Marieluise Beck (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Marieluise Beck
© M.Beck
Geburtstag
25.06.1952
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bremen
Wahlkreis
Bremen I
Ergebnis
17,0%
Landeslistenplatz
1, Bremen
weitere Profile
Auch wenn bundesweit durchaus Reformbedarf bei den Wasser- und Schifffahrtsämtern besteht, gibt es aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Weser in Bremerhaven und Bremen derzeit keine Bestrebungen die Ämterstruktur beim Wasser- und Schifffahrtsamt zu überarbeiten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Redebeitrag vom 09.06.2011

11.) Beratung Antrag BReg
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10.6.1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999
- Drs 17/5706, 17/6135, 17/6136 -
Dauer: 05:34
Redebeitrag vom 10.02.2011

9.) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vom 29.4.2008 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits
- Drs 17/3963, 17/4500 -
Dauer: 05:18
Redebeitrag vom 10.02.2011

7.a) Beratung Antrag CDU/CSU, FDP
Belarus - Repressionen beenden, Menschenrechtsverletzungen sanktionieren, Zivilgesellschaft stärken
- Drs 17/4685 -
7.b) Beratung Antrag SPD
Belarus - Repressionen beenden, Menschenrechtsverletzungen sanktionieren, Zivilgesellschaft stärken
- Drs 17/4667 -
ZP 5.) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Belarus - Repressionen beenden, Menschenrechtsverletzungen sanktionieren, Zivilgesellschaft stärken
- Drs 17/4686 -
Dauer: 05:37
Redebeitrag vom 20.01.2011

ZP6 ) Vereinbarte Debatte
Weißrussland - Repression beenden, Menschenrechtsverletztungen sanktionieren, Zivilgesellschaft stärken
Dauer: 05:47
Redebeitrag vom 02.12.2010

13.) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (3. A)
zum Antrag Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation 'ALTHEA' zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolution des Sicherheitrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) und Folgeresolutionen
- Drs 17/3692, 17/4049, 17/4056 -
Dauer: 05:14
Redebeitrag vom 24.11.2010

I.9) Beschlussempfehlung u Bericht (8. A)
hier: Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt
- Drs. 17/3505, 17/3523 -
Anmerkung: Kurzintervention
Dauer: 01:32
Redebeitrag vom 24.11.2010

I.9) Beschlussempfehlung u Bericht (8. A)
hier: Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt
- Drs. 17/3505, 17/3523 -
Dauer: 09:01
Redebeitrag vom 08.10.2010

31) Beratung Antrag CDU/CSU, FDP
Beitrittsantrag der Republik Serbien zur Prüfung an die Europäische Kommission weiterleiten
- Drs 17/3190 -
ZP 9) Beratung Antrag SPD
Glaubhafte Unterstützung für Serbiens Beitrittsantrag zur Europäischen Union
- Drs 17/3175 -
ZP 10) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Serbiens Beitrittsgesuch an die Europäische Kommission weiterleiten - Gesamte Region im Blick behalten
- Drs 17/3204 -
Dauer: 05:44
Redebeitrag vom 10.06.2010

7.) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (3. A)
zum Antrag Bundesregierung
Fortsetzung der deutschen Beteiigung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10.6.1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9.6.1999
- Drs 17/1683, 17/2009, 17/2010 -
Dauer: 08:18
Redebeitrag vom 18.12.2009

18.) Beratung BeschlEmpf u Ber (3.A)
zum Antrag BReg
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Althea zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implemantierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolutionen des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen 1575 (2004) und folgender, zuletzt 1895 (2009) vom 18. November 2009
- Drs 17/180, 17/180, 17/275, 17/277 -
Dauer: 06:35
Redebeitrag vom 03.12.2009

8.) Beratung Antrag SPD
Die EU-Perspektive der südosteuropäischen Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Makedonien, Montenegro und Serbien verstärken
- Drs 17/106 -
Dauer: 06:13
Erläuterungen
  • Stand vom 23.11.2011
Fragen an Marieluise Beck
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Frage zum Thema Finanzen
07.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Beck!

Sie schreiben in Ihrer Antwort auf die von Frau Ruhfus gestellten Fragen als eine Begründung für Ihre Zustimmung zum Euro-Stabilisierungsfonds EFS, Zitat Frau Beck:

"Der Weg aus der Eurokrise kostet Geld und erfordert nachhaltige Entscheidungen. Aber die Kosten des Nichthandelns wären größer. Gerade für Deutschland wären die politischen und wirtschaftlichen Kosten eines Scheiterns des Euros enorm. Deutschland profitiert wie kein anderes Land von Binnenmarkt und gemeinsamer Währung."

