Marianne Schieder (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Marianne Schieder
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Schwandorf
Landeslistenplatz
14, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Was den Bereich der Leih- und Zeitarbeit betrifft, stimme ich Ihnen zu. Zeitarbeit wird häufig als Instrument für Lohndumping und Tarifflucht genutzt. Ich unterstütze deshalb vehement die Bemühungen von Bundesarbeitsminister Müntefering, die Leiharbeitsbranche in das Entsendegesetz aufzunehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Steueränderungsgesetz 2007
30.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schieder,

ich habe mir heute Ihre Homepage angesehen. Unter "Meldungen 2007" steht unter dem Datum 06.09.2007, Sie hätten bei o. g. Abstimmung zur Kürzung der Pendlerpauschale dagegengestimmt. Das Ganze wird am 30.10.2007 nochmals bestätigt.

Nun muß ich feststellen, daß Sie am 29.06.2006 namentlich der Kürzung zugestimmt haben. Als Bürger Ihres Wahlkreises komme ich mir nun ganz schön "verkohlt" vor.
Ich bitte Sie nun um Stellungnahme Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen
H.
Antwort von Marianne Schieder
1Empfehlung
03.12.2007
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 30.11.07. Ich gehe davon aus, dass Sie die Information, ich hätte bei der Abstimmung am 29.06.2006 für das Jahressteuergesetz 2007 – also für die Kürzung der Pendlerpauschale gestimmt – auf meiner Seite bei abgeordnetenwatch gelesen haben. Dies ist falsch: Ich habe *gegen* das Jahressteuergesetz gestimmt.

Hier ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von abgeordnetenwatch ein Fehler unterlaufen. Es wurde mir heute von abgeordnetenwatch zugesichert, den Fehler schnellstmöglich zu korrigieren.

Mit freundlichem Gruß
Marianne Schieder, MdB



Anmerkung der Redaktion
Die Abstimmung über das Jahressteuergesetz 2007 war keine namentliche Abstimmung. Bei der von uns fälschlicherweise dokumentierten Parlamentsentscheidung handelte es sich um eine Abstimmung über das parlamentarische Prozedere bzgl. des Jahressteuergesetzes 2007. Diese Abstimmung haben wir nun im Nachhinein herausgenommen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
17.12.2007
Von:

Hallo Frau Schieder,

Sie Verweisen im Bezug auf Ihre Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung immer wieder darauf, lediglich eine EU-Richtlinie umzusetzen.

In besagter EU-Richtlinie ist jedoch nur die Rede von einem Zugriff auf die vorgehaltenen Daten bei "schweren Straftaten". Die von Ihnen verabschiedete Fassung des Gesetzes sieht jedoch auch vor, einen Zugriff auf die Daten bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" zu ermöglichen. Davon ist in der EU-Richtlinie keine Rede. Durch diese Ausweitung stellen Sie quasi einen Blankoscheck für den Zugriff auf die gespeicherten Daten aus, etwa bei Beleidigungen in Internetforen oder Urheberechtsverletzungen.

Desweiteren sieht die Vorgabe der EU eine Speicherung der Daten erst ab März 2009 vor, das bundesdeutsche Gesetz verlangt eine Speicherung jedoch schon ab 1. Januar 2008. Es gibt noch weitere eklatante Abweichungen der deutschen Gesetzesfassung von der EU-Richtlinie.

Das von Ihnen mitgetragene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird vorraussichtlich zu größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bunderepublik führen, an der sich mindestens 20.000 Menschen beteiligen werden. Hier auf abgeordnetenwatch.de befassen sich seit dem Bundestagsbeschluss ca. 50% der Beiträge mit der Vorratsdatenspeicherung. Soweit ich das ersehen konnte, äußern sich die Beitragsschreiber ausschließlich ablehnend zur Vorratsdatnspeicherung.

Dadurch stellen sich mir folgende Fragen:

1. Halten Sie Ihren Gesetzentwurf wirklich für eine "Mindestumsetzung" der Richtlinie, bzw. aus welchem Grund haben Sie einem Gesetz zugestimmt, das über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie deutlich hinaus geht?

2. Mach sich der Gesetzgeber mit diesem Gesetz nicht zum Handlanger der Rechteinhaber urheberrechtlich geschützter Werke?

3. Hätten Sie die Entscheidung auch mitgetragen, wenn Sie vorher gewusst hätten, dass das Gesetz in der Bevölkerung auf so breite Ablehnung stößt?

mfg

Antwort von Marianne Schieder
1Empfehlung
18.12.2007
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail.

