Manfred Nink (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Manfred Nink
© Manfred Nink
Geburtstag
27.04.1950
Berufliche Qualifikation
Staatlich geprüfter Techniker
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kenn
Wahlkreis
Trier
Ergebnis
25,9%
Landeslistenplatz
7, Rheinland-Pfalz
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(...) Am 29. September 2011 hat der Deutsche Bundestag - auch mit meiner Stimme - die Ausweitung des europäischen Rettungsschirms (EFSF - European Financial Stability Facility) beschlossen. Warum ist diese Entscheidung des Bundestages richtig? (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.11.2009
Von:

Liebe Herr Nink,

die Nichtwahl Nikolaus Brenders ist für mich ein Unding und an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Wie stehen Sie dazu?

Wie man liest, will die Fraktion der Grünen eine Normenkontrollklage in Karlsruhe anstreben, um die Praxis der Besetzung der Verwaltungsräte der öffentlichen Fernsehanstalten zu überprüfen. Unterstützen Sie und die SPD-Fraktion dieses Ansinnen?

Über eine Antwort freut sich
M.
Antwort von Manfred Nink
1Empfehlung
02.12.2009
Manfred Nink
Sehr geehrter Herr ,

das rein parteipolitisch motivierte Vorgehen von Ministerpräsident Roland Koch und der Union in Sachen Brender ist ein schwerer Schlag für unabhängigen Journalismus und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die SPD hat den sehr gut begründeten Vorschlag des ZDF-Intendanten, einen bewährten Chefredakteur erneut zu berufen, unterstützt, und zwar unabhängig von politischen Zuordnungen. Zugleich hatten wir eindringlich an die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates appelliert, sich nicht für eine Gefährdung der Meinungsfreiheit zur Verfügung zu stellen. Diesem Appell sind die Unions-orientierten Mitglieder des Verwaltungsrates mehrheitlich leider nicht gefolgt.

Der Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrates, Ministerpräsident Kurt Beck, hat deutlich gemacht, dass in der Sitzung kein stichhaltiges Argument vorgetragen worden sei, das dem Vorschlag des Intendanten entgegengestanden hätte. Die dagegen parteipolitisch agierenden Unionsvertreter stellen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Garantie der Staatsferne grundsätzlich infrage. In erschreckender Offenheit demonstrieren sie, dass es in ihrer Macht liegt, einen ihnen politisch missliebigen Chefredakteur eines öffentlich-rechtlichen Senders abzulösen.

Dieses Vorgehen der Union beschädigt nicht nur das ZDF, sondern bringt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt in eine schwierige Lage. Gleichzeitig unterhöhlt es das notwendige öffentliche Vertrauen in die grundsätzlich sinnvolle Beteiligung der politischen Parteien an den Rundfunkgremien.

Wir werden jetzt sehr sorgfältig die Auswirkungen dieses medienpolitischen Debakels analysieren und über mögliche Konsequenzen beraten, auch mit den Betroffenen aus den Ländern und dem ZDF. Dabei kommen sowohl rechtliche Schritte als auch Änderungen im ZDF-Staatsvertrag in Betracht.

Vorrangiges Ziel muss es sein, zukünftig in vergleichbaren Fällen eine sachlich abwegige Zustimmungsverweigerung gegenüber einem inhaltlich nicht zu beanstandenden Personalvorschlag des Intendanten auszuschließen und die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt auf eine solide Grundlage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Nink, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.05.2010
Von:
-

Sehr geehrter Herr Nink!

Die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption wurde ebenso wie die seit nunmehr neun Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch den Bundestag bislang nicht ratifiziert. Von 140 Signaturstaaten haben 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland. Der § 108 e StGB (Strafgesetzbuch) zur Abgeordnetenbestechung muss verschärft werden,um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden.

Entwürfe für eine Neuregelung (Drucksachen 16/6726, 16/8979, 17/1412) schmoren seit 2007 im Rechtsausschuss, die Entscheidunge wird ständig vertagt (zuletzt 17..Juni 09 ) oder Entwürfe ignoriert. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode die notwendige Änderung des § 108 e StGB vorgenommen und die internationalen Antikorruptionskonventionen nun endlich ratifiziert werden?

