Marie-Luise Dött (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Marie-Luise Dött
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Einzelhandelskauffrau
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Oberhausen - Wesel III
Landeslistenplatz
15, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich teile Ihre Ansicht, daß verstärkt und in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Anglizismen im deutschen Sprachgebrauch "untergebracht werden". Aus welchem Anlaß dies genau geschieht, läßt sich nur schwer sagen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Frauen
15.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dött,

ich habe folgende Situation: Ich habe von 1985 bis 2006 (einschließlich Lehre) als Vollzeitkraft gearbeitet. Dann kam unsere Tochter zu Welt und ich habe knapp elf Monate nicht gearbeitet. Da es ja heute sehr schwierig ist , mit einem Gehalt auszukommen, habe ich eine Arbeit auf 400 € angenommen. Von Januar 2009 bis April 2009 habe ich die Stundenzahl erhöht und auf Steuerkarte gearbeitet. Jetzt wurde ich zum 01.05.09 völlig überraschend gekündigt und musste bei der Arbeitsagentur erfahren, das der Rahmen für die Anrechnung 2 Jahre sind, somit steht mir kein ALGE I zu. Heute habe ich mir die Unterlagen für ALGE II abgeholt, wobei wir nicht mal wissen, ob uns etwas zusteht, und muss diesen Antrag einreichen. Alternativ gäbe es Wohngeld und Kindergeldzuschuß. Ich weiß von der Mitarbeiterin heute morgen, das es wohl ein Anrechnungszeit von drei Jahren gegeben hat, in die wäre ich dann rein gekommen, weil meine Elternzeit angerechnet würde.
Das heißt für mich und meine Familie, einen finanziellen Einbruch um knapp fünfhundert Euro pro Monat, unverschuldet. Mich interessiert, warum z. B Frau von der Leyen ständig mehr Kinder fordert, aber Leute wie mich bestrafen und nicht absichern, weil ich aufgrund meiner Tochter "nur" 12 Stunden gearbeitet habe? Unter welcher Regierung wurde diese Anwartzeit geändert und mit welchen Sinn ?

Vielen Dank für Ihre Mühe,
mit freundlichen Grüßen

Antwort von Marie-Luise Dött
2Empfehlungen
25.05.2009
Marie-Luise Dött
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Anfrage per Abgeordnetenwatch. Ihre Frage betrifft das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, welches in der 15. Legislaturperiode, genauer am 17. Oktober 2003 in 2./3. Lesung mit der Mehrheit der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen verabschiedet wurde. Die detaillierten Abstimmungsergebnisse lassen sich im Protokoll der 67. Sitzung des Deutschen Bundestages in der 15. Wahlperiode (Plenarprotokoll 15/67) nachlesen.

Der Gesetzentwurf und damit die Verkürzung der für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgeblichen Rahmenfrist von drei auf zwei Jahre stammt aus der Feder der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Zeit ihrer Koalitionsregierung auf Bundesebene. Zunächst ging es Rot/ Grün um eine Vereinfachung im Recht der Arbeitslosenversicherung und damit zusammenhängend um einen verminderten Personalaufwand bei der Administration des Arbeitslosengeldes. Zur Begründung der Verkürzung der Rahmenfrist von drei auf zwei Jahre heißt es im Gesetzentwurf weiterhin:

"Zu Nummer 66 (§ 124)
Mit den Neuregelungen werden die Bemühungen fortgesetzt, die Arbeitslosenversicherung wieder stärker an den Grundprinzipien einer (Risiko-)Versicherung auszurichten und das Leistungsrecht um tendenziell versicherungsfremde Elemente zu bereinigen, die der Versichertengemeinschaft einseitig Lasten übertragen, die von der gesamten Gesellschaft oder einzelnen Personengruppen getragen werden müssen. Zu Buchstabe a
Mit der Erweiterung der Regelungen zur Versicherungspflicht durch das Job-AQTIV-Gesetz (vgl. Buchstabe b) und der künftig eingeräumten Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung für bestimmte Sachverhalte (vgl. Einfügung eines § 28a) ist eine dreijährige Rahmenfrist für die Erfüllung der Anwartschaftszeit nicht mehr geboten. Die Frist wird deshalb von drei auf zwei Jahre verkürzt. Die Regelung führt zudem zu erheblichen Verwaltungsvereinfachungen."

