Marcus Weinberg (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Marcus Weinberg
© MW
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Gymnasiallehrer (Geschichte und Sozialwissenschaften)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Hamburg Altona
Ergebnis
30,3%
Landeslistenplatz
3, Hamburg
(...) Ich freue mich natürlich, dass Ihnen das Hamburger Wahlrecht so gut gefällt, dass Sie es auf Bundesebene übertragen möchten. Nach der Bundestagswahl wird das Wahlrecht ohnehin Gegenstand parlamentarischer Beratungen werden. (...)
 
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Frage zum Thema Finanzpolitik
25.08.2009
Von:

Guten Tag Herr Weinberg ,

können Sie detailliert beziffern wie hoch die Kosten für den Steuerzahler sind, die das Essen für Herr Ackermann im Kanzleramt verursacht haben ?
Antwort von Marcus Weinberg
bisher keineEmpfehlungen
01.09.2009
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. August 2009. Bei der Beantwortung bin ich auch auf die öffentlich zugänglichen Informationen angewiesen - danach wurde besagtes Abendessen aus dem dafür vorgesehenen Etatansatz des Bundeskanzleramtes bezahlt - lediglich für zusätzliches Servicepersonal sind wohl Zusatzkosten in Höhe von 2.100 EUR entstanden.

Die Kritik an der Veranstaltung kann ich nicht nachvollziehen. Für die Politik ist es auch wichtig, mit Gruppen, die sonst normalerweise so nicht zusammenkommen, einen Meinungsaustausch zu führen. Aus welchem Anlass solche Hintergrundgespräche zustande kommen spielt dabei eine eher untergeordnete Rolle - aus eigener Erfahrung weiß ich, dass aus solchen Hintergrundgesprächen mehr herauskommt als bei offiziellen "Gipfeltreffen".

Ich glaube, dass Deutschland wichtigere Themen und größere Sorgen hat als die Frage, wer mit wem wann warum zu Abend gegessen hat. Wenn wir wirklich keine anderen Sorgen hätten, wären wir auch international wohl zu beneiden.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg
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Frage zum Thema Soziales und Familie
12.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr
mit einer Gruppe von Interessierten Wählerinnen und Wählern haben wir ein paar Fragen ausgearbeitet, auf die wir gerne persönliche Antworten der Direkt-Kandidatinnen und -Kandidaten haben möchten.

Wir werden Ihre Antworten in unserem kleinen Forum vortragen und diskutieren.

1.) "Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland wünsche ich mir als, über Erststimme direkt in den Bundestag gewählten, Volksvertreter eine Person, die "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" ist (GG §38.1). Wie ernst nehmen Sie in Abstimmungsfragen, bei denen ein (wenn auch versteckter) Fraktionszwang angemahnt wird, die Verpflichtung, nur dem eigenen Gewissen und den Interessen der Wähler Ihres Erststimmen-Wahlkreises gemäß abzustimmen?"

2.) "Die gewaltigen Schuldsummen von Staat und Ländern sind für mich erschreckend und beängstigend.
Welche Lösungsvorschläge sehen Sie, dieses Schuldenfiasko systematisch in den Griff zu bekommen, ohne mit der Ausrede einer ´allgemeinen Haushalts-Notlage´ wichtige und gesellschaftlich unverzichtbare Leistungsbereiche mit Kürzungen oder Streichungen zu belasten?"

3.) "Der in Wahlkampfreden verwendete Arbeitsbegriff ist m.E. heute nicht mehr zeitgemäß, da er nur die herkömmlichen Arbeitsverhältnisse (sprich: Erwerbsarbeit) berücksichtigt. Wie stehen Sie persönlich zum tradierten Begriff ´Arbeit´? Werden Sie Sich persönlich als Volksvertreter für eine Neuausrichtung des Arbeitsbegriffes auf Themenwelten wie Familienarbeit, soziales Engagement, kulturelle Wertschaffung und Ähnliches unter Berücksichtigung einer angemessenen Entlohnung einsetzen? Wie ist Ihre Meinung zu dem Vorschlag eines allgemeinen ´Bürgergeldes´, bzw. einer ´Grundsicherung für Alle´?"

