Manfred Nink (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Manfred Nink
Geburtstag
27.04.1950
Berufliche Qualifikation
Staatlich geprüfter Techniker
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kenn
Wahlkreis
Trier
Ergebnis
25,9%
Landeslistenplatz
7, Rheinland-Pfalz
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(...) Vielen Dank für Ihre Mail vom 15. Januar 2013 über abgeordnetenwatch.de in der Sie sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie die Änderungsanträge der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP zum Beschäftigtendatenschutzgesetz (Ausschussdrucksache 17(4)636) beziehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
06.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Nink,

die SPD unterstützt die Bemühungen aus Brüssel zum ESM Vertrag.
Damit werden weitreichende Befugnisse an den Gouverneursrat erteilt.

Ich muss Sie fragen, aufgrund welcher Befugnis möchten Sie das nationale Recht der eigenen Haushaltsführung an Brüssel abgeben?

Der Gouverneursrat hat das Recht, die 700 Mrd. jederzeit nach eigenem Ermessen zu erhöhen.
Die Risiken für Deutschland sind überwältigend.

Wie werden Sie im Falle einer Abstimmung im Bundestag abstimmen?

Sollten Sie zustimmen, werde ich ab sofort eine andere Partei wählen.

Gruss
A.
Antwort von Manfred Nink
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06.10.2011
Manfred Nink
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 6. September 2011 über "abgeordnetenwatch".

Am 29. September 2011 hat der Deutsche Bundestag - auch mit meiner Stimme - die Ausweitung des europäischen Rettungsschirms (EFSF - European Financial Stability Facility) beschlossen. Warum ist diese Entscheidung des Bundestages richtig?

Kein anderes Land in Europa hat von der europäischen Integration so stark profitiert und der europäischen Idee von Frieden und Wohlstand so viel zu verdanken wie Deutschland. In einem vereinten Europa konnten wir unsere politische Isolation am Anfang der Nachkriegsgeschichte überwinden und später die deutsche Einheit feiern. Die wiedergewonnene wirtschaftliche Stärke konnte erst in einem zunehmend integrierten Binnenmarkt voll zur Geltung kommen.

Stabile politische und ökonomische Verhältnisse und eine verlässliche Währung sind die Grundvoraussetzungen für unseren Erfolg als Exportnation. Millionen Arbeitsplätze hängen davon ab. 40 Prozent unserer Exporte gehen in die Eurozone. 16 Millionen neue Arbeitsplätze in Europa sind ein Erfolg unserer gemeinsamen Währung. Experten rechnen mit 10 Prozent Wohlstandseinbußen in Deutschland für den Fall eines Auseinanderbrechens der Währungsunion. Deshalb ist es richtig, den Rettungsschirm aufzustocken.

Aber natürlich kann die jetzt beschlossene Aufstockung nur eine akute Hilfe und keine Dauerlösung sein. Überschuldete Staaten müssen konsequent ihre Staatsausgaben senken, nationale Schuldenbremsen einführen, solide Staatseinnahmen durch vernünftige Besteuerung schaffen und Steuerhinterziehung konsequent bekämpfen. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite brauchen wir in Europa Wachstumsprogramme - zum Beispiel für Griechenland. Sparen allein schafft kein Wachstum, sondern drosselt die Wirtschaft ab und trifft vor allem die sogenannten "kleinen Leute". Nötig sind deshalb auch Investitionen zum Beispiel in die Infrastruktur, um Wachstum zu generieren und die Binnennachfrage nicht absterben zu lassen.

Einen weiteren Teil zur Überwindung der Misere müssen endlich der Bankensektor und private Gläubiger beitragen. Eine Finanztransaktionssteuer wäre der erste Schritt, der Schuldenschnitt für Griechenland ein weiterer. Dann müssen wir über Eurobonds sprechen. Und für mich ganz wichtig ist, dass wir eine stärkere Vergemeinschaftung der Wirtschaftspolitiken in Europa brauchen. Die Harmonisierung der Unternehmenssteuer und einheitliche Sozialstandards gehören dazu. Europa ist eben nicht nur der freie Binnenmarkt. Dabei muss das Europäische Parlament in Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission eine zentrale und starke Rolle spielen. Mehr Gemeinschaft muss auch mehr Demokratie in Europa bedeuten. Und es muss gelten, was der SPD-Parteivorstand beschlossen hat: "Preisstabilität, Wachstum und hohe Beschäftigung zu angemessenen Löhnen und Gehältern und soziale Sicherheit müssen endlich ins Zentrum einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik Europas rücken."

