Manuel Höferlin (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Manuel Höferlin
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
06.02.1973
Berufliche Qualifikation
Selbstständiger Unternehmer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Harxheim
Wahlkreis
Worms
Ergebnis
9,7%
Landeslistenplatz
5, Rheinland-Pfalz
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(...) Für die Gleichstellung von Lebenspartnern im Beamtenrecht sollen die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Manuel Höferlin
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Frage zum Thema Soziales
07.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Höferlin,

zunächst möchte ich betonen, dass ich es toll finde, wie fleißig Sie hier auf abgeordnetenwatch die an Sie gerichteten Fragen beantworten. Leider scheinen Sie dieses Engagement nur in Berlin und im Netz aufzubringen.

Ich oute mich als einer derer, die Sie 2009 auch mit der Erststimme unterstützt haben. Dies scheint sich jedoch als Fehler erwiesen zu haben. Nach großer Präsenz von Ihnen im Bundestagswahlkampf kommt wohl seit der Wahl ins Parlament der Wahlkreis an letzter Stelle.

Ihr Wahlkreisbüro in Alzey ist meist geschlossen und Veranstaltungen lassen Sie wohl auch nur noch im Dunstkreis Ihrer Parteifreunde stattfinden. Veröffentlichen Sie diese doch im Vorfeld auf Ihrer Homepage und in der Zeitung!

Der Besuch von Weinfesteröffnungen, Eröffnungen von neuen Werkshallen und FDP-Festen haben nach meiner Ansicht wenig mit BÜRGERnaher Wahlkreiarbeit zu tun.

Dieser Zustand enttäuscht mich sehr! Ihr Weg scheint ein Beispiel dafür zu sein, dass Kandidaten, die über die Landeslisten einziehen wenig auf Verwurzelung im Wahlkreis wert legen.

Daher meine Fragen: Wie sehen Sie Ihre Wahlkreisarbeit? Was waren die Wahlkreisprojekte der vergangenen zwei Jahre? Was werden Sie an Ihrer Wahlkreisarbeit verbessern?

Zum Schluss noch ein Tipp: Überdenken Sie sich und Ihre Wahlkreisarbeit der letzten zwei Jahre. Denn wenn die Bürger im Wahlkreis Spaß an Ihnen haben, haben Sie auch Spaß am Wahlkreis. Den ersten Schritt müssen Sie machen!

MIt freundlichen Grüßen und besten Wünschen

Antwort von Manuel Höferlin
1Empfehlung
15.09.2011
Manuel Höferlin
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 07.07.2011.

Ihre Vorwürfe, was meine Wahlkreisarbeit betrifft, kann ich so nicht nachvollziehen. Ich bin vor Ort präsent und führe viele Gespräche mit den Bürgern. Wo ließe sich schließlich besser ins Gespräch kommen als bei Weinfesten und ähnlichen Anlässen? Darüber hinaus habe ich in den letzten zwei Jahren alle Verbandsgemeinden meines Wahlkreises bereist und stehe in regelmäßigem und engem Kontakt mit den Bürgermeistern. So beschäftige ich mich viel mit den Themen, die für Rheinhessen wichtig sind.

Mein Wahlkreisbüro ist zwar nicht ständig besetzt, jedoch durchgehend telefonisch zu erreichen und über diesen Weg wurden schon viele Themen und Anregungen an mich herangetragen. Kommen Sie doch auch gerne bei der nächsten Bürgersprechstunde vorbei oder schreiben Sie mir einen Brief, ein Fax oder eine Email mit Ihrem Anliegen - wir können gerne darüber sprechen.

Herzliche Grüße,

Manuel Höferlin MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.08.2011
Von:

Wo kein Kläger, da kein Richter ….
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
am 10.08.2011 wurden in Berlin 2 Polizisten aus Mangel an Beweisen freigesprochen, die vorher verdächtigt wurden, einen Vietnamesen verprügelt und in Brandenburg ausgesetzt zu haben. Die Tat soll im Februar 2010 (!) begangen wurden sein. Nach meinen Kenntnisstand waren die Beamten seither von Dienst suspendiert. Das meines Erachtens brisante am Vorfall ist, daß das mutmaßliche Opfer zwischenzeitlich von der Ausländerbehörde abgeschoben wurde. Es konnte also mit seinen Einlassungen nicht zur objektiven Tataufklärung bei Gericht beitragen. Auch in den Medien wird dieser Vorgang mit Oh-Ton kommentiert.
Wie sind derartige Vorgänge mit der viel gelobten deutschen Rechtstaatlichkeit vereinbar ? Können Sie nachvollziehen, daß diese "Bummelei" bei Staatanwaltschaft /Justiz und das zeitgleiche Verhalten der Ausländerbehörde bei Menschen wie mir, den Eindruck von "Amtshilfe für die beiden Polizisten" oder gar Strafvereitlung erwecken.

