Maria Eichhorn (CSU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Maria Eichhorn
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Diplom Handelslehrerin, Diplom Betriebswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Regensburg
Landeslistenplatz
3, Bayern
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(...) Mit den Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen stehen handlungsfähige Strukturen zur Verfügung, mit denen Fehlverhalten und Missbrauch von Finanzmitteln im Gesundheitswesen wirksam entgegnet werden kann. Dies ist auch Ergebnis von Beratungen zu diesem Thema, die am 12.11.2008 im Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestages stattgefunden haben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
09.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

ich hatte große Hoffnungen darauf gesetzt, dass Deutschland nun endlich den Beispielen vieler anderer europäischer Länder folgt und gesetzlich ein umfassendes Rauchverbot festlegt. Ich betrachte es prinzipiell als eine Verletzung meines verfassungsmäßig garantierten Rechts auf körperliche Unversehrtheit, wenn ich von irgendjemandem gegen meinen Willen mit hochgiftigem Rauch eingenebelt werde. Nach neuesten Erkenntnissen anerkannter medizinischer Kapazitäten sterben in diesem Lande jährlich mehrere hundert Menschen durch Passivrauchen. Was ist das für eine Regierung, was ist das für eine Kanzlerin, die zuerst verünftige und sachkundige Politiker aller Koalitionsparteien wochenlang in mühevoller Arbeit eine relativ gute Gesetzesvorlage erstellen lässt, um ihnen und der Öffentlichkeit einige Tage später zu verkünden, Beamte zweier Ministerien hätten verfassungsrechtliche Bedenken? Resultat: Viel Lärm um nichts. Wenn ein Betrieb so arbeiten würde, wäre er in vierzehn Tagen pleite.
Im Übrigen frage ich mich: Leben wir eigentlich noch in e i n e Land oder wollen wir wieder zur Kleinstaaterei übergehen, in der alle paar Kilometer andere Regeln gelten?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich bitte Sie herzlich, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass alle Menschen in diesem Land frei atmen können - ob an ihrem Arbeitsplatz oder beim beim Essen in einem Restaurant.
Ich bedanke mich für Ihre Geduld und wünsche Ihnen für Ihre Arbeit und auch persönlich weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Maria Eichhorn
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18.12.2006
Maria Eichhorn
Sehr geehrter Herr ,

seitdem ich im Januar dieses Jahres das Amt der Drogenbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion übernommen habe, setze ich mich für eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Deutschland ein.

Bei koalitionsinternen Gesprächen in den letzten Wochen wurde Einigkeit darüber erzielt, dass in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten solle. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.

Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.
Die Regelungskompetenz für alle anderen Gebäude sowie gastronomische Einrichtungen wurde vom Bundeskabinett an die Länder übergeben.

Bei einem Treffen mit der Bundeskanzlerin am 13.12.2006 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, sich bis spätestens März 2007 auf eine einheitliche Linie beim Nichtraucherschutz zu verständigen. Dazu soll eine Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die gemeinsame Standards festlegt und Zuständigkeiten klärt. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen.

Mein Ziel ist es, möglichst einheitliche Regelungen zum Nichtraucherschutz für alle Bundesländer zu finden, vorzugsweise nach italienischem Vorbild. Dieses beinhaltet ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Theatern und Kinos sowie in der Gastronomie. Wirte sollten die Möglichkeit bekommen, separate, durch eine selbstschließende Tür abgetrennte Raucherräume zu errichten. Dies wäre eine Lösung, die ich mir für ganz Deutschland gut vorstellen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Eichhorn
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.12.2006
Von:

Liebe Frau Eichhorn,

eine konkrete Frage: Wie oft haben Sie, seit Sie Mitglied des Deutschen Bundestages sind, abweichend vom sog. "Fraktionszwang" abgestimmt?