Aber dafür brauchen wir mehr und nicht weniger Gemeinsinn und Solidarität in Europa!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Nink MdB
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Frage zum Thema Finanzen
27.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Nink,

am kommenden Donnerstag wird im Bundestag über den EMS abgestimmt.

Die Frage, welche ich Ihnen nur stellen kann lautet:

Sie werden doch hoffentlich gegen diese Sache stimmen, oder?

Eine andere Entscheidung ist in meinen Augen nicht möglich, da es ansonsten der Abschaffung aller demokratischen Grundsätze gleichkäme, und quasi einen Weg in diktatorische Gefilde bedeuten würde.

Wie stimmen Sie im Angesicht dieser Tatsachen ab Herr Nink?

MFG

Antwort von Manfred Nink
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06.10.2011
Manfred Nink
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 27. September 2011 über "abgeordnetenwatch" zur Bundestagsabstimmung über die Änderung des Vertrages über die EFSF.

Ich habe der Änderung der EFSF zugestimmt. Stabile Verhältnisse in Europa und eine verlässliche Währung sind Grundvoraussetzung für unseren Erfolg als Exportnation. Millionen Arbeitsplätze hängen davon ab. Aber über die akute Hilfe hinaus gilt: Die Beteiligungsrechte des Bundestages an Entscheidungen zum Rettungsschirm sind unantastbar. Überschuldete Staaten müssen ihre Ausgaben senken und Steuerhinterziehung bekämpfen. Griechenland braucht den Schuldenschnitt und ein Wachstumsprogramm. Zusätzlich muss endlich eine Finanztransaktionssteuer her, denn die europäische Idee ist zu wertvoll, um sie von skrupellosen Spekulanten zerstören zu lassen.

Eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten können Sie dem als Anlage beigefügten "Spreebrief" entnehmen. Der Spreebrief ist ein regelmäßig erscheinender Newsletter für die Region Trier über aktuelle bundespolitische Themen, den Sie auf meiner Homepage ( www.manfred-nink.de ) finden und herunterladen können. Die Ausgabe vom September 2011 ist fast ausschließlich dem EFSF und dem Thema Europa gewidmet. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei Lektüre und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Manfred Nink MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
09.10.2012
Von:
M. S.

Sehr geehrter Herr Nink,

ich studiere momentan im siebten Semester Politikwissenschaft und Germanistik in der Universität Trier mit dem Ziel, nach dem Studium als Lehrer zu arbeiten.
Leider hört und liest man immer wieder, dass es sehr schwer ist, einen Platz im Vorbereitungsdienst und danach eine Planstelle zu ergattern.
Daher wollte ich Sie fragen, ob Sie mir mitteilen können, welchen Notendurchschnitt momentan vonnöten ist, um in den betroffenen Fächern (Deutsch/Sozialkunde) einen Platz zu bekommen und wie viele Bewerber es für welche Anzahl an Plätzen pro Jahr gibt.
Wie viele Bewerber befinden sich in einer Übergangszeit, in der sie keine Anstellung und keinen Platz im Vorbereitungsdienst bekommen?
Immer wieder hört man von Lehrermangel und Bildungspaketen. Gleichzeitig sollen die Lehrerzahlen verkleinert werden, die Zahl der Referendariatsplätze wird nicht erhöht. Ist Bildung nicht der Königsweg, um den Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken? Warum wird nicht an der primären Stelle - nämlich der Schule - angefangen?
Mit all diesen Fragen habe ich mich auch schon an Fr. Ahnen gewandt, leider erhielt ich trotz monatelangem Warten keine Antwort. Daher wäre ich froh, wenn Sie mir weiterhelfen würden.
vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

M. S.

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Frage zum Thema Arbeit
15.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Nink,

ich beziehe mich auf Ausschussdrucksache 17(4)636 – Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Ist es richtig:

1. Dass mit § 32 Abs. 1 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen?

Nach Rechtsprechung ist z. Zt. nur die Frage nach Vorstrafen zulässig.

