Marieluise Beck (GRÜNE)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Marieluise Beck
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Lehrerin, Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration a.D. und Parlamentarische Staatssekretärin a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss
Wohnort
Bremen
Wahlkreis
Bremen I
Ergebnis
17,0%
Landeslistenplatz
1, Bremen
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(...) Ich wollte damit bewusst zu Ausdruck bringen, dass ich das Gesetz der Familienministerin in der vorliegenden Form für nicht zustimmungsfähig halte, aber das Grundanliegen des Schutzes der Unversehrtheit von Kindern teile. (...)
Fragen an Marieluise Beck
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
31.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Beck,
die CDU hat zusammen mit der SPD das Zugangserschwerungsgesetz verabschiedet, die FDP hat dagegen gestimmt. Die Grünen haben sich in der Abstimmung zweifelhaft verhalten (teils enthalten).

Wie bewerten Sie das Abstimmungsverhalten zu dem Gesetz? Was werden die Grünen und sie als mögliche Bundestagsabgeordnete im Zusammenhang mit dem Gesetz unternehmen um Bürgerrechte zu sichern und den dokumentierten Missbrauch von Kindern zu unterbinden?

Wie bewerten Sie die Aussagen des Grünen Bürgerschaftsabgeordneten Matthias Güldner aus der welt online? Auf welche Quellen bezieht er seine Daten, wenn er von \´positive(n) Erfahrungen mit vergleichbaren Gesetzen\´ aus Skandinavien spricht? Welche Konsequenzen hat Herr Güldner auf Grund seiner Äußerungen zu dem Thema zu erwarten?

Mit freundlichem Gruß
JM
Antwort von Marieluise Beck
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20.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich gehören zu den 15 grünen Abgeordneten, die sich bei der Abstimmung zum Zugangserschwerungsgesetz enthalten haben. Ich habe zu der Abstimmung eine persönliche Erklärung abgegeben, in der ich meine Beweggründe für diese Entscheidung darlege. Diese Erklärung finden Sie in den Protokollen des Bundestags aber auch auf meiner Internetseite.
Ich habe über das Gesetz und mein Abstimmungsverhalten mit vielen Mitgliedern der Bremer Grünen und auch des Bremer Chaos Computer Clubs diskutiert. Dabei stellte sich heraus, dass wir es hier mit einem Grundkonflikt zwischen Schutz der Freiheit und zu bekämpfenden Unrecht zu tun haben. Was die Äußerungen von Matthias Güldner angehen, so kann nur er selbst über seine Quellen Auskunft geben. Auf seiner Internetseite gibt es einen Text, in dem er noch einmal Stellung zu den heftigen Reaktionen auf seinen Beitrag nimmt.
Um noch einmal etwas genauer auf die Beweggründe für mein Abstimmungsverhalten einzugehen:
Richtig ist, dass das Gesetz keine absolute Sperre gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz bewirken kann. Es darum, die Schwelle für den Abruf solcher Seiten höher zu legen. Das ist nicht gering zu schätzen. Die forensischen Untersuchungen, die in der Ausschussanhörung zum Gesetz vorgestellt worden sind, betonen, dass gerade die Erschwerung des Abrufs einen Nutzen habe. Die Uni Regensburg, die zu Täterprofilen von pädosexuellen Menschen (zumeist Männern) arbeitet, führt aus, dass der Konsum von kinderpornographischen Materialien stimulierend wirkt und zunehmend zu der Verwischung von Realität und Phantasie führt. Im Volksmund nennt man das "Anfixen". Die Erhöhung der Zugangsschwelle sei wünschenswert, weil deren Umgehung ein erhöhtes Maß an krimineller Energie erfordere und damit vermutlich ein Teil der potentiellen Täter vom Einstieg in diese Welt abgehalten werden könne.
Insofern kommt die Forensik der UNI Regensburg auch zu dem Schluss, dass eine technische Sperrung derartiger Seiten einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz bieten würde. (s. Stellungnahme Prof. Osterheider in der Anh. des Wirtschaftsausschusses vom 25.5.09)
Niemand behauptet im übrigen, dass das access-blocking die Antwort auf den Missbrauch von Kindern in der Pornographie sein könne. Es ist immer nur von einem Baustein, einer flankierenden Maßnahme die Rede. Strafrechtlich ist die Kinderpornographie ganz eindeutig normiert. Insofern halte ich auch den Begriff der Zensur für falsch, denn es kann nicht um das Recht auf eine Straftat gehen. So gibt es im BKA eine "Zentralstelle Kinderpornografie", die die Identifizierung von Tätern und Opfern im In- und Ausland bearbeitet. Alle diese Ansätze sollten in der Tat deutlich verstärkt werden.
Mir ist immer wieder das Argument begegnet, man könne - ähnlich wie die Banken, die mit dem Phishing zu kämpfen haben - durch das Löschen weit erfolgreicher sein als durch das acces-blocking. Mir wurde dazu aus unterschiedlichen Quellen erklärt, dass hier keine Vergleichbarkeit der Sachverhalte vorliege.
Natürlich ist der Missbrauch technischer Überwachungsmöglichkeiten durch die staatliche Exekutive auch in einem Rechtsstaat nie auszuschließen. Würden wir allerdings die bloße Möglichkeit eines Missbrauchs bereits zum Argument gegen solche Techniken machen, müssten wir jeden Fingerabdruck, jeden fälschungssicheren Personalausweis, jede DNA Entnahme ablehnen, denn in autoritären Systemen erhöhen alle diese Techniken den Zugriff des Staates auf die Bürgerinnen und Bürger. Ich glaube aber, dass unser demokratisches System durchaus in der Lage ist, Kontrolle über solche Techniken auszuüben. Die hier geführte Debatte ist ein Teil davon.
Zum Schluss muss ich darauf hinweisen, dass ich mich wie meine 14 Kolleginnen und Kollegen bei der Abstimmung zum Gesetz enthalten habe. Eine Enthaltung ist aber keine Zustimmung. Ich wollte damit bewusst zu Ausdruck bringen, dass ich das Gesetz der Familienministerin in der vorliegenden Form für nicht zustimmungsfähig halte, aber das Grundanliegen des Schutzes der Unversehrtheit von Kindern teile.
In Bezug auf neue Medien wie das Internet bin ich der festen Überzeugung, dass weite Teile von Politik und Gesellschaft noch gar nicht erfasst haben, in welch tiefgreifender Weise das Internet in unser aller Leben eingreift. Und dabei geht es nicht nur um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat sondern auch um das Verhältnis der Bürger untereinander, sei es das Verständnis dafür, z. B. dass das Netz nie vergisst oder die Erkenntnis, dass im Netz auch das scheinbar Private schnell öffentlich ist. Wir stehen vermutlich erst am Anfang einer gesellschaftliche Auseinandersetzung damit.

Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
21.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Beck,

wie stehen Sie zur Wehrpflicht? Beibehaltung, wenn ja, vor allem warum und wie lange? Abschaffung, wenn ja, vor allem: wann?

Herzlichen Dank und freundliche Grüße,
J.
Antwort von Marieluise Beck
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24.08.2009
Sehr geehrte Frau ,

Grüne Politiker setzen sich seit Jahren für die Abschaffung der Wehrpflicht ein. Sie ist sichheitspolitisch nicht mehr sinnvoll und daher obsolet. Vor allem aber ist sie in extremen Maße ungerecht, weil wegen mangelnder Kapazitäten nur noch weniger als 15 % eines Jahrgangs überhaupt den Wehrdienst leisten können. Wir fordern deshalb den Umbau der Bundeswehr zur Freiwilligenarmee inklusive der Möglichkeit eines freiwilligen Kurzdienst für Frauen und Männer sowie den Ausbau der Freiwilligendienste im sozialen Bereich.
Die derzeit im Bundestag vertretenen Parteien sprechen sich mehrheitlich für eine Abschaffung der Wehpflicht in der derzeitigen Form aus. Lediglich die CDU ist klar für die Beibehaltung des Wehrdienstes. Für eine schnelle Abschaffung der Wehrpflicht kommen jedoch nur die Grünen in Frage. Die LINKE hat bereits angekündigt, sich nicht an der Regierungsverantwortung im Bunde beteiligen zu wollen. Die FDP ist zwar auch für eine Abschaffung der Wehrpflicht, möchte aber in einer möglichen Koaltion mit der CDU nicht darauf bestehen. Die SPD möchte das dänische Modell nachahmen, wonach erst, wenn sich nicht ausreichend Freiwillige für den Wehdienst finden, zwangsweise eingezogen werden soll. Wir Grüne halten nicht viel von solch einer halbherzigen Lösung und werden uns weiterhin entschieden für eine vollständige Abschaffung der Wehpflicht einsetzen. Wie schnell die Wehrpflicht abgeschafft wird, hängt also auch vom Wahlergebnis am 27. September ab.

Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
25.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Beck,
in der aktuellen Diskussion um die Sperrung von Internetseiten mit kindergefährdenden Inhalten wird von der Piratenpartei gefordert, solche Seiten zu löschen, anstatt sie "nur" zu sperren.
In Ihrer Antwort auf die Frage von Jakob Marquardt schreiben Sie: "Mir ist immer wieder das Argument begegnet, man könne - ähnlich wie die Banken, die mit dem Phishing zu kämpfen haben - durch das Löschen weit erfolgreicher sein als durch das acces-blocking. Mir wurde dazu aus unterschiedlichen Quellen erklärt, dass hier keine Vergleichbarkeit der Sachverhalte vorliege."
Mir scheint, dass es hierbei um die auch von mir angesprochene Problematik geht, aber die von Ihnen verwandten Begriffe sind reichlich unverständlich.
Können Sie bitte weitgehend allgemeinverständlich erläutern, warum die Piratenpartei einerseits Eingriffe in das Internet als Zensur brandmarkt und ablehnt, andererseits aber deutlich härtere Eingriffe in das Internet fordert nämlich "Seiten löschen" als andere Parteien, die bestimmte Seiten lediglich "sperren" wollen.
Ich habe diese Frage auch an einen Verteter der Piratenpartei gestellt, der als einziger in Niedersachsen als Direktkandidat antritt. Mir geht es aber auch darum, herauszufinden, wie diese Frage von Ihnen beurteilt wird, da Sie sich vermutlich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt haben aufgrund des Gastkommentars Ihres Parteikollegen Güldner in der Welt.
Und bitte antworten Sie so, dass es für jemand verständlich ist, der "Löschen" als ein härteres und konsequenteres Vorgehen hält als "Sperren". Wenn diese Begriffe tatsächlich aus ihrem Alltagssprachgebrauch übertragbar sind auf technische Vorgänge im Internet, dann kann das doch entweder nur bedeuten, dass die Piratenpartei gar nicht so "freiheitlich" denkt, wie sie gerne tut, oder aber, dass es ihr nur um das Löschen ganz weniger Seiten geht, während von den Sperren deutlich mehr Seiten betroffen wären.
Antwort von Marieluise Beck
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09.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

der Besitz oder Handel mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch ist in Deutschland verboten und wird bestraft. Wenn das Bundeskriminalamt (BKA) Internetseiten findet, die bei deutschen Internetanbietern auf deutschen Territorium gespeichert sind, wird es sehr schnell durch richterlichen Beschluss zu einer Löschung der Inhalte kommen. Das BKA wird dann versuchen, die Verantwortlichen zu finden, damit sie von den Staatsanwaltschaften angeklagt werden können. Des öfteren gibt es ja entsprechende Meldungen in der Presse, dass ein sogenannter "Kinderporno-Ring" ausgehoben worden sei. Oft gelingt dies auch auf Basis von Ermittlungen im Internet. Internetsperren sollen nun angewandt werden, wenn Internetseiten mit verbotenen Inhalten auf Länder ausweichen, auf die die deutsche Justiz effektiv nicht zugreifen kann. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel das betreffende Land nicht gut mit mit der deutschen Justiz zusammen arbeitet. Eine gesperrte Seite wäre dann von Deutschland aus nur noch mit einigen Tricks und Umwege aufzurufen.

Die Gegner der Internetsperren führen nun den Umgang von Banken mit sogenannten Phishing-Seiten an. Phishing bedeutet, dass jemand nahezu perfekt die Internetseite eine Bank kopiert und die Bankkunden auf seine Betrugs-Internetseite lockt. Das Kalkül ist, dass die Kunden sich auf dieser falsche Internetseite mit ihren Zugangsdaten anmelden und so ihre geheimen Zugangsdaten preisgeben. Der Betrüger kann damit dann mit fremden Konten Bankgeschäft zu seinen Gunsten tätigen, also Geld stehlen.
Für Banken sind diese Seiten ein großes Ärgernis, weil diese sich oft im Ausland befinden, wo die deutsche Justiz keinen Zugriff hat. Der Weg über die deutsche Justiz, die dann die betroffenen Länder zur Durchsetzung der Löschung der Betrugsseiten auffordert, ist sehr langwierig und oft nicht erfolgreich. Deshalb bedienen die Banken sich privater Dienstleister, die für eine Löschung dieser Betrugs-Internetseiten sorgen sollen. Nach meiner Kenntnis arbeiten diese Dienstleister so, dass sie die Internetanbieter im Ausland anschreiben und zur Löschung der Betrugs-Internetseiten auf ihren Servern auffordern. Die Internetanbieter selbst wissen häufig nicht im Detail, wer welche Internetseiten auf ihre Servern gespeichert hat oder sie interessieren sich nicht dafür.

