Maria Eichhorn (CSU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Maria Eichhorn
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Diplom Handelslehrerin, Diplom Betriebswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Regensburg
Landeslistenplatz
3, Bayern
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(...) Mir ist bewusst, dass der jetzt getroffene Abschluss für den einzelnen Mitarbeiter sehr bitter ist. Aber leider konnte die Deutsche Telekom in den letzten Jahren nicht mehr am Markt mithalten. Sicher lag dies auch an den Führungsfehlern der Chefetage. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Maria Eichhorn
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Eichhorn,

ich bin Soldat in der Division Spezielle Operationen (DSO) in Regensburg. Wie Sie wissen ist die Verlegung der DSO nach Stadtallendorf im Jahr 2009/2010 geplant.

Sowohl durch den OB Hans Scheidinger als auch durch eine z. Zt. stattfindende Unterschriftenaktion zum Verbleib der DSO in Regensburg keimt bei vielen Betroffenen die Hoffnung, durch Ihre Person könnte Einfluß auf den Bundesminister für Verteidigung ausgeübt werden (bereits im Februar hatte dieser übrigens bei einem Besuch in Amberg geäußert, daß sich der Umzug der DSO verzögern wird - allerdings ist bis zum heutigen Tag nicht bekannt wie lange diese sog. "Verzögerung" dauern wird !!!).

Da mir persönlich ebenfalls viel am Verbleib der DSO in Regensburg liegt und ich bereits bei einer ähnlichen Aktion für den Erhalt des Standort Hemau erlebt habe das dies vergebene "Liebesmüh´" war, würde ich gerne von Ihnen wissen wie realistisch ein Einfluß auf diese Entscheidung durch Ihre Person ist.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Maria Eichhorn
6Empfehlungen
15.11.2007
Maria Eichhorn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. November 2007.

Von Anfang an habe ich zusammen mit Herrn Oberbürgermeister Schaidinger Gespräche mit dem Bundesverteidigungsminister geführt, um die Entscheidung zu revidieren.

Darüber hinaus war und bin ich im ständigen Kontakt mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Herrn Christian Schmidt, der so wie ich der CSU-Landesgruppe angehört und mit dem ich sehr gut zusammen arbeite. Da die persönlichen Gespräche ohne Erfolg blieben, habe ich mehrere schriftliche Anfragen an das Bundesverteidigungsministerium gerichtet. Die Fragen und Antworten sende ich Ihnen gerne zu, sofern Sie mir Ihre Adresse mitteilen.

Leider muss ich zur Kenntnis nehmen, dass bisher alle Anstrengungen gescheitert sind. Nichts desto trotz werde ich weiterhin alle verbleibenden Möglichkeiten nutzen, um vielleicht doch noch die Entscheidung revidieren zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn, MdB
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Frage zum Thema Familie
12.11.2007
Von:

Unser Sohn Florian soll mit 23 Jahren noch Wehrdienst bei der Bunderwehr ableisten. Dazu will ihn das Kreiswehrersatzamt aus seinem Physikstudium nehmen. Dieses hat er Anfang Oktober 2007 begonnen, nachdem er vorher (nach seinem Abitur) eine Ausbildung zum Fachinformatiker erfolgreich absolviert hatte. Wie passt es zusammen, dass vorliegend die Politik ihre familienfreundliche Einstellung kolportiert und gleichzeitig einem jungen Menschen seinen Ausbildungsweg verstellt, so dass die Eltern - vorliegend wir - ihr Kind noch ein weiteres Jahr unterstützen müssen?
Die Politik beklagt den Fachkräftemangel, duldet jedoch, dass junge Menschen aus einer aktuellen Ausblidung geholt werden, um einen Dienst abzuleisten, welcher auch durch einen Jugendlichen ohne aktuelle Ausbildung abgeleistet werden kann. Wie passt dass zusammen?
Antwort von Maria Eichhorn
1Empfehlung
15.11.2007
Maria Eichhorn
Sehr geehrter Herr ,

vor wenigen Tagen hatte ich ein ähnliches Anliegen eines Bürgers aus meinem Wahlkreis zu bearbeiten. Daher kann ich Ihnen folgende Empfehlung geben:

Ihr Sohn soll schriftlich oder persönlich beim Kreiswehrersatzamt sein Anliegen vortragen und insbesondere auf die Härte hinweisen, die dadurch für ihn entsteht. Das Kreiswehrersatzamt wird dann den Einberufungsbescheid überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn, MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
25.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Eichhorn,

bitte erläutern Sie mir, warum Sie am 09.11.2007 in der 124. Sitzung des dt. Bundestages FÜR die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben und somit mit schwerwiegenden Eingriffen in die Privatsphäre vieler unbescholtenen Bürger einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Maria Eichhorn
1Empfehlung
04.12.2007
Maria Eichhorn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Ich habe am 9. November für das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung u.a. aus folgenden Gründen gestimmt:

Die Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten ist ein wichtiges Instrument zur Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten. Ohne einen Zugriff der Ermittler auf solche gespeicherten Daten hätten die verheerenden Terroranschläge von Madrid aus dem Jahr 2004 nicht so rasch aufgeklärt werden können. Auch die Aufklärung schwerer Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, die sich sehr häufig durch komplexe Täterstrukturen auszeichnen, wäre ohne einen Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten kaum auf effektive Art und Weise möglich.

