Marianne Schieder (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Marianne Schieder
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Schwandorf
Landeslistenplatz
14, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) 1) Mit dem Gesetz soll der Zugang zu einschlägigen Seiten mit Kinderpornographie erschwert werden. Mir ist auch klar, dass es sinnvoller wäre, diese Seiten komplett verschwinden zu lassen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Schulen
11.01.2007
Von:
-

Warum wurde Rauchen an Schulen verboten?
Antwort von Marianne Schieder
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15.01.2007
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

beim Rauchverbot an Schulen handelt es sich um ein Landesgesetz. Wie Sie sicher wissen, haben die Länder die alleinige Zuständigkeit für die Schulen.

Das Rauchverbot wurde von den bayerischen Oppositionsparteien schon wiederholt gefordert, bis es von der damaligen Kultusministerin Monika Hohlmeier im November 2004 angekündigt wurde. Im Juli 2006 wurde es vom Landtag einstimmig beschlossen.

Der Bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber gab als Grund für das Rauchverbot an: "Rauchfreie Schulen im Freistaat sind eine klare Wertentscheidung für die Gesundheit und die Suchtprävention zugunsten unserer Jugend". Es sei wichtig und notwendig, dass der besondere Charakter der Schulen als öffentlicher Raum die richtige Vorbildwirkung für die Jugendlichen gebe. Deshalb müsse auch von Lehrern und von älteren Schülern das richtige Signal ausgehen.

Das Rauchverbot an Schulen begrüße ich persönlich sehr. Angesichts eines immer noch sinkenden Einstiegsalters ist es dringend nötig, dass Schulen rauchfreie Zonen sind. Allerdings bedarf es auch weiterhin des Gesprächs und der Aukklärung. Strikte Verbote allein genügen nicht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft dienen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB
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Frage zum Thema Schulen
05.03.2007
Von:

Hallo Frau Schieder,
nochmals zum Thema Rauchverbot an Schulen.
Das Rauchverbot besteht gemäß Art.80 (5) BayEUG.
Welche Auswirkungen hat dieses Gesetz auf Nicht-Schüler,
Nicht-Lehrkräfte/Bedienstete auf dem Schulgelände?
Bzw. gilt dieses Gesetz nur während des Schulbetriebs?
Wie ist die Regelung anzuwenden für Vereine in Schulsporthallen, bzw. für Veranstaltungen auf dem Schulgelände, die nicht schulisch sind? Besteht für die Beteiligten/Zuschauer bei Veranstaltungen auf dem Schulgelände Rauchverbot? Teils wird ja auch behauptet, dass das Verbot auch für Besucher (Postbotin, Reinigungsservice wird mehrfach erwähnt) gilt. Wie sieht es mit Sanktionen für "Besucher" aus? Es wird dabei nur auf Art.86 BayEUG hingewiesen ... diese betreffen eigentlich nur Schüler. Ich kann mir nicht vorstellen, dass außerhalb des Schulbetriebs das Rauchen auf dem Schulgelände (vor allem auf dem Freigelände) verboten ist. Das Gesetz regelt ja das Erziehungs- und Unterrichtswesen, und nicht das Rauchen in der Öffentlichkeit.
Folglich müßte außerhalb des Schulwesens das BayEUG nicht anzuwenden sein? Ich habe leider keine Verwaltungsanweisungen, Ausführungsbestimmungen, Verordnungen o.Ä. gefunden.
Als Juristen hat man vielleicht eher Zugang zu den entsprechenden Informationsquellen.
Auf Ihre Beurteilung der Rechtlage würde ich mich freuen.
Freundliche Grüße
Antwort von Marianne Schieder
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06.03.2007
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

das nach Art. 80 (5) BayEUG bestehende Rauchverbot gilt für den Schulbetrieb.

Darüber hinaus hat die Schulleitung als Hausherr die Möglichkeit ein Rauchverbot zu erlassen, das dann für die von Ihnen angesprochenen Postboten und das Reinigungspersonal... gilt.

Was eine Nutzung beispielsweise von Turnhallen durch Vereine oder Schulräumen durch die VHS etc. betrifft, kann auch der Schulträger, sprich die Gemeinde, der Landkreis usw.. für diese Fremdnutzungen außerhalb des Schulbetriebs wirksam Rauchverbote aussprechen. Diese können auch für das Freigelände gelten. Es liegt im Kompetenzbereich der Kommunen, wie sie dieses Rauchverbot ausgestalten.

