Marino Freistedt (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Marino Freistedt
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Pädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
Oberschulrat i.K., Katholischer Schulverband Hamburg
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Wandsbek
Landeslistenplatz
26, über Liste eingezogen
weitere Profile
(...) Schulen wie Behörden haben sich aktiv an der inhaltlichen Gestaltung der Lehrpläne beteiligt und darüber hinaus auch strukturelle Maßnahmen zur besseren Gestaltung der Schultage ausgearbeitet. (...) Dieses entspricht dem Gedanken der "Selbstverantworteten Schule", die ihre Schwerpunkte selber bestimmt und z.B. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Marino Freistedt
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Bildung und Forschung
27.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Freistedt,

die CDU-Fraktion hat heute den SPD/GAL-Antrag auf Änderung des Hamburger Schulgesetzes mit dem Ziel der Beibehaltung von Lernentwicklungsberichten für alle Schülerinnen und Schüler in Integrationsklassen abgelehnt, so dass es auch weiterhin bei der Vergabe von Notenzeugnissen für Regelschulkinder und behinderte Kinder in Integrationsklassen bleibt. Das Hamburger Schulgesetz erlaubt zwar über die Klassenstufe 2 hinaus eine Leistungsbeurteilung durch Lernentwicklungsberichte für behinderte Kinder (Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf) per Rechtsverordnung, nur gibt es seit der Gesetzesnovellierung in 2006 weder eine solche Rechtsverordnung noch gibt es eine entsprechende Weisung der Schulbehörde. D.h. Schulen werden gezwungen behinderte Kinder zu benoten, ohne dass es hierfür ein festgelegtes Beurteilungsverfahren gibt. Die Schulen sind dieser untragbaren Situation bis Anfang des neuen Schuljahres ausgewichen, indem sie gesetzeswidrig weiterhin Lernentwicklungsberichte für behinderte und nicht behinderte Kinder in Integrationsklassen ausgestellt haben. Eine Gleichbehandlung im Sinne der Integration ist den Schulen nur durch Lernentwicklungsberichte für alle Kinder in Integrationsklassen möglich. Alles andere führt zur Separation. Hierzu sagt Prof. Dr. Schuck als Dekan der Fakultät für Erziehungswissenschaft an der Universität Hamburg und Berater der Hamburger Schulbehörde am 24.09.2007: "Eine einheitliche Leistungsbewertung in Integrationsklassen ist keine Gleichmacherei, sondern damit wird das Recht aller Kinder verwirklicht, alle für ihren eigenen Entwicklungsprozess förderlichen Rückmeldungen zu bekommen".

Warum widersetzt sich die CDU diesen bereits seit Jahren in Hamburg bewährten und von wissenschaftlicher Seite bestätigten Praktiken der Lernentwicklungsberichte für alle Schülerinnen und Schüler in Integrationsklassen?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Marino Freistedt
8Empfehlungen
16.10.2007
Marino Freistedt
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Notengebung in Integrationsklassen.

Die pädagogische Sinnhaftigkeit einer Notengebung ist nur unter zwei Gesichtspunkten zu rechtfertigen: zum einen spiegelt sie dem betroffenen Schüler oder der betroffenen Schülerin wider, welcher bewertbare Lernstand in Relation zur Aufgabenstellung und/oder zum Leistungsstand anderer Beurteilten erreicht wurde, zum anderen markieren veröffentlichte Noten z.B. in Zeugnissen bei Vorlage gegenüber Dritten einen annäherungsweise objektiv gehaltenen Vergleichsmaßstab für geleistete Arbeit. Noten sagen nach Überzeugung vieler Pädagogen und Erziehungsberechtigten häufig wenig über die persönliche Qualität eines Schülers aus, sofern sie nicht durch Lernentwicklungsberichte kommentiert werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihnen zu bedenken geben, dass bei einem Fortfall der Benotung für Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in Integrationsklassen gegenüber Regelschulkindern in Grundschulen formal dadurch ein Nachteil entsteht, da ihre Lernentwicklungsberichte zunächst nicht mit den Zeugnissen anderer Schülerinnen und Schüler in den Klassen 3 und 4 verglichen werden können. Gerade wegen des Übergangs auf weiteren Schulformen sollte aber eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler, die keines sonderpädagogischen Förderbedarfs bedürfen, auch von Eltern angestrebt werden.
Denn häufig wird der Schulbesuch in Integrationsklassen nicht bis zum Haupt- oder Realschulabschluss möglich sein und ein Wechsel muss von einer aussagefähigen Bewertung begleitet sein. Dabei stimme ich denjenigen zu, die der beweissicheren Aussage einschließlich einer Notengebung zum Lernentwicklungsbericht einen hohen Stellenwert einräumen.

