Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Angehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union genießen das so genannte Freizügigkeitsrecht - können sich also zum Studieren oder für ein Auslandssemester während der Schulzeit in einem der anderen EU-Ländern zu diesem Zweck aufhalten. Wie Sie ansprechen, gelten diese Vorzugsregelungen nicht für türkische Staatsangehörige, weil diese nicht in den Adressatenkreis der EU-Richtlinien eingegliedert sind. Im Zuge der Verhandlungen zu einer privilegierten Partnerschaft oder eines Beitritts der Türkei werden Fragen zum Aufenthaltsrecht ebenfalls mit in die Diskussionen einbezogen werden.
Laut Statistischem Bundesamt sind circa. 250.000 ausländische Studierende für das aktuelle Wintersemester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, das sind mehr als zehn Prozent aller Studierenden in Deutschland. Ich finde diese Zahlen sehr erfreulich und begrüße sowohl eine Stabilisierung als auch Erhöhung der Studierendenquoten. Es geht mir als Unions-Bildungspolitiker darum, allen jungen Menschen gerechte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Gerade auch für Menschen mit Migrationshintergrund kann sich das sicherlich oft schwierig gestalten. Die Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen bleibt jedoch vorerst den Hochschulen in den einzelnen Ländern vorbehalten. Der Bund hat in diesem Bereich keine Regelungskompetenz.
Ausländische Studierende haben neben staatlicher Unterstützung die Möglichkeit, sich an zahlreiche Institutionen wie den Deutschen Akademischen Austauschdienst zu wenden, haben außerdem wie alle anderen Studierenden die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung über ein BAföG oder ein Stipendium zu beziehen. Zu dem Kreis der anspruchsberechtigten Leistungsempfänger rechnet das BAföG sowohl EU-Angehörige und Ausländer, soweit sie sich auf einen Aufenthaltstitel berufen können und in ihrer Person die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus finanzieren sich viele ausländische Studenten über öffentlich oder privat vergebenen Stipendien. Gerade das nunmehr aufgelegte Stipendienprogramm zielt insbesondere auch darauf ab, Studenten mit Migrationshintergrund zu fördern. Diese sollen einkommensunabhängig und unter der Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation ein monatliches Stipendium in Höhe von 300,- Euro erhalten.
Grundsätzlich gilt auch für den Bereich der Schulpolitik, dass der Bund keine Regelungskompetenz besitzt, sondern es in der Verantwortung der Länder liegt, bestmögliche Bedingungen für alle Schüler zu schaffen. Hier gibt es zahlreiche, unterschiedliche Maßnahmen.
Mittlerweile führt zum Beispiel fast jedes Bundesland die so genannten 4, 5-jährigen Untersuchungen durch. Dabei werden individuelle Förderbedarfe festgestellt und zielgerichtete und frühzeitige Maßnahmen ergriffen, um gleiche Chancen für alle Schüler zu schaffen. Ebenso werden generell Sprachförderkurse für Migrantinnen und Migranten angeboten, damit alle Schüler auf dem gleichen sprachlichen Niveau gemeinsam lernen können. Um in allen Bundesländern bestmögliche Lernerfolge erzielen zu können, haben die Länder Bildungsstandards vereinbart, auf denen die Bildungspläne ausgerichtet werden.
Auch wenn der Bund im Bereich Schule keine Gesetzeskompetenz besitzt, wird er durch unterstützende Regelungen tätig. Wir haben ein jährliches Schulbedarfspaket für Schüler und Berufsschüler aus Familien mit geringem Einkommen eingeführt. Auf der Grundlage des Familienleistungsgesetzes wurde zum 1. August 2009 erstmalig eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro für Kinder und Jugendliche aus Familien gewährt, die auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld angewiesen sind oder die für ihre Kinder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Die einmal jährlich zum Schuljahresbeginn ausbezahlte pauschale Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (zum Beispiel Schulmaterialien oder Sportbekleidung). Ein gesonderter Antrag muss für diese Leistung in der Regel nicht gestellt werden. Der Betrag wird auch nicht auf das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld angerechnet.
Diese und weitere Regelungen sind Bestandteil unserer Bestrebungen, für alle Schüler und Studierenden bestmögliche Lernbedingungen zu schaffen. Dafür werden wir uns in der Union auch weiterhin einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg