Markus Ferber (CSU)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Markus Ferber
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Diplomingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Bezüglich Ihrer zweiten Anmerkung erlaube ich mir allerdings, Sie zu korrigieren. Die Anteilseigner der EZB sind ausschließlich die Mitgliedstaaten, nicht aber Privatpersonen. Von daher ist es nicht das Ziel der EZB, eine Gewinnmaximierung zu erreichen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
27.11.2007
Von:

Ich unterstütze in Ihre Aussage, insbesondere den zweiten Teil: "... Auf lange Sicht hin gibt es wohl keine Alternative zur Privatisierung der Bahn. Dabei ist klar, dass der Bund im Besitz des Netzes bleiben muss. ..."

Meiner Meinung nach müssten alle Versorgungsnetze, insbesondere das Gas-Netz in öffentlicher Hand sein, damit eine echte Konkurenzsituation entsteht und die Preise sich auf ein marktgerechtes Maß einstellen. Das die Erdgaspreise an den Erdölpreis künstlich gekoppelt sind ist mir seit ca. 10 Jahren bekannt. Wohin fließt das ganze Geld? Und warum wird hier unser Geld verschenkt?

Wie stehen Sie dazu?
Antwort von Markus Ferber
4Empfehlungen
03.12.2007
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Kopplung des Erdgaspreises an den Rohölpreis, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat und auf die ich Ihnen heute sehr gerne antworte.

Wir sind bei der Energieversorgung in Deutschland stark abhängig von ausländischen Importen, bei Gas hauptsächlich aus Russland, Norwegen und den Niederlanden. Der Gaspreis ist, im Rahmen langfristiger Lieferverträge zwischen einheimischen Gasversorgern und ausländischen Produzenten, traditionell sehr häufig an den Ölpreis gekoppelt. Diese Vereinbarung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wurde von den beteiligten Akteuren aus Gründen der Planungssicherheit ausgehandelt und kommt - sofern die Schwankungen nach unten an die Verbraucher weitergegeben werden - auch den Endkunden entgegen.

Die Gaspreise in Deutschland gehören, unabhängig von ihrer Besteuerung, zu den höchsten in Europa. Dies liegt allerdings weniger an der Bindung des Gaspreises an den Ölpreis, sondern am nicht ausreichenden Wettbewerb zwischen den dominanten Versorgungsunternehmen. Wie Sie richtig anmerken ist der freie Zugang zu den Versorgungsnetzen die Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb auf der Versorgerseite. Die Netze selbst müssen dafür nicht in staatlichem Eigentum sein - ein privatwirtschaftlich organisierter Netzbetrieb unter eindeutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen kann die Effizienz des Betriebs und die Versorgungssicherheit für die Verbraucher am Besten sichern. Unabdingbar ist aber die Entflechtung von Netzbetrieb und Gasversorgung. Wenn die beiden Geschäftsfelder getrennt voneinander bewirtschaftet werden, sinken die Preise für die Verbraucher, weil sich automatisch mehr Wettbewerb einstellt. Dennoch werden wir uns mittel- uns langfristig an steigende Energiepreise gewöhnen müssen - schlicht wegen des weltweiten Anstiegs der Nachfrage.

Die Europäische Union hat ganz wesentlich die Entflechtung der Versorgungsunternehmen in den Mitgliedsstaaten vorangetrieben und ist auch aktuell bemüht, diesen Weg weiter zu gehen. Dies ist die Intention der Europäischen Kommission und ich unterstütze diese Bemühungen ausdrücklich. Dennoch müssen die Mitgliedsstaaten und damit auch Deutschland bei diesen eigentumsrechtlich brisanten Fragen angemessen miteinbezogen werden. Auf europäischer Ebene gilt es das Ziel im Auge zu behalten, nämlich mehr Wettbewerb und günstigere Preise. Aber seine Verwirklichung und Kontrolle kann derzeit am effektivsten auf nationaler Ebene geregelt werden.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
06.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr MdEP Ferber,

kennen Sie die EG-Verordnung (EG) Nr. 820/97 sowie die nachfolgende EU-VO 1760/2000?

Auf den Seiten von HI-Tier www.hi-tier.de heißt es

Zitat:
"Ab 26. September 1999 sind alle Rinder in Deutschland gemäß § 24f der Viehverkehrsverordnung zu erfassen. Sie werden in einer elektronischen Datenbank zentral registriert. Die Datenbank ist Teil des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere, das aufgrund der EG-Verordnung (EG) Nr. 820/97 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt wird. Ziel ist, den Markt für Rindfleisch durch verbesserte Transparenz der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen zu stabilisieren."

