Sehr geehrter Herr Dr.

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vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Wahlrecht. Ich freue mich natürlich, dass Ihnen das Hamburger Wahlrecht so gut gefällt, dass Sie es auf Bundesebene übertragen möchten. Nach der Bundestagswahl wird das Wahlrecht ohnehin Gegenstand parlamentarischer Beratungen werden. Dabei wird es zunächst nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um die Frage des sogenannten negativen Stimmgewichtes gehen, bei dem der Deutsche Bundestag bis zum Jahr 2011 eine neue Regelungen finden und verabschieden muss. Inwiefern in diesem Zusammenhang auch andere Aspekte des bislang bestehenden personalisierten Verhältniswahlrechts auf den Prüfstand gestellt werden, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen. Ich bitte Sie sehr herzlich um Verständnis, dass ich der Diskussion, die nach der Wahl hoffentlich wieder in sachlicheren Bahnen ablaufen wird, nicht vorgreifen möchte, um auch die Verhandlungen nicht im Vorfeld zu belasten.
Allerdings werde ich nach der Bundestagswahl innerhalb der Hamburger CDU-Landesgruppe mit meinen Kollegen beraten, inwiefern wir einen Vorstoß dahingehend starten sollten, bei den Bundestagsabgeordneten aus den anderen Bundesländern für eine Übertragung des Hamburger Wahlrechts auf Bundesebene zu werben. Das Ergebnis dieses Beratungsprozesses kann ich zum jetzigen Zeitpunkt aber auch noch nicht absehen, weil hierbei natürlich auch andere Besonderheiten aus den übrigen Bundesländern berücksichtigt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg