Sehr geehrte Frau

,
vielen Dank für Ihre mail vom 5. Juli.
Der "Entwurf eines Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung" der SPD (Drs.16/11515) wurde mit der Mehrheit der Stimmen des Bundestages am 28.5. 2009 gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Die Union hatte die Weiterführung der Modellprojekte zur Klärung offener Fragen gefordert und die Überführung in die Regelversorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgelehnt. Ich bedauere, dass diesem Antrag nicht Rechnung getragen wurde.
Offen sind Fragen der Aufnahmekriterien für die Behandlung, der Ausstiegsorientierung der Behandlung, der Kosten, des Beikonsums und der Rolle der psychosozialen Betreuung.
Laut Aussage verschiedener Sachverständiger würden die meisten der heute in Behandlung befindlichen Methadonpatienten die im Gesetzentwurf des Bundesrates benannten Einschluss- bzw. Aufnahmekriterien erfüllen, zwischen 6.000 und 80.000. Bei Kosten für die Heroinbehandlung, die ohnehin schon dreimal höher sind als die der Methadonsubstitution, wäre dies eine für die Kassen und die Beitragszahler nicht zumutbare Größenordnung.
Oberstes Ziel jeder Drogentherapie ist und bleibt nicht nur für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Ausstieg aus dem Drogenkonsum. Nach § 5 BtMVV dient insbesondere die Substitutionsbehandlung dem Ziel der schrittweisen Wiederherstellung der Abstinenz, einschließlich der Besserung und Stabilisierung des Gesundheitszustands. Die Diamorphinabgabe zeigt jedoch insbesondere in der Schweiz, dass sie keinen wirklichen Ausstiegscharakter aufweist.
Der Konsum illegaler Drogen wurde von 1/3 der Heroinpatienten, trotz legaler Zurverfügungstellung von Heroin nicht aufgegeben.
Ein weiterer wichtiger Grund für unsere Ablehnung des Gesetzentwurfes der SPD war die bisher nur unzureichend geklärte Frage, welche Rolle die von Ihnen angesprochene psychosoziale Betreuung für den Erfolg der Behandlung spielt. Die Ergebnisse des Modellprojekts zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger zeigen, dass bei optimaler psychosozialer Begleitung - wie in dem Modellprojekt - nicht nur mit der Diamorphin- sondern auch mit einer Methadonsubstitution gute Ergebnisse erzielt werden. So trat in dem Modellprojekt auch bei 74% der methadonbehandelten Patienten gegenüber 80% der Diamorphinpatienten eine erhebliche medizinische Verbesserung ein. Vor dem Hintergrund, dass sich das Projekt gerade auf Methadonversager bezog, lässt dies den Schluss zu, dass nicht nur der Wirkstoff, sondern vor allem die optimalen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Behandlung spielen. Deshalb fordern wir einen Ausbau der psychosozialen Betreuung in der Substitution, damit die Abhängigen langfristig von der Droge loskommen.
Angesichts begrenzter Mittel, liegt es in der Verantwortung der Politiker, die Gelder so einzusetzen, dass einer möglichst großen Anzahl an Menschen geholfen werden kann. Viele Sachverständige vertreten die Auffassung, dass mit der Intensivierung und Verbreiterung der psychosozialen Betreuung bei der Methadonsubstitution ähnlich gute Ergebnisse wie im Modellvorhaben mit Heroin zu erreichen wären. Der Ausbau der Methadonbehandlung und der psychosozialen Betreuung, wie sie in der Heroinstudie angewandt wurde, sollte daher Ziel sein. Das dies möglich ist, zeigt die Substitutionspraxis in der Schweiz. Dort werden 2/3 der Heroinabhängigen mit Methadon erreicht, in Deutschland nur 1/3.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Eichhorn