Die Freiheit in der Öffentlichkeit zu rauchen, muss sich der Hausordung unterorden.
In absehbarer Zeit wird, wie Sie sicherlich bereits wissen, ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen erfolgen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit dienen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Schieder, MdB
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Frage zum Thema Tornado-Einsatz
23.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schieder,

als Bürger der Oberpfalz möchte ich gerne wissen, was Sie dazu bewogen hat, dem Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zuzustimmen.

Danke für Ihre Mühe,
mit freundlichem Gruß,
Antwort von Marianne Schieder
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28.03.2007
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Mail vom 23.03.07.
Sie können mir glauben, dass ich mir die Entscheidung, für einen Tornado-Einsatz in Afghanistan zu stimmen, nicht leicht gemacht habe. Letztendlich hat ein längeres Gespräch, das ich mit Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul geführt habe, den Ausschlag gegeben.

Deutschland hat seit 2001 allergrößte Anstrengungen unternommen, um den Menschen in Afghanistan zu helfen. Entwicklungshelfer und Entwicklungshelferinnen, Polizistinnen und Polizisten sowie Soldatinnen und Soldaten haben ihr Leben riskiert, um den Menschen in Afghanistan beim Aufbau von staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen sowie in verschiedenen Bereichen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu helfen. Wir bauen Schulen, wir sorgen für die Wasserversorgung, wir helfen vor allem den Frauen und Kindern. Die Menschen in Afghanistan, die auf uns hoffen, müssen sich darauf verlassen können, dass wir sie auch in Zukunft nicht im Stich lassen und uns nicht zurückziehen werden.

Die Lage in Afghanistan hat sich in den letzten Monaten dramatisch verschlechtert, denn die Regierung Karzai ist nach wie vor schwach und weit davon entfernt, ihre Kontrolle auf das gesamte Land auszuweiten. Die Rückkehr der Taliban in das Sicherheitsvakuum im Süden Afghanistans bedroht daher den weiteren Entwicklungsprozess und die politische Stabilität des ganzen Landes.

Seit dem letzten Jahr hat sich die Anzahl der Selbstmordattentate verfünffacht. Die gewaltbereite Opposition, regionale "War-Lords" und die organisierte Kriminalität sind immer noch bestimmende Faktoren für die Sicherheitslage in Afghanistan.

Nach wie vor sickern militante Taliban-Anhänger über die 2.400 km lange Grenze zu Pakistan ein. Diese stellen nicht nur für die Soldaten der internationalen ISAF-Schutztruppe eine Gefahr dar – sie drohen auch die gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Fortschritte für die Menschen im Land kaputt zu machen. Darüber hinaus fordern die Anschläge der Taliban-Kämpfer immer mehr zivile Opfer.

Der Einsatz von Tornados zielt darauf ab, Afghanistan bei der Gewinnung und Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit zu unterstützen. Die Aufklärungsflüge dienen der Sicherheit der Menschen und internationalen Hilfskräfte und damit der Stabilität weit über den Süden des Landes hinaus. Mehr Sicherheit und mehr Schutz liegen auch im Interesse des deutschen Kontingents in Nordafghanistan.

Unser Ziel ist es, den Stabilisierungsprozess in Afghanistan voranzubringen und nicht die Konflikte zu verschärfen. Es liegt in unserem eigenen Interesse, dass Afghanistan nicht wieder die Basis und Ausbildungsstätte für militante, gewaltbereite Fanatiker wird.

Eine umfassende Sicherheitspolitik ist aktive Friedenspolitik. Diese muss langfristig und vorausschauend geplant sein. MiIitärisches Engagement, für das wir uns in Afghanistan entschieden haben, kann nur dann ermöglicht werden, wenn man zu dauerhaften Verpflichtungen auch im flankierenden zivilen und entwicklungspolitischen Bereich bereit ist. Die zivil-militärische Zusammenarbeit steht dabei im Vordergrund. Im Oktober läuft das Mandat für den Einsatz deutscher Truppen in Afghanistan aus. Bis dahin – und dafür trete ich ein - brauchen wir eine nachhaltige Strategie für einen stabilen Frieden.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
05.04.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schieder,

mit großer Sorge verfolge ich die Aussagen unseres Innenministers Herrn Schäuble. Er vergeht momentan fast kein Tag, ohne dass er wieder mit neuen Gesetzesvorschlägen und/oder Vorschlägen zu Gesetzesänderungen an die Öffentlichkeit tritt, welche unter dem Deckmantel des Schutzes gegen Terrorismus unsere Grundrechte mit Füßen treten und von Datenschützern und selbst von der Justizministerin als sehr kritisch angesehen werden.