Unabhängig von diesen grundsätzlichen Erwägungen ist die Frage zu sehen, ob sich Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dadurch ausgegrenzt und separiert fühlen, weil sie ausschließlich nur einen Lernentwicklungsbericht erhalten. Diese Form ist gewählt worden, um Schwächen solcher Schülerinnen und Schüler nicht mit den Schwächen anderer Schülerinnen und Schüler gleichzusetzen. Wir wissen, dass die Klassen sich häufig nicht nach dem Bildungsplan der allgemeinbildenden Schulen vollziehen kann. Von daher ist eine Beurteilung in einem individuellen Lernentwicklungsbericht die einzig pädagogisch vertretbare Maßnahme für diese Kinder. Die Ausschließlichkeit eines Berichtszeugnisses dient in diesem Fall dem Schutz des Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Bitte bedenken Sie auch, dass Eltern häufig genug nach Noten fragen und die Lernentwicklungsberichte oftmals nur schwer zu verstehen und in der Nachbereitung mit ihrem Kind Aussagen des Berichtszeugnisses unterschiedlich interpretieren.

Innerhalb der Kultusministerkonferenz (KMK) wird auch seitens der CDU die Forderung nach einer Weiterentwicklung der Bezugssysteme für die individuellen Lern- und Entwicklungsstände aller Schülerinnen und Schüler erhoben. Hier ist sicherlich auch noch die wissenschaftliche Begleitforschung abzuwarten.
Ihr Hinweis auf die fehlende Rechtsverordnung scheint mir nachvollziehbar zu sein und wird von meinen Kollegen und mir in einem Gespräch mit der Schulbehörde erörtert werden. Gerne werde ich Ihnen nach Abschluss der Gespräche weitere Informationen zu diesem Sachverhalt geben können.
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit dieser Antwort weiter helfen können.

Mit freundlichen Grüßen
Marino Freistedt, MdHB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Schulen
07.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Freistedt,

seit Jahrzehnten hält die CDU am dreigliedrigen Schulsystem (demnächst: zweigleidrig) fest, das aus dem 19. Jh. stammt und das damalige Gesellschaftssystem und auch noch das der ersten Hälfte des 20. Jh. abbildete. Zudem entsprach es auch den ökonomischen Notwendigkeiten der damaligen industriellen Welt in Deutschland: Man brauchte halt viele Menschen für relativ einfache Tätigkeiten und da war - wirtschaftlich betrachtet - Hauptschulbildung absolut ausreichend.
Inzwischen - um nur bei dem letzten Punkt zu bleiben - haben sich die ökonomischen Verhältnisse verändert und wir müssten wirklich jede!!!! Begabung fördern. Stattdessen sortieren wir Kinder mit 10 oder 11 Jahren aus, in einem Alter, in dem sich für viele Kinder kaum sichere Prognosen über Begabung und Schulerfolg stellen lassen. Kommen Sie mir bitte nicht mit Durchlässigkeit des Systems und den späteren Möglichkeiten, versäumte Schulabschlüsse nachzuholen. Das ist - für die allermeisten Kinder - keine realistische Perspektive.
Warum also wehrt sich die CDU so dagegen, Kinder zumindest bis zum 8. Schuljahr gemeinsam zu unterrichten? Warum müssen wir auf diesem deutschen Sonderweg weiter in die Irre gehen? Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
G.
Antwort von Marino Freistedt
9Empfehlungen
11.02.2008
Marino Freistedt
Sehr geehrte Frau ,