Wie effektiv dieses Vorgehen gegen Phishing ist, kann keiner genau sagen. Die Gegner von Internetsperren behaupten, dass das sehr effektiv ist. Viele Internetanbieter im Ausland haben vermutlich kein Interesse an illegalen Inhalten auf ihren Servern und kommen der Aufforderung zum Löschen nach. Letztlich ist diese Strategie aber immer vom guten Willen des entsprechenden Internetanbieters abhängig, denn zwingen können wir ihn von Deutschland aus nicht.

Für mich stellt sich nicht die Frage, ob das Löschen nun ein härteres Vorgehen darstellt. Auch ich ziehe das Löschen illegaler Seiten der Internetsperre vor. Ich bezweifle aber, ob das immer möglich sein wird, weil wir hier vom guten Willen ausländischer Internetanbieter abhängig sind. Sollten wir keine Löschung durchsetzen können, halte ich eine Sperre für sinnvoll, auch weil sie signalisiert, dass wir derartige Verbrechen als Gesellschaft nicht tollerieren. Mir geht es darum, einer möglichen Bagatellisierung derart menschenverachtender Darstellungen etwas entgegenzusetzen.

Zudem sagen Kriminalpsychologen, dass die Herabsenkung der Zugangsschwelle für potentielle Täter diese überhaupt erst aktiv werden lassen kann, während eine hohe Zugangsschwelle entsprechend disponierte Menschen aufgrund der gesellschaftlichen Ächtung möglicherweise vom Kindesmissbrauch abhält. Eine deutliche Zugangserschwerung sei deshalb wünschenswert.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten. Natürlich habe ich mich in den letzten Monaten intensiver auch mit den technischen Gegegebenheiten befasst. Jedoch muss ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keine Expertin für Computer und Internet bin. Es kann also sein, dass ich vor allem bei der Darstellung des Kampfs der Banken gegen das sogenannte "Phishing" nicht alles korrekt wiedergegeben habe.

Mit freundlichen Grüßen

Marieluise Beck
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Frage zum Thema Außenpolitik
25.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Beck,

Sie sind Kandidat/in für die Bundestagswahl in unserem Wahlbezirk. Um uns bei einer Wahlentscheidung zu helfen, bitte ich Sie folgende Fragen zu beantworten:

1. Abschaffung aller Atomwaffen

* Wie stehen Sie zur Frage der US-Atomwaffen in Deutschland und zur nuklearen Teilhabe Deutschlands? Welchen Sinn haben diese Waffen aus Ihrer Sicht nach dem Ende des Kalten Kriegs?
* Wird Ihre Partei im Falle von Koalitionsverhandlungen den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland im Koalitionsvertrag festschreiben?

2. Ausstieg aus der Atomenergie/Erneuerbare Energien

* Wird Ihre Partei den Atomausstieg nach dem derzeit geltenden Atomgesetz fortsetzen?
* Werden Sie sich dafür einsetzen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) so fortzuschreiben, dass insbesondere der dezentrale Ausbau der Photovoltaik und der Windenergie "in Bürgerhand" beschleunigt wird?

3. Beendigung des Afghanistan-Krieges

* Würden Sie Ende des Jahres für oder gegen die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan stimmen?
* Angesichts der Lage in Afghanistan, wie stehen Sie zur zivil-militärischen Zusammenarbeit (CIMIC)?

4. Schutz von Flüchtlingen und Bekämpfung von Flucht-Ursachen

* Wie stehen Sie zu einem Bleiberecht für besonders schutzbedürftige, traumatisierte Flüchtlinge?
* Wo sehen Sie Deutschland in der Verantwortung für wichtige Flucht-Ursachen (Krieg, Verelendung, Umweltzerstörung) und was wollen Sie als Abgeordnete/r diesbezüglich tun?


Mit freundlichen Grüßen,

Dr.med.
für die Regionalgruppe Bremen der IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung)
Antwort von Marieluise Beck
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10.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich folgendermaßen beantworte:

1. Abschaffung aller Atomwaffen

  • Wie stehen Sie zur Frage der US-Atomwaffen in Deutschland und zur nuklearen Teilhabe Deutschlands? Welchen Sinn haben diese Waffen aus Ihrer Sicht nach dem Ende des Kalten Kriegs?

Wir wollen, dass die in Deutschland und Europa verbliebenen Atomwaffen endlich abgezogen werden und die nukleare Teilhabe beendet wird. Unser Ziel ist die Entnuklearisierung der NATO-Strategie. Gerade die Atomwaffenstaaten müssen allen Verpflichtungen aus dem Nichtweiterverbreitungsvertrag (NVV) und den vereinbarten Schritten zur nuklearen Abrüstung nachkommen. Deutschland und Europa müssen den nuklearen Abrüstungsprozess auch mit einseitigen Abrüstungsschritten voranbringen und dazu beitragen, dass die für 2010 anstehende Überprüfungskonferenz für den Atomwaffensperrvertrag ein Erfolg wird. Wir drängen auf den Abschluss einer Konvention zum Verbot aller Nuklearwaffen.