Wir danken für Ihre aufrichtigen Antworten.
i.A. , Hamburg.
Antwort von Marcus Weinberg
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2009
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13. September 2009,mit der Sie drei Themenbereiche ansprechen.

Innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es keinen offenen oder versteckten Fraktionszwang. Die Abstimmungen sind grundsätzlich frei. In der Praxis wird allerdings allgemein in zwei Abstimmungsbereiche unterschieden: Zum Einen gibt es Gewissensfragen, bei denen die zur Abstimmung stehenden Anträge und Alternativen intensiv in der Fraktion diskutiert werden, allerdings erfolgt keine fraktionsinterne Abstimmung zur Feststellung eines Meinungsbildes der Fraktion. Im zweiten großen Abstimmungsbereich geht es um Sachfragen. Bei diesen werden nicht nur die zur Abstimmung stehenden Anträge diskutiert, sondern mittels einer fraktionsinternen Abstimmung auch ein offizielles Meinungsbild der Fraktion erstellt. Das bedeutet aber auch nicht, dass man in jedem Fall diese Mehrheitsmeinung auch mitgetragen werden muss. Wer auch in einer Sachfrage von der Fraktionsmehrheit abweichend abstimmen möchte, kann dies so tun. Allerdings sind die Mitglieder der Fraktion dann verpflichtet, in wichtigen Fragen ihre von der Fraktionsmehrheit abweichende Abstimmungsabsicht dem Vorsitzenden, dem 1. Parlamentarischen Geschäftsführer oder der Fraktionsversammlung bis zum Vortag der Abstimmung mitzuteilen. Letzeres dient vor allem dazu, unliebsame Überraschungen bei der Abstimmung im Plenum zu vermeiden. CDU und CSU haben damit ausreichend Regelungsansätze vorgesehen, die von Ihnen geforderte Unabhängigkeit des Mandats zu gewährleisten. Allerdings dürfen Sie aus der Unabhängigkeit des Mandats nicht schlussfolgern, dass damit eine Verpflichtung verbunden ist, die Interessen der Wählerinnen und Wähler in dem jeweiligen Erststimmen-Wahlkreis zu vertreten. Denn so wie es seitens der Fraktion kein imperatives Mandat gibt, kann es auch aus dem Wahlkreis kein imperatives Mandat geben. Der an Aufträge und Weisungen nicht gebundene Abgeordnete kann bei Abstimmungen, sofern es sein Wissen und Gewissen erfordert, auch Aufträge und Weisungen, die Sie möglicherweise aus Ihrer Stimmabgabe bei der Bundestagswahl ableiten, seiner Wählerinnen und Wähler ignorieren.

Die Schuldenlast von Bund, Ländern und Kommunen führt zu einer immer weiteren Einengung des politischen Handlungsspielraums, da immer mehr Finanzmittel direkt in die Schuldenlast fließen. Mit der Aufnahme einer Schuldenbremse in das Grundgesetz haben wir einen bedeutenden Schritt zu mehr Generationengerechtigkeit geschaffen. Gerade im Interesse der jüngeren Generationen ist es ein großer Verhandlungserfolg der Union, dass den öffentlichen Schulden jetzt klare Begrenzungen gesetzt werden und in Zukunft das Prinzip des ausgeglichenen Haushalts zur Regel statt zur Ausnahme wird. Ab dem Jahre 2016 wird die jährliche Neuverschuldung des Bundes auf 0,35 Prozent des BIP begrenzt, die Länder dürfen ab dem Jahre 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Haushaltsdefizite aufgrund eines Konjunkturabschwungs müssen im Aufschwung wieder getilgt werden. Damit verschafft sich der Staat Luft, um zu gestalten. Je größer die Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung, desto größer sind die entsprechenden Gestaltungsspielräume für Zukunftsinvestitionen. Das heißt auch, dass die Schuldenbremse keineswegs dazu führen wird, dass Leistungen des Staates gekürzt werden, sondern vielmehr werden damit Gestaltungsspielräume vergrößert.