ich bedanke mich für Ihre Frage, die sich auf die Schulstruktur in Deutschland bezieht. In Ergänzung
zu Ihrer Feststellung, dass in früheren Zeiten - aus wirtschaftlichen Gründen - die "Hauptschulbildung
absolut ausreichend" war, darf ich hinzufügen, dass noch bis weit in die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts Hauptschulabgängern mitgeteilt wurde, dass sie jetzt für ihr Leben "ausgelernt" hätten. Die Anforderungen un-
serer Industriegesellschaft haben aber in den vergangenen drei Jahrzehnten das Bewusstsein für gute Schul-
bildung und lebenslanges Lernen geschärft und verändert.
Erfreulich viele Jugendliche und Erwachsene haben neben ihrer Ausbildung oder während ihres Berufseinstiegs an höher qualifizierenden schulischen Ausbildungsgängen teilgenommen und z.B. die Abendschulen oder privat ausgerichtete Akademien sowie Schulen des Handwerks oder Fortbildungsmaßnahmen der Kammern belegt. Insofern möchte ich auch diese Bildungswege nicht missen oder abwerten.
Seit einigen Jahren wird nun von politisch interessierter Seite sehr pauschalierend darauf verwiesen, dass
integrativ arbeitende allgemeinbildende Schulsysteme Kindern und Jugendlichen eine bessere Bildungsqualität mitgeben. Dazu wird als Bedingung der gemeinsame Unterricht aller Kinder von der 1. bis zur 8. oder 9. Klasse gesehen und auf Schulen insbesondere in Schweden und Finnland, Großbritannien und den USA verwiesen.

Unbestritten ist die Tatsache, dass erfolgreiche Bildungsprozesse gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer oder Lernbegleiter voraussetzen. Dabei ist neben der guten Fachkompetenz die didaktisch-methodische Kompetenz sowie in verstärktem Maße die diagnostische Kompetenz einer Lehrkraft gefordert. Die bisherige Ausbildung an Hochschulen und Lehrerseminaren hat sich, auch unter Berücksichtigung des Zwei-Fächer-Studiums, erst in den letzten Jahren mit Nachdruck verändert und sowohl fachwissenschaftliche Studien wie moderne pädagogisch-didaktische Erkenntnisse in die Ausbildung mit einbezogen. Aufgrund der Einstellungspraxis der Kultusministerien und der Schulbehörden sind viele Lehrkräfte noch sehr stark schulformbezogen ausgebildet worden, so dass eine zwangsweise verordnete "gemeinsame
Schulzeit von Klasse 1 bis Klasse 9" nicht den bisherigen praktischen Lehrerfahrungen vieler Pädagogen entsprechen würde. Viele Beobachter schließen deshalb sogar ein Scheitern des Lernprozesses bei Verfolgung der pädagogischen Vorgaben zur Etablierung von Gemeinschafts- oder Einheitsschulen nicht aus.

Ein weiterer Grund für meine Skepsis hinsichtlich des nachhaltigen Lernerfolges von Gemeinschaftsschulen ist aber auch der genauere Blick in die Schulsysteme des Auslands, in denen integrativer Schulunterricht in einer Gemeinschaftsschulform stattfindet und erst ab Klasse 9 oder 10 in differenzierenden Schulformen unterrichtet wird. In vielen Bundesstaaten der USA gibt es vorzugsweise nur "(junior) high schools" und ganz wenige "middle schools". Die Leistungsergebnisse dieser integrativ arbeitenden high schools sind in vielen Bundesstaaten und auch nationalweit stark kritisiert worden. Viele wohlhabende Eltern versuchen daher, ihre Kinder in Privatschulen mit teilweisen hohem selektivem Charakter unterzubringen. Ich möchte diese Selektion nach Einkommen nicht in Deutschland durch wohlgemeinte, aber falsche Weichenstellung fördern.