Bedeutet dies, dass ausnahmslos alle Rinder in Deutschland ab dem 01.01.1998 mit jeweils einer Ohrmarke/Ohr gekennzeichnet sein müssen um sie zum Stichtag 26.09.1999 in der nationalen Rinderdatenbank (HI-Tier) erfassen zu können?

MfG
R.
Antwort von Markus Ferber
4Empfehlungen
13.12.2007
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "nationale Rinderdatenbanken" und der Kennzeichnung der Tiere, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat.

Seit dem 26.09.1999 werden alle Rinder in der nationalen Rinderdatenbank Deutschland gespeichert. Ebenso existieren in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nationale Rinderdatenbanken, so dass jedes Rind in Europa registriert ist. Das System beruht wie Sie bereits richtig erläutert haben, auf einer Verordnung der EU, die im Jahr 2000 erneuert worden ist. Ziel dieser Verordnung ist es, alle lebenden Rinder in der Union zu erfassen und ihren Weg vom Geburtshof bis zum Schlachter verfolgen zu können. Die Verordnung regelt darüber hinaus das Etikettieren von Rindfleisch, woraus alle notwendigen Informationen für Verkäufer und Käufer hervorgehen.

Das neugeborene Kalb ist spätestens sieben Tage nach der Geburt mit zwei identischen Ohrmarken zu kennzeichnen, die in Deutschland mit dem Länderkürzel "DE-" beginnen und lebenslang getragen werden müssen. Bei Verlust einer Marke ist umgehend eine Ersatzmarke zu bestellen. Zusätzlich erhalten die Tiere einen Rinderpass, in dem jeweils ihr Aufenthaltsort und etwaige Transfers vermerkt werden. Wenn Tiere über die Grenzen zwischen Mitgliedsstaaten den Besitzer wechseln, dann behalten sie die in den Ohren befindlichen Marken, da das Registrierungssystem in der Union einheitlich ist. Aus Drittländern eingeführte Tiere werden umgehend nach ihrer Einfuhr mit den in der EU vorgeschriebenen Ohrmarken versehen. Dies erübrigt sich nur in dem besonderen Fall, wenn die Tiere in dem eingeführten Mitgliedsstaat nur wenige Tage später geschlachtet werden.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
13.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr MdEP Ferber,

vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort, die den Grundgedanken der EU-VO 1760/200 wiederspiegelt.
Doch wie sieht die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Bundesrepublik Deutschland aus?
Bereits der EU-Rechnungshof hat in seinem Sonderbericht Nr. 6/2004 eur-lex.europa.eu festgestellt:
Zitat:
"Die Hauptfeststellung lautet, dass mit dem System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern aufgrund seiner Konzeption die Rückverfolgbarkeit von Rindern, die Gegenstand inner- oder außergemeinschaftlicher Verbringungen sind, nicht gewährleistet werden kann."
Diese Aussage deckt sich mit unseren jahrelangen Ermittlungen im Bereich der dt. Rinderdatenbank und ist zugleich Gegenstand eines von uns angestrengten EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland (Az.: SANCO A2/HVD(2007) 121018). Siehe hierzu: www.bio-angus.de

Wie beurteilen Sie deshalb die Hauptfeststellung des EU-Rechnungshofes, vor dem Hintergrund einer unheilbaren Krankheit wie vCJK und BSE?

Wie beurteilen Sie weiterhin die Textpassage im STERN-Artikel www.stern.de unseres Bundesverbraucherschutzministers Seehofer
Seehofer will zu den Härtesten gehören
Der stern schreibt nach Gesprächen mit Seehofer: "Er sieht sich bestätigt in seinem von Erfahrung gesättigten Glauben, dass Politik im Grunde ein großes Ganovenstück ist, eine Welt von Halbverbrechern, in der nut die härtesten überleben. Und er will weiter zu den Härtesten gehören."

Wie schätzen Sie aufgrund solcher Aussagen, die Glaubwürdigkeit der deutschen Politik ein?

Mit freundlichen Grüßen

R.
Antwort von Markus Ferber
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17.12.2007
Markus Ferber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich der Registrierung von Rindern in Deutschland sowie der Glaubwürdigkeit der deutschen Politiker. Gerne möchte ich Ihnen heute über Abgeordnetenwatch antworten.

Zunächst einmal ist es wichtig, den Unterschied zwischen einer Verordnung und einer Richtlinie auf europäischer Ebene deutlich zu machen. Eine Verordnung gilt ab dem Moment ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Kommission und ist rechtsverbindlich in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, dass die Verordnung überall in gleicher Art und Weise - nämlich wie von der Kommission vorgeschrieben - umgesetzt werden muss.
Eine Richtlinie hingegen gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Art und Weise der Umsetzung selbst zu gestalten. Solange durch die Umsetzung das Ziel - die Erfüllung der in der Richtlinie geforderten Maßnahmen - nicht gefährdet ist. In der Praxis heißt dies, dass sich die Umsetzungen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten beträchtlich unterscheiden können. Dies ist aber bei einer Richtlinie im Sinne des Subsidiaritätsprinzips gewollt.

