Manfred Kolbe (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Manfred Kolbe
Geburtstag
17.08.1953
Berufliche Qualifikation
Notar
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Naunhof
Wahlkreis
Nordsachsen
Ergebnis
40,9%
Landeslistenplatz
4, Sachsen
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(...) Wie ich bereits in einer Erklärung, der am Samstag, dem 18. Februar 2012 in der Torgauer Zeitung veröffentlicht wurde, erklärt habe, halte ich es zum einen für sehr bedauerlich, dass der Bundespräsident Christian Wulff am 17. Februar zurückgetreten ist. Zum anderen, war dieser Rücktritt jedoch überfällig und unvermeidbar. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
11.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kolbe,

ich habe soeben erfahren, dass für den Erhalt und Bau von Radwegen erneut 20 MioEuro weniger im Haushalt 2012 veranschlagt sind als 2011. Daraus ergibt sich eine Verringerung von 100 MioEuro um 40%(!) innerhalb 2 Jahren auf dann 60 Mio Euro.
Ich kann eine derart drastische Einsparung nicht nachvollziehen. Der Radweg z.B. an der B91 ist teilweise in sehr schlechtem Zustand. Weitere Neubauten wären durchaus sinnvoll. Vor allem kann ich nicht verstehen, dass aufs Gesamte gesehen immer die kleinen Posten prozentual sehr stark gekürzt werden, während bei Großprojekten immer noch mehr Geld zur Verfügung gestellt wird.
Meines Erachtens kommt die Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur auch daher, dass vereinzelt sehr teuer gebaut wird. Drei Beispiele aus der Region Halle:
1. Das Autobahnkreuz Halle Süd hat(te) an allen Ausfahrten 2 Fahrspuren plus Standstreifen. Dafür waren natürlich auch entsprechend breite Brücken nötig. Inziwschen sind diese teilweise ummarkiert und haben nur noch eine Fahrspur. Ich kann hier nur vermuten, dass es zu viele Unfälle gab.
2. Die B100 hat an der Auffahrt zur A9 8 Fahrspuren, das scheint mir doch sehr übertrieben für das derzeitige Verkehrsaufkommen.
3. Der Neubau B242/B180 hat bei Klostermannsfeld 5 Fahrspuren, und das an einer Stelle woch auch sehr viel Erdbewegung nötig war. Auch hier stellt sich für mich die Frage der Verhältnismäßigkeit Kosten/realer Verkehr.
Die vielen bundesweiten Großprojekte wie Stuttgart 21, ICE Trasse München-Nürnberg (hat zu einem sehr hohen Fahrpreis auf dieser Strecke geführt!) möchte ich nur kurz erwähnen. Es ist für mich unverständlich warum hier immer die teuersten Varianten gebaut werden und dann die vielen kleinen (in der Summe sehr sinnvolle Projekte) immer weniger gut finanziell ausgesatet werden.

Ich fordere Sie daher auf, sich für einen höheren Etat für Radwege an Bundesstraßen einzusetzten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Kolbe
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14.11.2011
Manfred Kolbe
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 11.Oktober 2011 danken, in dem Sie Kritik an der Verringerung der finanziellen Mittel zum Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen im Haushalt 2012 üben. Es steht außer Frage, dass eine pragmatische Verkehrspolitik verlässlich hohe Investitionen in unsere Verkehrswege erfordert, und hierzu selbstverständlich auch Radwege zählen. Insofern stimme ich Ihnen zu, dass eine Bereitstellung größerer Mittel zum Neubau bzw. zur Unterhaltung von Radwegen wünschenswert wäre.

Da das Arbeitsgebiet Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht zu meinem persönlichen Arbeitsbereich zählt, und da hierüber hinaus die Beratungen zum Bundeshaushalt 2012 noch nicht vollständig abgeschlossen sind, ist es mir jedoch schwer möglich Ihnen eine detaillierte Auskunft zu dieser Thematik zu geben.

Sollten Sie Rückfragen oder Informationsbedarf zu diesem Themengebiet haben, möchte ich Ihnen daher empfehlen, sich an den zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Herrn Gero Storjohann, MdB, zu wenden ( gero.storjohann@bundestag.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Manfred Kolbe MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.11.2011
Von:

Werter Herr Kolbe

Heute habe ich in den Medien gelesen, das Sie zum dritten mal vergessen haben an einer Tankstelle zu bezahlen, also ein Wiederholungstäter sind,
Meine Frage: Treten Sie nun zurück und geben Ihr Mandat ab? Sie sollten sich ein Beispiel an Frau Käßmann nehmen.

Danke für Ihre Antwort


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Frage zum Thema Finanzen
23.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kolbe,

Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und FDP wurde unter anderem ausgeführt:

"Wir werden insbesondere:

  • die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten neu ordnen,

  • dafür sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird"

Keines dieser Vorhaben wurde bisher tatsächlich umgesetzt. Tatsächlich wurden sogar für die Finanzverwaltung unliebsame Entscheidungen teils durch rückwirkende Gesetzesänderungen ausgehebelt.