Blicken wir auf die Ergebnisse skandinavischer Staaten wie Finnland und Schweden, so stellen wir fest, dass sich das finnische Schulsystem mit seinen soziokulturellen Voraussetzungen deutlich von dem großflächigem Industriestandort Deutschland unterscheidet. Die Bevölkerungs- und Arbeitnehmerstruktur sowie die familiären Bindungen sind unterschiedlich und bedingen unterschiedliche Lernvoraussetzungen. Die finnischen Schulen sind zunächst aus demographischen und aus ökonomischen Gründen zu integrativ ausgerichteten Schulsystemen geworden. Seit Beginn der Umwandlung wird dort mit Leistungskontrollen und Evaluationsaufträgen gearbeitet, die die binnendifferenzierenden Unterrichtsformen direkt und indirekt prüfen. Die einzelnen Schulen differenzieren sehr stark, so dass vielfach finnische Kinder innerhalb der Schule
über mehrere Jahre hinweg in verschiedene Kurse gehen. Hinzu kommen in den Einheitssystemschulen Sonderklassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Lernbedarf über längere Zeiten gesondert unterrichtet werden. Zudem darf darauf verwiesen werden, dass häufig finnische Schulen eine wesentlich geringere Schülerzahl haben und typische Großstadtprobleme wie in Deutschland kaum zu Tage treten. Die Binnendifferenzierungen im finnischen Schulsystem sind kaum übertragbar auf deutsche Schulen mit hoher Schülerzahl. Das deutsche Schulsystem kann allerdings von finnischen Schulen lernen, wie individualisierend und fördernd unterrichtet werden kann. Auch das Beispiel Schweden zeigt in den vergangenen Jahren immer deutlicher zu Tage tretende Schwächen auf. Langzeituntersuchungen haben nachgewiesen, dass Schüler, die schwedische Schulen durchaus erfolgreich durchlaufen haben, während der nachfolgenden dreijährigen Oberstufenzeit häufig Misserfolge hinnehmen müssen und in einem hohen Maße ihren studienberechtigenden Gymnasialabschluss nicht erreichen. Es gibt nach der landesweit organisierten grundskola (kostenlose Ganztagsschule) dieses dreijährige Gymnasium, in der allerdings die Durchfallquote seit zehn Jahren beständig steigt und die schwedische Schulbehörde dies als negativ betrachtet. Diese Angaben sind nachzulesen in dem lesenswerten Aufsatz von P. Krumrey: "Eine Schule für alle - verschläft das schwedische Erfolgsmodell seinen Innovationsvorsprung", veröffentlicht von der SPD - nahen Friedrich-Ebert-Stiftung (Ausgabe 7-2007). Das schwedische Schulsystem gehört laut PISA-Studien zu den Verliererländern. Großbritannien zeigt in einer noch eklatanteren Weise, dass vermögende Eltern dem staatlichen Schulsystem den Rücken kehren und ihre Kindern - teilweise gegen hohe Elternbeiträge - leistungsstarke Privatschulen zuweisen. Gerade dieses Verfahren bezeichne ich als "hoch selektiv" und mit unserem Verständnis von Bildungsgerechtigkeit nicht vereinbar.
In der heutigen Zeit von stärker differenzierenden Ansprüchen, Lebenshaltungen und -erfahrungen, unterschiedlichen Familienbindungen und -sozialisationen sowie unterschiedlichen Begabungen ist eine generelle Einführung von einheitlich organisierten schulischen Bildungsgängen und Schulformen nicht zukunftssicher. Einzelne Schulen, die aufgrund ihres Schulprofils erfolgreiche Unterrichtsmethoden und Unterrichtsleistungen für gemeinsamen Unterricht über mehrere Jahre nachweisen, sollten diese Schulform exemplarisch weiter entwickeln, um auch hiesigen Schulen die Möglichkeit zu geben, neue Unterrichtsformen in ihr Programm aufzunehmen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen mit dieser Antwort eine Darstellung der durchaus von Nachdenklichkeit geprägten CDU-Sichtweise geben können. Für uns ist die Schulform keine ideologische Barriere, das haben wir mit dem konstruktiven Vorschlag gezeigt, mit dem wir in der Enquete-Kommission der Hamburger Bürgerschaft dem Vorschlag zur Gründung von Stadtteilschulen und der Beibehaltung von Gymnasien zugestimmt haben. Wir wollen keine Spaltung der Wissensgesellschaft in sozial starke Gruppen und sozial schwache Gruppen hinnehmen - wir müssen den Bildungsgang für alle Schülerinnen und Schüler leistungsgerecht gestalten und die Chancen für den Einstieg in Beruf und Studium erweitern.

Gerne stehe ich Ihnen zu weiteren Auskünften zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marino Freistedt
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Schulen
10.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Freistedt,

Thema 1: Das Abitur nach 12 Jahren ist schlecht organisiert.

Mein Sohn besucht die 10. Klasse des Gymnasiums. Im Mai sind die Klausuren für die Mittlere Reife Prüfung. Nun hat uns der Schulleiter in einem Brief mit geteilt, dass der Lernstoff für Mathematik in den 3 Wochenstunden nicht gelehrt werden kann. Die Schüler sollen sich in Eigenarbeit auf die Prüfung vorbereiten.

Ein Lehrer biete dazu an 5 Sonnabenden 3 Stunden Nachhilfe gegen Bezahlung für die gesamte Klassenstufe an ( ca. 100 Schüler).

Die wöchentliche Arbeitsbelastung meines Sohnes beträgt ca. 48 Arbeitsstunden, Sport- und Freizeitkurse nicht berücksichtigt.
:
34 Stunden Schulunterricht
3 Stunden Mathe am Sonnabend
3 Stunden Nachhilfe in Französisch
5 Stunden Hausaufgaben
3 Stunden Vorbereitung für Klassenarbeiten, Referate, Tests

Ich habe dein Eindruck, dass die staatliche Schule den Anforderungen des Abiturs nach 12 Jahren nicht gewachsen ist und vieles ihrerer hoheitlichen Aufgaben dem privaten Bereich überlässt.