Nachlesen läßt sich dies in der Bundestagsdrucksache 15/1515, die Sie auf der Homepage www.bundestag.de bzw. genauer unter drucksachen.bundestag.de finden können.

Ich hoffe Ihre Frage damit ausreichend beantwortet zu haben und sende
Ihnen freundliche Grüße
Marie-Luise Dött
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Frage zum Thema Kultur
10.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dött,

ich finde es gut, dass Sie sich über das Internet für Fragen zur Verfügung stellen. Müssen wir aber in Deutschland für solche Möglichkeiten englische Namen benutzen? Ist das geistige Armut oder bewusste Zerstörung der deutschen Sprache? Wie ist Ihre Haltung zur Aufnahme der deutschen Amtssprache ins Grundgesetz. Würden Sie sich in dieser Sache dem Koalitionszwang unterordnen (Abgeordnetenausrede)?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marie-Luise Dött
1Empfehlung
17.07.2009
Marie-Luise Dött
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Anfrage über das Portal Abgeordnetenwatch.

Ich teile Ihre Ansicht, daß verstärkt und in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Anglizismen im deutschen Sprachgebrauch "untergebracht werden". Aus welchem Anlaß dies genau geschieht, läßt sich nur schwer sagen. Eine Wahl zwischen den Extremen "geistige Armut oder bewusste Zerstörung der deutschen Sprache" wird dem m. E. nicht gerecht. Es sind schließlich etwa 50 % der Deutschen, die nach einer Umfrage des /Instituts für Deutsche Sprache/ angeben, die deutsche Sprache zu lieben. Auch ich finde es merkwürdig auf einem Bahnhof in der Bundesrepublik zu stehen, und den "Meeting-Point" oder den "Service-Store" zu suchen. Ich lasse mich auch nicht gerne "briefen", sondern lieber vorbereiten bzw. kurz in ein Thema einweisen.

Beinah 80 % der Deutschen sind der Auffassung, daß mehr für die deutsche Sprache getan werde müsse. Für zwei Drittel immerhin droht die deutsche Sprache immer mehr zu "verkommen"; dies sehen sogar 53 % aller Jugendlichen so. Gerade die Anglizismen werden dabei als ein Indiz für den Verfall der deutschen Sprache angebracht. Diese machen zwar gerade mal ein Prozent unseres etwa 500.000 Wörter umfassenden Wortschatzes aus, sind aber in der Werbung, in Zeitschriften, auf Lebensmitteln usw. allgegenwärtig. Aber trotzdem ist die Politik sensibilisiert: Auf unserem Parteitag im Dezember 2008 in Stuttgart haben wir beschlossen, die deutsche Sprache ins Grundgesetz aufzunehmen. Zu diesem Beschluß stehe ich nach wie vor, weil Sprache Identität schafft und ein lebendiges Produkt unserer kulturellen Entwicklung darstellt, die natürlich schützenswert ist. Eine Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz allein wird aber nicht reichen. Wichtig ist ein Bewußtsein, daß es auch ohne Anglizismen geht und eine Ausnutzung der Möglichkeiten der deutschen Sprache lohnenswert und vor allem schön ist.

Marie-Luise Dött
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Frage zum Thema Umwelt
26.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dött,

vom städtischen Abfall bis zur verlassenen Fischereiausrüstung: Der Müll auf und in den Meeren ist eines der dringendsten Probleme der Welt. Jedes Jahr kosten die entsorgten Überbleibsel Tausenden von Organismen das Leben, indem sie daran ersticken oder darin verwickelt werden. Der Müll beeinträchtigt auch wichtige marine Lebensräume als Ganzes, wie die Korallenriffe und Seegrasbänke. Laut Angaben der Naturschutzorganisation Deepwave entdeckten Umweltschützer allein im Jahr 2000 an einem einzigen Tag an den Stränden der Welt mehr als 6 000 Tonnen Müll: Sie fanden 13 000 Einwegspritzen und 373 verschiedene Tierarten, die sich im Müll verstrickt hatten www.deepwave.org
Was wollen Sie als vermutliches Mitglied des nächsten Deutschen Bundestages tun, um diese Entwicklung einzudämmen?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Marie-Luise Dött
bisher keineEmpfehlungen
31.07.2009
Marie-Luise Dött
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Meeresschutz. Leider stellt die von Ihnen geschilderte Problematik, die Belastung der Weltmeere durch Müll, nur einen Aspekt der Gefährdungen der Meeresumwelt dar. Denn die wichtigsten Gefährdungen ergeben sich vor allem durch Einträge nicht oder nur schwer abbaubarer Schadstoffe und übermäßiger Nährstoffeinträge über die Flüsse, die zur Überdüngung führen, sowie den weiträumigen Transport von Schadstoffen über die Atmosphäre. Weitere Gefährdungen der Meeresumwelt werden unter anderem durch die Schiffahrt und aus dem Betrieb von Plattformen sowie durch Überfischung und andere negative Auswirkungen der Fischerei auf Arten und Lebensräume des Meeres verursacht.

