Marino Freistedt (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Marino Freistedt
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Pädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
Oberschulrat i.K., Katholischer Schulverband Hamburg
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Wandsbek
Landeslistenplatz
26, über Liste eingezogen
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(...) Schulen wie Behörden haben sich aktiv an der inhaltlichen Gestaltung der Lehrpläne beteiligt und darüber hinaus auch strukturelle Maßnahmen zur besseren Gestaltung der Schultage ausgearbeitet. (...) Dieses entspricht dem Gedanken der "Selbstverantworteten Schule", die ihre Schwerpunkte selber bestimmt und z.B. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Marino Freistedt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.11.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Freistedt,

wann darf ich mit einer Antwort auf meine E Mail vom 29.10.06. rechnen?

Mit freundlichen Grüss

Virabian
Antwort von Marino Freistedt
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20.11.2006
Marino Freistedt
Sehr geehrte Frau Virabian,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Leider habe ich keine Frage von Ihnen unter dem angegebenen Datum gespeichert. Bitte mailen Sie mir Ihre Frage nochmals.
Sie erhalten dann schnellstens eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Marino Freistedt MdHB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.11.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Freistedt,

ich würde gern wissen, wie die CDU sich zu der Problematik verhält, alle Kinder zu schützen, aber Kinder von ´Illegalen´ im Zweifel abschiebt, weil das Zentrale Schüler Register (ZSR) sie offenbart.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Marino Freistedt
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08.12.2006
Marino Freistedt
Sehr geehrte Frau ,

Thema Ihrer Anfrage ist das neu eingeführte "Zentrale Schüler Register".

Der vor wenigen Monaten in Hamburg aufgedeckte Fall "Jessica" hat gezeigt, dass die verschiedenen staatlichen Institutionen, die sich um das Wohlergehen von Bürgern, insbesondere aber von Kindern kümmern, in der heutigen Zeit der Mobilität nicht ohne eine Vernetzung interner Daten auskommen. Aus diesem Grund wurde von politischer Seite Wert darauf gelegt, dass ein Schüler-Register angelegt wird. Dabei sind datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Ziel ist es, besondere Vorkommnisse schneller zu entdecken und Hilfen anzubieten.

Wenn im Rahmen dieser legitimen rechtsstaatlichen Maßnahmen auch Daten über illegal in Hamburg lebende Kinder ausländischer Herkunft auftauchen, so ist sicherlich die Frage berechtigt, ob auch diese Kinder in Notsituationen auf staatliche Hilfe rechnen können. Ich gehe davon aus, dass bei gesundheitlichen Gefährdungen seitens des Staates oder anderer Hilfsorganisationen eingeschritten wird. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass allerdings auch der Rechtsstatus geprüft wird. In Zweifelsfällen und nach rechtsstaatlicher Prüfung und rechtsstaatlichem Urteil ist immer noch die Anrufung des Eingabenaus- schusses der Bürgerschaft möglich. Auch bei den Verfahren dort wird parteiübergreifend immer eine Einzel- fallprüfung erfolgen. Im Ausschuss wird dann durch Mehrheitsbeschluss und nach Rechtslage entschieden.

Sehr geehrter Herr , Ihre verallgemeinernde Behauptung, dass "Kinder von ´Illegalen´ im Zweifel" abgeschoben werden, kann von mir nicht bestätigt werden und sie entspricht nicht den Tatsachen. Gerne bin ich bereit, einem von Ihnen benannten konkreten Fall nachzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Marino Freistedt MdHB
Ergänzung vom 13.12.2006
Sehr geehrte Frau ,

ich verweise auch in Ergänzung meiner Antwort darauf, dass die endgültige Entscheidung, ob der Aufenthalt von antragsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt in der Härtefallkommission getroffen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Marino Freistedt MdHB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.12.2006
Von:

Lieber Marino!
Warum stimmst Du eigentlich allen Anträgen zu?
Gruss
Antwort von Marino Freistedt
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22.12.2006
Marino Freistedt
Sehr geehrter, lieber Herr ,

ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Anfrage, die mein Abstimmungsverhalten im Parlament zum Gegenstand hat. Als Mitglied der regierenden CDU-Fraktion berate ich mit den übrigen Abgeordneten unserer Fraktion in den Fraktionssitzungen über Gesetze und Initiativen der Bürgerschaft und des Senates. Dabei fallen in den Arbeitskreissitzungen und in den Fraktionssitzungen Vorentscheidungen über das Abstimmungsverhalten. Unsere Fachleute geben dabei Hintergrundinformationen über die Motive und die beabsichtige Wirkung der Vorschläge ab. Falls diese Beiträge uns nicht in der Fraktion überzeugen, widersprechen wir diesen Initiativen und bitten um eine veränderte Vorlage. Dieses Recht nehmen wir auch gegenüber dem Senat in der Freien und Hansestadt wahr. Erst wenn sich eine Mehrheitsmeinung herausgebildet hat, wird aus dieser Initiative ein Gesetzesantrag, dem ich als Mitglied der Fraktion in der Regel zustimme, sofern ich keine grundsätzlichen Bedenken habe. Ähnlich verfahren auch andere Fraktionen in den deutschen Parlamenten.

Als Bildungspolitiker verfolge ich die Meinung anderer Ressortkollegen sehr aufmerksam, um mir
für die fraktionsinternen Abstimmungen Hintergrundwissen zu verschaffen. Andererseits werde ich
bei Vorlagen aus meinem Bereich vorab die Fraktion über die Beweggründe meiner Vorlage informieren
und diese fraktionsintern zur Abstimmung stellen. Bei Annahme dieses Gesetzesentwurfs gehe ich
davon aus, dass die Fraktion meinem Antrag im Parlament geschlossen zustimmt.
Allerdings kommt es gelegentlich vor, dass Kolleginnen und Kollegen einem Antrag die Zustimmung
verweigern, dies können Sie bei der Parlamentsabstimmung auch zeigen. Denn richtiger Weise kennen
wir in deutschen Parlamenten kein "imperatives Mandat".
Vielfach werden im übrigen Gesetze fraktionsübergreifend beschlossen, so dass es Zustimmungsraten
bis hin zur Einstimmigkeit der anwesenden Abgeordneten in der Hamburger Bürgerschaft gibt.

Ich hoffe, ich habe Ihre Frage in überzeugender Weise beantwortet und verbleibe mit den besten Festtagsgrüßen

Ihr Marino Freistedt, MdHB
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Frage zum Thema Schulen
03.03.2007
Von:

Ich, Mitglied der Elternrats der Gesamtschule Stellingen, erfuhr völlig überraschend, dass die Schulbehörde (BBS) das bilinguale Angebot (deutsch/spanisch) für unsere Schule ´einzufrieren´ will. Dies stößt bei mir auf völliges Unverständnis, da wir seit Jahren mit der Spanischen Botschaft Berlin in sehr gutem Kontakt stehen, von ihr durch Fördermittel für den bilingualen Bereich finanziell unterstützt werden und die Inspektion durch die spanische Bildungsbehörde ein positives Ergebnis ergab. Wir wurden in den Hamburger Medien (Filmbeitrag NDR) als vorbildliches, innovatives Schulprojekt vorgestellt. Wir erfüllten die von der BBS geforderten Voraussetzungen/Vorgaben, die in Ziel- und Leistungsvereinbarungen verbindlich festgelegt wurden und erhielten die Bewilligung einer Funktionsstelle (A14, bilingualer Koordinator).
Deshalb verstehe ich überhaupt nicht, dass die BBS dieses Projekt heimlich, still und leise ausbluten lassen will! Noch während der Anmelderunde für den Schulwechsel in Jahrgang 5 wurden Grundschuleltern darüber informiert, dass bilinguale Fachklassen ab sofort nur noch an Gymnasien zur Verfügung stehen.
Ich halte dies für einen unlauteren Wettbewerb der Schulbehörde und eine Bevorzugung der Gymnasien (Gymnasium Lerchenfeld z.B. erstmalig).
Ich kritisiere die Vorgehensweise der Schulbehörde ohne Beteiligung der politischen Gremien und des Hamburger Schulausschusses und vermute, dass Gesamtschulen ausgeblutet werden sollen, um dann die abgemagerten Gesamtschulen zu ´Stadtteilschulen´ umzufunktionieren.
Wir werden uns nicht zum politischen Spielball der Schulbehörde machen lassen!!
Ich bitte Sie deshalb um eine persönliche Stellungnahme zu der Vorgehensweise der BBS und um Ihre Unterstützung, dass die bereits getroffenen Zusagen der BBS verbindlich bis zur 13. Klasse/bilingual bestehen bleiben.