2. Dass mit § 32 Abs. 6 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, öffentlich zugängliche Daten über Beschäftigte zu erheben; zugleich die bisher nach § 33 Abs. 1 BDSG für derartige Datenerhebungen bestehende Informationspflicht entfallen soll?

Warum sollen Arbeitnehmer im Verhältnis zu Arbeitgebern damit schlechter gestellt werden als andere Betroffene?

3. Dass durch § 32 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich die Frage nach einer Behinderung zulässig sein und nur die Frage nach einer Schwerbehinderung durch § 32 Abs. 3 ausgeschlossen sein soll?

Im Ergebnis würde eine Diskriminierung behinderter Menschen möglich werden; zudem fehlt es beim Begriff "Behinderung" im Unterschied zu der nach SGB IX festgestellten "Schwerbehinderung" an präzisen Maßstäben.

4. Dass durch § 32c Abs. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, für die Planung von Versetzungen Persönlichkeitsprofile der Beschäftigten zu erstellen?

Was wäre dies anders als Vorratsdatenspeicherung auf betrieblicher Ebene?

5. Dass durch § 32c Abs. 3 Nr. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, wenn eine Versetzung geplant ist?

Wäre dies nicht die Lizenz für Arbeitgeber, eine Beförderung vom Gesundheitszustand abhängig zu machen?

6. Dass durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine Lizenz zur Kontrolle erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?

Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z.B. bei der Bahn).

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Nink
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31.01.2013
Manfred Nink
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 15. Januar 2013 über abgeordnetenwatch.de in der Sie sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie die Änderungsanträge der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP zum Beschäftigtendatenschutzgesetz (Ausschussdrucksache 17(4)636) beziehen.

Gerne möchte ich zu den von Ihnen aufgeführten Kritikpunkten auch im Namen der SPD-Bundestagsfraktion Stellung nehmen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir auf die vielen gleichlautenden Schreiben und Mails auch gleichlautend antworten

Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen von Anfang Januar insgesamt ab. Selbst die beiden kleinen Änderungen zu Gunsten der Arbeitnehmer (Abweichung durch Betriebsvereinbarung nur "nach oben" sowie Zulässigkeit der Einwilligung im Arbeitsverhältnis nur bei wenigen Ausnahmen) können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung nur eines im Sinn hat, nämlich: Das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung zu beschneiden - und zwar zu Gunsten der Unternehmen bzw. der Wirtschaft.

Wir stimmen grundsätzlich mit Ihnen überein, was die Bewertung der einzelnen - neuen - Regelungen betrifft. So teilen wir Ihre Auffassung, dass das Fragerecht unzureichend und nicht nach der aktuellen Rechtsprechung geregelt ist. Das Fragerecht wird zwar eingeschränkt, aber nicht entsprechend der Rechtsprechung von BAG und EuGH, wonach eine Frage nach Schwangerschaft oder Behinderung nicht erlaubt ist. Das SGB macht keine Unterscheidung zwischen Behinderung, so dass wir diese Beschränkung auch ablehnen. Die SPD-Fraktion fordert darüber hinaus auch das Verbot der Frage nach öffentlichen Ehrenämtern sowie nach den Vermögensverhältnissen.

Was § 32c Abs. 3 Nr. 2 betrifft, so halten wir diese Formulierungen für zu unbestimmt und zu weitgehend, so dass wir hier auch eine Missbrauchsgefahr durch Arbeitgeber im Rahmen von Beförderungen sehen. Insbesondere ältere Arbeitnehmer könnten unter dem Beförderungs- oder Versetzungsvorwand so aussortiert werden.

Bezüglich der neuen Regelung des § 32 d sehen wir ebenfalls erhöhte Missbrauchsgefahr. Denn weiterhin soll ein automatisierter Abgleich von Daten erfolgen dürfen, auch zur vorbeugenden (!) Bekämpfung von Straftaten (ohne Begrenzung auf einzelne Delikte) und zur Aufdeckung von schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z.B. außerordentliche Kündigungsgründe) sowie zur Einhaltung von unternehmerischen Compliance-Anordnungen. Dies lehnen wir ab. Die SPD-Fraktion fordert die Zulässigkeit eines Abgleiches lediglich zur Verfolgung ausgewählter, insbesondere korruptionsspezifischer, Straftaten. Auch wir schätzen die Regelungen so ein, dass damit die Maßnahmen der großen Datenschutz-Skandale wie bei Lidl, Aldi, der Bahn und Co. legalisiert wären.

