Manuel Höferlin (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Manuel Höferlin
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
06.02.1973
Berufliche Qualifikation
Selbstständiger Unternehmer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Harxheim
Wahlkreis
Worms
Ergebnis
9,7%
Landeslistenplatz
5, Rheinland-Pfalz
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(...) Auch die FDP setzt sich, aktuell etwa in ihren Bestrebungen um eine sachgerechte Reform des Wahlrechts, für die Stärkung der Legitimation des Parlaments ein. Eine Absenkung der Fünf-Prozent-Klausel in dem von Ihnen vorgeschlagenen Maße halten wir jedoch nicht für gangbar. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Ordentliches Mitglied
Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
Ordentliches Mitglied
Inneres
Ordentliches Mitglied
Recht
Stellvertretendes Mitglied
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stellvertretendes Mitglied
Wirtschaft und Technologie
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Frage zum Thema Arbeit
22.04.2012
Von:

Sehr geehrter H. Höferlin,

ich beziehe mich in meiner Frage auf das Bewachungsgewerbe weil ich das aus eigener Erfahrung sehr gut kenne. Die Problematik jedoch geht durch viele Branchen in ähnlicher Form.

Wir haben in Deutschland verschiedene Behörden, die für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer zuständig sind. Die Gewerbeaufsichtsämter, der Zoll, die Staatsanwaltschaften und vielleicht auch noch ein paar mehr. Doch es ist mir unverständlich warum diese Behörden, vorneweg die Gewerbeaufsichtsämter, ihre Arbeit nicht oder zumindest nicht umfassend erfüllen. Ist das politisch gewollt?
Es ist im Bewachungsgewerbe seit Jahrzehnten üblich das die maximale Wochenarbeitszeit und auch die Tagesarbeitszeit in weit mehr als der Hälfte der Betriebe nicht eingehalten wird. Auch Pausen, wie der Gesetzgeber sie vorschreibt, sind eine Seltenheit. Und obwohl viele Veröffentlichungen und Anzeigen dies seit langen immer wieder anprangern wird von Staatsseite nichts unternommen.
Im Gegenteil. Der einzelne Arbeitnehmer, der sich Hilfe suchend an die Behörde wendet riskiert eine zulässige Kündigung wegen "Störung des Vertrauensverhältnisses" obwohl der Arbeitgeber der Verursacher ist.
Haben nicht die Gewerbeaufsichtsämter wegen Ihrer Aufgabenstellung eine gewisse Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber? Und wird nicht automatisch dagegen verstoßen wenn diese Behörde wissend um das Problem immer wieder auf eine Arbeitsplatzgefährdende Anzeige verweist bevor Sie tätig werden will (Ausgang dabei ungewiss - aus eigener Erfahrung).
Auch sind Massive Arbeitszeitverstöße, die systematisch erfolgen, eine Straftat und aus meiner Sicht ist dann auch der Staatsanwalt gefordert, aber auch hier ist mir kein Fall bekannt in dem diese Behörde tätig wurde.
Und zu guter Letzt wird durch die massive Ausnutzung der Arbeitnehmer zum Wohle einiger weniger, die "soziale" Marktwirtschaft in Deutschland immer mehr abgeschafft.

  • Wann tut der Staat endlich was -

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