Viele Dank, über eine konkrete Antwort würde ich mich sehr freuen,

Antwort von Maria Eichhorn
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22.01.2007
Maria Eichhorn
Sehr geehrter Herr ,

seit ich Mitglied des Deutschen Bundestages bin, habe ich mehrmals abweichend vom sog. Fraktionszwang abgestimmt. Eine genaue Zahl kann ich nicht nennen. Konkret kann ich mich an ein abweichendes Abstimmungsverhalten Anfang der 90er Jahre bei der Entscheidung Containerschiffe an die Volksrepublik China zu liefern, erinnern. Die letzte abweichende Abstimmung war kurz vor Weihnachten bei der Abstimmung über den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur EU.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn
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Frage zum Thema Gesundheit
10.12.2006
Von:

Liebe Frau Eichhorn,

in Bayern besteht momentan noch eine gute medizinische Versorgung auch in den ländlichen Gebieten. Durch die bisherigen und noch geplanten Gesetze der Gesundheitsreform wird es insbesondere in Bayern eine deutliche Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung geben - zum Einen wird der Anreiz für junge Mediziner genommen sich niederzulassen und die medizinische Versorgung fortzuführen (bereits jetzt wandern viele Jungmediziner ins Ausland ab) - zum Anderen ist gerade in Bayern die Altersstruktur der Niedergelassenen so, dass in naher Zukunft ein großer Teil der Kollegen (in vorzeitigen) Ruhestand gehen wird, weil die Anreize fehlen eine Praxis weiterzuführen.
Das vorgesehene Gesundheitsreformwerk wird diese Tendenzen verschärfen.
Haben Sie dieses Reformwerk gelesen? Wie sieht ihre Meinung zu den vorgesehenen Maßnahmen aus? Werden Sie versuchen, dieses Reformwerk zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. M.
Antwort von Maria Eichhorn
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22.01.2007
Maria Eichhorn
Liebe Frau ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 10. Dezember 2006.

Derzeit sind wir in Berlin dabei, über 100 Änderungsanträge zu diskutieren. Damit wird vielen Anliegen der Ärzte Rechnung getragen. Wenn die Änderungen beschlossen sind, werde ich wieder auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
23.12.2006
Von:
und

Sehr geehrte Frau Eichhorn ,

Kostenreduzierungen bei chronisch Kranken (hier Verordnung von Insulinen für Diabetiker), Rolle des IQWiG das IQWiG arbeitet im Auftrag des G-BA bzw. des BM-Gesundheit als Gutachter. Seine Aufgabe ist es, Arzneimittel unter Kosten/ Nutzengesichtspunkten zu prüfen. Diese Absicht ist grundsätzlich in Ordnung und sollte auch für chronisch kranke Menschen gelten. Für Diabetiker laufen nun seit einigen Monaten diverse Gutachten beim IQWiG. Es begann mit der Untersuchung "Nutzen kurzwirksamer Insulinanalago bei Typ-2 Diabetikern", die zur der Entscheidung geführt haben, dass diese ca. 30% teureren Insuline nicht mehr verordnet werden dürfen, weil vergleichbare Humaninsuline angeblich den gleichen therapeutischen Nutzen haben. Nun gibt es auch einen vergleichbaren Vorbericht für die Typ-1 Diabetiker, in der das IQWiG ähnliche Schlußfolgerungen zieht wie bei den Typ-2 Diabetikern. Ich habe zu dem Vorbericht verschiedene Äußerungen in der Presse gelesen. Hierin wird massiv Kritik an der Vorgehensweise geübt.

Offensichtlich werden international übliche Standards bei der Festlegung von Ein- und Ausschlusskriterien nicht berücksichtigt. Zudem sind patientenrelevante Vorteile sowie Erfahrungen praktisch tätiger Diabetologen oder Selbshilfevereinigungen nur unzureichend in der Systematik des IQWiG erfasst worden. Nun laufen wir Gefahr, dass sich Deutschland entgegen dem gängigen international anerkannten wissenschaftlichen Vorgehen bewegt und die Betroffenen deutliche Nachteile gegenüber Patienten anderer Ländern haben werden. (Viele Fachleute aus dem Ausland schütteln nur noch den Kopf…)

1.Welche Behörde ist dafür zuständig und wacht darüber, dass das IQWiG internat. übliche Standards bei der Arzneimittelbewertung mitberücksichtigt (ib.Einhaltung der Ein- und Ausschlusskriterien)?