Angesichts der Größe der Weltmeere lassen sich Erfolge im Meeresumweltschutz nur durch intensive internationale Zusammenarbeit auf regionaler, europäischer und weltweiter Ebene erreichen. Deutschland ist daher Vertragspartei aller einschlägigen internationalen Übereinkommen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine nationale Meeresstrategie verabschiedet. Darin sind sowohl ehrgeizige nationale Politikziele, insbesondere im Umweltbereich, definiert als auch konkrete Handlungsvorschläge aufgezeigt, die Arbeitsprogramm der kommenden Legislaturperiode sind.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Luise Dött
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Frage zum Thema Umwelt
05.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dött,
Ich hätte ein paar Fragen an sie,die ich für mein Schulprojekt gerne klären möchte.
In ihrem Sprechen anlässlich der Debatte zum Haushalt 2009,haben sie gesagt,dass das Wirtschaftliche Rückgrat (Z.B. Unternehmen der Engeriewirtschaft) Unterstützungen erhalten sollen.
Meine Frage dazu wäre,wie diese Unterstützungen gezahlt werden sollen.

Außerdem haben sie gesagt,dass das der Umwelt- und Klimaschutz zur Arbeitsplatzsicherung beitragen soll.
Wie soll dies genau ablaufen?

Ich würde mich sehr über ihre Antwort bzgl. meiner Anliegen freuen.
im Vorraus bedanke ich mich jetzt schon.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Marie-Luise Dött
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22.09.2009
Marie-Luise Dött
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Deutsche Unternehmen, gerade aus dem Mittelstand, stehen in einem harten globalen Wettbewerb. Alle Maßnahmen, die die Kosten für die Unternehmen verursachen, haben Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit, egal ob beispielsweise durch Bürokratie oder höhere Stromkosten.

Deutschland hat sich zu ambitionierten Klimazielen verpflichtet. Dazu stehen wir. Wichtig ist es allerdings, dass diese so erreicht werden, dass Wachstum und Beschäftigung nicht gefährdet werden. Das ist gerade in Zeiten der Krise unbedingt erforderlich.

Deshalb ist es wichtig bei der Ausgestaltung klimapolitischer Instrumente, wie beispielsweise dem Europäischen Emissionshandel, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu berücksichtigen. Volkswirtschaften, die beispielsweise zu einem großen Teil den Strom auf der Basis von CO2-freien Kernkraftwerken erzeugen, werden vom Emissionshandel weniger betroffen, denn hierfür müssen keine CO2-Emissionszertifikate gekauft werden. Damit werden die Strompreise für die Verbraucher, also auch die Unternehmen, durch den Emissionshandel kaum belastet. In Deutschland haben wir einen anderen Energiemix, so dass der Emissionshandel zu höheren Strompreisen führt. Insbesondere stromintensive Unternehmen müssten dann deutlich mehr für ihre Energie bezahlen, als vergleichbare Produzenten in Frankreich. Und das selbst dann, wenn ihre Produktion weniger energieintensiv ist. Solche Wettbewerbsnachteile müssen vermieden werden. Hier ist politische Unterstützung, aber gegebenenfalls auch eine finanzielle Kompensation erforderlich. Hierzu laufen die Verhandlungen innerhalb der Europäischen Union.

Es hätte auch klimapolitisch keinen Sinn, wenn energieeffiziente Unternehmensstandorte in Deutschland wegen zu hoher Kosten geschlossen würden und eine Abwanderung zu Standorten in Länder ohne Emissionshandel erfolgen würde. Damit würde Beschäftigung in Deutschland abgebaut ohne dem Klimaschutz zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött
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Ihre Frage an Marie-Luise Dött
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