Marieluise Beck (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Marieluise Beck
© M.Beck
Geburtstag
25.06.1952
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bremen
Wahlkreis
Bremen I
Ergebnis
17,0%
Landeslistenplatz
1, Bremen
weitere Profile
(...) Der START-Vertrag kann aber nur der Anfang eines Abrüstungsprozesses sein, dem eine viel stärkere Reduzierung der Atomwaffen, auch im taktischen Bereich, folgen muss. (...) Dabei gilt es, Obama gegenüber den Gegnern der nuklearen Abrüstung in den USA und innerhalb der NATO durch konkrete Vorbereitungen für den Abzug der US-Atomwaffen zu unterstützen. Die Bundesregierung muss endlich den Mut fassen, bei der nuklearen Abrüstung mit Entschlossenheit neue Wege zu gehen.

zu 2)
Bestrebungen, eine Ostasiatische Gemeinschaft zu gründen, befinden sich in einer sehr frühen Phase. (...) Die Spekulationen, dass Russland das Ziel hätte, die Türkei aus der Nato heruaszulösen, lassen sich nicht anhand einiger außenpolitischen Neuorientierung der Türkei nicht hinreichend belegen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
07.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Beck!

Sie schreiben in Ihrer Antwort auf die von Frau Ruhfus gestellten Fragen als eine Begründung für Ihre Zustimmung zum Euro-Stabilisierungsfonds EFS, Zitat Frau Beck:

"Der Weg aus der Eurokrise kostet Geld und erfordert nachhaltige Entscheidungen. Aber die Kosten des Nichthandelns wären größer. Gerade für Deutschland wären die politischen und wirtschaftlichen Kosten eines Scheiterns des Euros enorm. Deutschland profitiert wie kein anderes Land von Binnenmarkt und gemeinsamer Währung."

www.abgeordnetenwatch.de

Eine deutlich andere Sichtweise als die Ihrige stellt das ARD-Magazin Monitor vor, in dem es am 6.10.2011 Stimmen zu Wort kommen ließ, die in einen Schuldenschnitts Griechenlands einen gangbaren und scheinbar unausweichlichen Schritt erkennen, z.B. Zitat Herr Prof Max Otte, Finanzwissenschaftler, Universität Graz:

"Ein 50-prozentiger Schuldenschnitt wäre ohne weiteres machbar, diese Schulden lagern bei griechischen Banken, bei anderen Finanzdienstleistern in Europa, in der Welt. Diese Banken müssten Verluste einstecken, ja. Und dort, wo eine Bank ins Straucheln gerät, müssten wir sie stützten, aber erst dann. Wir müssten die Sparer schützen, aber eben nicht die Anteilseigner dieser Banken und die Gewinne der Banken. Es würde uns 50 bis 60 Milliarden kosten, das wäre viel billiger als die Hunderte von Milliarden, die wir jetzt an Risiken eingehen."

www.wdr.de

Frage 1:

Wie werten Sie Herrn Prof. Ottes Darstellung?

Sie schreiben oben zitiert:

"Der Weg aus der Eurokrise kostet Geld (...)"

Frage 2:

Wessen Geld kostet dieser von Ihnen favorisierte Weg
(der laut Herrn Prof. Otte erhebliche Risiken birgt)?

Frage 3:

Spielt der Euro-Stabilisierungsfonds EFSF nicht möglicherweise
skrupellosen Spekulanten in die Hände?

www.tagesspiegel.de

Viele Grüße
Antwort von Marieluise Beck
1Empfehlung
11.10.2011
Marieluise Beck
Sehr geehrter Herr ,

wir stimmen mit der Einschätzung von Professor Otte überein. Griechenland ist ein Sonderfall, da es sich dort nicht nur um ein Liquiditätsproblem, sondern auch um ein Solvenzproblem handelt. Ohne einen Schuldenschnitt wird Griechenland nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten weiter zu bedienen. Daher hat die grüne Bundestagsfraktion bereits Anfang Juni einen Entschließungsantrag in den Bundestag gebracht (abrufbar unter: dipbt.bundestag.de ), in welchem wir eine Umschuldung zu Marktpreisen, also ca. um 50% gefordert haben. Wie aber auch Prof. Otto erklärt hat, werden einige Banken nach einer Umschuldung ins Straucheln geraten. Um die Sparer zu schützen und um größere Verwerfungen an den Märkten zu vermeiden, müssen wir diese Banken, etwa in Griechenland, teilverstaatlichen. Dabei geht es nicht darum, die Aktionäre der Bank zu schützen, sondern um die Funktionsfähigkeit des Bankensystems zu gewährleisten, welches für Kredite an die Realwirtschaft notwendig ist. Die Teilverstaatlichung soll auch nur solange aufrechterhalten werde, bis sich die Lage beruhigt hat. Danach können die erworbenen Anteile an den Banken wieder veräußert werden. Die neuen Befugnisse der EFSF (Rekapitalisierung von Banken, Ankauf von Anleihen am Sekundärmarkt) sollen vielmehr einen Schuldenschnitt in Griechenland ermöglichen, damit die bisherige Praxis, wonach Gläubiger griechischer Anleihen durch den europäischen Steuerzahler zu 100% befriedigt wurden, beendet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck
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Frage zum Thema Soziales
10.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Beck!

Erläuterung und Fragen:
1. Wird ein Beamter straffällig, wurde verurteilt und ihm wurden die Versorgungsbezüge aberkannt, wird er vom Dienstherrn in der GRV nachversichert. Diese Nachversicherung wird vollständig vom Dienstherrn eingezahlt, sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Welche Bezugshöhe (letzte Besoldungsgruppe, Zuschläge) wird angesetzt? Ein "normaler" gesetzlich Rentenversicherter erlebt im Regelfall eine Einkommensentwicklung und zahlt entsprechend (mit den Arbeitgebern) Beiträge in die GRV. Ich finde aber keine entsprechenden Hinweise, wie in dem skizzierten Fall verfahren wird.
Für mich ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum für den verurteilten Straftäter quasi als Strafe eine finanzielle Unterstützung gewährt wird, indem sein Arbeitnehmeranteil auch vom Arbeitgeber (also vom Steuerzahler) getragen wird . Das ist quasi ein Geschenk in Höhe von mehreren 10tausend Euro. Können Sie mir das erläutern? Vielleicht auch mit einem Kommentar, warum es eine "Strafe" ist, statt einer Alimentation eine Rente zu beziehen.
2. Reichen Altersversorgung und die Pflegeversicherung für einen gesetzlich rentenversicherten Bürger nicht aus, muss sein Vermögen bis zum Schonvermögen aufgebraucht werden. Bedarf er dann weiterer Unterstützung, müssen ggf. Kinder für ihn aufkommen. Auch für deren Verpflichtungen gibt es Berechnungsvorgaben. Erhält ein Beamter über seine Pension und die Pflegeversicherung (zahlen Beamte eigentlich in die gesetzliche Pflegeversicherung ein ?) hinaus noch weitere Beihilfen? Muss auch er notfalls sein Vermögen bis zum Schonvermögen
aufbrauchen bevor er diese erhält? Oder gilt das Alimentationsprinzip, das dem Beamten durch seinen Dienstherrn angemessene lebenslange Versorgung zugesteht? Können also Kinder von Beamten überhaupt zur Versorgung ihrer Eltern herangezogen werden ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen bei der Beantwortung dieser beiden Fragenkomplexe!

Freundlichen Gruß
J.

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