Mit freundlichen Grüßen

-

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Frage zum Thema Gesundheit
24.02.2011
Von:
Eva

Sehr geehrter Herr Nink,

ab dem 1. Juli 2011 sollen in Deutschland auch für Renten aus dem Ausland (hier: Luxemburg) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Dies ist zunächst verständlich, leben die Rentner doch in Deutschland. Das hieße dann aber auch, dass die Rentner vollständig vom dt. Gesundheitssystem versorgt werden müssen. Bisher wurden die Grenzgänger-Rentner von den deutschen Krankenkassen behandelt, die dann mit dem luxemburger Gesundheitssystem abrechneten, in das die Grenzgänger schließlich ein Arbeitsleben lang eingezahlt haben.
Mir ist jetzt nicht ganz schlüssig, wie der deutsche Staat von der Neuregelung profitieren will, oder ist die Idee von Luxemburg gekommen?
Wir würden ja nicht nur gesunde, hochberentete Banker "einkassieren", die Geld in unser Gesundheitssystem spülen, sondern auch viele Ex-Grenzgänger mit geringeren Renten und "krummgeschufteten Buckeln", die chronisch krank und multimorbide sind. Hat das mal jemand durchgerechnet?
Für die Grenzgänger im Ruhestand bedeutet diese "Regeländerung bei laufendem Spiel" eine böse Überraschung und finanzielle Einbuße.
Ich hoffe - trotz Wahlkampf in Rheinl.-Pfalz - auf eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
E.
Antwort von Manfred Nink
bisher keineEmpfehlungen
11.05.2011
Manfred Nink
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 24. Februar 2011 über abgeordnetenwatch.de zur bevorstehenden Beitragspflicht von luxemburgischen Renten. Nachdem ich in der Sache mehrere Gespräche mit den zuständigen Fachpolitikern und Referenten der SPD-Bundestagsfraktion, des Europäischen Parlaments und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen in Mainz geführt habe, kann ich Ihnen nun antworten.

Wie Sie wissen, sollen ab dem 1. Juli 2011 für Renten aus dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Diese Regelung bezieht sich auf das "Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa" (Bundestagsdrucksache 17/4978), das am 14. April 2011 in 2. und 3. Lesung einstimmig im Bundestag verabschiedet wurde.

Mit diesem Gesetz sollen zwei EU-Verordnungen (883/2004/EG und 987/2010/EU) in deutsches Recht umgesetzt werden, die seit Mai 2010 in Kraft sind. Die Umsetzung in deutsches Recht musste bis Juni 2011 erfolgen. Mit diesen Verordnungen soll die Vergleichbarkeit der sozialen Systeme in der EU verbessert und eine Gleichbehandlung der EU-Bürger erreicht werden. Artikel 5 der Verordnung 883/2004/EG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten und Ereignissen.

Dieser Grundsatz führt dazu, dass in Deutschland lebende, pflichtversicherte Rentner/-innen künftig zur Beitragszahlung im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden. Unabhängig davon, ob sie ihre Rente aus dem In- oder Ausland erhalten. Für die Grenzgänger/-innen, die früher in Luxemburg gearbeitet haben, bedeutet dies, dass sie ab Juli 2011 auch für die aus Luxemburg bezogene Renten Beiträge zur Kranken- uns Pflegeversicherung zahlen müssen.

Die konkrete Umsetzung wird noch beraten. Zwei Wege sind vorstellbar:

1. Die Grenzgänger/-innen werden von ihren Krankenkassen angeschrieben und müssen eine Bescheinigung über ihre aus Deutschland und Luxemburg bezogene Rente vorweisen. Für die aus Luxemburg bezogene Rente müssten die Rentner/-innen dann monatlich die Beiträge an die Kassen überweisen.

2. Die Beiträge werden von der Luxemburger Rentenversicherung einbehalten und an die deutschen Kassen überwiesen. Diese Lösung gilt als eher unwahrscheinlich.

Für die Grenzgänger/-innen bedeutet die neue Regelung natürlich eine Verschlechterung, da sie in Zukunft ca. zehn Prozent ihrer aus Luxemburg bezogenen Rente an Beiträgen abführen müssen. Aus Ihrer persönlichen Sicht ist Ihre Aufregung durchaus zu verstehen. Zu verstehen ist auf der anderen Seite aber auch die Aufregung der Rentner/-innen, die ihr ganzes Leben in Deutschland gearbeitet und hier Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und nun eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Sie fühlen sich gegenüber den Grenzgänger/-innen benachteiligt. Mit der beabsichtigten Neuregelung soll nun eine Gleichbehandlung aller Rentner erreicht werden -- unabhängig davon, aus welchem Land sie eine Rente beziehen.

