Marcus Weinberg (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Marcus Weinberg
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
04.06.1967
Berufliche Qualifikation
Lehrer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Altona
Ergebnis
30,3%
Landeslistenplatz
3, Hamburg
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(...) Bei den in Artikel 32 und 35 des ESM-Vertrags vorgesehenen Immunitäten für den ESM, sein Vermögen sowie seine Amtsträger und Bediensteten handelt es sich um bei internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit erheblichen Risiken behaftet sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
22.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Weinberg,

ich bin seit über 20 Jahren in einer privaten Krankenkasse.
Zum Zeitpunkt meines Übertritts von der Gesetzlichen in die Private Krankenkasse gab es den 1985 gültigen § 12 der Reichsversicherungsordnung.
Dieser besagte, dass man wieder in die gesetzliche Kasse zurückkehren kann, wenn man mehr als die Hälfte seiner Lebensarbeitszeit pflichtversichert war.
Ich bin Jahrgang 1946 und seit Febr. ds.Js. in Rente.
Eine Rückkehr wurde mir aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen verwehrt. Muß ich nicht Bestandsschutz haben.
Zum Zeitpunkt meines Handelns muß ich mich doch auf die dann gültigen Gesetze verlassen können.
Gibt es ähnliche Versuche auf Rückkehr in die Gesetzliche?
Gegenüber welcher Behörde, bzw. vor welchem Gericht muß ich meinen Anspruch prüfen lassen?

Mit freundlichen Grüßen

G.
Antwort von Marcus Weinberg
10Empfehlungen
12.05.2010
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu den gesetzlichen Krankenkassen.

Die von Ihnen angesprochene Reichsversicherungsordnung (RVO) wurde seit 1975 allmählich durch das Sozialgesetzbuch ersetzt. 1988 wurde durch das Gesundheitsreformgesetz die gesetzliche Krankenversicherung als Fünftes Buch des Sozialgesetzbuchs ausgegliedert, heute regelt die RVO nur noch wenige Bereiche u.a. die Leistungen bei Mutterschaft und Schwangerschaft.

Im Rahmen des 2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde eine Regelung eingeführt, die einen Übertritt von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche nach dem 55. Lebensjahr ausschließt. Dieser Fall trifft bei Ihnen anscheinend zu.

Für Sie als persönlich Betroffener ist dieser Umstand sicherlich nicht erfreulich. Allerdings besteht hier kein Bestandsschutz, da in einem Umlagesystem wie zum Beispiel der Gesetzlichen Krankenkasse geänderte Rechtslagen immer für die Zukunft ausgelegt sind, so dass man sich nicht auf eine zurückliegende geltende Regelung berufen kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine verbindliche Rechtsauskunft geben kann. Ich würde Ihnen aber empfehlen, dass Sie sich nochmals mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese kann Ihnen sicherlich die zuständigen Ansprechpartner nennen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
23.02.2010
Von:

Sehr geehrter Weinberg,

zurzeit mache ich Abitur und werde wahrscheinlich in diesem Jahr mein Abi erfolgreich beenden. Ein paar Freunde und ich haben uns vorgenommen im Ausland zu studieren da es in vielen EU Ländern einfacher ist, einen Studiumsplatz zu kriegen. Vor kurzem haben wir angefangen uns in den EU Ländern umzugucken und mussten leider feststellen, dass einige von uns nicht im Ausland studieren können da nicht alle die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wir haben erfahren dass man mit einem ausländischen (türkischen) Pass, sich nur 6 Monate im Ausland aufhalten darf. Da ein Universitätsstudium in der Regel 3-4 Jahre dauert und ein Master 1-1.5 Jahre dauern würde, müsste man im extrem Fall 5.5 Jahre sich im Ausland aufhalten. Natürlich könnte man in den Semesterferien immer wider nach Deutschland fliegen um das Limit von 6 Monaten nicht zu überschreiten aber das wäre nur eine Notlösung und im schlimmsten Fall, könnte man die Aufenhaltserlaubniss für Deutschland verlieren.