Ich bin enttäuscht, dass in der großen Koalition (gerade auf Seiten der SPD) nicht mehr Gegenstimmen gegen Herrn Schäuble zu hören sind. Dass ich (der ich mich für den Schutz meiner Daten und meiner Privatsphäre einsetze) von Herrn Schäuble immer mal wieder als "irrelevant" und "naiv" bezeichnet werde, fördert mein Vertrauen in diese Regierung und in die Koalition auch nicht wirklich.

Ich halte es da mit den Worten des ehemaligen Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages und Innenministers in Nordrhein-Westfalen, Burkhard Hirsch:
"Die Zeit freundlicher Kritik und ständiger Mahnung, bei der Terrorismusbekämpfung Augenmaß zu wahren, geht zu Ende. Nun ist Widerstand geboten."

und

"Wir, die Bürger dieses Landes, haben Anspruch auf ein Parlament, das der Regierung nicht blindlings gehorcht, sondern sie kontrolliert."

"Wir haben Anspruch darauf, dass unsere Repräsentanten begreifen: Sie sind keine Obrigkeit, die das Recht hätte, uns in bester Absicht zu entmündigen. Wir erwarten von den Mitgliedern der Bundesregierung, dass sie in derselben Weise Haltung, Verstand und Augenmaß bewahren, wie die Richter des Bundesverfassungsgerichts es gezeigt haben."

Quelle: www.sueddeutsche.de

Dem kann ich mich nur anschließen.

Ich würde gern wissen, wie sie dazu stehen und was sie in dieser Sache zu unternehmen gedenken.
Antwort von Marianne Schieder
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13.04.2007
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

zuerst möchte ich mich für Ihre Anfrage bedanken.

Die Terrorismusbekämpfung ist ein sehr ernst zu nehmendes Thema, jedoch ist es meiner Meinung nach wichtig, die Rechte des Einzelnen zum Schutz der Privatsphäre zu wahren.

Deshalb möchte ich Ihnen versichern, dass ich die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble angeregten Sicherheitsgesetze in dieser Form nicht unterstützen kann.

Ich sehe bei diesem Thema noch sehr viel Diskussionsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Schieder, MdB
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Frage zum Thema Rente mit 67
08.04.2007
Von:

Sie haben bei der Abstimmung im Bundestag für die Rente mit 67 gestimmt.
Sind Ihnen die Konsequenzen der Verschiebung bewußt, nämlich Rentenraub und damit ALGII/Sozialgeld-Abhängigkeit vieler älterer Menschen, mit unterschiedlicher Fitness und vieler gesundheitlicher Verschleißerscheinungen?

Kommen Sie mir bitte nicht mit dem Generationenproblem und dem "demographischen Faktor", der wird sich sehr schnell erledigen, nachdem die Wirtschaft schon heute Schwierigkeiten hat, qualifiziertes "frisches Fleisch" zu rekrutieren!

Daß ältere und alte Menschen durch die Heraufsetzung des Rentenalters, um ihre verdiente, beitragsfinanzierte Rente gebracht sind und sie gleichzeitig gezwungen werden, "Heuschrecken" weiterhin zweistellige Gewinnmargen zu garantieren, müßte eigentlich auch Ihnen klar gewesen sein.

Eine Zustimmung zu diesem Vorhaben erwartet man bestimmt nicht von einer katholischen Abgeordneten aus der Oberpfalz, welche eigentlich die Beschäftigungssituation kennen müßte.

Ihre Entscheidung ist jedenfalls eines, nämlich "konsequent", in Bezug auf Ihre Zustimmung zur Unternehmenssteuerreform und der neuen Abgeltungssteuer auf Kapital- und Spekulationseinkünfte.

