Marcus Weinberg (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Marcus Weinberg
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Zur Person Marcus Weinberg
Marcus Weinberg

geboren am 04. Juni 1967 in Hamburg

evangelisch

ledig



Schule und Ausbildung

1987 Abitur

1987-1991 Bundeswehr

danach Studium der Fächer Geschichte, Sozialwissenschaften und Erziehungswissenschaften

1997 1. Staatsexamen

2001 2. Staatsexamen (Lehramt)

bis Oktober 2005 Lehrer in Hamburg



Politische Laufbahn

Seit April 1989

Mitglied der CDU

1997-2001

Mitglied der Bezirksversammlung Altona

2001 bis 2005

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft für die CDU Fraktion

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Jugendpolitischer Sprecher und Fachsprecher für Jugend/Kinder/Familie

Mitglied in den Ausschüssen:

Familien-, Kinder- und Jugendausschuss; Schulausschuss;

Sonderausschuss Vernachlässigte Kinder

Seit 2005

Mitglied des Deutschen Bundestages



Ordentliches Mitglied Parlamentarischer Beirat für Nachhaltige Entwicklung

Ordentliches Mitglied Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

stellv. Mitglied Verteidigungsausschuss

stellv. Mitglied Sportausschuss



Weitere Funktionen/Mitgliedschaften


Mitglied des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung

Mitglied der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft

Mitglied des Kuratoriums Verein "Frischluft e.V"

Vorsitzender der Jürgen-Echternach-Stiftung für Bildung und Demokratie e.V. Hamburg

Stellv. Vorsitzender der Staatspolitischen Gesellschaft e.V., Hamburg

Stellv. Vorsitzender des Bundesfachausschusses Bildung, Forschung und Innovation der CDU Deutschlands

Mitglied der Grundsatzprogrammkommission der CDU Deutschlands

bis Juni 2009 Vorsitzender des CDU Landesfachausschusses Bildung



Stellv. Vorsitzender CDU Landesverband Hamburg

Stellv. Kreisvorsitzender der CDU Altona / Elbvororte

Ortsvorsitzender der CDU Neu-Altona
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Marcus Weinberg hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
24.09.2009
Von:
Dr.

Hamburg hat nach 25 Jahren Diskussionen zum Thema seit diesm Jahr ein neues und bürgerfreundliches Wahlrecht, bei dem die Wähler sowohl im Wahlkreis als auch auf der Landesliste Personen wählen können. Als engagierter Verfechter dieses neuen Wahlrechts merke ich nun bei der Bundestagswahl, dass ich dort sowohl mit der Erststimme als auch mit der Zweitstimme keinerlei Einfluss darauf habe, welche Personen in den Bundestag kommen werde. Ich persönlich empfinde das als großes Defizit und frage Sie deshalb, ob Sie sich auf auf Bundesebene für das zweifellos demokratischere Hamburger Wahlrecht einsetzen würden. Denn hier in Hamburg ist dieses Wahlrecht auch mit den Stimmen Ihrer Partei beschlossen worden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marcus Weinberg
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Marcus Weinberg
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Wahlrecht. Ich freue mich natürlich, dass Ihnen das Hamburger Wahlrecht so gut gefällt, dass Sie es auf Bundesebene übertragen möchten. Nach der Bundestagswahl wird das Wahlrecht ohnehin Gegenstand parlamentarischer Beratungen werden. Dabei wird es zunächst nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um die Frage des sogenannten negativen Stimmgewichtes gehen, bei dem der Deutsche Bundestag bis zum Jahr 2011 eine neue Regelungen finden und verabschieden muss. Inwiefern in diesem Zusammenhang auch andere Aspekte des bislang bestehenden personalisierten Verhältniswahlrechts auf den Prüfstand gestellt werden, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen. Ich bitte Sie sehr herzlich um Verständnis, dass ich der Diskussion, die nach der Wahl hoffentlich wieder in sachlicheren Bahnen ablaufen wird, nicht vorgreifen möchte, um auch die Verhandlungen nicht im Vorfeld zu belasten.

Allerdings werde ich nach der Bundestagswahl innerhalb der Hamburger CDU-Landesgruppe mit meinen Kollegen beraten, inwiefern wir einen Vorstoß dahingehend starten sollten, bei den Bundestagsabgeordneten aus den anderen Bundesländern für eine Übertragung des Hamburger Wahlrechts auf Bundesebene zu werben. Das Ergebnis dieses Beratungsprozesses kann ich zum jetzigen Zeitpunkt aber auch noch nicht absehen, weil hierbei natürlich auch andere Besonderheiten aus den übrigen Bundesländern berücksichtigt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg
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