Manfred Palmen (CDU)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Manfred Palmen
© Landtag NRW
Geburtstag
11.03.1945
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Staatssekretär für Verwaltungsstruktur und Sport im Innenministerium NRW
Wohnort
Kleve
Wahlkreis
Kleve II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
46,4%
Landeslistenplatz
keinen
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Genehmigungsbehörde für die Loveparade war die Stadt Duisburg.
Soweit mir bekannt, hat es keine Probleme mit dem Einsatz von Rettungsdiensten sowohl im Vorfeld der Veranstaltung wie in der Einsatzsituation nach diesem schrecklichen Unglück gegeben. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
08.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Palmen,

gehen Sie auch wie ich davon aus, dass der Entzug der Katastrophenschutzzuständigkeit der Bezirksregierungen im Rahmen der Rüttgerschen Verwaltungsstrukturreform das Verbot der Loveparade in Duisburg durch die Bezirksregierung Düsseldorf und eine effektive Hilfe bei der Katastrophe unmöglich gemacht hat und damit kausal für die Katastrophe war?

Der Bundesinnenminister Thomas de Maiziere fordertnach dem Unglück nunmehr eine Landeszuständigkeit gegenüber überforderten Kommunen. Genau das wäre durch ein Unterbleiben der Rüttgerschen Reform hier gegeben gewesen, da die Bezirksregierungen ja für das Land handeln.

MfG

Münster
Antwort von Manfred Palmen
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14.08.2010
Manfred Palmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr !

Genehmigungsbehörde für die Loveparade war die Stadt Duisburg.
Soweit mir bekannt, hat es keine Probleme mit dem Einsatz von Rettungsdiensten sowohl im Vorfeld der Veranstaltung wie in der Einsatzsituation nach diesem schrecklichen Unglück gegeben.
Ein mögliches Verbot der Veranstaltung wegen einer nicht ausreichenden Vorsorge bei der Bereitstellung von Rettungsdiensten ist auch 3 Wochen nach dem Unglück bisher mangels Grund von niemanden thematisiert worden und war folglich auch nicht kausal für das Unglück.
Zusammengefasst: Die von Ihnen vertretene Auffassung ist völliger Unsinn. Auch die Ministerien, die in solchen Fällen schon immer beratend tätig waren, haben ausreichende Zuständigkeiten solche Veranstaltungen zu verbieten, wenn dies unumgänglich ist. Dazu bedarf es keiner Bezirksregierung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Manfred Palmen MdL
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Frage zum Thema Wirtschaft
02.02.2011
Von:

Guten Tag Herr Palmen,

die Städte u. die Gemeinden klagen über finanzielle Probleme, es fehlt diesen ein Betrag von über 13 Mrd. Euro.

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es möglich sein sollte, dass der Einzug dieser Forderungen z.B. von amtlich, registrierten Inkassounternehmen durchgeführt werden kann. Diese können z.B. im Wege der "Verwaltungshilfe" tätig werden. So wird man den Städten bzw. Gemeinden bei ihrer wichtigen Aufgabe für die Bürgerinnen und Bürger helfen können.
Würden Sie sich dafür einsetzen.

Danke.

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Manfred Palmen
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05.02.2011
Manfred Palmen
Sehr geehrte Damen und Herren!

Die von Herrn gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Das Bundesland Bayern lässt durch private Inkassounternehmen auch öffentliche Forderungen der Kommunen einziehen. Ich selbst halte diese Lösung auch für NRW für machbar und durchführbar. Allerdings haben sich vor zwei Jahren anlässlich der Prüfung der Einführung einer solchen Möglichkeit für die Kommunen Rechtsprobleme ergeben, die bisher nicht überwunden werden konnten. Entscheiden muss die grundsätzliche Frage das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW. Ich selbst werde mich weiter dafür einsetzen, eine solche Inkassomöglichkeit zuzulassen.

Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland werden im Jahr 2010 eine Haushaltsdeckungslücke von 11,1 Milliarden Euro haben - nicht 13 Milliarden - , die im Übrigen natürlich nicht allein aus offenen Forderungen entstanden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr


Manfred Palmen MdL
________________________________________
Von: abgeordnetenwatch.de [antwort@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Mittwoch, 2. Februar 2011 16:52
An: Palmen, Manfred (CDU)
Betreff: Eine Frage an Sie vom 02.02.2011 15:15

Sehr geehrter Herr Palmen,

aus 47574 Goch hat als Besucher/in der Seite
www.abgeordnetenwatch.de (Nordrhein-Westfalen) bzgl. des Themas
"Wirtschaft" eine Frage an Sie.

Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem
eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail
beantworten würden).



Guten Tag Herr Palmen,

die Städte u. die Gemeinden klagen über finanzielle Probleme, es fehlt
diesen ein Betrag von über 13 Mrd. Euro.

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es möglich sein sollte, dass der
Einzug dieser Forderungen z.B. von amtlich, registrierten
Inkassounternehmen durchgeführt werden kann. Diese können z.B. im Wege
der "Verwaltungshilfe" tätig werden. So wird man den Städten bzw.
Gemeinden bei ihrer wichtigen Aufgabe für die Bürgerinnen und Bürger
helfen können.
Würden Sie sich dafür einsetzen.

Danke.