Für den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen haben wir hohe grundrechtssichernde Schwellen eingezogen. Eine Telefonüberwachung wird künftig nur noch bei schweren Straftaten zulässig sein, die im Höchstmaß mit mindestens fünf Jahren Haft bedroht sind. Ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen, ist eine Telefonüberwachung von vornherein verboten. Insbesondere bei den Berufsgeheimnisträgern wird der nach geltendem Recht bereits vorhandene Schutz nicht nur erhalten, sondern ausgebaut. Zudem sorgen verfahrenssichernde Regelungen wie Benachrichtigungspflichten, einheitliche Löschungsregelungen und ein umfassender nachträglicher Rechtsschutz für den Grundrechtsschutz der von heimlichen Ermittlungsmaßnahmen Betroffenen. Insbesondere gilt künftig wie bisher, dass jede eingriffsintensive verdeckte Ermittlungsmaßnahme grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf.

Bei der Notwendigkeit, die EU-Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht umzusetzen, haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es ein vom Deutschen Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene, dass gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate beschränkt wurde - ursprünglich waren auf EU-Ebene 36 Monate in der Diskussion. Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, also insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Neu hinzu kommt nur, dass bei der Mobilfunktelefonie auch der Standort (Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

Die Daten werden - wie bisher - nur bei den TK-Unternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Antworten meiner SPD-Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlaments ,die sie auf abgeordentenwatch nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
29.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schieder,

Ich hätte zwei Anliegen.
1. Was halten Sie von der von Herrn Tiefensee befürworteten Privatisierung der Bahn?
2. Warum befürworten Sie den Nato-gesteuerten Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan?

Mit solidarischen Grüßen,
, 16, SPD-Mitglied
Antwort von Marianne Schieder
bisher keineEmpfehlungen
07.01.2008
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 29.12.07 zur Bahnprivatisierung und zur Fortsetzung des OEF-Einsatzes in Afghanistan.

zu 1)
Mit dem von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes wollen wir dazu beitragen, die Bahn noch attraktiver gegenüber der Straße zu machen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des immens wachsenden Güterverkehrs in Deutschland und in Europa. Die Öffnung des europäischen Binnenmarktes für den Güterverkehr seit Beginn dieses Jahres und für den internationalen Personenverkehr ab dem Jahr 2010 wird für zusätzlichen Wettbewerb sorgen, und sie eröffnet unseren deutschen Bahnunternehmen neue Chancen in Europa. Aber nur mit einer starken Bahn können wir beim ökologisch vorbildlichen Verkehrsträger Schiene für Zuwachs sorgen.

Mit der Teilprivatisierung verhindern wir, dass der Konzernverbund zerschlagen wird. Den rund 230.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DB AG geben wir die Sicherheit, dass der konzerninterne Arbeitsmarkt und das Beschäftigungsbündnis weitergeführt werden können. Und: Die enge Sozialpartnerschaft zwischen dem Konzern und der Gewerkschaft Transnet soll auch nach der Teilprivatisierung erhalten bleiben – also auch über das Auslaufen des Beschäftigungspaktes im Jahr 2010 hinaus.

Der Verzicht auf eine Teilprivatisierung der DB AG ist aus meiner Sicht keine Alternative. Denn das Unternehmen hat Verbindlichkeiten von fast 20 Milliarden Euro, und sie muss diese abbauen. Wir wollen weitere Investitionen finanzieren und so Arbeitsplätze langfristig sichern bzw. neue schaffen. Zum Vergleich: In den letzten 24 Jahren des Bestehens der Bundesbahn bis 1994 wurden lediglich 50 Milliarden Euro investiert; dagegen wurde das System Schiene allein im Zeitraum von 1994 bis 2005 mit rund 92 Milliarden Euro im Rekordtempo modernisiert. Eine Fortsetzung dieser Investitionsoffensive ist ohne privates Kapital nicht möglich.

Wir wollen nichts "übers Knie brechen", sondern wir werden uns die Zeit nehmen, über die Inhalte des Gesetzentwurfes zu diskutieren und offene Fragen zu klären.

Wie Sie sicher als SPD-Mitglied wissen, hat die SPD auf ihrem Bundesparteitag in Hamburg intensiv über die Bahnprivatisierung diskutiert und das so genannte "Volksaktien-Modell" beschlossen. Demnach sollen Bahnanteile nur als "stimmrechtslose Vorzugsaktien" ausgegeben werden. Das bedeutet, die Anteilseigner verzichten auf das Mitspracherecht und erhalten dafür eine sichere Dividende.