Sind diesbezüglich bereits Schritte eingeleitet worden? Von wem?
2.Warum werden patientenrelevante Nutzenargumente/Therapiezufriedenheit ignoriert
Antwort von Maria Eichhorn
1Empfehlung
15.06.2007
Maria Eichhorn
Sehr geehrte Frau ,
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei www.abgeordnetenwatch.de. Aus Versehen ist Ihre Anfrage leider etwas länger liegen geblieben. Ich empfehle Ihnen, sich bei derart speziellen Fragen direkt an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten oder direkt an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu wenden.

Frau Helga Kühn-Mengel
Beauftragte der Bundesregierung
für die Belange der Patientinnen und Patienten
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Tel. 030/18 441-3420
Fax. 030/18 441-3422
Internet: www.patientenbeauftragte.de

Frau Dr. Anna-Sabine Ernst
Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Dillenburger Strasse 27
51105 Köln
Tel. 0221/35 685-153
Fax 0221/35 685-833
Email: anna-sabine.ernst@iqwig.de

Mit freundlichen Grüßen


gez. Maria Eichhorn MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
28.01.2007
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Eichhorn,

leider ist Ihre Antwort bezüglich der Gesundheitsreform doch etwas allgemein gehalten. Bei den von Ihnen angeführten Änderungsanträgen kann ich bisher keine einzige Verbesserung für die niedergelassene Ärzteschaft erkennen!!!
Aber darum ging es auch nicht unbedingt in meiner Frage.
Um das Ganze einmal auf Ihren Wahlkreis Regensburg herunterzubrechen:
Es gibt inzwischen eine Mehrheit an niedergelassenen Ärzten, die das 50. Lebensjahr deutlich überschritten haben und demnächst - auch unter dem Druck des Gesundheitsreform-gesetzes ihre Tätigkeit in der Praxis beenden werden (die genauen Zahlen gibt´s sicher auf Nachfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung)
Junge Kollegen überlegen sich sehr genau, ob sie sich momentan eine Niederlassung antun wollen (wenn denn überhaupt die Bank einem solchen Kamikaze-Unternehmen zustimmt).
Ich kenne bereits mehrere Kollegen im Umkreis, die große Schwierigkeiten haben, ihre Praxis zu verkaufen.
Über kurz oder lang werden wir also ähnliche Verhältnisse vorfinden wie in den ländlichen Regionen der neuen Bundesländer. Somit wird sich die Versorgungssituation der Bevölkerung ihres Wahlkreises drastisch verschlechtern!

Zum Zweiten kann ich in Gesprächen mit Patienten immer deutlicher erkennen, dass die Bevölkerung das Gesundheitsreformgesetz nicht versteht und auch kein Verständnis dafür aufbringt, dass hohe Beitragszahlungen an die Kassen fließen und dennoch immer höhere Zuzahlungen für Arzneimittel bezahlt werden müssen. Gleichzeitig besteht eine große Hilflosigkeit, weil kein Patient weiß, an wen er sich bezüglich seiner Fragen wenden soll!

Wäre es nicht Ihre Aufgabe, den Menschen in Ihrem Wahlkreis ihre Fragen zu beantworten? Sollten Sie nicht Ihren Wählern erklären, was mit der Gesundheitsreform bezweckt werden soll, was für Vorteile das neue System haben wird und was die Bevölkerung erwartet?