Frage 1: Was wollen und können Sie (ihre Partei) dagegen unternehmen?

Thema 2: Benachteiligung eines Abiturjahrganges. Übergangsregelungen für Abiturjahrgänge.

Mein Sohn ist im 1. Jahrgang des 12 jährigen Abiturs. Er hat das Recht, einmal eine Stufe in der Oberstufe zu Wiederholen. Faktisch ist das nach Auskunft der Schule aber nicht möglich, da der folgende Jahrgang schon das Profilabitur macht und die Leistungskurse nicht mehr angeboten werden. 2. Nachteil Der erste Jahrgang des 12-jährigen Abiturs und der letzte Jahrgang des 13-jährigen Abiturs erreichen gleichzeitig das Abitur. Dieser Abiturjahrgang hat dann die doppelte Anzahl von Schülern, die sich dann in einer verschärften Konkurrenz um Studienplätze etc. befinden.

Frage 2. Wie will man diese Benachteiligungen auffangen? Wird es Übergangsregelungen geben?
,
Antwort von Marino Freistedt
5Empfehlungen
20.02.2008
Marino Freistedt
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Fragen vom 10.2.2008, in der Sie auf die Belastung von Schülerinnen und Schülern verweisen, die das Abitur bereits nach einer achtjährigen Schulzeit ablegen werden.

Sowohl als Vater von drei Kindern wie auch als Schulpolitiker kann ich Ihre Sorge nachempfinden und ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Hamburger Schulbehörde schon während der Beratung über die Einführung des achtjährigen Gymnasiums auf die besondere Lern- und Lebenssituation und die mögliche größere Belastung der Schülerschaft in den Gymnasien in verschiedenen Dienstbesprechungen hingewiesen hat. Schulen wie Behörden haben sich aktiv an der inhaltlichen Gestaltung der Lehrpläne beteiligt und darüber hinaus auch strukturelle Maßnahmen zur besseren Gestaltung der Schultage ausgearbeitet. Dazu ist notwendig, dass die Schulen eine stärkere Verantwortung für die Lernzeit und die Belastung ihrer Schülerschaft übernehmen und z.B. durch eine Entzerrung der bisherigen sechs- oder siebenstündigen Vormittagsunterrichtsstunden zu einer Einbeziehung von Nachmittags-stunden kommen.
Dadurch kann eine Rhythmisierung von Unterricht stattfinden. Dies ermöglicht eine verbesserte Übungsphase zu einzelnen Lerninhalten des Unterrichts. Auch sollte an den Tagen mit Nachmittagsunterricht auf weniger umfangreiche, dafür aber auf nachhaltig wirkende Hausaufgaben Wert gelegt werden. Einige Schulen verzichten sogar ohne Leistungsminderung auf Hausaufgaben an solchen langen Schultagen.
Allen Gymnasien sind rechtzeitig die Themenschwerpunkte, Methoden und Aufgabentypen mitgeteilt worden, die zur Bewältigung der "Schriftlichen Überprüfung" notwendig sind. Im Rahmen der sogenannten "flexibilisierten Stundentafel" kann der Mathematikunterricht in den Kassen 9 und 10 auch vierstündig erteilt werden. Dieses entspricht dem Gedanken der "Selbstverantworteten Schule", die ihre Schwerpunkte selber bestimmt und z.B. Förderstunden nach Beratung und Beschussfassung in der Schulkonferenz festlegt und dem Schulbudget anpassen kann.
Viele Schulen haben von dem Angebot Hamburger Sportvereine Gebrauch gemacht, in den längeren Mittagspausenzeiten Sportangebote vorzustellen und zur Teilnahme zu animieren. Zahlreiche Vereine nutzen diese Chance, um für ihr Angebot im Sport-, Kultur- oder musischem Bereich zu werben und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen.
Sicherlich ist es erfreulich, wenn einzelne Lehrerinnen und Lehrer sich bereit erklären, zusätzlich Übungsstunden anzubieten. Politisch kann ich es aber nicht vertreten, wenn für das Fach Mathematik Sonderunterricht oder Nachhilfestunden gegen Bezahlung durchgeführt werden. Beamtenrechtlich ist zudem von Lehrerinnen und Lehrern eine Nebentätigkeits-genehmigung der Schulbehörde einzuholen.
Der kostenpflichtige privat organisierte Nachhilfeunterricht sollte die Ausnahme bleiben und bei kurzfristig aufgetretenen Schwierigkeiten Lernlücken vermindern. Diesbezüglich haben aber schon Gespräche mit Schulleitungen und Schulaufsichten stattgefunden. Die Presse hat darüber auszugsweise berichtet. Auch seitens der Politik sind entsprechende Anfragen an die Schulbehörde gerichtet worden. Die Einlassung der Behörde für Schule und Sport hat ergeben, dass die von Ihnen zu recht beanstandete Maßnahme jetzt nicht mehr weiter verfolgt wird.
Zudem ist zu bedenken, dass Erfolge, die durch Nachhilfe entstehen, immer wieder einen internen schulischen Leistungsabgleich erschweren und teilweise ad absurdum führen bzw. Lehrer-, Eltern- wie Schülerschaft einen nur eingeschränkten Überblick über die tatsächliche Wirksamkeit des Fachunterrichtes und die Leistungsfähigkeit einer Lerngruppe erhalten. Für den von allen Parteien angestrebten Ausbau der Unterrichtsentwicklung ist eine dauerhafte Nachhilfe für einzelne Schülerinnen und Schüler als wenig hilfreich anzusehen. Zukünftig wird gerade für lernschwächere Schülerinnen und Schüler die Stadtteilschule mit ihrer neunjährigen Schulzeit eine willkommene Alternative zum achtjährigen Gymnasium darstellen, da in der Stadtteilschule ebenfalls das Abitur abgelegt werden kann.
Abschließend möchte ich mir den Hinweis erlauben, dass viele europäische Länder Vormittags- und Nachmittagsstunden als übliche Unterrichtszeit eingeführt haben, und ihren Gymnasiasten ebenfalls im Durchschnitt mit 18 Jahren eine Zugangsberechtigung zum Studium erteilen. Wir möchten darauf hinwirken, dass unsere Gymnasiasten in Hamburg künftig keinen Nachteil gegenüber ihren europäischen Alterskollegen erhalten.