So hatte zum Beispiel der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28.7. 2011, VI R 38/10 entschieden, das Kosten der Erstausbildung regelmäßig als Werbungskosten abzugsfähig sind. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften wurde diese höchstrichterliche Rechtsprechung auch schon wieder aufgehoben. Trotz gegenteiliger Äußerungen im Koalitionsvertrag wurde der alte Rechtsstand wieder festgeschrieben.

Ein weiterer "gesetzgeberischer Nichtanwendungserlass" betrifft den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten. Auch hier hatte der Bundesfinanzhof eine den Steuerpflichtigen begünstigende Entscheidung getroffen. Mit Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist auch diese Rechtsprechung nicht mehr anwendbar.

Anhand der Aufzählung ist erkennbar, das hier regelmäßig Steuerzahlerfreundliche Urteil des höchsten Finanzgerichts Deutschland durch Änderung der Steuergesetze nicht angewendet werden sollen. So wird die Praxis der Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung einfach durch das Gesetzgebungsverfahren ersetzt.

Wie stehen Sie als Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dieser Praxis der "gesetzgeberischen Nichtanwendungserlasse"?

Wird hierdurch nicht die grundgesetzlich festgeschriebene Gewaltenteilung umgangen, wen die Exekutive (Finanzverwaltung) in die Arbeit des Gesetzgebers eingreift und praktisch die Gesetzesänderungen zumindest mit veranlasst?
Antwort von Manfred Kolbe
1Empfehlung
27.01.2012
Manfred Kolbe
Sehr geehrter Herr ,

zunächst vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewandt haben. Gern erläutere ich Ihnen sowohl meinen Standpunkt bezüglich der Rechtmäßigkeit "gesetzgeberischer Nichtanwendungserlasse" als auch den Standpunkt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Frage der von Ihnen angesprochenen Ausbildungskosten.

Im Vorfeld eines Nichtanwendungserlasses prüft das Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern, ob eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) über den Einzelfall hinaus allgemein angewendet werden kann. Zu dieser eigenverantwortlichen Prüfung der Rechtsanwendung ist die Verwaltung aufgrund des Artikels 20 Abs. 3 des Grundgesetzes berechtigt und verpflichtet. Ergibt sich aus dieser Prüfung, dass die Entscheidung des BFH im Interesse der Rechtssicherheit und gleichmäßigen Besteuerung aller nur auf den konkreten Fall bezogen werden kann, so wird die Entscheidung des BFH im Bundessteuerblatt mit einer entsprechenden Verwaltungsanweisung veröffentlicht: dem Nichtanwendungserlass.

Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass CDU/CSU und FDP im Koalitionsvertrag die Zurückführung der Praxis der Nichtanwendungserlasse vereinbart haben. Entsprechend zurückhaltend geht die schwarz-gelbe Koalition mit diesem Instrument um: seit Beginn der laufenden Legislaturperiode wurden 8 Nichtanwendungserlasse herausgegeben. In der 15. Legislaturperiode waren dies noch 17, in der 16. Legislaturperiode 27 Erlasse. Diese restriktive Handhabung der Nichtanwendungserlasse ist auch in meinen Augen notwendig und sinnvoll. Den Eingriff des Bundesfinanzministeriums in die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes betrachte ich durchaus kritisch als ein Instrumentarium, welches nur im Sonderfall und mit der von der Regierungskoalition praktizierten Zurückhaltung angewandt werden sollte.

Da Sie zudem das Thema Ausbildungskosten angesprochen habe, möchte ich diesen spezifischen Punkt im Folgenden und in Rücksprache mit der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kurz vertiefend darlegen.

Wie Sie wissen, hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des am 27. Oktober 2011 verabschiedeten Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auch eine Regelung zu den Ausbildungskosten mit aufgenommen. Danach wird die bisherige Rechtslage gesetzlich festgeschrieben, wonach die Kosten für die Erstausbildung bzw. das Erststudium der privaten Lebensführung zuzuordnen sind und nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Ein Betriebsausgaben-/Werbekostenabzug ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zusätzlich wird der Sonderausgaben-Höchstbeitrag von 4.000 EUR auf 6.000 EUR angehoben.

Die Urteile des VI. Senats des Bundesfinanzhofes vom 28. Juli 2011, welche die bis dahin bestehende Gesetzeslage als nicht ausreichend für den Ausschluss des Werbungskostenabzugs angesehen hatten, waren für alle sehr überraschend gekommen. Dem Vernehmen nach soll die Entscheidung auch im BFH selbst sehr kontrovers aufgenommen worden sein.