Schon im Voraus Dank für Ihre Stellungnahme
Antwort von Marianne Schieder
2Empfehlungen
10.04.2007
Marianne Schieder
Sehr geehrte Frau ,

Ihr Mail habe ich erhalten und antworte Ihnen gerne, auch wenn ich mich damit Ihren Ausführungen widersetzen muss und Ihnen doch mit dem "demographischen Faktor" "kommen" muss. Er ist, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, für die Entscheidung maßgeblich und deshalb möchte ich es nicht versäumen Ihnen die Hintergründe der Rentenpolitik der Großen Koalition ausführlich erläutern. Dies ist jedoch nicht hinreichend möglich, ohne auch auf die veränderten demographischen Grundbedingungen einzugehen. Das neue Renteneintrittsalter von 67 Jahren (das in 22 Jahren zum Tragen kommen wird!) trägt der gestiegenen Lebenserwartung und damit dem längeren Rentenbezug Rechnung.

Nachfolgend nenne ich Euch einige Daten, die verdeutlichen sollen, warum wir han­deln müssen. Alles andere wäre unverantwortlich.

· Die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer ist seit 1959 um 11 auf fast 76 Jahre gestiegen. Die Lebenserwartung der Frauen sogar um 13 auf gut 81 Jahre. Im Jahr 2030 werden Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von 83 Jahren haben, Frauen werden dann fast 88 Jahre alt werden.

· Parallel dazu ist im selben Zeitraum die Geburtenzahl dramatisch zurückge­gangen. 1969 brachte jede Frau durchschnittlich 2,1 Kinder zur Welt. Damit konnte das zahlenmäßige Verhältnis zwischen den Generationen stabil gehal­ten werden. Das hat sich seit Mitte der siebziger Jahre verändert. Die Gebur­tenrate liegt nun bei 1,4 Kindern. Das Gleichgewicht der Generationen ist da­mit verschoben.
· Das Verhältnis der 65-jährigen und Älteren zu den 20- bis 65-jährigen beträgt zur Zeit rd. 1:3. Auf einen Rentner kommen drei Menschen, die arbeiten und eine Rente bezahlen. Im Jahr 2030 wird sich das Verhältnis auf 1:2 ver­schlechtern - dann sind es nur noch zwei Beitragszahler, die für einen Älteren sorgen. Grund dafür sind die sinkende Geburtenrate und die steigende Le­benserwartung. D. h. immer weniger junge Menschen müssen die Renten für immer mehr Ältere erwirtschaften. Das kann auf Dauer nicht ohne Auswirkun­gen bleiben.

· Die wachsende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugszeit: 1960 be­trug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer knapp 10 Jahre; 1990 waren es bereits über 15 Jahre; 2006 17 Jahre. Im Jahr 2020 werden es fast 20 Jahre sein.

· Gleichzeitig nehmen die Versicherungsjahre immer weiter ab. Die normale Berufskarriere beginnt später und weist immer mehr Brüche auf. 1998 lagen die durchschnittlichen Versicherungsjahre bei Frauen bei 26,5 Jahren, 2004 bei nur 25 Jahren. Bei den Männern sind die Versicherungsjahre im selben Zeitraum von 40 Jahren auf 39,2 Jahre gesunken.

Diese Zahlen machen die Lage deutlich. Die Politik darf den Menschen nichts vor­gaukeln. Deshalb sagen wir schon heute, dass in 22 Jahren das normale Rentenein­trittsalter bei 67 Jahren liegen wird. Aber auch *_erst in 22 Jahren_ *und nicht schon heu­te, wie manche glauben machen wollen!

Ich weiß, dass eine Erhöhung des Rentenalters ins Leere laufen muss, wenn sich die derzeitige Arbeitsmarktlage für ältere Menschen nicht grundlegend ändert. Um die Beschäftigungsmöglichkeiten Älterer zu verbessern, haben wir die Initiative 50plus beschlossen. Sie ist dringend notwendig, denn zur Zeit stellt sich die Situation wie folgt dar:

· 50 Prozent der Betriebe in Deutschland beschäftigen keine Arbeitnehmer/in­nen, die über 50 Jahre alt sind
· Und nur rund 45 Prozent der 55- bis 65-Jährigen in Deutschland arbeiten.

Damit können wir uns nicht zufrieden geben. Wir brauchen die Erfahrung, das Wis­sen, und die Urteilskraft der bereits langjährig Beschäftigten. Wir dürfen dieses Po­tenzial nicht ungenutzt lassen. Ein heute 62- oder 64-jähriger Mensch steht der Ar­beitswelt in einer besseren Verfassung zur Verfügung als ein Gleichaltriger vor 20 oder 30 Jahren. Dieser Entwicklung müssen wir Rechnung tragen.

