Marianne Schieder (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Marianne Schieder
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Schwandorf
Landeslistenplatz
14, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Bei einer steuerlichen Absetzbarkeit ab 21. km ergibt sich bei einer Fahrstrecke von täglich 50 Entfernungskilometern: 30 km x 0,3 € = 9,00 € x 220 Arbeitstage = 1980,00 €
bei einer steuerlichen Absetzbarkeit ab 1. km ergibt sich bei einer Fahrstrecke von täglich 50 Entfernungskilometern und vermindertem Kilometersatz von 0,25 €/Entfernungskilometer:
50 km x 0,25 € = 12,50 € x 220 Arbeitstag = 2750,00 €. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schieder,

laut ihrer beruflichen Qualifikation sind Sie Juristin und sitzen im Rechtsausschuss. Zudem sagen Sie in einem vorherigen Beitrag korrekt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Deswegen sehe ich in Ihnen eine kompetente Ansprechpartnerin.

Sie sagten zudem, das Internet bräuchte neue gesetzliche Regelungen. Diesbezüglich habe ich ein paar Fragen :

1) Auch ich als Internetnutzer wünsche mir eine verlässliche rechtliche Lage und präzise formulierte Gesetze, die nicht unterschiedlich interpretiert werden können. Warum dauert aber das Erstellen neuer bzw die Anpassung alter Gesetze an die neuen Begebenheiten des Internets so lange ? Das Internet ist ja nicht ein komplett neues Medium.
Das Gesetz zu Internetsperren ist ja kein Gesetz zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten. Trotzdem wurde es im Eilverfahren (etwas mehr als 1 Monat vom Gesetzentwurf an) verabschiedet. Warum geht das nicht bei anderen Gesetzen?

2) Das Internet ist ein relativ schnelllebiges Medium. Inhalte können schnell erscheinen und auch wieder verschwinden. Sind Sie der Ansicht, dass dort die Gewaltenteilung hinderlich ist und die Gerichte zu langsam arbeiten um diesen Begebenheiten gerecht zu werden ?
Ein effizientes Vorgehen wäre es ja, wenn das BKA bei Verdacht ohne richterliche Verfügung erstmal verdächtige Seiten löscht, die Computer beschlagnahmt und die betreffenden Personen inhaftiert um eine Wiederholung der Tat zu verhindern. Betreffende Personen können sich ja dann nachträglich an ein Gericht wenden.

mfg

Antwort von Marianne Schieder
bisher keineEmpfehlungen
03.07.2009
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Juli 2009. Was meine Position zur Internetsperre bei kinderpornographischen Inhalten betrifft, so habe ich meine Position hier schon mehrfach dargelegt. Nun noch einige Anmerkungen zu Ihren beiden Fragen:

1) Die Dauer eines Gesetzgebungsverfahrens ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig, vor allem aber davon, wie schnell sich die unterschiedlichen Akteure auf einen tragfähigen Gesetzesvorschlag einigen können. Die Dauer von einem Monat ist nicht unbedingt ungewöhnlich und ist auch bei anderen Vorhaben zu beobachten.
2) Die Gewaltenteilung ist Grundlage des demokratischen Staates, die von niemandem in Frage zu stellen ist. Ich bitte auch darum, zwischen einer Verhaftung und der Zugangserschwernis zu kinderpornographischen Inhalten zu unterscheiden. Außerdem bitte ich zu beachten, dass dieses Gesetz gerade für die Seiten gedacht ist, auf die das BKA keinen Zugriff hat, weil die entsprechenden Server im Ausland stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.07.2009
Von:

Hallo Frau Schieder,

um es gleich vorwegzunehmen: sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Verbrechen. Gleiches gilt für Kinderpornografie im Netz. Dies steht außer Frage und muss auch nicht näher erläutert werden.