Mit freundlichem Gruss






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Mit freundlichen Grüßen,
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von )

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dieser e-Mail gespeichert, aber nicht veröffentlicht.
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Frage zum Thema Finanzen
21.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Palmen,

als Pensionär erhalte ich von der Beihilfe 70% meiner im Voraus zu zahlenden Arztrechnungen von der Beihilfe zurück. Für die restlichen 30% zahle ich mtl. für meine Frau und mich mehr als 400,00€ an eine private Krankenversicherung.
Seit einigen Jahren lasse ich mir lieber den Bonus auszahlen, anstatt jede kleine oder auch größere Rechnung bei der Versicherung einzureichen, da ansonsten der Bonus hinfällig wird.
Für dieses Verhalten, was die Krankenkassen erheblich entlastet, werde ich vom Finanzminister bestraft. Der hat per Gesetz erklärt, dass diese Boni von den Krankenkassen an das Finanzamt gemeldet werden müssen.
Für mich heißt das, ich zahle zu 30% meine Gesundheitskosten selbst, nämlich die, die ich aus Bonusgründen nicht an die Krk.-kasse weiterleite plus 400,00 € Krankenkassenbeitrag und werde für dieses Sozialverhalten vom Finanzminister georfeigt. Ich bitte Sie diesen Vorwurf an den Finanzausschuß weiterzugeben.
Ansonsten sehe ich ein Sozialverhalten als völlig blödsinnig und selbstschädigend an, welches nur Hirnis gut zu Gesicht steht.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Manfred Palmen
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30.11.2011
Manfred Palmen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage an mich bezüglich der steuerlichen Behandlung von Rückerstattungen der PKV an Beamte und Pensionäre, wenn Leistungen (z.B. in einem Kalenderjahr) nicht in Anspruch genommen werden. Die PKV sendet Ihnen zur Vorlage beim Finanzamt i.d.R. zusätzlich auch eine Bescheinigung, welcher Teil der Rückerstattung steuerlich gemeldet wird und von Ihnen angegeben werden muss. Was Sie als "Sozialverhalten" beschreiben, ist auf Seiten der Versicherung das Ergebnis einer mathematischen Berechnung, bei Ihnen eine Abwägung, ob die Erstattung oder die Inanspruchnahme der Krankenversicherungsleistung am Ende günstiger wird. Ich hoffe, dass Sie sich nicht entscheiden, einen notwendigen Arztbesuch aus Kostengründen später oder gar nicht wahrzunehmen.

Die steuerliche Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen und von Rückerstattungen ist bundesgesetzlich geregelt. Als Sprecher der CDU-Fraktion im Unterausschuss "Personal" des Haushalts- und Finanzausschusses werde ich das Thema dennoch bei Gelegenheit zur Sprache bringen. Grundsätzlich können Sie auch eine Petition beim Deutschen Bundestag oder beim Landtag Nordrhein-Westfalen einreichen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.



Mit freundlichen Grüßen

Manfred Palmen MdL
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Frage zum Thema Finanzen
01.12.2011
Von:

Werter Herr Palmen,

heute musste ich ungeheuerliches in unserer Tageszeitung lesen: die Diäten der NRW-Landespolitiker sollen um 500 EUR erhöht werden - weil die private Altersversorgung die Ausgaben der Politiker stark belasten ( www.derwesten.de ). Den Steuerzahler kostet dies pro Jahr 1,1 Millionen Euro. Erst im Sommer hatte es eine Diätenerhöhung um 1,3 Prozent gegeben.

Die Gesetzliche Rente wird von der Politik gekürzt. Daher müssen wir Bürger von unserem kargen Lohn (und ohne Zuschuss vom Arbeitgeber) etwas für die private Altersvorsorge abknapsen - und bekommen dann nicht so eine gute Rendite heraus wie Sie und ihre Kollegen im Landtag! Dann wird auch noch erwartet, dass wir uns bei Lohnerhöhungen zurückhalten - erst recht die Angestellten des Landes.

Wie begründen Sie die Forderung nach Diätenerhöhung in Höhe von 500 EUR angesichts der Schuldenkrise und -bremse, Betreuungs- und Bildungsnotstand und vielen anderen Problemen (z.B. Nahverkehr) in unserem Land?
Es war doch Ihre freie Wahl den Beruf des Politikers auszuüben. Warum erwarten Sie also von uns Bürgern Ihre private Altersvorsorge zu finanzieren?
Es heißt doch: "Wir in NRW". Wo ist Ihr WIR-Gefühl?


Mit freundlichen Grüßen




Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.01.2012
Von:

Hallo Herr Palmen,

Seit einiger Zeit beschäftige ich mich jetzt mit dem Thema, ob es Sinnvoll ist Volksentscheide auf Bundesebene möglich zu machen.

Die CDU/CSU ist gegen diese Möglichkeit.

Die Befürworter von mehr direkter Demokratie argumentieren, dass die Möglichkeit von Volksabstimmungen mehr Transparenz und einer größeren Akzeptanz von politischen Entscheidungen führen kann.

Wie ist Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema?
Sehen Sie eine andere Möglichkeit den Graben zwischen Politik und Bevölkerung wieder zu schließen?

Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass die CDU gerade verpasst in eine wichtige Diskussion einzusteigen? Nämlich die "wie" Volksentscheide auf Bundesebene gestaltet werden müssen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Liebe Grüße
Antwort von Manfred Palmen
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01.02.2012
Manfred Palmen
Sehr geehrte Damen und Herren!

In Anlage übersende ich auf die bei Ihnen gestellte Frage von zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte" vom 26.01.2012 zwei Unterlagen, aus denen Sie ersehen können, dass die CDU/CSU durchaus bestrebt ist, zukünftig mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, jedenfalls bei der Planung von Infrastrukturprojekten (siehe FAZ vom 12.01.2012) und weitere Reformvorschläge in einem aktuellen Aufsatz von RA Dr. Alexander Schink.

Ich selbst schließe mich den Vorschlägen des Bundesinnenministers an.

Mit freundlichen Grüßen an Frau

Ihr

Manfred Palmen MdL
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