An einem Beispiel wird dies deutlich:

Zwei Rentner/-innen leben in Trier. Beide haben 40 Jahre gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Der eine in Deutschland, der andere in Luxemburg. Wenn beide eine Rente in Höhe von 1500 Euro erhalten, bekommt derjenige, der in Deutschland gearbeitet hat ca. 1350 Euro ausbezahlt, der Rest sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Derjenige, welcher in Luxemburg gearbeitet hat, bekommt bisher die 1500 Euro ausbezahlt. Er wird also mit seiner aus Luxemburg bezogenen Rente bisher nicht zur Finanzierung des Gesundheitswesens in Deutschland herangezogen, kann es aber trotzdem nutzen. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Rentner und der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens, das auch die Grenzgänger/-innen nutzen obwohl sie deutlich geringere Beiträge zahlen, soll nun die Änderung erfolgen.

Die Neuregelung betrifft nur Personen, die in Deutschland bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind oder aufgrund des Bezuges einer deutschen Renten Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse werden. Personen, die zwar in Deutschland wohnen, aber ausschließlich eine luxemburgische Renten beziehen, werden in Deutschland als Rentner nicht pflichtversichert und behalten ihren Krankenversicherungsschutz in Luxemburg.

Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Rentner/-innen und der Solidarität innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung hoffe ich auf Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Manfred Nink, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
25.02.2011
Von:
Kai

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Politiker Lan, die in Berlin stattfand.

Haben sie daran teilgenommen?
Wenn nein, warum?
Wenn ja, welche erfahrungen haben sie damit gemacht?

Wie würden sie bei einem Gesetz gegen sogenannte "Killerspiele" stimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Nink
2Empfehlungen
21.04.2011
Manfred Nink
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank, dass Sie die Möglichkeit nutzen, mir über Abgeordnetenwatch Fragen zu stellen. Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Fragen zur Lan-Party im Bundestag sowie zu einem Gesetz gegen sogenannte "Killerspiele" antworten.

An der Lan-Party für Politiker im Bundestag konnte ich leider nicht teilnehmen, da ich andere terminliche Verpflichtungen wahrnehmen musste. Nichtsdestotrotz finde ich die Idee sehr interessant und würde mich freuen bei einer möglichen Wiederholung neue Spiele und Anwendungen auszuprobieren und (kennen)lernen zu dürfen.

Die Entwicklungen im IT- und auch im Computerspielebereich verfolge ich mit Interesse. Der eigene Umgang mit den sogenannten "neuen Medien" ist auch für Politiker wichtig - nicht zuletzt in der von Ihnen aufgeworfenen Frage eines Gesetzes gegen sogenannte Killerspiele.

Ich bin ehrlich und gebe zu, dass ich bei dieser Frage selbst geteilter Meinung bin. Generell bin ich kein Fan solcher Spiele, ich denke jedoch, dass es zu pauschal wäre, die Schuld an der Gewaltbereitschaft mancher Jugendlicher und sogar an Amokläufen einzig den gewaltverherrlichenden Medien (Computerspiele, Filme, etc.) zu geben. Damit würde man es sich zu einfach machen. Es stellt sich hier die Frage nach dem Prinzip von Ursache und Wirkung. Die übermäßige Nutzung von solchen Spielen ist meiner Meinung nach in erster Linie nicht die Ursache von Gewalt, sondern der Ausdruck von bereits vorhandenen Problemen. Besonders Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Elternhäusern leiden häufig unter mangelnder Anerkennung und Förderung durch die Eltern. Dies und das Gefühl der sozialen Isolation, der Einsamkeit und Hoffnungslosigkeit führen zwangsläufig zu einer Reaktion der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Bedauerlicherweise mussten wir in den vergangen Jahren einige Male feststellen, dass aus einer solchen Situation sogar ein Amoklauf entstehen kann. Es lässt sich feststellen, dass es nach Amokläufen immer wieder zu den selben Diskussionen und Debatten kommt. So gab es nach Erfurt im Jahre 2002 ebenso wie nach Winnenden 2009 die Forderung nach einem Verbot für gewaltverherrlichende Computerspiele. Die Auffassung, dass es ohne diese Spiele nicht zu einem Amoklauf gekommen wäre, halte ich für zu einfach und nicht zutreffend. Die eigentlichen Beweggründe der Täter liegen, wie ich eben schon beleuchtet habe, weit tiefer.

