Marie-Luise Dött (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Marie-Luise Dött
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
20.04.1953
Berufliche Qualifikation
Einzelhandelskauffrau
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Oberhausen - Wesel III
Ergebnis
27,4%
Landeslistenplatz
9, Nordrhein-Westfalen
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(...) Jetzt gilt es, die in der Krise aufgehäufte Neuverschuldung wieder zurückzuführen, ohne dabei den Aufschwung zu gefährden. (...) Das Sparpaket setzt mit einem fairen Lastenausgleich ein starkes Signal für die Solidarität zwischen starken und schwachen Schultern. (...) Die Bereiche aus der Wirtschaft und der Finanzbranche müssen hingegen ihren Beitrag am Sparhaushalt leisten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dött,

mit Erstaunen und gleichzeitigem Entsetzen lese ich in den vergangenen Monaten in mehreren Berichten der Webseite www.german-foreig-policy.com über zunehmende Aktivitäten der Bundeswehr, an Schulen für sich zu werben:

www.german-foreign-policy.com

Aus meiner Sicht sind das genau dieselben Werbemaßnahmen, die seitens der NVA an DDR-Schulen durchgeführt wurden und an die ich mich als Schüler im Frühjahr 1989 noch sehr gut erinnern kann. Solche Methoden sind aus meiner Sicht verwerflich und dienen nur der Verführung der Jugendlichen, positiver über Kriege und zukünftige Kriegseinsätze zu denken. Dazu zählen auch zahlreiche weitere AKtivitäten und öffentlichkeitsgerichtete Aktionen der Bundeswehr in den Medien.

Was unternimmt Ihre Partei gegen solche einer Demokratie unwürdigen Werbeaktivitäten?

Gerade das Beispiel Somalia zeigt doch exemplarisch, wie ein Land durch äußere Einflußnahme von Militärnationen wie den USA und Deutschland seit über 20 Jahren nicht stabilisiert werden kann.

Beste Grüße
Antwort von Marie-Luise Dött
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26.07.2012
Marie-Luise Dött
Sehr geehrter Herr ,

da es sich doch um eine sehr differenziert zu betrachtende Fragestellung handelt, halte ich das Portal Abgeordnetenwatch nicht zwangsläufig für den geeigneten Kanal, diese zu erörtern. Sie können sich aber gern per Email, postalisch oder auch telephonisch an mein Büro wenden. Als Hintergrund gebe ich Ihnen gern noch einen Link zu einem Artikel in der Rheinischen Post vom 10. Juli 2012:
nachrichten.rp-online.de

Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött
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Frage zum Thema Finanzen
16.09.2012
Von:

Schuldendienst der Bundesregierung, ohne Länder und Kommunen.
_______________________________________________________

Sehr geehrte Frau Dött,

über die Beantwortung folgender Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar:

1. Voraussichtlicher Stand der Bundesanleihen zum 1.1.2013?

2. Voraussichtliche Höhe der Rückzahlungaverpflichtungen (Fälligkeit) in 2013
und aus welchem Topf die Gelder dafür entnommen werden?

3.Voraussichtliche Höhe der Zinszahlungen in 2013
und aus welchem Topf die Gelder dafür entnommen werden?

4. Voraussichtliche Neuverschuldung zum Ausgleich des Haushalts 2013?

5. Aus welchem Topf werden die Gelder für den Rettungsschirm entnommen
und wieviel Zinsen erhalten wir dafür?

Im voraus besten Dank,
Antwort von Marie-Luise Dött
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17.10.2012
Marie-Luise Dött
Sehr geehrter Herr ,

um Ihre Fragen adäquat zu beantworten, habe ich mich für Sie an das BMF gewandt. Die aktuellen Daten habe ich Ihnen in der Anlage beigefügt.

Mit freundlichem Gruß

Marie-Luise Dött

Anhänge:
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Frage zum Thema Finanzen
14.12.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dött,

als Studentin der Politikwissenschaft bin ich sehr an der Arbeit von Politikern interessiert und möchte nach dem Studium selbst in der Bundespolitik aktiv werden. Daher ist die aktuell diskutierte Frage der cent-genauen Offenlegung von Nebeneinkünften für mich persönlich sehr relevant.
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Vorschlag? Wie würden Sie im Falle einer eingebrachten Gesetzesvorlage abstimmen?
Ich freue mich über eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marie-Luise Dött
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11.01.2013
Marie-Luise Dött
Sehr geehrter Herr ,
ich habe dem Präsidenten gegenüber die notwendigen Auskünfte in Bezug auf Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Ich übe nach eigener Prüfung gemäß den Verhaltensregeln weder veröffentlichungspflichtige Nebentätigkeiten aus noch erziele ich veröffentlichungs-pflichtige Nebeneinkünfte.

Mit freundlichem Gruß

Marie-Luise Dött
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Frage zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung verhindern (Grünen-Antrag)
30.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Dött,

wie steht die CDU zur Privatisierung der Wasserversorgung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marie-Luise Dött
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02.05.2013
Marie-Luise Dött
Sehr geehrter Herr Reul,

die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich erfolgreich für erhebliche Verbesserungen bei der EU-Konzessionsrichtlinie zur öffentlichen Wasserversorgung eingesetzt. Die von vielen Menschen befürchtete "Privatisierung" der Wasserversorgung ist vom Tisch.

Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Dies gilt in besonderem Maße für die Wasserversorgung. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung ist auf erhebliche öffentliche Kritik gestoßen. Sie hätte die Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt und bewährte, gewachsene Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland gefährdet.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich auch gegenüber der Bundesregierung immer dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus der der EU- Konzessions-Richtlinie ausgenommen bleibt.

Der Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat nun Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat Ende Februar in der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Eingangsformel der Richtlinie soll klargestellt werden, dass Wasser ein öffentliches Gut ist und Ziel der Richtlinie nicht die Privatisierung der Wasserversorgung ist. Insbesondere hat Kommissar Barnier angekündigt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80% seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dies dürfte in den ganz überwiegenden Fällen nicht der Fall sein. 100 % kommunale Versorgungsstrukturen bleiben vom Anwendungsbereich der Richtlinie ohnehin ausgenommen. Zudem sollen die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Gleichzeitig gilt es auch, der derzeitigen – oft anti-europäisch angehauchten – Stimmungsmache der Opposition entgegenzutreten. Denn die von Rot-Rot-Grün in den letzten Monaten in den Deutschen Bundestag zur Konzessions-Richtlinie eingebrachten Anträge basieren teilweise auf veralteten Sachständen, teilweise schlichtweg auf unwahren Behauptungen. Insbesondere wurden die neuen Barnier-Vorschläge von der Opposition bisher schlichtweg ignoriert. Glücklicherweise hält zumindest in den Ländern auch bei Vertretern der Opposition langsam die Vernunft Einzug. So hat der SPD-Oberbürgermeister von München Ude jüngst erklärt, dass mit den neuen Kommissionsvorschlägen die kommunale Wasserversorgung erfolgreich gesichert würde (siehe Süddeutsche Zeitung vom 13. März 2013)

Festzuhalten ist, dass der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ein Schritt in die richtige Richtung ist, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss.

Wir messen die Kommission daran, dass es nicht bei bloßen Ankündigungen bleibt, sondern den Worten auch Taten folgen. Jetzt steht die Bundesregierung in den begonnenen Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung.

Mit freundlichem Gruß

Marie-Luise Dött
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Frage zum Thema Finanzen
04.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Dött

wie stehen Sie zum Solidaritätsbeitrag den wir Bürger leisten und der immer noch in die neuen Länder fließt? Meiner Meinung ist es Zeit diesen einzustellen. Ich bin oft in Ostdeutschland unterwegs und hier ist die Infrastruktur besser wie im Ruhrgebiet.

Warum müssen die Städte ebenfalls diesen Beitrag Richtung Osten abgeben? Wie stehen Sie hierzu?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marie-Luise Dött
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06.05.2013
Marie-Luise Dött
Sehr geehrter Herr ,

Ich kann Ihre Argumentation gut nachvollziehen. Dennoch stehen fest zum Aufbau Ost. Wir stehen daher auch uneingeschränkt zu den zugesagten Leistungen wie insbesondere dem Solidarpakt II. Insgesamt werden hieraus - degressiv ausgestaltet - rd. 156 Mrd. € von 2005 bis 2019 an die neuen Länder gezahlt. Zur Finanzierung dieser Ausgaben trägt auch der Solidaritätszuschlag wesentlich bei, auch wenn hier keine unmittelbare Zweckbindung besteht. Diese Ausgaben leisten wir in jedem Fall. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag wie zuletzt in der Finanz- und Wirtschaftskrise erheblich zurückgegangen sind. Auch decken die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag bis Ende des Finanzplanungszeitraums 2014 nicht annähernd die Ausgaben für den Solidarpakt II. Wenn man sogar die Gesamtleistungen aus dem Solidarpakt I und Solidarpakt II, den Bundesanteil am Fonds Deutscher Einheit und das vom Bund getragene Defizit der Treuhandgesellschaft zusammenrechnet, so können die Leistungen des nicht ansatzweise durch die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag refinanziert werden.

Es ist aber auch klar, dass wir den Solidaritätszuschlag nicht als Dauereinrichtung verstehen. Der Solidaritätszuschlag ist angelegt als zeitlich befristeter Beitrag zur finanziellen Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus der neuen Länder. Schon bei seiner Einführung sind wir davon ausgegangen, dass der Solidaritätszuschlag über die Jahre hinweg abgebaut und schließlich gänzlich abgeschafft werden wird. Ein erster Schritt erfolgte zum 1. Januar 1998 durch die Absenkung von 7,5 % auf 5,5 %.

Im Hinblick auf eine weitere Absenkung des Solidaritätszuschlags müssen wir aber auch die haushälterischen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Hier gilt es insbesondere die Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die grundgesetzliche Schuldenbremse einzuhalten. Der Solidaritätszuschlag trägt hierbei nach wie vor zur Stabilität der öffentlichen Haushalte in Deutschland bei. Wie wichtig die nachhaltige Stabilität der öffentlichen Haushalte ist, zeigen die aktuellen Probleme in einigen Euro-Ländern. Eine stabile Währung kann nur auf soliden Staatsfinanzen stehen. Vor diesem Hintergrund ist derzeit eine weitere Absenkung des Solidaritätszuschlags nicht absehbar. Auch dies zeigt einmal mehr, dass wir unseren eingeschlagenen Kurs für mehr Wachstum und Beschäftigung konsequent fortsetzen müssen, um unsere Handlungsspielräume zu erweitern.

Mit freundlichem Gruß

Marie-Luise Dött
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