Meine Fragen sind jetzt:
1. Ob sie für eine Verlängerung der Auslandaufenthaltsfrist für Ausländer sind, die in einem EU Land studieren möchten?
2. Was für Initiativen sie unternehmen werden um eine Gleichberechtigung von deutschen und ausländischen Schülern zu gewährleisten
Ich möchte betonen, dass ich nicht in ihrem Wahlkreis lebe aber mich würde es interessieren was sie zu diesem Thema denken.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Marcus Weinberg
7Empfehlungen
12.05.2010
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Angehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union genießen das so genannte Freizügigkeitsrecht - können sich also zum Studieren oder für ein Auslandssemester während der Schulzeit in einem der anderen EU-Ländern zu diesem Zweck aufhalten. Wie Sie ansprechen, gelten diese Vorzugsregelungen nicht für türkische Staatsangehörige, weil diese nicht in den Adressatenkreis der EU-Richtlinien eingegliedert sind. Im Zuge der Verhandlungen zu einer privilegierten Partnerschaft oder eines Beitritts der Türkei werden Fragen zum Aufenthaltsrecht ebenfalls mit in die Diskussionen einbezogen werden.

Laut Statistischem Bundesamt sind circa. 250.000 ausländische Studierende für das aktuelle Wintersemester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, das sind mehr als zehn Prozent aller Studierenden in Deutschland. Ich finde diese Zahlen sehr erfreulich und begrüße sowohl eine Stabilisierung als auch Erhöhung der Studierendenquoten. Es geht mir als Unions-Bildungspolitiker darum, allen jungen Menschen gerechte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Gerade auch für Menschen mit Migrationshintergrund kann sich das sicherlich oft schwierig gestalten. Die Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen bleibt jedoch vorerst den Hochschulen in den einzelnen Ländern vorbehalten. Der Bund hat in diesem Bereich keine Regelungskompetenz.

Ausländische Studierende haben neben staatlicher Unterstützung die Möglichkeit, sich an zahlreiche Institutionen wie den Deutschen Akademischen Austauschdienst zu wenden, haben außerdem wie alle anderen Studierenden die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung über ein BAföG oder ein Stipendium zu beziehen. Zu dem Kreis der anspruchsberechtigten Leistungsempfänger rechnet das BAföG sowohl EU-Angehörige und Ausländer, soweit sie sich auf einen Aufenthaltstitel berufen können und in ihrer Person die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus finanzieren sich viele ausländische Studenten über öffentlich oder privat vergebenen Stipendien. Gerade das nunmehr aufgelegte Stipendienprogramm zielt insbesondere auch darauf ab, Studenten mit Migrationshintergrund zu fördern. Diese sollen einkommensunabhängig und unter der Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation ein monatliches Stipendium in Höhe von 300,- Euro erhalten.

Grundsätzlich gilt auch für den Bereich der Schulpolitik, dass der Bund keine Regelungskompetenz besitzt, sondern es in der Verantwortung der Länder liegt, bestmögliche Bedingungen für alle Schüler zu schaffen. Hier gibt es zahlreiche, unterschiedliche Maßnahmen.

Mittlerweile führt zum Beispiel fast jedes Bundesland die so genannten 4, 5-jährigen Untersuchungen durch. Dabei werden individuelle Förderbedarfe festgestellt und zielgerichtete und frühzeitige Maßnahmen ergriffen, um gleiche Chancen für alle Schüler zu schaffen. Ebenso werden generell Sprachförderkurse für Migrantinnen und Migranten angeboten, damit alle Schüler auf dem gleichen sprachlichen Niveau gemeinsam lernen können. Um in allen Bundesländern bestmögliche Lernerfolge erzielen zu können, haben die Länder Bildungsstandards vereinbart, auf denen die Bildungspläne ausgerichtet werden.

Auch wenn der Bund im Bereich Schule keine Gesetzeskompetenz besitzt, wird er durch unterstützende Regelungen tätig. Wir haben ein jährliches Schulbedarfspaket für Schüler und Berufsschüler aus Familien mit geringem Einkommen eingeführt. Auf der Grundlage des Familienleistungsgesetzes wurde zum 1. August 2009 erstmalig eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro für Kinder und Jugendliche aus Familien gewährt, die auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld angewiesen sind oder die für ihre Kinder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Die einmal jährlich zum Schuljahresbeginn ausbezahlte pauschale Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (zum Beispiel Schulmaterialien oder Sportbekleidung). Ein gesonderter Antrag muss für diese Leistung in der Regel nicht gestellt werden. Der Betrag wird auch nicht auf das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld angerechnet.