Ich ersuche Sie hiermit, Ihren Pflichten als Abgeordnete nachzukommen! Lehnen Sie das Gesetz ab!
Antwort von Maria Eichhorn
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05.03.2007
Maria Eichhorn
Sehr geehrte Frau Dr.

vielen Dank für Ihre beiden Mails. Nach monatelangen Verhandlungen ist die Gesundheitsreform von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und kann nun am 1. April in Kraft treten. Die Gesundheitsreform ist für mich ein tragfähiger und verantwortbarer Kompromiss. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses habe ich mich damit intensiv auseinander gesetzt. Wir haben über 115 Änderungsanträge beraten und nicht zuletzt auf Drängen der CSU maßgebliche Verbesserungen erzielt. Ich persönlich habe Änderungsanträge zur Palliativ- und Hospizversorgung eingebracht, die weitgehend übernommen wurden.
Ich habe der Gesundheitsreform guten Gewissens zugestimmt, denn sie ist notwendig, um eine leistungsfähige und hochwertige Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft sicherzustellen.
Klares Ziel der Reform war es, die Rahmenbedingungen für die hausärztliche Versorgung zu verbessern. Mit der Umstellung von fiktiven Punktwerten auf feste Euro-Werte werden den Ärzten verlässliche Perspektiven für leistungsgerechte Honoraranpassungen eröffnet. Zudem wird das neue Vergütungssystem den Ärzten mehr Kalkulationssicherheit ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist ebenfalls, dass für zusätzliche Leistungen, die aus zunehmender Behandlungsbedürftigkeit der Patienten herrühren, von den Krankenkassen künftig mehr Honorar zur Verfügung gestellt wird. Die neuen Vergütungsanpassungen spiegeln also die Morbiditätsentwicklung wider, die bisher vom Arzt und zukünftig von den Krankenkassen getragen wird.
Das neue Honorarsystem soll 2009 in Kraft treten. Durch Änderungen des Gesetzentwurfes wurde sichergestellt, dass die Ärzte beim Reformstart eine höhere Vergütung erhalten und nicht auf der Höhe des unter Budgetbedingungen geltenden Niveaus aufsetzen.
Bei der künftigen Fortentwicklung der Orientierungswerte als Grundlage des neuen Honorarsystems wird neben einer ggf. medizinisch notwendigen Leistungsausweitung die allgemeine Kostenentwicklung der Arztpraxen stärker Berücksichtigung finden.
Diese Maßnahmen waren uns wichtig, denn wir wissen um die besondere Stellung einer patientennahen, funktionierenden und flächendeckenden haus-ärztlichen Versorgung durch qualifizierte und vor allem motivierte Hausärztinnen und Hausärzte.
Daneben bietet die Gesundheitsreform Krankenkassen und Ärzten die Möglichkeit, im Rahmen des vorgesehenen Vertragswettbewerbs zeitnah und flexibel spezifische Angebote zur Erfüllung besonderer Versorgungsbedürfnisse von Patienten zu gestalten (z.B. hausarztzentrierte oder integrierte Versorgung). Daraus kann sich eine Reihe von Chancen für Ärzte ergeben, die sich an den innovativen Versorgungsformen beteiligen.
Zum Thema Verbesserung der Versorgungssituation, insbesondere auch im ländlichen Raum, werden die genannten Maßnahmen beitragen. Darüber hinaus wird das ärztliche Niederlassungsverhalten ab dem 1. Januar 2010 über Preisanreize in der Euro-Gebührenordnung gesteuert. Dadurch können sich abzeichnende Versorgungsengpässe effektiver abgebaut werden. Als Übergangsregelung für die Jahre 2007 bis einschließlich 2009 werden – ergänzend zu den bereits im Vertragsarztrechtsänderungsgesetz enthaltenden Maßnahmen – die Finanzierungsvorschriften für die Zahlung der so genannten Sicherstellungszuschläge zu Gunsten der Vertragsärzte erheblich verbessert. Dies soll zu einer regional ausgewogenen Arztdichte beitragen. Zuschläge zum Abbau der Unterversorgung sind bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 vollständig – und nicht nur wie bisher zu 50 Prozent – durch die Krankenkasse zu finanzieren. Damit entfällt die Mitfinanzierung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und der Teil der Gesamtvergütung, der in der Vergangenheit für Sicherzustellungszuschläge zur Verfügung gestellt wurde, wird wieder der Honorarverteilung zugeführt.
