Mario Döweling (FDP)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
13.02.1980
Berufliche Qualifikation
Studium der Geschichte und Geographie (Lehramt Gymnasium)
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Gymnasiallehrer
Wohnort
-
Wahlkreis
Vogelsberg
Ergebnis
11,4%
Landeslistenplatz
15, über Liste eingezogen
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(...) 1.Wir müssen bildungspolitisch die Weichen stellen, damit jeder Jugendliche, der auf den Arbeitsmarkt entlassen wird ausreichend qualifiziert ist. (...) 2.Grundsätzlich ist der vor einigen Jahren im Zuge der Hartz-Reformen eingeführte Ansatz des Förderns und Forderns richtig und weiter zu entwickeln. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kultur
20.05.2011
Von:

Lieber Herr Döweling,

meine Frage ist kurz und knapp:
Warum gerade die FDP, was waren Ihre Beweggründe um sich für eben diese Partei zu entscheiden??

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Mario Döweling
bisher keineEmpfehlungen
31.05.2011
Mario Döweling
Sehr geehrte Frau ,

Ich werde versuchen ebenso kurz zu antworten: Die FDP ist die einzige Partei in Deutschland, die den Bürger vor den Staat stellt. Nicht der Bürger ist für den Staat da, sondern der Staat für den Bürger, wenn dieser in Notsituationen ist oder einer Dienstleistung des Staates bedarf. Natürlich hat ein mündiger Bürger neben seinen Bürgerrechten auch Pflichten, das gehört zur Beziehung zwischen Bürger und Staat dazu. Aber grundsätzlich ist es die Eigenverantwortung der Menschen, die für die Liberalen im Mittelpunkt steht. Der Staat darf und soll nicht das Leben des Einzelnen bis in das kleinste Detail regeln. Schließlich sind es die vielen kleinen und großen Entscheidungen, die man jeden Tag treffen muss, die den Reiz des Lebens ausmachen!

Mit freundlichen Grüßen

Mario Döweling
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Frage zum Thema Arbeit
25.05.2011
Von:

Sehr geehrter Hr. Döweling,

es ist mir unverständlich, dass ich seit mehreren Wochen in Alsfelder Geschäften Aushänge sehe, deren Inhalt ist, dass Arbeitskräfte gesucht werden. Um zu erfahren warum es in Alsfeld scheinbar schwer ist Arbeitskräfte zu gewinnen wurde ich beim Aldi Markt vorstellig und bekam dort die Auskunft, dass das Gesuch nach Arbeitskräften über 4 Wochen aushänge, sich jedoch bis heute keine einzige Person eingefunden hätte um Interessse an einer Arbeit zu bekunden. Wenn ich mir die Arbeitslosenstatistik von Alsfeld bzw. dem Vogelsbergkreis anschaue scheint hier etwas nicht zu stimmen. Nun zu meiner Frage, können Sie mir erklären warum es in Alsfeld wohl keine Arbeitslosen gibt, die sich für eine Anstellung bei Aldi, der, wie mir dort versichert wurde tarifliche Bezahlung garantiert und übertarifliche Leistungen bietet für eine dortige Anstellungung interessieren. Dieser negative Umstand wird mit öffentlichen Mitteln finanziert, was ich unerträglich finde. Müssen wir jetzt ausländische Arbeitskräfte anwerben um Stellen in Einzelhandel zu besetzen?

Auf baldige Auskunft hoffend, mfG
Antwort von Mario Döweling
bisher keineEmpfehlungen
31.05.2011
Mario Döweling
Sehr geehrter Herr ,

ihre Beobachtung wirft sicherlich einige Fragen auf, zu deren Beantwortung Ich auch nicht umfassend beitragen kann. So kann Ich lediglich Vermutungen anstellen, warum sich keine geeigneten Bewerber für die offenen Arbeitsstellen in den Geschäften finden. Grundsätzlich benötigt man für eine Anstellung beispielsweise im ALDI-Markt natürlich gewisse Qualifikationen und Schulabschlüsse, die vorhanden sein müssen. Auch eine gewisse zeitliche und räumliche Flexibilität wird wohl nötig sein.
Eigentlich müsste dies durch das Angebot an Arbeitskräften in der Region gewährleistet sein, auch wenn sich der demographische Wandel hier sicherlich langsam aber sicher bemerkbar macht. Ich denke allerdings nicht, dass wir hier ausländische Fachkräfte anwerben müssten. Sollte es in der Region keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber geben, sollten die Geschäfte, sowie die Arbeitsagentur, vielmehr versuchen, Arbeitskräfte aus dem Ballungsraum Rhein-Main anzuwerben. Aber das muss grundsätzlich der Markt regeln!
Politisch ergeben sich aus einer solchen Beobachtung zwei Konsequenzen:

1.Wir müssen bildungspolitisch die Weichen stellen, damit jeder Jugendliche, der auf den Arbeitsmarkt entlassen wird ausreichend qualifiziert ist. Auch die älteren Arbeitnehmerinnen und -nehmer müssen sich permanent weiter qualifizieren (lebenslanges Lernen).