Unsere Forderungen für einen effektiven Beschäftigtendatenschutz finden Sie auch in der Bundestagsdrucksache 17/7176 sowie in unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Darüber hinaus gibt es viele weitere Aspekte, warum die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf der Bundesregierung insgesamt vehement ablehnt. Diese finden Sie auch in der nachfolgenden Aufstellung.

*Fragerecht*

Das Fragerecht des Arbeitgebers bei Vorstellungsgesprächen wird zwar eingeschränkt, aber nicht entsprechend der Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Europäischem Gerichtshof, wonach eine Frage nach Schwangerschaft, Behinderung nicht erlaubt ist. Das bleibt im Entwurf offen. Die SPD-Fraktion fordert darüber hinaus auch das Verbot der Frage nach öffentlichen Ehrenämtern sowie nach den Vermögensverhältnissen.

*Öffentlich zugängliche Datenerhebung*

Der Änderungsantrag der Koalition enthält keine explizite Regelung mehr zu der Datenerhebung aus sozialen Netzwerken. Eine ursprünglich enthaltene Regelung wurde gestrichen. Vielmehr soll eine solche Datenerhebung jetzt bei allgemein öffentlich zugänglichen Daten ohne Mitwirkung oder Zustimmung des Betroffenen möglich sein. Dazu zählen auch die für alle Mitglieder offenen Bereiche sozialer Netzwerke. Eine so weite generelle Datenerhebung lehnt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag (Drs. 17/7176, Punkt II. Nr. 1. a) cc) insbesondere für im Internet verfügbare Daten, ab, zumal die Öffentlichkeitseinstellungen von den Anbietern häufig geändert werden (siehe Facebook) oder Daten von Dritten ohne Kenntnis des Betroffenen öffentlich gemacht werden können.

*Screening/automatisierter Abgleich*

Weiterhin soll ein automatisierter Abgleich von Daten erfolgen dürfen, auch zur vorbeugenden (!) Bekämpfung von Straftaten und zur Aufdeckung schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z.B. außerordentliche Kündigungsgründe) sowie zur Einhaltung von unternehmerischen Compliance-Anordnungen. Dies lehnen wir ab. Die SPD-Fraktion fordert die Zulässigkeit eines Abgleiches lediglich zur Verfolgung ausgewählter, insbesondere korruptionsspezifischer Straftaten - und dies auch nur bei Vorliegen handfester Beweise.

*Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis*

Weiterhin sind nach § 32 c Abs. 3 Nr. 2 des geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzes ärztliche Untersuchungen bei einem Wechsel der Tätigkeit erlaubt, ohne dass es eine auf einem sachlichen Rechtfertigungsgrund beruhende Einschränkung wie in Abs. 3 Nr. 1 gibt. Das ist zu weitgehend. Zu befürchten ist, dass diese Öffnung insbesondere zulasten älterer Arbeitnehmer geht.

*Datenverarbeitung/-nutzung im Beschäftigungsverhältnis*

Es fehlt weiterhin die Mitteilung an den Beschäftigten bzw. die betriebliche Interessenvertretung bei Datenübermittlung an Dritte sowie ein entsprechende Haftungstatbestand bei zweckwidriger Verwendung.

*Datenerhebung ohne Kenntnis des Beschäftigten zur Aufdeckung und Verhinderung von Straftaten und anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen (§ 32 e)*

Der Gesetzentwurf beinhaltet weiterhin die Datenerhebung ohne Kenntnis des Beschäftigten wegen einer Straftat oder einer schwerwiegende Pflichtverletzung sowie entsprechende präventive Maßnahmen. Die Erhebungsgründe in § 32 e Abs. 2 des geplanten Gesetzes sind immer noch zu weit. Die SPD-Fraktion verlangt daher das "Vorliegen von vorab zu dokumentierenden tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht einer Straftat". Die Datenerhebung ohne Kenntnis des Beschäftigten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen sowie die präventive Erhebungen sind ausgeschlossen.