Antwort von Manuel Höferlin
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30.09.2011
Manuel Höferlin
Sehr geehrter Herr ,

zum konkreten Fall kann ich mich nicht äußern. Generell müssen Vorwürfe gegen Polizisten aufgeklärt werden. Dieser Pflicht kommen Gerichte und Staatsanwaltschaften auch nach. Ich vertraue der deutschen Gerichtsbarkeit, dass sie nicht versucht auf andere Behörden Einfluss zu nehmen. Wie in jedem Strafverfahren gilt bei mangelnden Beweisen: Im Zweifel für den Angeklagten. Das gilt natürlich auch für Polizisten. Eine unabhängige und gründlich arbeitende Justiz ist für unseren Rechtsstaat unabdingbare Voraussetzung. Dazu müssen ihr auch weiterhin die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dafür setze ich mich ein.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Höferlin
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Frage zum Thema Wirtschaft
06.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Höferlin,

Sie haben heute mit Nennung Ihres Titels als MdB einen offenen Brief unterzeichnet, bei dem das Unternehmen aufgefordert wird, in den AGB seines Netzwerks google+ Pseudonyme zu erlauben!

Meine Frage:

Würden Sie einen entsprechenden offenen Brief an das deutsche Netzwerk XING auch unterschreiben? Dort wird die Verwendung von Klarnamen in den AGB auch ausgeschlossen.
Antwort von Manuel Höferlin
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14.10.2011
Manuel Höferlin
Sehr geehrter Herr ,

die Möglichkeit zur Verwendung von Pseudonymen im Internet ist für mich selbstverständlich. So sind gerade in kreativen Kreisen Personen auch ausschließlich unter ihren Künstlernamen bekannt. Jeder sollte die Möglichkeit haben, selbst wählen zu können, unter welchem Namen oder Synonym er im Netz auftritt. Er darf dabei nicht die Identität oder Persönlichkeit Dritter schädigen. Meine Meinung dazu habe ich in einem Blogbeitrag im Internet dargelegt, den Sie hier lesen können: manuelhoeferlin.wordpress.com

In Deutschland ist die Gesetzeslage nach Paragraph 13 Abs. 6 des Telemediengesetzes eindeutig: "Der Dienstanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist."

Ich glaube nicht, dass Google aufgrund technischer Probleme auf Pseudonyme verzichtet. Und darum habe ich auch den offenen Brief an Google unterzeichnet.

Für Xing können keine anderen Regeln gelten. Daher würde ich auch einen solchen offenen Brief mit zeichnen, sofern er keine anderen beanstandenswerten Forderungen enthält.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Höferlin
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Frage zum Thema Finanzen
08.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Höferlin,

wie werden Sie in drei Wochen zur Erweiterung des Euro-Rettungsschirms abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manuel Höferlin
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07.10.2011
Manuel Höferlin
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. September 2011.

Wie Sie wahrscheinlich mitbekommen haben, hat sich der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche für die Anpassung der Eurofinanzhilfen entschieden - eine wichtige Entscheidung für Europa und für die Stabilität des Euro. Ich habe dafür gestimmt und ich möchte Ihnen gerne erklären, warum.

Die Maßnahmen, die unter dem Begriff EFSF (Ertüchtigung der Flexibilisierung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität) zusammengefasst sind, sollen die staatlichen Handlungsspielräume in der aktuellen Zuspitzung der Finanzmarktkrise stärken. Es geht dabei nicht - wie vielerorts behauptet wird - um "mehr Geld für Griechenland. Der Gesamtkreditrahmen, den der EFSF umfasst, bleibt unverändert bei 440 Mrd. Euro.