Gegen das Kinderpornographiebekämpfungsgesetz liegt eine Online-Petition vor, die von über 130.000 Menschen unterzeichnet wurde. (Noch nie wurde eine Petition von so vielen Menschen mitgetragen) Dies weist meines Erachtens auf erhebliche Zweifel in der Bevölkerung gegen dieses Gesetz hin.

Verschiedene IT-Experten bescheinigen dem Gesetz eine völlige Nutzlosigkeit, da die Sperren von jedem Durchschnitts-Internetbenutzer, mit Hilfe von Anleitungen die im Netz zu finden sind, innerhalb von 30 Sekunden umgangen werden können.

Grundrechtsexperten zeigen sich besorgt über das Gesetz, da damit eine Infrastruktur für weitere Internetzensur bereitgestellt wird.

Ebenfalls wird kritisiert, dass die Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten nicht unverzüglich gelöscht, sondern nur verschleiert werden.

Sogar der Online-Beirat ihrer Partei forderte, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Warum haben Sie trotzdem für dieses Gesetz gestimmt? Finden Sie nicht, dass man die Zweifel der Menschen gegen dieses Gesetz ernst nehmen sollte? Spielen die Sorgen der Bevölkerung und Expertenmeinungen bei Ihrem Abstimmungsverhalten überhaupt eine Rolle?

Der vielzitierte "rechtsfreie Raum" war das Internet übrigens auch vor dem beschlossenen Gesetz nicht.

mfg

Antwort von Marianne Schieder
1Empfehlung
03.07.2009
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Juli 2009. Ich finde es schwierig, so zu tun, als gäbe es nur die Gegner dieses Gesetzes. Ich habe bereits mehrfach meine Position und meine Begründung für die Zustimmung zu diesem Gesetz dargelegt. Ich stelle nochmals klar, dass immer mehr Menschen das Internet nutzen. Damit steigt auch die Zahl der "Otto-Normal-Surfer". Daher braucht es für das Internet zunehmend gesetzliche Regelungen, um gerade diejenigen zu schützen, die keine Freaks sind und alle technischen Möglichkeiten des Internets beherrschen. Mir ist auch klar, dass mit diesem Gesetz nicht alles erledigt ist, um Kinderpornographie aus dem Netz zu verbannen. Aber es ist ein Weg, den Zugriff zu erschweren, gerade wenn die Inhalte auf Servern liegen, auf die der deutsche Gesetzgeber bzw. die deutsche Justiz keinen Zugriff hat. Wenn jemand versucht, über die Landesgrenze kinderpornografisches Material einzuschmuggeln, so bekommt er selbstverständlich Schwierigkeiten mit dem Zoll sowie der Justiz und hier spricht niemand von Zensur.

Im Sinne der missbrauchten Kinder müssen wir alles tun, um diese Vergehen mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
05.07.2009
Von:

Sehr geehrt Frau Schieder,

In ihrer Antwort am 03.07.2009 sagten sie, es gehe vorallendingen um die Server, auf die die dt. Justitz kaum oder garkeinen Zugriff hätte. Warum wird dann nicht die internationale Zusammenarbeit gestärkt?

Ich habe gerade in der Schule das Thema DDR durchnehmen müssen, wissen sie eigentlich wie ich mir da vorkam?
Da lerne ich, dass die Sowjets in der DDR und der BRD die Bevölkerung überwacht haben und nun wird wieder der erste Stein gelegt, das zu ermöglchen.
Dies bezieht sich auf sämtliche Änderungen, auch die Vorratsdatenspeicherung.

Das bereitet mir Sorgen. Ich bin gerade mal 16 und darf zusehen, wie ein Land seine Fehler wiederholt.

LG
Antwort von Marianne Schieder
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09.07.2009
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. Juli 2009. Was meine Position zur Vermeidung von Kinderpornographie betrifft, so habe ich diese mehr als einmal dargelegt. Ich kann nur nochmals betonen, dass wir alles in unserer Macht stehende tun sollten, um die Verbreitung derartigen Materials zu verhindern. Das Warten auf eine wünschenswerte internationale Zusammenarbeit würde eindeutig zu lange dauern und wäre nicht im Sinne der Opfer. Und auch in diesem Fall wäre es notwendig, in gewissem Umfang den Internetverkehr zu kontrollieren.