Diese und weitere Regelungen sind Bestandteil unserer Bestrebungen, für alle Schüler und Studierenden bestmögliche Lernbedingungen zu schaffen. Dafür werden wir uns in der Union auch weiterhin einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg
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Frage zum Thema Familie
25.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Weinberg,

die demografischen Zahlen in Deutschland sind erschreckend niedrig -- anders als in anderen Industriestaaten wie Frankreich oder den USA. Dies führt zu einer Veralterung der Gesellschaftm mit all ihren Problemen für das Gesundheitssystem, Rentensystem und vor allem den Arbeitsmarkt. Ihre Vorgängerregierung hat kaum Maßnahmen ergriffen, wie die sehr niedrige Geburtenrate von etwa 1,3 erhöht werden kann. Auch in der Politik Ihrer Regierung sind bisher trotz aller Warnsignale keine Maßnahmen erkennbar. Wie wird Ihre Partei in Zukunft dieses Top-Thema angehen? Welche Lösung werden Sie präsentieren?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marcus Weinberg
7Empfehlungen
16.09.2010
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die demographische Entwicklung und deren Folgen ansprechen.

Die sich aus der sinkenden Geburtenrate und der Bevölkerungsalterung ergebenden Herausforderungen stellen uns vor große Aufgaben. Wir müssen unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit vermeiden, dass die Belastungen für die kommenden Generationen dadurch immer weiter ansteigen. Trotz der schwierigen Situation, geprägt durch Wirtschaftskrise und Sparmaßnahmen, liegt der Fokus unserer Politik aus diesem Grund auf einer aktiven Familienförderung. Wir unterstützen Familien und erleichtern ihnen die Entscheidung für den Nachwuchs, indem wir Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen. Sowohl in der vergangen Legislaturperiode als auch in der jetzigen haben wir die staatlichen Leistungen zur Förderung von Familien ausgebaut und setzen zusätzlich Anreize für eine familienfreundlichere Arbeitswelt. Zentral war insbesondere die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007, welches Eltern von Neugeborenen deutlich mehr Möglichkeiten und Flexibilität gibt, in den ersten 12-14 Monaten Elternzeit zu nehmen, ohne dabei großen finanziellen Unsicherheiten gegenüberzustehen. Ein weiterer Meilenstein war das Kinderförderungsgesetz, das Ende 2008 in Kraft trat. Dieses Gesetz sichert nicht nur einen enormen Ausbau der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2013, sondern ab dem 01. August 2013 wird es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr geben. Mit diesen und weiteren Maßnahmen verfolgen wir auch weiterhin das Ziel, die Geburtenrate in Deutschland zu erhöhen und die Gesellschaft insgesamt familienfreundlicher zu gestalten.

Durch den demografischen Wandel werden auch Gesundheitssystem, Rentensystem und Arbeitsmarkt belastet. Ob Zusatzbeiträge im Bereich der Krankenversicherungen oder der Erhöhung des Rentenalters, wir haben Maßnahmen ergriffen, die zu einer gerechteren Verteilung der Lasten beitragen werden.

Um dem erwarteten Fachkräftemangel entgegenzusteuern, wird es voraussichtlich Änderungen bei der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte sowie Verbesserungen bei der Bewertung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen geben. Diese Regelungen sollen dazu dienen, mitgebrachte Potenziale für den deutschen Arbeitsmarkt und die deutsche Wirtschaft nutzbar zu machen. Wir setzen zudem auf verstärkte frühkindliche Bildung, außerschulische und schulische Förderung sowie unterstützende Maßnahmen im Bereich der Berufs- und der Hochschulbildung in den Grenzen unserer Zuständigkeitskompetenzen.

Die Herausforderung für die kommenden Generationen ist groß und genau deshalb handeln wir jetzt: Um dem demografischen Trend entgegenzuarbeiten, den Wohlstand unserer Gesellschaft zu sichern, das Wirtschafts- und Sozialsystem zu stärken und um unserer Verantwortung gegenüber den folgenden Generationen gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg
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Frage zum Thema Finanzen
16.09.2010
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Weinberg, ich schreibe Ihnen zu einem anderen Thema, als das zur Pharmaindustrie.
Im Jahre 1965 wurde ich von den Farbenfabriken Bayer in Leverkusen nach Kanada versetzt, um dort das Geschäftsfeld Chemikalien aufzubauen...Verkauf und Marketing. Im Jahre 1972 kam ich nach ca 7 Jahren Auslandseinsatz zurück nach Leverkusen. In Deutschland entschloß ich mich 1972, das Chemikaliengeschäft für General Electric in Deutschland, Schweiz und Österreich und nach der Wende 1990 im ganzen ehem. Ostblock aufzubauen. Ich war bis zur Pensionierung 1997 in dieser Funktion tätig.
Meine Frage: von 1962 bis 1972, also über 10 Jahre, war ich für die Farbenfabriken Bayer tätig und zahlte in die Pensionskasse ein, auch während meiner 7-jährigen Tätigkeit in Montreal, Kanada. Als ich im vergangenen Jahr um Rückzahlung meiner Einlagen bat, wurde mir erklärt, daß "Bayer" gesetzlich dazu nicht verpflichtet sei. Welche Bestimmungen gibt es, oder was hat sich seit 1962 in dieser Hinsicht gesetzlich verändert?
Mit freundlichen Grüßen
Udo
Antwort von Marcus Weinberg
5Empfehlungen
27.10.2010
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie die betriebliche Altersvorsorge ansprechen.