2.Grundsätzlich ist der vor einigen Jahren im Zuge der Hartz-Reformen eingeführte Ansatz des Förderns und Forderns richtig und weiter zu entwickeln. Die Menschen die Arbeiten müssen mehr Geld zur Verfügung haben, als die die es nicht tun. Sonst geht der Anreiz einer Beschäftigung nachzugehen verloren!

Mit freundlichen Grüßen

Mario Döweling
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Frage zum Thema Kultur
17.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Döweling,

in der zweiten August-Hälfte wird sich der Hessische Landtag in zweiter Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen. Damit die Reform 2013 in Kraft treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen.

Meine Frage daher lautet: Werden auch Sie FÜR die Reform stimmen?

Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen diese Reform sprechen:

* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.

* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden, wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

* Künftig sind auch Schwerstbehinderte im Visier der GEZ, denn nur "Taubblinde" sollen befreit werden können.

* Hartz-IV-Empfänger sollen künftig zahlen, bekommen das Geld dann über das Wohngeld erstattet. Dies bedeutet ein Mehr an Bürokratie und kostet damit Kommunen und Steuerzahlern Geld.

* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei 17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht vorgegeben.

* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und Kommerzdruck zu nehmen.

* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche Zwangsgebühr nicht einsehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Mario Döweling
bisher keineEmpfehlungen
16.08.2011
Mario Döweling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de vom 17. Juli 2011.

Die FDP tritt seit vielen Jahren für eine personenbezogene Medienabgabe ein. Insofern hätten wir uns im Rahmen der nun anstehenden Neuregelung eine noch weitergehendere Lösung vorstellen können, welche insbesondere auch eine Abschaffung der GEZ und damit die von Ihnen angesprochene Entbürokratisierung zur Folge gehabt hätte. Nach dem Gutachten, welches Prof. Kirchhof im Auftrag von ARD, ZDF und D-Radio erstellt und im April 2010 vorgelegt hat, zeichnete sich allerdings ab, dass es – in einem ersten Schritt – auf die von den Chefs der Staatskanzleien präferierte Haushaltsabgabe hinauslaufen wird.

Wir sind allerdings dennoch der Meinung, dass der Modellwechsel von einer geräteabhängigen hin zu einer geräteunabhängigen Rundfunkfinanzierung ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Die FDP hatte gegenüber den ersten Referentenentwürfen, die vorgelegt wurden, große Bedenken im Hinblick auf viele, auch in Ihrer Frage formulierten Punkte. Deshalb haben wir das Thema innerhalb der FDP, vor allem mit den Kolleginnen und Kollegen die in anderen Bundesländern ebenfalls Regierungsverantwortung tragen, sehr intensiv diskutiert. Bis kurz vor Unterzeichnung des neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages standen wir in einem sehr engen Austausch mit unserem Koalitionspartner und konnten letztlich noch einige, wie ich finde wichtige Änderungen erreichen.

So wurden u.a. die privilegierten Betriebsstätten, die nur einen 1/3-Beitrag (5,99 €) zahlen, von 0 bis 4 auf 0 bis 8 Beschäftigte ausgeweitet, also verdoppelt. Auszubildende sind bei der Zahl der Beschäftigten nun explizit ausgenommen. Je ein KFZ je Betriebsstätte wird jetzt beitragsfrei gestellt und kann je einer Betriebsstätte beitragsfrei zugeordnet werden.

Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zur Ratifizierung in Hessen in der nun vorliegenden Fassung auch zustimmen

Für uns ist wichtig, dass wir zu einem einfachen, fairen und transparenten Gebührensystem kommen, das vor allem aufkommensneutral sein muss. Auf diese Aufkommensneutralität werden wir in der nächsten Zeit verstärkt achten.

Mit dem neuen Gebührenmodell werden wir einen Systemwechsel einleiten. Im Vorfeld der Beratungen hat es viele Berechnungen mit allerdings unterschiedlichen Zahlen gegeben. Deshalb haben wir uns länderübergreifend darauf verständigt und auch als Protokollnotiz im Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschrieben, dass mit dem 19. KEF-Bericht eine zeitnahe Überprüfung der finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels erfolgen soll. Diese Überprüfung werden wir sehr kritisch begleiten und – falls erforderlich – auf notwendige Nachjustierungen drängen.

Mit freundlichen Grüßen,
Mario Döweling
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