  • Wird Ihre Partei im Falle von Koalitionsverhandlungen den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland im Koalitionsvertrag festschreiben?

Wir würden natürlich versuchen, soweit wie möglich die Punkte unseres Wahlprogramms in möglichen Koalitionsverhandlungen umzusetzen. Wieweit wir unser Programm umsetzen können, darüber entscheidet vor allem das Wahlergebnis und unser Verhandlungsgeschick. Je stärker unser Ergebnis bei der Wahl, umso eher können wir in möglichen Koalitionsverhandlungen unsere Positionen durchsetzen oder aus einer starken Opposition heraus Druck für einen Atomwaffenabzug aus Deutschland machen.
Wir setzen uns aber auch für eine weltweite Abrüstung von Atomwaffen aus, mit dem Ziel einer atomwaffenfreien Welt. Die Beendigung der nuklearen Teilhabe Deutschlands wäre hierfür ein wichtiges Signal. Barack Obama hat sich am 5. April dieses Jahres in Prag zur Vision einer atomwaffenfreien Welt bekannt. Wir Grüne unterstützen dieses Ziel ganz ausdrücklich und wollen, dass Deutschland Abrüstungsinitiativen auf internationaler Ebene voranbringt.

2. Ausstieg aus der Atomenergie/Erneuerbare Energien

  • Wird Ihre Partei den Atomausstieg nach dem derzeit geltenden Atomgesetz fortsetzen?

Natürlich. Die Endlagerungsfrage ist nicht geklärt, das Störfallrisiko erhöht sich wesentlich mit zunehmendem Alter der Anlagen. Der vereinbarte Atomausstieg bietet zudem eine klare Investitionsperspektive für den Ausbau der Erneuerbaren. Das Festhalten an der Atomenergie ist außerdem mit den Erneuerbaren Energien nicht vereinbar, weil die AKWs viel zu schwerfällig und unflexibel für intelligente Stromnetze der Erneuerbaren sind. Hier braucht es flexible Bio-Gaskraftwerke, die die starken wetterbedingten Schwankungen der Erneuerbaren ausgleichen können. Außerdem wird Atomenergie auch als Deckmantel für nukleare Verbreitung benutzt. Mit dem Argument der friedlichen Nutzung von Atomenergie können die Achmadinedschads dieser Welt an ihren Atombomben bauen. Der Atomausstieg bedeutet also auch, einen wichtigen Beitrag für die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu leisten.

  • Werden Sie sich dafür einsetzen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) so fortzuschreiben, dass insbesondere der dezentrale Ausbau der Photovoltaik und der Windenergie "in Bürgerhand" beschleunigt wird?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist bereits heute eine Erfolgsgeschichte der dezentralen Energieerzeugung quasi "in Bürgerhand". Vor allem die Photovoltaikanlangen sind zu einem großen Teil auf privaten Dächern gebaut worden. Unser Konzept der erneuerbaren Energieversorgung ist ganz klar auf Dezentralisierung angelegt. Wir wollen ein neues intelligentes Stromnetz, das die Schwankungen bei der Erzeugung kompensieren kann. Dieses soll sich mehrheitlich in Staatshand befinden und privaten und lokalen Anbietern den Zugang zum Netz bieten. Wir glauben, dass der Ausbau der dezentrale Stromerzeugung am effektivsten ist, vor allem was die Investitionsdynamik für Erneuerbare angeht. Die Einspeisevergütung hat auch die private Investition in Anlagen für erneuerbare Energien reizvoll gemacht, mit entsprechendem Erfolg. Das Konzept der Einspeisevergütung ist im Übrigen inzwischen in 40 weiteren Ländern nachgeahmt worden.
Jetzt geht es darum, die Netze für die schwankungsintensiveren erneuerbaren Energien fit zu machen, damit mehr Anlagen angeschlossen werden können.

3. Beendigung des Afghanistan-Krieges

  • Würden Sie Ende des Jahres für oder gegen die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan stimmen?