*Überwachung*

Mit dem Entwurf wird die Videoüberwachung nicht plötzlich unzulässig, vielmehr ist auch in dieser Fassung weiterhin eine präventive und zeitlich unbegrenzte Videoüberwachung zulässig. So ist unter anderem zur rechtlich verpflichtenden (d.h. auch durch vertragliche Verpflichtungen selbst geschaffene) Qualitätskontrolle, zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Zutrittskontrolle, zur Sicherheit des Beschäftigten, zum Schutz von Eigentum, zur Sicherung von Anlagen und zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Betriebes die Videoüberwachung erlaubt. Lediglich in überwiegend privat genutzten Räumen - und das dürften in den meisten Betrieben lediglich die sanitären Anlagen und Umkleideräume sein - bleibt eine Videoüberwachung unverändert verboten. Zudem fehlt eine Aufklärungsverpflichtung gegenüber den Arbeitnehmern, hinsichtlich Zeit, Ort und Zweck der Kontrolle, wie er im SPD- Antrag (Drs. 17/7176, Nr. 1 b) hh)) gefordert wird.

*Ortungssysteme*

Die SPD-Fraktion fordert eine klarstellende Regelung, dass anfallende Daten aus Ortungssystemen nicht auch zur Verhaltens- und Leistungskontrolle genutzt werden dürfen. Diese eindeutige Beschränkung fehlt. Gerade bei Ortungssystemen liegt ein entsprechender Missbrauch nahe (siehe Drs. 17/7176, Nr. 1 b) ii) sowie Änderungsantrag Nr. 3 h)). Diese fehlt nach wie vor im Koalitionsentwurf.

*Biometrische Verfahren*

Die SPD-Fraktion fordert eine Beschränkung der Erhebung zu Authentifizierungszwecken für besonders sicherheitsrelevante Bereiche, eine Einwilligung des Beschäftigten sowie eine Beschränkung auf die Nutzung für einen Ad-hoc-Abgleich, nicht aber zur Speicherung von Eingangs- und Ausgangsdaten (Drs. 17/7176, II. 1. b) ii)).

*Nutzung von Telekommunikationsdiensten § 32 i*

Callcenter-Mitarbeiter können unter Dauerüberwachung gestellt werden. Insbesondere hinsichtlich der Verhaltens- und Leistungskontrolle gibt es keine zeitliche Begrenzung. Eine dauerhafte Überwachungsmaßnahme ist nach der Rechtsprechung aber wegen der Schaffung eines andauernden und ständigen Überwachungsdrucks unwirksam und verfassungswidrig, weil eine solche Maßnahme mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar ist. Weiterhin wird nicht geregelt, wie entsprechende Kontrollen bei erlaubter oder privater Nutzung von Kommunikationsdiensten erfolgen können. Die SPD-Fraktion fordert eine vorab zu dokumentierende und anlassbezogene, auf tatsächlichen Anhaltspunkten für Fehlverhalten beruhende Verhaltenskontrolle sowie ein Verbot der generellen Inhaltskontrolle auch bei Callcentern (Drs.17/7176 Nr. 1 kk), ll)).

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt ein Gesetzesentwurf, der die Interessen der Wirtschaft und Unternehmen in den Vordergrund und Arbeitnehmerrechte hinten an stellt. Mit Beschäftigtendaten-SCHUTZgesetz hat dies nichts zutun. Vielmehr sind das Gesetz und das groß gefeierte Verbot von heimlichen Videoüberwachungen eine Mogelpackung, die den Abbau von Arbeitnehmerrechten kaschieren soll. Mit dem Gesetz werden die Überwachungs- und Bespitzelungsmöglichkeiten ausgeweitet statt eingeschränkt!

Abschließend möchte ich mich für Ihr Engagement bedanken. Bitte lassen Sie uns weiter dafür kämpfen, dass dieses Gesetz nicht verabschiedet wird. Jede Email, jeder Brief, jeder sonstige Protest gegenüber der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP kann helfen!