Die von Ihnen angesprochene EU-Verordnung zur Registrierung von Rindern ist, weil es eine Verordnung ist, für alle Mitgliedsstaaten in derselben Art und Weise verbindlich durchzuführen. Insofern unterscheidet sich die Umsetzung der Verordnung in Deutschland nicht von der in anderen Ländern der Union.

Der von Ihnen angeführte Bericht des EU-Rechnungshofes ist sehr interessant und zeigt, dass es in der praktischen Umsetzung aller Mitgliedsstaaten und vor allem in der Kooperation untereinander Defizite gibt. Allerdings liegt dies nicht - zumindest im Falle der Vernetzung der EU-Rinderdatenbanken - an der unzureichenden Umsetzung der Mitgliedsstaaten, sondern daran, dass die Vernetzung in der Verordnung der Kommission nicht vorgeschrieben ist. Die Verbesserungsvorschläge des EU-Rechnungshofes sind daher sicher angebracht und hilfreich. Das mit einer Verbesserung des Systems auf EU-weiter Ebene noch effektiver schlimmen Tierkrankheiten wie BSE bzw. vCJK vorgebeugt werden kann, ist sicher richtig und daher umso mehr erstrebenswert.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit guten Wünschen für das Weihnachtsfest und das kommende Jahr.

Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
18.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

ich freue mich, dass Sie zu denjenigen Parlamentariern gehören, denen Bürgernähe in der Tat und nicht nur per Lippenbekenntnis wichtig ist, die in diesem Forum Antworten geben auf Fragen der Bürger und die nicht, wie andere Teilnehmer, auf behördliche oder private Internetsites verweisen. Herzlichen DANK!

Nachdem Sie ein Profi sind in Sachen EU Verordnungen und Richtlinien, möchte ich folgende Frage an Sie stellen.

Die EU-weite VO 1760/2000 zur Registrierung von Rindern sieht bezüglich der Kennzeichnung von Rindern auch - allerdings als Kann- und nicht als Muss-Bestimmung - für alle Mitgliedsländer der EU vor, dass ein alternatives Kennzeichnungsverfahren zu den Ohrmarken beantragt werden kann. Andere Mitgliedsländer der EU haben von diesem Recht bereits Gebrauch gemacht, um den besonderen Bedürfnissen bestimmter Rinderhaltender Betriebe entgegenzukommen. Deutschland leider bisher noch nicht.

Da ich die rein elektronische, also Ohrmarkenlose, Markierung mit injizierten Transpondern, die u.a. auch im IDEA Projekt erfolgreich untersucht wurde, gerne als Sonderantrag bei der sog. German competent authority (= Referat 323) stellen möchte, bitte ich Sie mir den entsprechenden juristisch relevanten Artikel zu nennen.

Die competent authority kann dies aus Kapazitätsgründen nicht für die deutschen Bürger tun, die gerne ihre besonderen Bedürfnisse in der Rinderhaltung berücksichtigt haben möchten.

Herzlichen Dank!

mit freundlichen Grüßen
Grießer
Antwort von Markus Ferber
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20.12.2007
Markus Ferber
Sehr geehrte Frau Grießer,

vielen Dank für Ihre Frage auf der Seite von Abgeordnetenwatch, die ich Ihnen sehr gerne beantworten möchte.

Die Verordnung 1760/2000 der Kommission regelt ganz grundsätzlich die Registrierung und Kennzeichnung von Rindern sowie die Etikettierung von Rindfleisch. 2004 hat die Kommission eine weitere Verordnung erlassen (911/2004), die genauere Instruktionen zur Umsetzung der Verordnung 1760/2000 gibt. Darin ist beispielsweise festgelegt, welche Größe die Ohrmarken für Rinder genau haben muss und wie die Beschriftung auszusehen hat. Ebenso wird festgeschrieben, dass die Marke aus beweglichem Plastik sein muss und nicht entfernbar sein darf.

Da es trotzdem immer wieder vorkommt, dass Tiere ihre Ohrmarke verlieren oder sie kaputt geht, können Ersatzohrmarken beantragt werden. Dies bedeutet einen bürokratischen Aufwand. Aus diesem Grund ist es sicher richtig, nach Verbesserungen des Kennzeichnungssystems zu suchen, beispielsweise in Form von injizierten Transpondern, die nicht verloren gehen können.