Hinsichtlich des Arbeitsbegriffes müssen wir unterscheiden zwischen Erwerbsarbeit, familiärer Arbeit und ehrenamtlicher Arbeit. Zur familiären Arbeit gehört vor allem der Einsatz für die Betreuung und Erziehung von Kindern und die Pflege von Familienangehörigen. Es ist Ziel unserer Politik, Familien Wahlmöglichkeiten zu schaffen und in unserer Gesellschaft insgesamt ein Klima zu fördern, das auf Respekt für unterschiedliche Lebensmodelle fußt. Dazu werden wir unsere Anstrengungen im Bereich des Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen für unter Dreijährige fortsetzen und ein Betreuungsgeld einführen. Mit diesem Betreuungsgeld wird beispielsweise neben dem Elterngeld zumindest ein bescheidener Ansatz geschaffen, die Leistung der Eltern in der familiären Arbeit zu würdigen. Wir achten darüber hinaus die Leistung pflegender Angehöriger und wollen die Pflege in der Familie stärken. Wir wollen die Pflege- und Betreuungsqualität älterer Menschen und die Vereinbarkeit von beruflichen Tätigkeiten und privater Pflege verbessern. Die Unternehmen sollen motiviert werden, sich an Programmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu beteiligen. Dazu sollen auch Kooperationen der Unternehmen mit Tagespflegeeinrichtungen angestoßen und organisiert werden.

Das ehrenamtliche Engagement und der bürgerschaftliche Einsatz vieler Frauen und Männer bereichern unsere Gesellschaft. Viele Menschen sind ehrenamtlich engagiert. Das wollen wir stärker fördern. Wir werden zukunftsweisend weitere Anreize schaffen, damit die vielen heute schon ehrenamtlich Tätigen auch morgen aktiv bleiben und wir neue für diese Aufgabe hinzugewinnen. Wir werden die Ehrenamtskultur in unserem Land stärken und hierzu ehrenamtliches Engagement gezielt von Bürokratie befreien. Für die öffentliche Würdigung setzen wir uns ebenso ein, wie für die Anerkennung von ehrenamtlicher Arbeit und geleisteten Freiwilligenjahren in den Berufsbiografien. Bei der Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements geht es allerdings nicht nur um die Bereitstellung finanzieller Mittel oder um steuerrechtliche Regelungen hinsichtlich der sogenannten Übungsleiterpauschale. Häufig hängt ehrenamtliches Engagement auch von Zeitfragen ab. Hier sind alle gesellschaftlichen Bereiche aufgefordert, flexible Regelungen zu finden, die es beispielweise dem Trainer einer F-Jugendmannschaft ermöglicht, den Arbeitsplatz auch einmal früher als sonst zu verlassen, um so früh auf dem Fußballplatz sein zu können, dass das Training zu einer für Kinder vertretbaren Zeit stattfinden kann.

CDU und CSU sind einer sozialen Politik verpflichtet, die die Lebenschancen der Menschen und das Miteinander in der Gesellschaft verbessert. Eine nur auf finanzieller Zuwendung beruhende Vorstellung von Sicherheit und Solidarität lehnen wir ab. Nur eine Kombination aus Eigenverantwortung, staatlichen Leistungen und bürgerschaftlichem Engagement kann die Sicherheit schaffen, die die Menschen brauchen. Ein "Garantiertes Grundeinkommen" ist für uns derzeit keine Frage des regierungspolitischen Handelns. Die CDU hat jedoch eine Kommission eingesetzt, welche die politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eines "Solidarischen Bürgergeldes" umfassend untersucht. Diese Kommission soll voraussichtlich im kommenden Jahr ihre Ergebnisse präsentieren. Ich bitte Sie sehr herzlich um Verständnis, dass ich mich vor Abschluss der Kommissionsarbeit nicht endgültig zu einer Meinung festlegen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg MdB
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Frage zum Thema Soziales und Familie
15.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Weinberg,

wie weit koennen Sie eine gleichgeschlechtliche, der Ehe gleichwertige Patnerschaft unterstuetzen?
Was halten sie vom adoptionsrecht fuer homosexuelle Paare?