Darüber hinaus möchte ich darauf verweisen, dass es grundlegende Unterschiede zwischen der Sowjetunion bzw. der DDR und der Bundesrepublik Deutschland gibt. Wir leben hier in einem demokratisch verfassten Land, das seit 60 Jahren ein Garant für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit ist. Und ich finde nicht, dass wir die Sicherheit unserer Bevölkerung durch eine vermeintliche uneingeschränkte Freiheit im Internet aufs Spiel setzen und Kinder darunter leiden lassen sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.07.2009
Von:

Hallo Frau Schieder,

was, außer der offensichtlich vorzüglichen Lobbyarbeit der Content-Industrie, spricht Ihrer Meinung nach gegen die Einführung einer sogenannten Kulturflatrate?

Ist es nicht längst an der Zeit, das Urheberrecht der technischen Entwicklung anzupassen und damit aufzuhören, die Schulhöfe zu kriminalisieren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Marianne Schieder
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09.07.2009
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Juli 2009.

Ich finde es etwas kurz gegriffen zu glauben, nur die Content-Industrie wäre gegen eine Kulturflatrate. Egal, wie man diese gestalten würde, brächte sie massive Nachteile für unterschiedlichste Personengruppen mit sich. Vor allem aber verbirgt sich dahinter eine Zwangsabgabe, für die viele zahlen müssten, die keinen Nutzen davon haben. Das Thema mit allen Pro und Contras zu erörtern, würde allerdings den hier gegebenen Rahmen sprengen.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.07.2009
Von:

Hallo Frau Schieder,

welche Aussagekraft hat der Abschlussbericht des BND-Untersuchungsausschusses, wenn von der Bundesregierung Aussagen und Beweise verfassungswidrige zurückgehalten wurden? Warum haben Verstöße gegen das Grundgesetz, die von Politikern angeordnet/begangen werden keine Konsequenzen? Hier fand doch offensichtlich ein Rechtsbruch statt.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Marianne Schieder
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27.07.2009
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

die ausführliche und differenzierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich uneingeschränkt, weil damit die Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Bundesregierung in Untersuchungsausschüssen gestärkt wurden. In Zukunft muss die Bundesregierung im Detail begründen, warum dem Parlament bestimmte Akten oder Informationen vorenthalten werden sollen. Es reicht nicht aus, sich auf die verfassungsrechtlichen Grenzen des Untersuchungsrechts pauschal zu berufen. Das Gericht verlangt vielmehr in jedem Einzelfall eine intensive Abwägung zwischen den Informationsinteressen des Parlaments auf der einen und den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung auf der anderen Seite.
Dass die Begründungen der Bundesregierung diesen Anforderungen bislang überwiegend nicht entsprochen haben, ist bedauerlich. Die politische Verantwortung hierfür trägt der Chef des Bundeskanzleramtes, Dr. Thomas de Maizière. Die Beweisaufnahme des 1. Untersuchungsausschusses kann allerdings nicht noch einmal aufgenommen werden, weil dieser Ausschuss mit Zustimmung aller Fraktionen am 2. Juli 2009 aufgelöst wurde. Nach der Bundestagswahl steht es den Fraktionen des neugewählten Parlaments natürlich jederzeit frei, einen neuen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Im übrigen werden bei Organklagen bzw. Organstreitigkeiten nicht einzelne Personen zur Rechenschaft gezogen. Hierbei handelt es sich vielmehr um Streitverfahren von Bundesorganen (z.B. Bundestag, Bundesrat) untereinander, die vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. In diesem Fall ging es um die eingeschränkten Aussagegenehmigungen für Zeugen im Untersuchungsausschuss sowie die teilweise Sperre von angeforderten Akten, was - so das Bundesverfassungsgericht - detaillierter und konkreter hätte begründet werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB
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