Neben der Ausgabe von "stimmrechtslose Vorzugsaktien" hat sich der Parteitag für Maßnahmen ausgesprochen, die ein leistungsstarkes und flächendeckendes Bahnangebot gewährleisten sollen:

Die Bahn AG muss sich bei der Pflege des Netzes und der Bahnhöfe an konkrete Vorgaben halten. Über Zustand und Entwicklung des Bahnnetzes ist mit einem regelmäßigen Bericht genaue Auskunft zu geben. Die Länder erhalten mehr verkehrspolitischen Einfluss.

Damit kann die weitere Entwicklung der Bahn AG so gestalten werden, dass die flächendeckende Versorgung mit schienengebundenem Verkehr gewährleistet bleibt. Vor allem wird sichergestellt, dass neben der reinen Kapital-Rendite auch wichtige verkehrspolitische Aspekte bei der Unternehmensführung der DB AG berücksichtigt werden. Das war von Anfang an Bedingung für eine Bahn-Privatisierung und steht so auch im Koalitionsvertrag.

Die Delegierten in Hamburg haben festgelegt, dass bei einer Ablehnung unseres Modells durch CDU/CSU auf einem Parteitag der SPD erneut über eventuelle Alternativen abgestimmt werden muss. Den Beschluss füge ich Ihnen in der Anlage bei.

zu 2)
Sie dürfen versichert sein, dass ich mir die Entscheidung, für die Verlängerung des Mandates zu stimmen, nicht leicht gemacht habe. Vielen Diskussionen mit Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere die Gespräche mit Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul und den Kolleginnen und Kollegen, die sich vor Ort in Afghanistan ein Bild von der Situation machen konnten, haben meine Entscheidung geprägt.

Das Engagement der Vereinten Nationen erlaubt den Wiederaufbau der afghanischen Zivilgesellschaft, die die Grundlage jedes demokratischen Staates ist. So gehen wieder über sechs Millionen Mädchen und Jungen zur Schule, die Kindersterblichkeit ist stark gesunken. Die medizinische Versorgung konnte erheblich verbessert werden. Es wurden also in Zusammenarbeit mit den afghanischen Partnern schon große Fortschritte gemacht.

Von entscheidender Wichtigkeit sind zusätzlich die Einsätze der Bundeswehr, deren Aufgabe es ist, den Aufbau der Zivilgesellschaft abzusichern und die afghanische Zentralregierung in ihrem Bemühen um den Wiederaufbau des Landes zu unterstützen. Es gilt ein Wiedererstarken der Taliban und damit des Terrorismus zu verhindern.

Mit dem Petersberg-Prozess und dem so genannten "Afghan-Compact" vom Januar 2006 hat sich die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet, den Menschen in Afghanistan so lange zu helfen, bis sie selbst in der Lage sind, das Land friedlich weiterzuentwickeln. Die Afghanen haben die Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Die demokratisch gewählte Regierung arbeitet an diesen Zielen und wir unterstützen sie dabei. Der Wiederaufbau verlangt viel Engagement, Augenmaß und Geduld. Doch der Einsatz lohnt sich.

Im Bewusstsein der vielen Probleme in Afghanistan ist es wichtig, auch die erzielten Fortschritte in diesem Land zu betrachten und am Ende abzuwägen, ob eine Verlängerung der Afghanistan-Mandate sinnvoll ist oder nicht.

Die SPD-Bundestags-Fraktion hat sich, u. a. im Rahmen einer "Task-Force", intensiv mit dem Thema Afghanistan befasst und ist dabei zum Schluss gekommen, dass sich die Fortsetzung unseres Engagements in Afghanistan unter der militärischen Absicherung lohnt.

In der Diskussion im Deutschen Bundestag hat Außenminister Frank-Walter Steinmeier vor einem überstürzten Ausstieg aus dem US-geführten Anti-Terror-Einsatz gewarnt. Im Kampf gegen "ideologisch unbeugsame Terroristen" sei die "Operation Enduring Freedom" (OEF) auch im kommenden Jahr unverzicht­bar. Gemeinsam mit den USA müsse jedoch geprüft werden, ob die Ausbildung der afghani­schen Polizei und Armee stärker unter dem Mandat der Nato-Truppe ISAF zusammengezogen werden könne. 80 Prozent der OEF-Soldaten sind bisher mit dem Training afghanischer Poli­zisten und Soldaten befasst. Außerdem hat Außenminister Frank-Walter Steinmeier eine Überprüfung des internationalen Vorgehens in Afghanistan im militärischen und zivilen Bereich vorgeschlagen. Dies könnte im Rahmen einer Konferenz in Deutschland geschehen. Vorstellbar sei auch, dass der OEF-Einsatz oder zumindest Teile davon über einen eigenen Beschluss des Sicherheitsrates auf eine neue Basis gestellt würden. Bisher gründet das Mandat für den OEF-Einsatz auf dem Artikel 51 der UN Charta, in dem das Recht von Staaten zur Selbstverteidigung verankert ist.