Zudem werden die Anforderungen an die Feststellung der Unterversorgung, als Voraussetzung für die Zahlung von Honorarzuschlägen abgesenkt. In Zu-kunft wird die Zahlung nicht mehr auf "unmittelbar" drohende Unterversorgung, sondern auf "in absehbarer Zeit" drohende Unterversorgung abgestellt.
Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass die Krankenkassen Zuschläge in erforderlicher Höhe bereitstellen, um die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen und auch zu verbessern. Die dargestellten Änderungen werden in erster Linie den Hausärzten zugute kommen, da insbesondere in diesem Bereich Versorgungsprobleme aufgetreten sind.
Mit der Gesundheitsreform bleibt eine sofortige pauschale Anhebung der Honorare aller Hausärztinnen und Hausärzte zwar unerfüllt, dennoch können über diese Regelungen ab sofort bis 2009 Honorarzuschläge gezahlt werden.
Diese Zuschläge können denjenigen Ärzten gezahlt werden, die in unterversorgten Gebieten tätig sind oder auch in den Gebieten, in denen in absehbarer Zeit eine Unterversorgung droht.
Aus den Diskussionen im Wahlkreis - bei Veranstaltungen, aber auch im kleinen Kreis - weiß ich, dass die Patienten durch die kontrovers geführten Diskussionen um die Gesundheitsreform verunsichert sind. Das Thema Gesundheit betrifft jeden. In den nächsten Wochen gilt es noch deutlicher zu machen, dass die Nutznießer dieser Reform zu allererst die Versicherten und Patienten sind. Das anerkannt hohe Niveau unserer Gesundheitsversorgung wird gesichert und auch künftig werden alle am medizinischen Fortschritt teilhaben.
Darüber hinaus wird der Leistungsumfang für die Patienten ausgeweitet und nicht eingeschränkt. Daneben erhalten die Versicherten in Zukunft deutlich mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten. Dazu gehören z.B. Selbstbehalttarife und Tarife mit Kostenerstattung, Hausarzttarife und Tarife zu besonderen Behandlungsmethoden.
Zur Ehrlichkeit gehört aber auch die Feststellung, dass der Eigenbeitrag jedes einzelnen zu seinen Gesundheitskosten künftig eher höher als niedriger sein wird. Wenn es aber eine lohnende Investition gibt, dann wohl in das Gut Gesundheit.
Die Erhöhung der Beiträge hatte nichts mit der Gesundheitsreform zu tun, sondern war abhängig vom jeweiligen Schuldenstand der Krankenkassen, der im Übrigen schon länger abgebaut werden sollte. Die Krankenkassen haben den Auftrag, sich jetzt zu entschulden. Deshalb haben sie teilweise die Beiträge erhöht.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zahlen zukünftig alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz für die Krankenversicherung. Dieser kann dann nicht mehr beliebig geändert werden, sondern wird von der Bundesregierung bestimmt. Die Bundesregierung kann diesen aber nicht willkürlich festlegen. Ein Schätzerkreis aus Fachleuten wird nach Prüfung aller wirtschaftlichen Daten der Bundesregierung einen Vorschlag machen.
Bei meinen zahlreichen Diskussionen im Wahlkreis bei öffentlichen Veranstaltungen konnte ich feststellen, dass trotz aller Skepsis zu manchen Punkten, die Bürgerinnen und Bürger erkennen, dass die Gesundheitsreform notwendig war.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn MdB
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Ihre Frage an Maria Eichhorn
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