericht von den USA erhalten - angeblich zum Spottpreis. Doch Kritiker warnen: Der Deal könnte horrende Folgekosten mit sich bringen. Das Verteidigungsministerium in Athen dementiert das Rüstungsgeschäft."

Ich möchte von Ihnen wissen, wie sie darauf reagieren.

Vielen Dank
Antwort von Markus Ferber
bisher keineEmpfehlungen
13.10.2011
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat. Sehr gerne nehme ich zu Ihren Aussagen Stellung.

Der Artikel im Spiegel vom 10. Oktober ist mir bekannt und ich muss ehrlich sagen, dass mich diese Nachricht nicht nur überrascht, sondern ebenso beunruhigt hat. Ich hätte dies für nicht tragbar gehalten. Da aber mittlerweile von Seiten des Verteidigungsministeriums in Athen ein derartiges Vorhaben dementiert wurde, sehe ich derzeit keinen konkreten Handlungsbedarf.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

Mit Entsetzen habe ich einen Artikel des britischen "Daily Telegraph" von heute mit dem Titel "Scandal the European parliament tried to keep secret" gelesen, zu finden hier:

www.telegraph.co.uk

In diesem wird detailliert
a) Vetternwirtschaft, finanzielle Unregelmäßigkeiten und schlichte Selbstbedienung an Haushaltsmitteln durch Mitglieder des Europaparlaments - Ihres Gremiums - beschrieben, welche die Steuerzahler jährlich Abermillionen kostet und die Verantwortlichen im gleichen Maße unrechtmäßig bereichert,

b) geschildert, dass die Arbeit eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers, der diese Verstöße In allen Facetten dokumentiert, systematisch durch das Europaparlament und seine nachgeordneten administrativen Einheiten hintertrieben wird und

c) ausgeführt, dass die Berichte des vorgenannten Wirtschaftsprüfers jahrelang durch das Europaparlament und Ausschüsse ("The Bureau") zurückgehalten wurden und diese versucht haben, die Veröffentlichung zu verhindern.

Meine Frage an Sie lautet:

Waren oder sind Sie an den im Artikel geschilderten Vorgängen beteiligt? Falls ja, in welcher Form; falls nein, welche konkreten Schritte werden Sie zur Rückerlangung der verschwundenen Steuermillionen, zur zivil- und strafrechtlichen Sanktionierung der handelnden Personen und zu einer Verhinderung einer Wiederholung unternehmen?

Und nur der Klarheit halber: Ich meine mit "Vorgängen" sowohl die Zweckentfremdung oder treuwidrige Verwendung von Geldern, als auch die Obstruktion der prüferischen Tätigkeiten, als auch eine Mitgliedschaft im "Bureau", als auch Abstimmungen, Anweisungen und sonstige Verhaltensweisen, welche auf eine Nichtveröffentlichung der entsprechenden Prüfergebnisse zielen.

Mit freundlichen Grüßen
H.
Antwort von Markus Ferber
bisher keineEmpfehlungen
26.10.2011
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat.

Der Artikel im Daily Telegraph bezieht sich auf Berichte des Internal Auditors des Europäischen Parlaments über die (missbräuchliche) Verwendung von Zulagen durch Angestellte des Europäischen Parlaments. Es geht hier nicht um Mitglieder des Parlaments, also Abgeordnete, die natürlich auch einer ständigen Kontrolle hinsichtlich der Verwendung ihrer Mittel unterliegen. Daher kann ich Ihre erste Frage mit nein beantworten, denn ich war an den im Artikel geschilderten Vorgängen nicht beteiligt. Ich bin auch kein Mitglied der Parlamentsverwaltung oder des Vorstands, dem die Berichte vorlagen.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass innerhalb des Europäischen Parlaments bereits diese Angelegenheit aufgegriffen wurde und an einer Aufdeckung des kompletten Sachverhalts gearbeitet wird. Meine Kollegen und ich haben natürlich ein Interesse daran, dass Zuwendungen und Pauschalen ordnungsgemäß verwendet und transparent werden. Dafür werde ich mich auch in Zukunft einsetzen. Die im Artikel angesprochenen Erkenntnisse werden daher sowohl in einer der regelmäßigen Anhörungen des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments im Haushaltskontrollausschuss als auch bei der Entlastung des Parlamentshaushalts eine Rolle spielen.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP
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