Nach derzeitiger Rechtslage bleiben grundsätzlich bei Ausscheiden aus dem Unternehmen die zugesagten Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung als Anwartschaft erhalten. Voraussetzung ist wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, dass die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat (§ 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung).

Übertragungsmöglichkeiten sieht § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vor. Dies betrifft die beitragsorientierte Leistungszusage und die Beitragszusage mit Mindestleistung.

Handelt es sich dann um eine so genannte Leistungszusage, ist die Übertragung des Guthabens auf einen neuen Arbeitgeber nicht möglich. Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers wird dann aber dessen unverfallbare Anwartschaft als anteilige Monatsrente berechnet. Die zugesagte Leistung wird mit der möglichen und der tatsächlichen Leistungszeit ins Verhältnis gesetzt. Unverfallbare Anwartschaften werden dann als Rente ausgezahlt.

Bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung können Sie sich auch auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. unter www.aba-online.de informieren. Antworten auf allgemeine Fragen zum Thema Rente erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.bund.de und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg
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Frage zum Thema Finanzen
10.11.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Weinberg,

die CDU-Mittelsstandsvereinigung fordert in einem Antrag für den CDU-Bundesparteitag Anfang nächster Woche eine "Flat Tax” an Stelle der herkömmlichen Einkommensteuer. "Der Steuersatz, der dann für alle Einkunftsarten gilt, soll zwischen 30 und 35 Prozent liegen", sagte Oswald Metzger, Vorstandsmitglied der Mittelstandsvereinigung "Zur Gegenfinanzierung ist ein umfassender Subventionsabbau vorgesehen." Mal abgesehen davon, dass dieser Satz zu hoch ist – Ungarn wird eine "Flat Tax” von 16% erheben – durchaus in die richtige Richtung gedacht. Wird deshalb auch von der Schwesterpartei ÖVP mit eisigem Schweigen bedacht werden; dort bevorzugt man offenbar eine andere Art von "Flat Tax” : fast 50% für fast alle, die halbwegs verdienen.

Unterstützen Sie ein solches Anliegen?

Beste Grüße
Bernd
Antwort von Marcus Weinberg
6Empfehlungen
09.12.2010
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 10. November 2010, in dem Sie die Einführung einer "Flat Tax" ansprechen.

Die "Flat Tax" ist eine Einheitssteuer, bei der jeder Steuerzahler einheitlich belastet wird. In Deutschland verfolgen wir bei den Steuern aber den Grundsatz der Leistungsfähigkeit, die im progressiven Steuertarif dargestellt ist. Der bei uns geltende progressive Steuertarif verfolgt den Gedanken, dass der Steuersatz von der Höhe der Bemessungsgrundlage, also im Falle der Einkommensteuer von der Höhe des zu versteuernden Einkommens, abhängt. Der Einkommensteuersatz in Deutschland liegt damit zwischen 14% und 42%.

Dieser Tarifverlauf führt dazu, dass "starke" Schultern viel leisten, während "schwache" Schultern dementsprechend weniger zu leisten haben. So werden die individuellen finanziellen Voraussetzungen der Bürger bei der Berechnung der abzugebenden Steuern bedacht und damit in ein bestmöglich ausgeglichenes Steuersystem umgesetzt.

Dieses über viele Jahre gewachsene und bewährte Tarifsystem sollten wir meiner Meinung nach fortsetzen, so dass ich dem Anliegen der CDU-Mittelstandsvereinigung, eine "Flat Tax" in Deutschland einzuführen, so nicht zustimmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg, MdB
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