www.abgeordnetenwatch.de

Eine deutlich andere Sichtweise als die Ihrige stellt das ARD-Magazin Monitor vor, in dem es am 6.10.2011 Stimmen zu Wort kommen ließ, die in einen Schuldenschnitts Griechenlands einen gangbaren und scheinbar unausweichlichen Schritt erkennen, z.B. Zitat Herr Prof Max Otte, Finanzwissenschaftler, Universität Graz:

"Ein 50-prozentiger Schuldenschnitt wäre ohne weiteres machbar, diese Schulden lagern bei griechischen Banken, bei anderen Finanzdienstleistern in Europa, in der Welt. Diese Banken müssten Verluste einstecken, ja. Und dort, wo eine Bank ins Straucheln gerät, müssten wir sie stützten, aber erst dann. Wir müssten die Sparer schützen, aber eben nicht die Anteilseigner dieser Banken und die Gewinne der Banken. Es würde uns 50 bis 60 Milliarden kosten, das wäre viel billiger als die Hunderte von Milliarden, die wir jetzt an Risiken eingehen."

www.wdr.de

Frage 1:

Wie werten Sie Herrn Prof. Ottes Darstellung?

Sie schreiben oben zitiert:

"Der Weg aus der Eurokrise kostet Geld (...)"

Frage 2:

Wessen Geld kostet dieser von Ihnen favorisierte Weg
(der laut Herrn Prof. Otte erhebliche Risiken birgt)?

Frage 3:

Spielt der Euro-Stabilisierungsfonds EFSF nicht möglicherweise
skrupellosen Spekulanten in die Hände?

www.tagesspiegel.de

Viele Grüße
Antwort von Marieluise Beck
1Empfehlung
11.10.2011
Marieluise Beck
Sehr geehrter Herr ,

wir stimmen mit der Einschätzung von Professor Otte überein. Griechenland ist ein Sonderfall, da es sich dort nicht nur um ein Liquiditätsproblem, sondern auch um ein Solvenzproblem handelt. Ohne einen Schuldenschnitt wird Griechenland nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten weiter zu bedienen. Daher hat die grüne Bundestagsfraktion bereits Anfang Juni einen Entschließungsantrag in den Bundestag gebracht (abrufbar unter: dipbt.bundestag.de ), in welchem wir eine Umschuldung zu Marktpreisen, also ca. um 50% gefordert haben. Wie aber auch Prof. Otto erklärt hat, werden einige Banken nach einer Umschuldung ins Straucheln geraten. Um die Sparer zu schützen und um größere Verwerfungen an den Märkten zu vermeiden, müssen wir diese Banken, etwa in Griechenland, teilverstaatlichen. Dabei geht es nicht darum, die Aktionäre der Bank zu schützen, sondern um die Funktionsfähigkeit des Bankensystems zu gewährleisten, welches für Kredite an die Realwirtschaft notwendig ist. Die Teilverstaatlichung soll auch nur solange aufrechterhalten werde, bis sich die Lage beruhigt hat. Danach können die erworbenen Anteile an den Banken wieder veräußert werden. Die neuen Befugnisse der EFSF (Rekapitalisierung von Banken, Ankauf von Anleihen am Sekundärmarkt) sollen vielmehr einen Schuldenschnitt in Griechenland ermöglichen, damit die bisherige Praxis, wonach Gläubiger griechischer Anleihen durch den europäischen Steuerzahler zu 100% befriedigt wurden, beendet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck
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Frage zum Thema Soziales
10.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Beck!

Erläuterung und Fragen:
1. Wird ein Beamter straffällig, wurde verurteilt und ihm wurden die Versorgungsbezüge aberkannt, wird er vom Dienstherrn in der GRV nachversichert. Diese Nachversicherung wird vollständig vom Dienstherrn eingezahlt, sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Welche Bezugshöhe (letzte Besoldungsgruppe, Zuschläge) wird angesetzt? Ein "normaler" gesetzlich Rentenversicherter erlebt im Regelfall eine Einkommensentwicklung und zahlt entsprechend (mit den Arbeitgebern) Beiträge in die GRV. Ich finde aber keine entsprechenden Hinweise, wie in dem skizzierten Fall verfahren wird.
Für mich ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum für den verurteilten Straftäter quasi als Strafe eine finanzielle Unterstützung gewährt wird, indem sein Arbeitnehmeranteil auch vom Arbeitgeber (also vom Steuerzahler) getragen wird . Das ist quasi ein Geschenk in Höhe von mehreren 10tausend Euro. Können Sie mir das erläutern? Vielleicht auch mit einem Kommentar, warum es eine "Strafe" ist, statt einer Alimentation eine Rente zu beziehen.
2. Reichen Altersversorgung und die Pflegeversicherung für einen gesetzlich rentenversicherten Bürger nicht aus, muss sein Vermögen bis zum Schonvermögen aufgebraucht werden. Bedarf er dann weiterer Unterstützung, müssen ggf. Kinder für ihn aufkommen. Auch für deren Verpflichtungen gibt es Berechnungsvorgaben. Erhält ein Beamter über seine Pension und die Pflegeversicherung (zahlen Beamte eigentlich in die gesetzliche Pflegeversicherung ein ?) hinaus noch weitere Beihilfen? Muss auch er notfalls sein Vermögen bis zum Schonvermögen
aufbrauchen bevor er diese erhält? Oder gilt das Alimentationsprinzip, das dem Beamten durch seinen Dienstherrn angemessene lebenslange Versorgung zugesteht? Können also Kinder von Beamten überhaupt zur Versorgung ihrer Eltern herangezogen werden ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen bei der Beantwortung dieser beiden Fragenkomplexe!