Beim Thema Vorratsdatenspeicherung haben mich vor allem folgende Argumente überzeugt:

Schon heute dürfen Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern. Gesprächsinhalte dürfen insoweit nicht gespeichert werden. Über diese Daten haben die Telekommunikationsunternehmen nach den Vorschriften der Strafprozessordnung den Strafverfolgungsbehörden Auskunft zu erteilen, wenn es um die Verfolgung schwerer Straftaten oder von Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen wurden, geht (§§ 100g u. h StPO). Die Anordnung der Erteilung einer Auskunft ist an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen (u. a. konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht, keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung, Richtervorbehalt) geknüpft. Dieses Instrument der Verbindungsdatenabfrage hat sich in der Vergangenheit als unverzichtbar bei der Bekämpfung und Aufdeckung schwerer Kriminalität erwiesen. Mit der stetigen Zunahme sogenannter "Flatratetarife", bei denen eine Speicherung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken durch die Telekommunikationsunternehmen nicht mehr erforderlich ist, drohte es mehr und mehr seine Wirksamkeit zu verlieren. Die Möglichkeit, alleine durch Nutzung solcher Flatratetarife, Strafverfolgungsmaßnahmen zu erschweren oder zu vereiteln, dürfte insbesondere der organisierten Kriminalität nicht verborgen geblieben sein. Bereits deshalb war es erforderlich, eine entsprechende Speicherungsverpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, unabhängig davon, ob diese Daten zu Abrechnungszwecken benötigt werden, gesetzlich festzulegen. Die bisherigen Schutzvorkehrungen sind dabei uneingeschränkt beibehalten worden.

Die Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung werden mit Augenmaß umgesetzt. Dabei wird dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen. Von den Telekommunikationsunternehmen dürfen nur die Verkehrsdaten gespeichert werden. Die Speicherungsfrist ist auf sechs Monate begrenzt. Die Anordnung der Erteilung einer Auskunft über diese Daten ist nach wie vor an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen (u. a. konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat, die mittels Telekommunikation begangen wurde; keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung; Richtervorbehalt) geknüpft. Eine anderweitige Verwendung dieser Daten ist nur zu Zwecken der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit möglich, wenn dies gesetzlich unter Beachtung der Verwendungsbeschränkungen im Telekommunikationsgesetz festgelegt ist. Eine Verwendung beispielsweise zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist nicht zulässig.

Ihre Bedenken nehmen wir ernst. Allerdings bewegt sich die Rechtspolitik im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des staatlichen Gemeinwesens hervorgehoben (BVerfGE 107, 299, 316 m. w. N.), weil ein solches Gemeinwesen anders gar nicht funktionieren kann. Grundrechtsschutz der Bürger und Strafverfolgungsinteresse des Staates müssen deshalb in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden. Ermittlungsinstrumente sollten deshalb nicht weiter beschränkt werden, als dies verfassungsrechtlich geboten ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
30.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Eichhorn,

ungeachtet der zunehmenden Erfolge aus dem Bereich der adulten Stammzellforschung (siehe Gewinnung von pluripotenten Stammzellen aus Menstruationsblut) existiert weiterhin die Forderung nach einer Ausweitung der Stichtagsregelung um an embryonalen Stammzellen "neueren Datums" forschen zu dürfen. Werden Sie sich für oder gegen die Forderungen der embryonenverbrauchende Forschung aussprechen?
Wohlgemerkt: Bei der embryonalen Stammzellforschung stirbt ein kleiner Mensch (Embryo)! Bei der adulten Stammzellforschung geht es um reine Körperzellen, die z.B. aus Blut gewonnen werden können.

Als frischgebackene Ärztin und "Lebensschützerin" interessiert mich Ihre Antwort sehr!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Maria Eichhorn
3Empfehlungen
17.12.2007
Maria Eichhorn
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben über Abgeordnetenwatch.

Ich wende mich strikt gegen die Forderung nach einer Ausweitung der Stichtagsregelung. Den Stichtag zu verschieben oder ihn gar zu streichen ist für mich ethisch nicht zu vertreten und würde letztlich das Embryonenschutzgesetz aushöhlen. Es darf auch weiterhin von Deutschland kein Anreiz zum Verbrauch und zur Vernichtung von Embryonen ausgehen.