Zur Kenntnis füge ich Ihnen den Beschluss des SPD-Bundesparteitages zu Afghanistan bei.

Viele Informationen zum Thema finden Sie außerdem auf der Sonderseite des Auswärtigen Amtes:
www.auswaertiges-amt.de


Mit freundlichen Grüßen

Marianne Schieder, MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
25.01.2008
Von:

Hallo Frau Schieder,

In Ihrer Antwort bezüglich der Vorratsdatenspeicherung an Herrn Gorges stellen Sie es so dar, als hätte die SPD-Bundestagsfraktion oder die Große Koalition die Wahrung der Grundrechte bei ´verdeckten Ermittlungsmaßnahmen´ (e.g. Großer Lauschangriff) sichergestellt. Richtiger ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 1 BvR 2378/98 Teile der umfassenden akustischen Wohnraumerklärung für verfassungswidrig eingestuft hat. Das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts[...] entstand also vielmehr nach der maßgeblichen Entscheidung des BVerfG, als nach politischem Wille.

Im übrigen nehmen Sie in Ihrer Antwort keinen Bezug auf die drei konkreten Nachfragen am Ende der Anfrage von Herrn Gorges.
  • Vor allem würde mich auch interessieren, warum Sie sich bei der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung (un?)bewusst für eine deutlich striktere Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG entschieden haben, als das vonnöten war, und damit also deutlich krassere Grundrechtseinschränkungen hingenommen haben?
  • Zudem würde ich gerne wissen, ob Ihnen die Studie des Bundeskriminialamtes bekannt ist, nach der das neu beschlossene Gesetz erwartungsgemäß eine Verbesserung der Verbrechensaufklärung um lediglich 0,006% erwarten lässt?

Ich hätte zudem noch einige Nachfragen, die für mich hinsichtlich eine wissenschaftlichen Abhandlung an der ich zur Zeit arbeite interessant wären:
1) Wie stehen Sie zu den Plänen von Bundesinnenminister Dr. Schäuble zur Online-Durchsuchung? Werden Sie bei einem dahingehenden Gesetzesvorschlag zustimmen?
2) Wie bewerten Sie die zur Zeit anhängige Verfassungsklage von über 30.000 DatenschützerInnen gegen die Vorratsdatenspeicherung.
3) Wägen Sie oder Ihrer MitarbeiterInnen die Verhältnismäßigkeit solcher Gesetzesentwürfe selbst ab?

Nach Veröffentlichung lasse ich Ihnen meine Arbeit bei Interesse auch gerne zukommen.

Mit freundlichen Grüßen.
, Grüne Jugend Bayern
aus Ihrem Wahlkreis
Antwort von Marianne Schieder
2Empfehlungen
31.01.2008
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 26.01.08. Die Fragen von Herrn Gorges zu meinem Abstimmungsverhalten habe ich ausführlich beantwortet, die Studie des BKA habe ich zur Kenntnis genommen.

Zu Ihren Nachfragen:

1) Die Pläne von Bundesinnenminister Dr. Schäuble zur online-Durchsuchung sehe ich sehr kritisch. Die Entscheidung der SPD wird nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts getroffen.

2) Es ist das gute und legitime Recht aller Bürgerinnen und Bürger, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.

3) Selbstverständlich wäge ich die Verhältnismäßigkeit von Gesetzentwürfen ab.


Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB
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Frage zum Thema Soziales
27.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Schieder,

in der MZ. vom 25.1.2008 war eine neue Abhandlung von Maria Gruber über die Pendlerpauschale zu lesen.

Auch auf Ihre , schon mehrfach geäußerte Meinung hierzu wurde Bezug genommen.

Können Sie mir bestätigen, dass das aufgeführte Rechenbeispiel mit 387 Euro Verschlechterung ab 1.1.2007 richtig ist, die Verschlechterung für einen Verheirateten ab gering er ausfällt.

Können Sie mir aber auch bestätigen, dass die unter "Kostenrechner" angegeben Werte und Berechnungen korrekt sind?

Vielen Dank !
Antwort von Marianne Schieder
bisher keineEmpfehlungen
28.01.2008
Marianne Schieder
Sehr geehrter Herr ,

dem Rechenbeispiel, das die Redakteurin der Mittelbayerischen Zeitung aufgeführt hat, liegt ein Steuersatz von 30 % zugrunde. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der/die betroffene Steuerpflichtige verheiratet ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Diskussionen mit Ihnen führe über Rechenbeispiele, die von dritter Seite aufgestellt wurden. Sicher steht Ihnen Frau Gruber von der MZ dafür gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Schieder, MdB
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