und der Elternrat der Gesamtschule Stellingen
(Vorstand: G.Ebert/T.Evers/ M. )
Antwort von Marino Freistedt
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04.04.2007
Marino Freistedt
Sehr geehrte Frau ,

sehr geehrte Mitglieder des Elternrates der Gesamtschule Stellingen,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 03.03.07 bzgl. des bilingualen Angebotes Deutsch-Spanisch an der Gesamtschule Stellingen.

Viele bilinguale Schulen sind in der Regel Kooperationsprojekte mit amtlichen ausländischen Stellen, die das bilinguale Angebot durch die Entsendung von herkunftssprachlichen Lehrkräften finanzieren. Damit entsteht neben der Finanzierung auch eine Mitsprache über den Standort solcher bilingualen Projekte. Das zuständige spanische Ministerium hat nun entschieden, dass in einer Stadt in der Regel nur noch an einem Standort solch ein Angebot finanziert werden soll. Die spanische Botschaft hat sich als Standort für ein Gymnasium ausgesprochen ? ähnliche Vorschläge gelten im übrigen auch für andere Bundesländer und sind nicht auf Hamburg beschränkt.

Nach Absprachen mit den zuständigen Stellen in der Behörde für Bildung und Sport wird zukünftig das Gymnasium Lerchenfeld als Standort für ein bilinguales deutsch-spanisches Angebot vorgesehen sein. Zusätzlich bleibt aber das Angebot der Gesamtschule Stellingen als bilingualer Standort Deutsch-Spanisch erhalten.

Damit sehen Sie, sehr geehrte Frau Antoniades, dass das Angebot des bilingualen deutsch-spanischen Unterrichts an der Gesamtschule Stellingen, nicht eingestellt wird.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass "sofern finanzierbar" unseren Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Angebot an Fremdsprachen angeboten wird, um ihnen den Einstieg in das spätere Berufsleben zu erleichtern. Hamburg offeriert dabei eine große Breite an schulischen Sprachangeboten.

Ich hoffe, Ihnen und den Mitgliedern des Elternrates eine für Ihre Schule positive Antwort gegeben zu haben. Gerne stehe ich Ihnen aber auch für weitere Nachfragen zur Verfügung und wünsche den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften viel Freude und Erfolg im bilingualen Sprachunterricht der Gesamtschule Stellingen.

Mit freundlichen Grüßen
Marino Freistedt MdHB
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Frage zum Thema Schulen
26.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Freistedt,
dem Monitor Wachsende Stadt ist zu entnehmen, dass in Hamburg 11,5 % der Schüler die Hauptschule ohne Abschluss verlassen. Diese Quote ist seit vielen Jahren nahezu unverändert und die höchste im Vergleich mit anderen Großstädten. Die sozialen und fiskalischen Folgen jährlich neu entstehender Gruppen ohne Schulabschluss sind allgemein bekannt. Frage: Haben Sie oder Ihre Fraktion in der Vergangenheit die zuständige Behörde aufgefordert, diese Quote mit einem konkreten Zeitziel zu reduzieren (z. B. zu halbieren, wie es die Bundesbildungsministerin Schavan fordert), oder haben Sie vor, mit einem solchen (ggf. welchen?) Beschlussantrag den Senat bzw. die Behörde zu einer Reduzierung mit konkretem Zeitziel aufzufordern? Ich danke für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichem Gruß, H.
Antwort von Marino Freistedt
3Empfehlungen
04.07.2007
Marino Freistedt
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss betrifft.
Im Sinne der selbstverantworteten Schule beschließen die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Ziel- und Leistungsvereinbarungen Grundsätze, die z.B. auch ihre Schulqualität betreffen. Dabei ist es erwünscht, dass insbesondere hinsichtlich der Ergebnisqualität Rechenschaft über Anzahl und Qualität der Schulabschlüsse gegeben wird.