Der Deutsche Bundestag hat sich 2002 mit großer Mehrheit für eine Begrenzung der Stammzellforschung ausgesprochen und gefordert, dass die Forschung an adulten Stammzellen Vorrang vor der Forschung mit embryonalen Stammzellen haben muss. Deshalb muss die Forschung mit adulten Stammzellen insbesondere nach den jüngsten Forschungserfolgen stärker gefördert werden. Ziel muss es sein, dass die Stammzellforschung dauerhaft ohne Embryonenverbrauch auskommt.

Sie können sicher sein, dass für mich das christliche Menschenbild, der Lebensschutz von Anfang an und die unteilbare Menschenwürde Grundwerte sind, die nicht in Frage gestellt werden dürfen. Daher spreche ich mich gegen eine Liberalisierung des Stammzellgesetzes aus. Ich unterstütze daher den Antrag, der sich gegen eine Verschiebung des Stichtages und für eine verstärkte Förderung von adulten Stammzellen ausspricht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn MdB
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Frage zum Thema Familie
06.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Eichhorn,

in der Öffentlichkeit wird immer nur von Gewalt an Frauen und Mädchen gesprochen. In der Tat trifft diese Konstellation mit hoher Prozentzahl zu. Dies rechtfertigt jedoch nicht, Gewalt seitens Frauen (Müttern) an Männern (Vätern) und Kindern falsch darzustellen, bzw. ganz außer Acht zu lassen. Zudem wird zu diesem Thema in der deutschen Presse momentan bewusst einseitig informiert und eine Art "Hetzkampagne" gegen fürsorgliche Väter gefahren, ausgehend von Radikalfeministinnen, wie z.B. Frau Anita Heiliger und den autonomen Frauenhäuser. Letztere werden von unseren Steuergeldern mitfinanziert - wie kann der Staat diese Falschdarstellung zulassen, bzw. unterstützen (z. B. Frau von der Leyen)? Ausführungen, die dies belegen, finden Sie im Internet u. a. bei Trennungsväter e.V.: Väter, die sich um ihre Kinder kümmern wollen, werden seitens Politik und Presse momentan mit Gewaltverbrechern und Schlägern auf eine Stufe gestellt.

Bitte um Ihre Stellungnahme hierzu und um Information bzgl. geplanter Maßnahmen, um auch diese Problem öffentlich wirksam und wahrheitsgemäß zu vertreten.
Antwort von Maria Eichhorn
24Empfehlungen
21.12.2007
Maria Eichhorn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Ich stimme mit Ihnen überein, dass fürsorgliche Männer und Väter nicht in einen Topf mit gewalttätigen Männern oder gar Gewaltverbrechern geworfen werden dürfen. Hier muss differenziert werden.

Das allgemeine Ziel muss sein, dass Frauen und Männer ein Leben frei von körperlicher und seelischer Gewalt führen können.
Auf der anderen Seite schreiben Sie richtig, dass vorwiegend Frauen Opfer von Gewalt werden. Jede vierte Frau hat körperliche oder sexuelle Gewalt durch Ihren Partner erlebt. 50.000 Frauen flüchten sich jährlich in ein Frauenhaus. Damit sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache. Nähere Ergebnisse können Sie dazu auch in der Studie des Bundesfamilienministeriums "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" nachlesen.

Die Studie hat auch den von Ihnen vorgebrachten Punkt, Gewalt von Frauen und Müttern, untersucht.
Im Abschnitt zur körperlichen Gewalt heißt es dort:

/"Von den befragten Frauen, die TäterInnen aus der Familie genannt haben, gaben 58% an, es seien Vater oder Mutter gewesen (Verhältnis Vater zu Mutter: 55% zu 45%); 32% nannten Geschwister (Verhältnis männliche zu weibliche Geschwister: 57% zu 43%) und nur jeweils 2% bis 7% nannten andere Verwandte oder Haushaltsmitglieder als TäterInnen."/

/"Wenn Frauen Opfer von Gewalt durch weibliche Täterinnen wurden, so waren die Täterinnen am häufigsten Mütter (33%), Mitschülerinnen/Mitstudierende (19%), Schwestern (16%), seltener unbekannte Täterinnen (12%) und fast nie (0,4% bzw. 1%) Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen."/

/"Die Ergebnisse der vorliegenden Studie zeigen auf, dass Frauen durchaus auch als Täterinnen gegenüber anderen Frauen eine Rolle spielen – immerhin wurden von insgesamt 30% der von körperlicher Gewalt betroffenen Frauen auch weibliche Täterinnen benannt, weniger aber im Kontext von Paarbeziehungen als vielmehr im Kontext von Herkunftsfamilie und Schule."/

Dadurch wird deutlich, dass Politik und Wissenschaft dieses Problem in der Gesamtheit sehen und sachgerecht behandeln. Sollte sich Handlungsbedarf ergeben, werden wir das Problem entsprechend aufgreifen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn MdB
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