Voraussichtlich wird sich bis Ende des Jahres die Sicherheitslage in Afghanistan leider nicht soweit verbessert haben, dass ein Abzug der ausländischen Soldaten verantwortbar wäre. Es müsste mit einem brutalen Bürgerkrieg gerechnet werden, in dem sich vermutlich die Taliban als stärkste Kraft durchsetzen könnte. Das hätte die massive Beschneidung der Freiheiten vieler und vor allem der Frauen zur Folge. Bei meiner Reise nach Afghanistan bin ich von vielen Frauenorganisationen inständig gebeten worden, wir mögen sie nicht allein lassen.
Gleichwohl fordern wir Grüne einen Strategiewechsel in Afghanistan mit einem deutlich stärkeren Engagement im zivilen Aufbau. Nur mit militärischer Präsenz werden wir in Afghanistan nicht dauerhaft für Frieden sorgen können. Die Bundesregierung muss ihren Worten endlich Taten folgen lassen und die Bemühungen bei der Polizeiausbildung, zum Aufbau von Schulen, medizinischer Versorgen, Infrastruktur massiv verstärken.

  • Angesichts der Lage in Afghanistan, wie stehen Sie zur zivil-militärischen Zusammenarbeit (CIMIC)?

Ohne Kooperation und Koordination zwischen den regionalen, nationalen und internationalen sowie staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren ist ein erfolgreicher Aufbau nicht möglich. In Afghanistan, wie in anderen Krisenregionen, gibt es vielfältige und unterschiedlich institutionalisierte Formen der zivil-militärischen Zusammenarbeit. Grundsätzlich gilt: Streitkräfte müssen sich auf ihre Kernaufgabe, die Sicherheitsunterstützung der afghanischen Regierung konzentrieren, und humanitäre Hilfe, Wiederaufbau und Entwicklungszusammenarbeit zivilen Akteuren überlassen. Uns ist es wichtig, dass dabei Nichtregierungsorganisationen ihre Unabhängigkeit bewahren und politisch oder militärisch nicht vereinnahmt werden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der "humanitären Hilfe".

4. Schutz von Flüchtlingen und Bekämpfung von Flucht-Ursachen

  • Wie stehen Sie zu einem Bleiberecht für besonders schutzbedürftige, traumatisierte Flüchtlinge?

Für uns Grüne steht außer Frage: schutzbedürftige Flüchtlinge sind als Asylberechtigte bzw. als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder als subsidiär geschützte Personen anzuerkennen (§60 Aufenthaltsgesetz). Sie müssen einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten (§25 Aufenthaltsgesetz). Kurzfristige Lösungen, wie immer wieder zu verlängernde Duldungen, halten wir im Hinblick auf die Integration dieser Menschen für völlig unangemessen.
Wir haben uns zudem immer für adäquate Aufnahmebedingungen für schutzbedürftige Asylsuchende eingesetzt - und dies nicht nur für traumatisierte, sondern auch für andere schutzbedürftige Personen (i. S. v. Kapitel IV der EU-Aufnahmerichtlinie), also für minderjährige, behinderte, ältere, schwangere / alleinerziehende Asylsuchende bzw. für minderjährige Asylsuchende, die Opfer von Missbrauch, Vernachlässigung, Ausbeutung, Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gewesen sind oder unter bewaffneten Konflikten gelitten haben.
Wir Grünen haben angesichts der unzureichenden Umsetzung der Aufnahmerichtlinie durch die Große Koalition in diversen parlamentarischen Initiativen Korrekturen vorgeschlagen, leider ohne Erfolg.
Wir begrüßen vor diesem Hintergrund die diesbezüglichen Reformvorschläge der EU-Kommission, also z. B. die Absicht der Kommission
  • das frühzeitig Erkennen spezifischer Bedürfnisse von Asylsuchenden sicherstellen und ein ausreichendes Behandlungsangebot gewährleisten zu wollen;
  • angemessene Aufnahmebedingungen sicherzustellen - insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen (bessere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer und altersbedingte Bedürfnisse im Hinblick auf die Unterbringung sowie den Zugangs zur medizinischen und zum Bildungssystem) sowie
  • die Inhaftierungsmöglichkeiten einschränken zu wollen - gerade auch im Hinblick auf besonders schutzbedürftige Personen.

  • Wo sehen Sie Deutschland in der Verantwortung für wichtige Flucht-Ursachen (Krieg, Verelendung, Umweltzerstörung) und was wollen Sie als Abgeordnete/r diesbezüglich tun?