Die Koalitionsfraktionen haben sich die Entscheidung, wie auf die Rechtssprechung zu reagieren ist, nicht leicht gemacht. In einem Fachgespräch des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2011 waren sieben Sachverständige geladen, deren Einschätzung wir uns zunächst anhörten. Unter den Sachverständigen war auch ein Richter des Bundesfinanzhofes. Keiner der sieben Sachverständigen vertrat die Auffassung, dass eine Einordnung der Ausbildungskosten als Werbungskosten rechtlich zwingend oder geboten sei.

Letztlich sprachen überzeugende Gründe für die im Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz getroffene Lösung:

Der konkrete Veranlassungszusammenhang zwischen Erstausbildung bzw. Erststudium und späterer Berufstätigkeit ist typischerweise nicht hinreichend konkret, so dass es aus der Sicht des Gesetzgebers konsequent ist, diesen Bereich nicht im Rahmen der Einkünfteermittlung zu regeln. Die Änderung vermeidet zudem erhöhten Verwaltungsaufwand, der ansonsten durch massenhaft durchzuführende Verlustfeststellungsverfahren für die Auszubildenden, die während der Ausbildung keine wesentlichen Auskünfte erzielen, entstehen würde.

Auch enthalten die Urteile des BFH keine Aussage zu den Wechselwirkungen mit den Instrumenten der Ausbildungsförderung (z.B. BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende, Stipendien etc.) und den steuerlichen Begünstigungen bei den Eltern (z.B. Ausbildungsfreibetrag, das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag bei volljährigen Kinder in Berufsausbildung.) Hier besteht die Gefahr der Doppelberücksichtigung von Kosten.

Schließlich würden bei einer uneingeschränkten Umsetzung der BFH-Urteile Studierende, die ihr Studium durch Ferienjobs oder andere Nebentätigkeiten selbst finanzieren müssen, regelmäßig nicht profitieren, weil die Ausbildungskosten jährlich mit den Einnahmen aus den Nebentätigkeiten verrechnet werden, ohne dass sich ein besonderer steuerlicher Vorteil ergibt.

Es bleibt zu hoffen, dass Ihnen diese Erläuterungen behilflich sind. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen zur Thematik haben, so stehe ich Ihnen jederzeit gern auch per E-Mail unter
manfred.kolbe@bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Manfred Kolbe, MdB
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Frage zum Thema Senioren
31.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kolbe,

mit der Begründung des Demografischen Wandels in Deutschland ist das Rentenalter stufenweise heraufgesetzt worden. Soweit finde ich das auch ganz gut, mit einer Ausnahme.
Nimmt man mein Geburtsdatum 1956, so sagt mir das Statistische Bundesamt ich habe ein statistisches Lebensalter bzw. Lebenserwartung von 66,40 Jahren.

Siehe: www.lebenserwartung.info

Nach der stufenweise Heraufsetzung des Rentenalters kann ich mit 66,1 Jahr in Rente gehen.

Siehe : www.ruv.de

Folglich bleibt mir eine Rentenzahlung statistisch von 6 Monaten. Hier wird mit meinem vorzeitigem Ableben gerechnet, da die Zahlen die veröffentlicht wurden zur Begründung der Erhöhung des Rentenalters, das Geburtsjahr 2010 ist.

Siehe: www.lebenserwartung.info

Das finde ich nicht richtig. Was ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kolbe,

Wie ist Ihre persönliche Meinung zum Abdanken des Herrn Bundespräsidenten?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Kolbe
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02.03.2012
Manfred Kolbe
Sehr geehrte Frau ,

zunächst vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage zum Rücktritt des Bundespräsidenten Christian Wulff an mich gewandt haben.

Wie ich bereits in einer Erklärung, der am Samstag, dem 18. Februar 2012 in der Torgauer Zeitung veröffentlicht wurde, erklärt habe, halte ich es zum einen für sehr bedauerlich, dass der Bundespräsident Christian Wulff am 17. Februar zurückgetreten ist. Zum anderen, war dieser Rücktritt jedoch überfällig und unvermeidbar. Gerne können Sie meine Erklärung hierzu auch unter:
www.torgauerzeitung.de
www.torgauerzeitung.de
nachlesen.

Zudem begrüße ich die Nominierung von Joachim Gauck als Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten, da ich ihn für am besten geeignet halte, die volle Glaubwürdigkeit im höchsten deutschen Staatsamt wieder herzustellen. Auf der kommenden Bundesversammlung am 18. März 2012 werde ich deshalb Joachim Gauck wählen. Und ich darf an dieser Stelle verraten, dass ich ihn schon beim letzten Mal im ersten Wahlgang gewählt habe, weil er mir als der glaubwürdigere Kandidat erschien.

Nähere Informationen können, wie zum Beispiel meine beiden Stellungnahmen zur Abwahl und Nominierung des alten/neuen Bundespräsidenten Sie gerne auch meiner Internetseite www.manfred-kolbe.de entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Kolbe, MdB
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