Als CDU-Abgeordnete stützen wir uns auf die von uns im Rahmen der Enquete-Kommission „Konsequenzen der neuen PISA-Studie für Hamburgs Schulentwicklung“ getroffenen Aussage, dass die Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss gesenkt werden muss (Kommissionsbereicht S. 49) Als Zielgröße ist die Angleichung an EU-Standards zu sehen (maximal 10,0% der Schülerschaft ohne Abschluss).

Diese Zielgröße allein bewirkt aber noch keine Verbesserung der schulischen Bildung. Dazu dienen weitere von der CDU vorgeschlagenen und teilweise schon umgesetzten Maßnahmen wie die Untersuchung der Viereinhalbjährigen, die Senkung des Unterrichtsstundenausfalls und die Absenkung der Schülerzahlen in Grundschulbezirken mit großen sozialen Bedürfnissen (vgl. KESS 1- und KESS 2-Schulen), die Senkung der Klassenwiederholungen sowie die Entkoppelung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Mit der Einführung des Schülerzentralregisters wird auch eine bessere Beobachtung der Schullaufbahn der Schülerschaft, insbesondere solcher Schülerinnen und Schüler, möglich sein, deren schulische Bildungsphase durch familiäre, soziale oder persönliche Hintergründe gefährdet ist. Auch die Einführung der Stadtteilschule wird die Bildungschancen von Jugendlichen verbessern, da wohnortnahe Stadtteilschulen die schulischen Abschlüsse des allgemeinbildenden Schulwesens mit Hauptschul- und Realschulabschluss anbieten. Durch die für Stadtteilschulen verlängerte Schuldauer auf 9 Jahre wird dort auch noch das Abitur als Alternative zum gymnasialen Bildungsweg erreicht werden können. Wir betrachten es als Erfolg der konsequenten CDU-Schulpolitik, da viele dieser Maßnahmen parteiübergreifend mit großer Mehrheit beschlossen wurden. Ich freue mich, Ihnen versichern zu können, dass auch künftig durch ein intensives Monitoring der Schulen auf neue Ergebnisse der aktuellen Schulentwicklung reagiert werden kann. Als Vorsitzender des Schulausschusses der Hamburger Bürgerschaft weiß ich, dass all diese Veränderungen von der Lehrerschaft, den Eltern und den Schülern auf vielfältige Weise mitgetragen werden und den Pädagogen Dank für ihre intensive Bildungsarbeit in den Schulen gebührt.

Zu all diesen Maßnahmen werden schulinterne wie schulexterne Evaluationen stattfinden, aufgrund dieser Ergebnisse werden künftig auch Zeitrahmenvorgaben möglich sein. Eine sofortige Einführung von Zeitzielen wird sich gegenwärtig sicherlich nicht als zielführend bei der Umsteuerung des Schulsystems erweisen. Die von Bundesministerin Dr. Annette Schavan ins Spiel gebrachte Reduzierung der Schulabbrecherquote um 50% bis 2012 ist, da der Bund z.B. über keine eigenen Hauptschulen verfügt, nur in Absprache mit den Ländern bzw. der Kultusministerkonferenz (KMK) realisierbar. Sollte die KMK diesem Ziel zustimmen, so wird auch Hamburg eine realistische Zielplanung durchführen und umsetzen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Überlegungen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Marino Freistedt MdHB
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Ihre Frage an Marino Freistedt
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