Gründe für Kriege, Verelendung und Umweltzerstörung sind oft Armut aber auch schwache Staatlichkeiten in vielen Ländern.
Für uns Grüne soll eine verstärkte internationale Zusammenarbeit helfen, Armut zu bekämpfen, Umwelt und Ressourcen zu schützen und einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit zu leisten. Deshalb fordern wir eine Steigerung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit bis 2015 von derzeit 0,38 % auf dann 0,7% des Bruttonationaleinkommens. Wir wollen die Zusammenarbeit in den Bereichen Klima- und Umweltschutz, ländliche Entwicklung und beim Aufbau sozialer Sicherungssysteme ausbauen. Dazu gehört auch einer besserer Technologie- und Know-How-Transfer von Nord nach Süd. Ein wichtiges Thema ist die Abschaffung europäischer Agrarexportsubventionen, die die Märkte in Entwicklungsländern zerstören. Weiterhin setzen wir uns für neue Entschuldungsinitiativen ein.
Um gewalttätige Auseinandersetzungen im Vorhinein einzudämmen, fordern wir eine vorausschauende Friedenspolitik, die auf zivile Krisenprävention setzt. Wir Grünen haben in Zusammenarbeit mit der Friedensforschung und der Friedensbewegung seit Anfang der 1990er Jahre mitgeholfen, die Ansätze ziviler Krisenprävention in der Deutschen Außen- und Sicherheitspolitik zu verankern. Wir verstehen die Krisenprävention aber auch als Querschnittsaufgabe, die in allen relevanten Politikbereichen wie Wirtschafts-, Umwelt- und Finanzpolitik integriert werden muss. Unter rot-grün ist mit dem Aufbau von Infrastruktur und Fähigkeiten für zivile Krisenprävention begonnen worden (Zentrum Internationale Friedenseinsätze (ZIF), Ziviler Friedensdienst (ZFD), krisenpräventive Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit, Institut für Menschenrechte, Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte durch Zivik, Verbesserung der Fähigkeiten für internationale Polizeimissionen, Deutsche Stiftung Friedensforschung, Aktionsplan "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung"). Dieser Aufbau muss wieder mit Nachdruck auch international voran getrieben werden. Frieden braucht auf nationaler, auf EU- und UN-Ebene Fachleute, Fähigkeiten und Finanzen.
Wir hoffen, dass wir mit einer besseren Entwicklungszusammenarbeit und vorausschauender Friedenspolitik helfen können, auch Fluchtursachen einzudämmen.

Mit freundlichen Grüßen

Marieluise Beck, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
26.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Beck,

Welche Schritte werden Sie einleiten um die prekäre Lage der Pflege - insbesondere der Altenpflege, zu verbessern und die Kriminalisierung eines Berufsstandes zu stoppen?
Was denken Sie über die Validierung der Altenpflegeeinrichtungen mittels eines nicht validierten Instrumentes, wie es der MDK verwenden wird?
Wie denken Sie , Wie denken die Grünen über die Gründung von Pflegekammern?

Mit freundlichen Grüßen

, Dipl. Berufspädagogin Pflege, verantwortliche Pflegefachkraft im Alten- und Pflegeheim der Bremischen Schwesternschaft vom roten Kreuz GmbH
Antwort von Marieluise Beck
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09.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich folgendermaßen beantworten möchte:

1. Welche Schritte werden Sie einleiten um die prekäre Lage der Pflege - insbesondere der Altenpflege, zu verbessern und die Kriminalisierung eines Berufsstandes zu stoppen?

Antwort: Wir stimmen Ihnen vollkommen zu, die Negativ-Berichterstattung oder die Belastungssituationen von Pflegekräften durch unzumutbare Arbeitsbedingungen, tragen nicht dazu bei, dass Ansehen des Berufes zu verbessern und auch nicht, um neue Bewerberinnen und Bewerber für den Beruf zu gewinnen. Deshalb ist für uns grundlegend, dass Pflege ein deutlich positiveres Image erhalten muss, was auch über die Medien transportiert werden sollte.

Ein positiveres Image fängt bei einem ressource- und teilhabeorientierten Pflegebegriff an, der an den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen ansetzt. Einen solchen Paradigmenwechsel werden wir nur mit einer mutigen und umfassenden Pflegereform bewirken können. Dafür werden wir uns einsetzen. Um das Negativ-Image des Pflegeberufs zu beseitigen, gehört aber auch, dass Pflege nicht mehr automatisch mit großen Pflegeeinrichtungen, die kaum Raum für menschliche Begegnung ermöglichen, assoziiert wird. Wie man heute weiß, ist die Berufszufriedenheit von Pflegekräften, dort am höchsten, wo eben diese Zeit zur Begegnung möglich ist und lebensweltliche Bedingungen existieren wie bspw. in Wohngemeinschaften für alte Menschen, oder aber auch in deren häuslicher Umgebung. Für solche Orte der Pfleg werden wir uns besonders stark machen.