In Artikel 4 der VO 911/2004 heißt es: "Für die zweite Ohrmarke können die Mitgliedsstaaten andere Materialien oder Muster verwenden und für diese die Angabe weiterer Informationen vorsehen, sofern die Bestimmungen des Artikels 1 Absätze 1 und 2 erfüllt sind." Das heißt letztendlich, dass es nach wie vor vorgeschrieben ist, Rinder mit den in der Verordnung beschriebenen Ohrmarken zu kennzeichnen, eine ohrmarkenlose Kennzeichnung ist also zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Lediglich eine zusätzliche Kennzeichnung ("zweite Ohrmarke") ist möglich - dabei lässt die EU den Mitgliedsstaaten freie Gestaltung, so dass injizierte Transponder eine Möglichkeit darstellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ferber,

ich darf Sie zitieren:

"Eine effektive Verwaltung und ein nachvollziehbares Verwaltungshandeln ist in einem modernen Rechtsstaat ein unverzichtbarer Garant für das System der Gewaltenteilung. Die von vielen oft als belastend empfundene Bürokratie schafft erst die Voraussetzungen dafür, dass wir einen funktionierenden Ordnungsrahmen für die Beziehungen zwischen Bürgern, Unternehmen, Organisationen und Staat haben.

Dennoch heißt Verwaltungshandeln nicht automatisch sinnvolles und gutes Handeln. Auch Verwaltung braucht Aufsicht und Kontrolle und muss ihr Handeln kritisch hinterfragen. Technische und wirtschaftliche Neuerungen verändern unsere europäischen Gesellschaften in ungekannter Geschwindigkeit. Die Verwaltung muss darauf reagieren und ihr Handeln laufend evaluieren und an neue Realitäten anpassen.

Da Sie als Bürger durch Ihre Steuern auch zur Finanzierung des Verwaltungsapparates beitragen, sind Sie berechtigt, jederzeit Auskunft über das Verwaltungshandeln zu bekommen. Das deutsche Informationsfreiheitsgesetz (IFG) legt fest, dass Jedermann, ohne Nachweis einer eigenen Betroffenheit, einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes hat."

Da auch ich Steuern zahle, möchte ich gerne eine - wie Sie selbst betonen - entsprechende Gegenleistung "meiner Angestellten".

Darum noch einmal der Kern meiner bereits ausführlich dargelegten Frage:
Können Sie mir die Stelle (§ und Artikel) im europäischen Gesetz nennen, die die Voraussetzungen für die Stellung des Sonderantrages zur Kennzeichnung von Rindern benennt?

Herzlichen DANK!

Antwort von Markus Ferber
7Empfehlungen
07.01.2008
Markus Ferber
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage auf Abgeordnetenwatch.

Wie ich Ihnen bereits in der letzten Antwort mitgeteilt habe, ist auf europäischer Ebene kein Paragraph oder Artikel in der Verordnung 1760/2000 beziehungsweise 911/2004 existent, der die Stellung eines Sonderantrags auf nationaler Ebene thematisiert. Noch einmal sei auf Paragraph 4 der europäischen VO 911/2004 verwiesen, der beschreibt, dass die Form der ersten Ohrmarke bei der Registrierung von Rindern allgemein für alle Mitgliedsstaaten vorgeschrieben ist. Die zweite Ohrmarke darf entweder mit der ersten förmlich identisch sein oder aber von den Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene abweichend geregelt werden. Deutschland hat im vergangenen Jahr seine Viehverkehrsordnung auch auf die Registrierung von Rindern hin abgeändert und erlaubt nun eine zweite Ohrmarke in der Form der von Ihnen bereits angesprochenen Transponder. Hierzu möchte ich Ihnen gerne den Link zu dem entsprechenden PDF-Dokument auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfehlen: Unter "Service", "Gesetze und Verordnungen" finden Sie die Viehverkehrsordnung Deutschlands unter "V". Darin heißt es unter Abschnitt 10 § 27 (4): "Die zuständige Behörde kann ferner für die zweite Ohrmarke Ausnahmen von der Form und den Mindestmaßen nach Anlage 4 genehmigen, soweit diese Ohrmarke einen elektronischen Speicher (Transponder) enthält und sichergestellt ist, dass 1. ein Nurlese-Passivtransponder verwendet wird, dessen Codierung nach der ISO-Norm 11784) aufgebaut und schreibgeschützt ist und die Angaben der Ohrmarke nach Anlage 4 enthält, 2. der Nurlese-Passivtransponder mit einem Gerät ablesbar ist, das den Anforderungen der ISO-Norm 11785²) entspricht, und 3. die Ohrmarkennummer in schwarzer Schrift auf gelbem Grund auf der Ohrmarke deutlich sichtbar ist."

Da es auf europäischer Ebene keinen Paragraphen zur Stellung eines Sonderantrags gibt, hoffe ich, Ihnen mit dieser Information trotzdem weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Markus Ferber, MdEP
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