Freundlichen Gruß
J.
Antwort von Marieluise Beck
bisher keineEmpfehlungen
16.04.2012
Marieluise Beck
Sehr geehrter Herr ,

Ihre detaillierte Frage zum Thema Beamtenrecht und der Verknüpfung mit den Themen Pflege-/Krankenversicherung haben Sie, wie ich sehe, auch meinen Bremer Kolleginnen und Kollegen gestellt. Den ausführlichen beamtenrechtlichen Stellungnahmen meiner Kolleginnen und Kollegen kann ich an dieser Stelle nichts hinzufügen.

Allerdings möchte ich Ihnen gerne unsere Grünen Ideen zur Kranken- und Pflegeversicherung und damit auch unsere grundsätzliche Position zur Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzlichen Pflichtversicherungen darstellen: Wir Grüne streben eine beitragsfinanzierte moderne Bürgerversicherungen für Krankheit, Alter und Pflege an. Unser Ziel ist es dabei, die Beitragsbasis zu verbreitern, steuerliche Zuschüsse in die Sozialkassen auf Dauer zu minimieren und lediglich die allgemeine soziale Grundsicherung durch Steuermittel zu finanzieren. Alle sollen nach ihrer Leistungsfähigkeit zum Solidarsystem beitragen. Alle Einkommensformen müssen sozialversicherungspflichtig sein. Deshalb fordern wir Sonderregelungen für Beamte, Selbständige und Besserverdienende aufzuheben.

Zusätzlich möchte ich Sie auf unseren aktuellen Fraktionsbeschluss vom 27. März 2012 zu einer Pflegebürgerversicherung hinweisen. In diesem Konzept fordern wir erneut, alle Bürgerinnen und Bürger - auch Beamtinnen/Beamte – sollen Mitglieder der Pflegebürgerversicherung werden. Unter dem Link www.gruene-bundestag.de können Sie unser Grünes Konzept zur Pflegebürgerversicherung detailliert nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Marieluise Beck
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Frage zum Thema Finanzen
10.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Beck,

halten Sie es für möglich, das man die Bildungspolitik in Zukunft nicht nur nach der PISA-Studie, sondern dem Ziel Jugendlichen eine reale Chance für einen perfekten Berufseinstieg zu ermöglichen, um Ihren Lebensunterhalt als Erwachsene selbst bestreiten zu können?

Halten Sie es für realisierbar, die Finanzierung der Grippenplätze, Kindergärten, Schulen und Universitäten den Eltern persönlich zu ermöglichen, indem man über eine Kindergeldpauschale, mit ca. 1000,-Euro monatlich direkt in die privatisierten Schulen investiert, um auch gerade an typischen Wirtschaftsstandorten Deutschlands den Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, den Nachwuchs schon in den privatisierten Gesamtschulen selbst zu fördern und somit im internationalen Konkurrenzkampf bestehen zu können?

Das eine Kindergeld-Pauschale von 1750,-Euro (incl. 1000,-Euro Bildung + 550,-Euro Eigenheim) finanzierbar und sogar ein Bürgergeld von ca. 400,-Euro für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen kann, somit auch über eine Eigenheimförderung kinderabhängig für mehr soziale Stabilität und gleichzeitig Ausbildungs- und Arbeitsplätze im Handwerk schaffen kann ist belegbar.

Vorschlag:
Kindergeld-Pauschale und Mehrwertsteuer als neues Instrument, um Arbeitsplätze zu stabilisieren und zu generieren. Bildung privatisieren mittels erhöhter Kindergeld-Pauschale. Mehr Personal im Bereich "Innere Sicherheit"
1750,- Euro Kindergeld, pro Kind
(incl. 1000,-Euro für Privatschulen)
(incl. 550,- Euro für Altersvorsorge/Immobilie)
250.000 neue Stellen in der Exekutive (Polizei)
(incl. Anpassung der Dienstbezüge ca.+20%)
Bürgergeld-Pauschale von 400,-Euro für alle Erwachsenen
25% Mehrwertsteuer (bisher 19%, vergl. Schweden, EU-max:27%, um Inflation zu verhindern)