Zu Ihrer zweiten Frage hinsichtlich der Übergangsregelungen im Doppelabiturjahrgang ist anzumerken, dass schon seit Klasse 7 des Gymnasiums die "G-8 Jahrgänge" mit einer erhöhten Stundenanzahl pro Woche unterrichtet werden. Zudem werden die inhaltlichen Schwerpunkte für die Abiturqualifikation des letzten "G-9-Jahrganges" und des ersten "G-8-Jahrganges" zeitgleich vorgestellt. Schulen können auch weiterhin gemeinsame oder separate Förderstunden für einzelne Fächer und Jahrgänge anbieten. In Einzelfällen werden Schulen und Schulbehörde (BBS) Oberstufenschüler bei der Wahl ihrer Abiturfächer zusätzlich beraten, damit keine Benachteiligung einzelner Abiturientinnen und Abiturienten eintritt.
Die Kultusministerkonferenz hat sich schon vor zwei Jahren dem Problem der "doppelten Abiturjahrgänge" angenommen und eine Erhöhung der Studienplätze für die Jahre 2010 und folgende beschlossen. Die Universitäten und Hochschulen haben oder werden dazu sowohl eine deutliche Aufstockung ihres Etats erhalten wie auch seitens der Wissenschaftsbehörde und der Länder eine befristete Erhöhung der Lehrverpflichtung von Professoren und Dozenten beschließen. Von diesen Maßnahmen ist auch Hamburg betroffen. So werden aufwachsend bis 2010 zusätzlich mehr als 1000 Studienplätze in Hamburgs Hochschulen angeboten. Aus dem Hochschulpakt können weitere Finanzmittel zur Bereitstellung von Studienplätzen zur Verfügung gestellt werden. Für die CDU-Fraktion und die Wissenschaftsbehörde ist der Ausbau des Studienplatzangebotes auch deshalb vordringlich, da Hamburg als Metropolzentrum sicherlich aus Exzellenz – und Attraktivitätsgründen eine stärkere Nachfrage von Studienbewerbern aus anderen Bundesländern erwarten kann.

Ich hoffe, ich habe Ihre Bedenken zur künftigen Schul- und Hochschulpolitik zerstreuen können, stehe Ihnen aber auch gerne zu einem weiteren Gedankenaustausch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marino Freistedt, MdHB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Marino Freistedt
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.