Der Pflegeberuf darf zudem nicht mehr auf ärztliche Assistenz reduziert werden. Pflege ist inzwischen eine eigenständige Profession mit zunehmend mehr eigenen wissenschaftlichen Grundlagen. Nicht zuletzt deshalb braucht Pflege mehr Entscheidungs- und Handlungsautonomie. Deshalb halten wir es aber auch für notwendig, die Handlungsfelder innerhalb der Heilberufe neu zu definieren und aufzuteilen.

Die Attraktivität des Berufsbildes hängt ebenso mit Weiterentwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zusammen. Deshalb werden wir uns für ein durchlässiges und abgestuftes Ausbildungssystem einsetzen, in dem jeder/jede die Möglichkeit hat den Pflegeberuf zu erlernen und sich bis hin zum Hochschulstudium zu qualifizieren.

Pflege ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Das muss sich in den Löhnen und Gehältern der Menschen widerspiegeln. Dieses Ziel zu erreichen ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Einführung eines Mindestlohns kann dabei nur ein erster Schritt sein. Wir halten noch viele weitere Aspekte zur Attraktivitätssteigerung des Berufes für erforderlich, wie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr betriebliche Gesundheitsförderung usw., wollen hiermit jedoch nicht den Rahmen der Beantwortung sprengen.

2. Was denken Sie über die Validierung der Altenpflegeeinrichtungen mittels eines nicht validierten Instrumentes, wie es der MDK verwenden wird?

Antwort: Aus der Frage geht leider nicht deutlich hervor, welches Instrument Sie genau meinen. Ich nehme aufgrund der aktuellen Debatte an, dass ihre Frage auf die neuen Bewertungssystematik der Qualität von Pflegeeinrichtungen ("Schulnotensystem") des MDK zielt. Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in der ambulanten wie stationären Pflege künftig veröffentlicht und für die Versicherten verständlicher dargestellt werden sollen. Das neune Bewertungsinstrument des MDK zur Darstellung der Qualität von Pflegeeinrichtungen nach Schulnoten, sehen wir Grüne jedoch skeptisch und werden die Wirkung dieser neuen Systematik kritisch begleiten.

Natürlich ist es leicht verständlich, wenn bei einer Prüfung am Ende ein ?sehr gut? oder ein ?ausreichend? steht. Entscheidend ist jedoch, wie es zu dieser Benotung kommt und ob sie ein wirklich objektives Bild der Pflegequalität abgibt. Unseres Erachtens besteht die Gefahr der ?Schein-Transparenz?. Zwar werden künftig mehr und auch wichtige Kriterien geprüft, zum Beispiel ob bei Demenzerkrankten auch die Angehörigen in die Pflege einbezogen werden. Es handelt sich dabei jedoch um Ja-Nein-Fragen. Selbst wenn man dies bejahen kann, so sagt das noch nichts darüber aus, in welcher Qualität und Häufigkeit dies geschieht oder ob es zur gelebten Pflegephilosophie einer Einrichtung zählt. Der Transparenz auch nicht besonders dienlich ist es, dass es keine bundesweite Internetadresse für die Prüfergebnisse geben soll, sondern in jedem Bundesland eine. Dies trägt nicht gerade zur besseren Übersichtlichkeit für die Versicherten bei. Zudem sin d die Betroffenen selbst, die Selbsthilfe und Verbraucherorganisationen viel zuwenig in die Entwicklung der neuen Prüfsystematik eingebunden worden.

3. Wie denken Sie, Wie denken die Grünen über die Gründung von Pflegekammern?

Antwort: Pflegenden muss künftig eine deutlich stärkere Stellung auch bei politischen Entscheidungen im Gesundheitswesen zukommen. Aus unserer Sicht muss es dabei um eine gebündelte, kraftvolle Vertretung der Pflege und damit um mehr Professionalisierung und Eigenständigkeit gehen. Ob die bloße, gesetzlich Einrichtung einer Kammer dies löst, sehen wir skeptisch. Zudem beinhaltet das Konzept einer Kammer eine Pflichtmitgliedschaft, der wir GRÜNE grundsätzlich kritisch gegenüberstehen. Neben damit verbundenen zu klärenden verfassungsrechtlichen Fragen, kann nur der Berufsstand selbst klären, ob er eine Kammer oder ggf. andere Optionen für die geeignete Vertretungsform hält. Dennoch halten wir es für sehr sinnvoll, diese Debatte konstruktiv fortzuführen.

Ich hoffe, ich konnte unsere Positionen verdeutlichen und verbleibe
Mit den besten Grüßen

Marieluise Beck, MdB
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Ihre Frage an Marieluise Beck
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