Mit freundlichen Gruessen

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Frage zum Thema Soziales und Familie
21.09.2009
Von:

Stimmt es, dass Sie gegen die Methadonabgabe für Heroinabhängige sind ?
Antwort von Marcus Weinberg
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25.09.2009
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Methadonabgabe bzw. diamorphingestützte Substitutionsbehandlung.

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Mai 2009 beschlossen, die diamorphingestützte Substitutionstherapie in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zu überführen. Demgegenüber sah der Alternativ-Antrag "Ausstiegsorientierte Drogenpolitik fortführen - Künftige Optionen durch ein neues Modellprojekt zur heroingestützten Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger evaluieren" vor, das Modellprojekt mit neuen Schwerpunkten und ggf. unter Einbeziehung neuer Projekte fortzusetzen.

Ich habe den Gesetzentwürfen, die das Ziel verfolgen die Behandlung mit synthetisch hergestelltem Heroin - Diamorphin - in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, zu integrieren, nicht zugestimmt, obwohl ich grundsätzlich die Fortführung der Substitutionsbehandlung für einen bestimmten Kreis von Abhängigen befürworte. Für die Fortführung sprechen auch die Erkenntnisse aus den deutschen Großstädten.

Die Anhörungen des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. September 2007 zu den Gesetzesinitiativen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP (Drucksachen 16/2075, 16/2503 und 16/3840) sowie vom 23. März 2009 zu den Gesetzentwürfen einer Abgeordnetengruppe von SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (16/11515), des Bundesrates (16/7249) sowie zu einem Antrag zahlreicher Unionsparlamentarier (16/12238) bestätigten meine große Sorge, dass die vorgelegten Studienergebnisse - Diamorphin versus Methadon - nicht unumstritten sind. So wurde unter anderem kritisch daraufhin gewiesen, dass aus der internationalen wissenschaftlichen Literatur bekannt sei, dass jede Art von Substitution immer dann zu besseren Ergebnissen führe, je intensiver die psychosoziale Begleitbetreuung erfolge. Auch sind die Auswahlkriterien weiter zu erforschen, um den Personenkreis, der von der Substitutionsbehandlung profitiert, in Zukunft besser eingrenzen zu können.

Es wäre deshalb aus meiner Sicht wünschenswert, die - wie im Antrag mit der Drucksache 16/12238 vorgeschlagen - Modellprojekte zur kontrollierten Heroinabgabe fortzuführen und dabei weiter wissenschaftlich auszuwerten. Auf diesem Weg könnten die laufenden Projekte in den Bundesländern Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie in den Städten Bonn, Frankfurt, Hannover, Karlsruhe, Köln und München fortgeführt, die Versorgung der Betroffenen sichergestellt und gegebenenfalls auch neue Projekte einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg MdB
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Frage zum Thema Umweltpolitik
23.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Weinberg,

in den Wochen nach der Bundestagswahl wird die neue Bundesregierung in Berlin und Brüssel, aber auch bei den anstehenden Verhandlungen beim UN-Klimagipfel in Kopenhagen zeigen, ob sie bereit ist, Deutschlands fairen Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels zuzusagen. Auf dem Spiel stehen dabei insbesondere die Chancen von Millionen Menschen in Entwicklungsländern für ein Leben und Überleben mit dem Klimawandel. Mich interessiert in diesem Zusammenhang Ihre Position zu engagiertem Klimaschutz in Deutschland.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die neue Bundesregierung das Ziel der bestehenden Regierung bestätigt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 40% gegenüber dem Niveau von 1990 abzusenken?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Marcus Weinberg
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25.09.2009
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Treibhausgasemissionen. Ihre Frage kann
ich mit einem klaren "JA" beantworten.

Bis 2020 soll der CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent sinken. Der
Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll dann bei 30 Prozent
liegen. Die Energieeffizienz soll sich im Vergleich zu 1990 verdoppeln. Die
Förderung erneuerbarer Energien, ein breiter Energiemix sowie Anreize für
mehr Energieeffizienz und Energiesparen sind unser Weg zum Klimaschutz.
Energieeffizientes Bauen und energetische Gebäudesanierung sind besonders
wirksame Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung.

Ich werde auch in der kommenden Legislaturperiode diese Ziele unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg
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