Mit freundlichen Gründen

Manfred Nink
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Frage zum Thema Wirtschaft
06.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Nink,

Sie haben am 6. März in der Debatte zur Privatisierung der Wasserversorgung gesprochen und zum Thema eine Position bezogen, aufgrund derer Sie dem Antragder Fraktion DIE LINKE. hätten zustimmen müssen. Sie haben sich aber enthalten.

Eine Begründung dafür habe ich Ihrem Redebeitrag nicht entnehmen können.

Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten zu begründen. Warum haben Sie dem Antrag der Linken nicht zugestimmt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Manfred Nink
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18.03.2013
Manfred Nink
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch. In meiner Rede im Bundestag habe ich mich am 28. Februar 2013 erneut klar gegen die Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union und ganz speziell für einen Erhalt unserer Wasserversorgung in den bewährten kommunalen Strukturen ausgesprochen. Mein Fraktionskollege Dr. Martin Schwanholz und ich haben in unseren Redebeiträgen darauf verwiesen, dass die Konzessionsrichtlinie vor allem den Wasserbereich, aber auch weitere Bereiche der Daseinsvorsorge berührt und die SPD-Bundestagsfraktion deshalb klar Stellung gegen dieses europäische Gesetzgebungsvorhaben bezieht.

Alle Oppositionsfraktionen hatten mehr oder weniger weitgehende Anträge im Bundestag zur Abstimmung gestellt.

Ich habe dem Antrag der SPD (Drucksache 17/12519) "Kommunale Versorgungsunternehmen stärken - Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen" in nicht namentlicher sowie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/12394) "Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür" in namentlicher Abstimmung zugestimmt.

Bei der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/12482) "Wasser ist Menschenrecht - Privatisierung verhindern" habe ich mich enthalten. Darauf haben Sie Ihre Frage bezogen und selbstverständlich kann ich Ihnen mein Abstimmungsverhalten begründen.

Der SPD-Antrag ist aus meiner Sicht der detaillierteste und umfassendste Antrag gewesen. Wir haben in unserem Antrag berücksichtigt, dass neben der Wasserversorgung auch andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht wie die Strom- und Gasversorgung ausdrücklich liberalisiert worden sind, von der Konzessionsrichtlinie betroffen wären. Zu den nichtliberalisierten Feldern gehört neben der Wasserversorgung beispielsweise auch der gesamte Bereich der Gesundheitswirtschaft. Dies birgt für mich noch nicht überschaubare Probleme, die bisher nicht ausreichend analysiert worden sind.

Leider hat die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag diese Aspekte der Richtlinie nicht erkannt, deshalb greift der Antrag zu kurz, auch wenn die Forderung, die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen, selbstverständlich richtig ist. So habe ich mich bei der Abstimmung über diesen mir nicht weit genug gehenden Antrag schließlich enthalten.

Die Grünen wiederum haben das Problem, dass viele verschiedene Leistungen der Daseinsvorsorge - und nicht nur die Wasserversorgung - von der Konzessionsrichtlinie betroffen sind, explizit durch ihren Bezug auf den CDU-Parteitagsbeschluss aus dem Dezember 2012 berücksichtigt und so auch Rettungs-, Gesundheits- und soziale Dienstleistungen erwähnt. Sie haben durch ihren ganz konkreten Bezug auf die CDU zudem geschickt versucht, öffentlichen Druck auf einzelne Abgeordnete der Regierungskoalition auszuüben. Das ist aus meiner Sicht eine kluge Idee gewesen. Aus diesen beiden Gründen konnte ich auch dem Antrag der Grünen zustimmen.

Ich bin mir sicher, Sie haben Verständnis dafür, dass ich in meinem nur knapp vierminütigen Redebeitrag diese Differenzierung der Anträge der Oppositionsfraktionen nicht ausführlich behandeln wollte. Ich hatte mich dazu entschieden, diese wertvolle Zeit lieber zu nutzen, um deutlich zu machen, dass die Fraktionen von CDU/CSU und FDP Hand in Hand mit der Bundesregierung diese Konzessionsrichtlinie im Bundestag und in Brüssel durchwinken und es die Aufgabe von verantwortungsvollen Bundestagsabgeordneten ist, das zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Nink
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