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Mario Döweling
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Frage von Volker H. •

Frage an Mario Döweling von Volker H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Döweling,
die Änderung des Artikel 124 der Verfassung des Landes Hessen beinhaltet die Einführung eines Quorums von 25% der Stimmberechtigten, wenn ein Volksentscheid stattfindet. Dies bedeutet faktisch eine Verschlechterung der Volksrechte bei künftigen Volksabstimmungen. Wie stehen Sie zur Stärkung der Volksrechte und zur Einführung einer bundesweiten Volksabstimmung?

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Antwort von
FDP

Hallo Herr H.,

Volksabstimmungen sollten sowohl in Hessen, als auch im Bund möglich sein. Allerdings sollten sie die Ausnahme und nicht die Regel sein, da wir in einer repräsentativen Demokratie mit gewählten Volksvertretern leben. Deshalb sollten sie auch besonders wichtigen Themen vorbehalten bleiben. Da eine solche Volksabstimmung hessenweit oder sogar bundesweit natürlich erhebliche Kosten verursacht und nicht immer unstreitig ist, welches Thema so wichtig ist, um direkt von allen Bürgerinnen und Bürgern entschieden zu werden, halte ich ein Quorum für zwingend notwendig. Hier erscheinen mir die anvisierten 25% sinnvoll. Die bisherige Regelung in Hessen wurde ja leider nicht genutzt, insofern handelt es sich ja nur formell um eine Verschlechterung.

Beste Grüße ihr
Mario Döweling