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Marieluise Beck
bisher keineEmpfehlungen
18.04.2012
Marieluise Beck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anregung. Ein Bildungssystem, das allen Kindern Chancen gibt, ist die Grundlage grüner Bildungspolitik. Bildung ist die Basis für gesellschaftliche Teilhabe, sie erschließt den Zugang zu Arbeit und selbstständiger Existenzsicherung. Sie ist gleichzeitig die Voraussetzung zur umfassenden Entfaltung einer mündigen Persönlichkeit. In unserer modernen Wissensgesellschaft erfordert stetiger Wandel zunehmend lebenslanges Lernen. Deshalb muss nach grüner Überzeugung jede und jeder von Anfang an und immer wieder die Chance zum Lernen haben. Herkunft, Geldbeutel der Eltern, Alter oder Geschlecht dürfen diesen Anspruch auf Bildung nicht einschränken. Eine stärkere Privatisierung des Bildungssystem halten ich und meine Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen unter diesem Aspekt nicht für sinnvoll:

Was wollen wir Grüne konkret? Im Bereich der frühkindlichen Bildung sollen Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen und qualitativ hochwertigen Kita-Platz erhalten. Zugangshürden durch Elternbeiträge wollen wir schrittweise abbauen.

Wir wollen den flächendeckenden Ausbau von echten Ganztagsschulen bis 2020. Sie bilden das Kernstück eines chancengerechten und integrativen Bildungssystems. Um ein neues Bundesprogramm für mehr Ganztagsschulen starten zu können, setzen wir uns für die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz ein. In der Schule sollen die Kinder länger gemeinsam lernen. Verbunden mit einer individuellen Förderung nützt dies im Ergebnis allen Kindern. Dazu gehört auch die Inklusion von Kindern, die bisher auf Förderschulen gehen müssen.

In der Hochschulpolitik wollen wir zweierlei erreichen: Zum einen sollen deutlich mehr junge Menschen als bisher an Hochschulen studieren. Zum anderen wollen wir die soziale Auswahl am Hörsaaleingang bekämpfen. Unser Pakt für Studierende will den Studierenden gute Studienbedingungen und eine Lehre bieten, anstelle von unterfinanzierten Hochschulpakten und lokalen NCs, die ihnen die Hörsäle verschließen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Bund und Länder aufgrund der neuen Studienanfängerprognosen der KMK den Hochschulpakt ausweiten, damit alle Studienberechtigten auch studieren können. Das grüne Modell der Studienfinanzierung ist stärker sozial gestaffelt als bisher und berücksichtigt damit ungleiche finanzielle Ausgangspositionen.
Auch das lebenslange Lernen wollen wir konsequent fördern und die Weiterbildung als vierte Säule unseres Bildungssystems etablieren. Die Rechtsgrundlage dafür soll ein umfassendes Erwachsenenbildungsförderungsgesetz schaffen.

Seit Jahren liegt Deutschland bei den Bildungsausgaben international im hinteren Mittelfeld. Wir streben an, im Jahr sieben Prozent des Bruttoinlandproduktes für Bildung zu investieren.

Mit freundlichen Grüßen

Marieluise Beck
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Beck

Mein Erfahrugnsbericht beim Ausländeramt Bremen:

Damit meine australische/griechische Freundin mit mir in Bremen leben kann, musste ich unzählige Male mit ihr zum Ausländeramt in der Stresemannstraße. Die Zustände dort sind unmenschlich. Um einen Termin zu bekommen muss man entweder 2-3 Monate warten oder morgens um 6:30 erscheinen um dann mit Glück nach 3 Stunden drann zukommen. Da meine Freundin eine Freizügigkeitsbescheinigung braucht um hier arbeiten zu können entschieden wir uns natürlich für zweiteres.

Als wir ankamen mussten wir uns bei eisiger Kälte in eine ca. 10 Meter lange Schlange vor dem Gebäude einreihen.
Vor uns liefen immer wieder Mitarbeiter durch die Tür doch uns ließ man nicht rein.
Sobald wir reingelassen wurden, rannten alle Wartenden die Treppen hinauf. Auf halbem Wege traf eine dreimal so große Gruppe dazu. Ein Horde von ca. 40 Menschen drängelte sich die Treppe hinauf als ginge es um Leben und Tod damit sie nur 3 statt 6 Stunden warten müssen.

Nachdem meine Freundin unfreundlich behandelt wurde und mehrere Male weggeschickt wurde um mit neuen Unterlagen wiederzukommen. Beklagte sie sich unter Tränen bei mir, dass sie Deutschland hasse.

Wie soll man von Ausländern erwarten, dass sie sich hier integrieren, wenn sie so in unserem Land empfangen werden?!

Als deutscher Staatsbürger und wohnhafter Bremer verlange ich, dass an diesen Zuständen etwas geändert wird.

Mit freundlichen Grüßen

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