Nun stellt sich die schwierige Frage, wo die Politik mit Lösungsvorschlägen ansetzen soll. Ich bin der Meinung, dass die Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt werden muss und Hilfsangebote benachteiligte Familien so früh wie möglich erreichen müssen. Es ist wichtig, dass Kindern und Jugendlichen Perspektiven und Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung, aber auch für die berufliche und private Zukunft aufgezeigt werden.

Nichtsdestotrotz weiß ich natürlich, dass Gewaltdarstellungen in Medien das Aggressionspotenzial mancher Menschen noch weiter steigern können. Deshalb setze ich mich für eine Stärkung des Jugendschutzes ein. Es ist gut, dass es Altersbeschränkungen für verschiedene Computerspiele sowie die gesetzliche Zulassung von Testkäufen zur Kontrolle dieser Bestimmungen gibt. Außerdem fallen Computerspiele, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, unter ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot. Meiner Meinung nach muss vor allem die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen noch weiter gestärkt werden.

Wie ich bei einem Gesetz gegen "Killerspiele" stimmen würde, kommt also auf das konkrete Gesetz an. Außerdem müsste der Begriff "Killerspiel" zunächst einmal definiert werden. Schließlich ist nicht sicher, ob jeder das gleiche darunter versteht. Nicht bei jedem Spiel, das vom Volksmund als "Killerspiel" bezeichnet wird, geht es vordergründig um brutales Töten.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der Jugendmedienschutz noch weiter verbessert werden muss. Vor allem sollte man jedoch da ansetzen, wo die Probleme anfangen, nämlich im Elternhaus und in den Schulen. Es muss verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche sich so vernachlässigt fühlen, dass sie keinen anderen Ausweg mehr außer Gewalt sehen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Nink
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
01.09.2011
Von:

Wie ist Ihr Abstimmverhalten bei der Errichtung des sog. Euro-Rettungsschirms?
Wenn immer mehr Entscheidungen nach Brüssel abgegeben werden, welche Daseinsberechtigung haben Sie dann noch?
Wenn Sie oder ihre Kollegen für diesen Rettungsschirm stimmen, sehe ich mich gezwungen aus Protest ganz Rechts zu wählen, auch wenn es absolut gegen meine überzeugung ist.
Antwort von Manfred Nink
bisher keineEmpfehlungen
06.10.2011
Manfred Nink
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 1. September 2011 über "abgeordnetenwatch" zur Bundestagsabstimmung über die Änderung des Vertrages über die EFSF.

Ich habe der Änderung der EFSF zugestimmt. Stabile Verhältnisse in Europa und eine verlässliche Währung sind Grundvoraussetzung für unseren Erfolg als Exportnation. Millionen Arbeitsplätze hängen davon ab. Aber über die akute Hilfe hinaus gilt: Die Beteiligungsrechte des Bundestages an Entscheidungen zum Rettungsschirm sind unantastbar. Überschuldete Staaten müssen ihre Ausgaben senken und Steuerhinterziehung bekämpfen. Griechenland braucht den Schuldenschnitt und ein Wachstumsprogramm. Zusätzlich muss endlich eine Finanztransaktionssteuer her, denn die europäische Idee ist zu wertvoll, um sie von skrupellosen Spekulanten zerstören zu lassen.

Eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten können Sie dem als Anlage beigefügten "Spreebrief" entnehmen. Der Spreebrief ist ein regelmäßig erscheinender Newsletter für die Region Trier über aktuelle bundespolitische Themen, den Sie auf meiner Homepage ( www.manfred-nink.de ) finden und herunterladen können. Die Ausgabe vom September 2011 ist fast ausschließlich dem EFSF und dem Thema Europa gewidmet. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei Lektüre und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Manfred Nink MdB
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