Mit der Initiative 50plus setzen wir genau hier an. Darin sind eine Fülle von Möglich­keiten zur Beschäftigungserleichterung älterer Arbeitnehmer vorgesehen:

· Die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Betrieben wird gefördert. Künftig können Beschäftigten bereits ab 45 Jahren (statt wie bisher ab 50 Jahren) in Betrieben mit bis zu 250 Arbeitnehmern (derzeit bis 100 Arbeitnehmer) die Weiterbildungskosten erstattet werden. Damit werden frühzeitig Anreize für die Weiterbildung gesetzt.

· Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei einer Wiedereinglie­derung in den ersten Arbeitsmarkt oftmals nicht das Entgelt aus ihrer früheren Beschäftigung erzielen. Hier setzt die Entgeltsicherung für ältere Arbeitneh­me­rinnen und Arbeitnehmer als neuer Kombilohn an. Ältere Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 120 Tagen haben einen Rechtsanspruch auf einen teilweisen Ausgleich der Differenz zwischen dem Nettoentgelt vor der Arbeitslosigkeit und dem Netto­entgelt, das sie in der neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten. Die Nettoentgeltdifferenz wird im ersten Jahr zu 50 Prozent und im zweiten Jahr zu 30 Prozent ausgeglichen. Darüber hinaus werden die Beiträ­ge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der neuen Beschäftigung durch einen Zuschuss auf 90 Prozent der früheren Beiträge aufgestockt.

· Arbeitgeber können im Rahmen einer Ermessensregelung künftig Eingliede­rungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, einstellen und mindestens ein Jahr be­schäftigen. Voraussetzung ist, dass die Eingestellten in den letzten sechs Monaten arbeitslos waren oder an bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maß­nahmen teilgenommen oder persönliche Vermittlungshemmnisse haben. Die Eingliederungszuschüsse werden den Arbeitgebern für mindestens ein Jahr, höchstens drei Jahre in Höhe von mindestens 30 Prozent und höchstens 50 Prozent der Lohnkosten gewährt.

Aufgefordert sind allerdings auch Wirtschaft und Gewerkschaften, das Arbeitsleben mit Tarif- und Betriebsvereinbarungen so zu gestalten, dass die Beschäftigungs­fähigkeit im Alter erhalten und erhöht wird.

Die Einführung der Rente mit 67 ist verknüpft mit einer notwendigen Steigerung der Erwerbsquote der Über-50-jährigen und mit der Schaffung einer altersgerechteren Arbeitswelt. Darum müssen wir nach Möglichkeiten suchen, den Rentenzugang zu flexibilisieren. Dazu haben wir eine Arbeitsgruppe aus Partei und Fraktion eingesetzt, die zum Jahresende hierzu Konzepte vorlegen wird. Im Blickpunkt stehen dabei be­sonders diejenigen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter z. B. aus Gesundheits­gründen nicht erreichen können.
Sehr geehrte Frau Tomayo, ich weiß, dass die Rente mit 67 kein populäres Thema ist. Unsere solidarische Rentenversicherung ist und bleibt aber die wichtigste Säule der Alterssicherung. Wir halten an der Solidarität zwischen Jung und Alt fest. Gerade als Gewerkschaftsmitglied halte ich die Rente ab 67 für notwendig und rich­tig, um dieses Erfolgsmodell auch für kommende Generationen abzusichern. Dabei wird niemand überfordert. Wichtig ist für mich, dass Versicherte _mit 45 Jahren_ _Pflicht­beiträgen_ auch weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei ihre Altersrente beziehen kön­nen. Vor allem körperlich hart arbeitende Menschen werden damit entlastet.

Ebenso wichtig war mir die Verankerung einer Vorbehaltsklausel, die die Bundesre­gierung dazu verpflichtet, ab 2010 alle vier Jahre zu prüfen, wie sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Ältere darstellt und ob die Rente mit 67 angesichts der Arbeits­marktentwicklung verantwortet werden kann.

Die Rente mit 67 und die Initiative 50plus sind angemessene und notwendige Ant­worten auf die Herausforderungen, die der demographische Wandel für Gesellschaft und Arbeitswelt bringt. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die älter werdende Ge­sellschaft zu einer Chance zu machen. Ich bin überzeugt davon, dass die Maßnah­men notwendig sind, wenn wir frühzeitig auf die tief greifenden Veränderungen der kommenden Jahre vorbereitet sein wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Schieder, MdB
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