Das war ein nötiger Schritt, um die Stabilität des Euro sicherzustellen. Ein Bankrott Griechenlands zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein falsches Signal für Europa und den Euro. Die Anpassung der Griechenlandhilfen waren im Vorfeld kritisiert worden, da so zusätzlich große Geldsummen für Staaten mit Zahlungsengpässen bereitgestellt würden. Diese Kritik hat sich jedoch als haltlos erwiesen, denn die Behauptung, es würde nun mehr Geld für bankrotte Staaten ausgegeben, ist schlicht falsch. Nach wie vor gilt die selbe Kreditlinie beim EFSF. Und was an diesem Gesetz besonders wichtig ist: Die parlamentarische Beteiligung wurde verankert - so wie es auch das Bundesverfassungsgericht gefordert hat und wie die FDP es in ihrer Bensberger Erklärung festgeschrieben hat. Damit ist die demokratische Kontrolle bei der Diskussion über weitere Hilfemaßnahmen sichergestellt. Das ist ein wichtiger Schritt für die Haushaltsdisziplin in einer parlamentarischen Demokratie, denn diese ermöglicht erst Stabilität. Jetzt ist es die oberste Aufgabe, diese Stabilitätskultur in ganz Europa vorzuleben und durchzusetzen.

Ich hoffe, Sie können meine Entscheidung nun nachvollziehen.

Herzliche Grüße,
Manuel Höferlin MdB
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Frage zum Thema Arbeit
22.11.2011
Von:

Guten Tag
vor der Frage die (notwendige) Einleitung zur Frage :

über die Internet Seite der Agentur für Arbeit ( www.arbeitsagentur.de ) wird auf eine Beratung für Arbeitslose hingewiesen die den Sprung in die Selbständigkeit ermöglichen soll. Hier wird auch auf eine Beratungssoftware (über den Link des BMWi www.bmwi.de )verwiesen.
Über diesen kommt man zur folgenden Seite www.softwarepaket.de

Hier steht dann das Softwarepaket zum herunterladen bereit - wohlgemerkt für Arbeitslose.

Statt aber hier eine Plattformunabhängige Software anzubieten wird hier Windows Vista (kaum verbreitet) oder Windows 7 oder für Mac OS angeboten. Alle samt hochpreisige Software - als Voraussetzung. Diese Software ist nur ein Frage und Antwort Spiel, dass durchaus mit Java als Webangebot umgesetzt werden könnte.
Und nun - nach dieser sehr langen Einleitung - die Frage :
Warum werden Steuermittel dafür verwendet, um Bürger die Hilfe benötigen und bestimmt kein Geld zuviel haben, dazu zu bringen, teure Software zu kaufen (Windows 7, Vista oder MAC OS) ?
Antwort von Manuel Höferlin
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26.01.2012
Manuel Höferlin
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Für die konkrete Vergabe von Einzelprojekten im BMWi bin ich nicht zuständig. Daher habe ich die Frage an das Bundeswirtschaftsministerium weitergeleitet.

Das BMWi hat mir mitgeteilt, dass bei der Entwicklung der von Ihnen beschriebenen Software vor allem die Betriebssysteme und deren bisherige Verbreitung im Mittelpunkt standen und vor diesem Hintergrund auf eine plattformunabhängige Software verzichtet wurde. Darüber hinaus wurde dargelegt, dass nur die Betriebssysteme bedient würden, die noch von den Herstellern aktualisiert werden. Daher würden ältere Betriebssysteme nicht mehr unterstützt.

Grundsätzlich halte ich Plattformneutralität für einen wichtigen Aspekt bei der Vergabe von Softwareprojekten und befürworte sie. Gleichzeitig erkenne ich aber auch an, dass die Gewährleistung von Plattformneutralität in einem Spannungsverhältnis zur Haushaltsdisziplin, die bei der Entwicklung von Software ebenfalls maßgeblich ist. Einzelne Betriebssysteme sind so gering verbreitet, dass sich eine separate Entwicklung für bestimmte Anwendungen in diesem Bereich nicht lohnt.

Der Fall der Software für das Bundeswirtschaftsministerium bedarf in der Tat genauerer Überprüfung. Daher werde ich Ihren Vorschlag an unsere Haushaltspolitiker übermitteln, die dann entsprechend bei den Beratungen des Etats des BMWi agieren können. Vielleicht ist es ja möglich, die Software plattformunabhängig anzubieten oder eine Onlineversion zu programmieren.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Höferlin
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