Manfred Grund (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Manfred Grund
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Diplom Elektroingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I
Landeslistenplatz
1, Thüringen
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(...) Die Bauarbeiten an den A 38-Bauwerken liegen im Zeitplan. Noch in diesem Monat erwarte ich die Fertigstellung der zwei Autobahnbrücken über die Landesstraßen bei Obergebra und Niedergebra. Für die "Rhintalbrücke" laufen in diesen Tagen durch die Firma Schachtbau Nordhausen die Gründungsarbeiten für den stabilen Untergrund der Brückenträger. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Manfred Grund
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.06.2009
Von:

Guten Tag Herr Grund,

aufgrund einer völlig falschen Diskussionsbasis, die durch die Frage von Herrn Hildebrand und Ihrer Antwort darauf entstanden ist, muss ich der Richtigkeit halber, diese Thematik wieder zumindest in einem Punkt zurecht rücken, da dementsprechend Ihre Antwort auch völlig anders ausfallen müßte.
Es wurde nach der Sperrung von IP- Adressen und den daraus entstehenden Folgen gefragt. Es ist aber so, dass niemals angedacht war, IP- Adressen zu sperren, es ging bei den Plänen von Bundesfamilienministerin U. von der Leyen lediglich um das sog. DNS Access Blocking. Es werden damit Domains bzw. Domainnamen auf eine Stopp- Schild Seite umgeleitet. Bei einer IP- Adresse würde diese Technik gar nicht funktionieren, man müßte eine IP- Sperre anders realisieren, was auch zugegebenermaßen effektiver wäre, aber auch etliche unschuldige Webauftritte blockieren würde. Daher formuliere ich die Frage nun im richtigen technischen Rahmen um: Ist Ihnen bewusst, dass durch die Umleitung von Internetseiten per DNS Access Blocking ggf. auch dutzende legaler Webseiten gesperrt werden? Wie soll das vermieden werden?

Wie stehen Sie zur geplanten Gesetzesänderung nun, nachdem nachgewiesen wurde, dass "Löschen" effektiver (auch im Ausland) ist als "Sperren" und die Zahlen und Statistiken, die von der Familienministerin verwendet wurden, jeglicher Substanz entbehren ? Quelle: netzpolitik.org
Wie erklären Sie sich, dass offensichtlich bei der Strafverfolgung im Falle von KiPo weniger effizient vorgegangen wird als bei sog. Phishing im Kreditwesen ? Quelle: www.pressmap.de

Wird dadurch nicht das ganze Vorhaben ad Absurdum geführt ?

Gruß,
Antwort von Manfred Grund
2Empfehlungen
08.06.2009
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ja seit Wochen so oder ähnlich hier und in andren Foren immer wieder gestellt wird. Obwohl selbstverständlich ein Erkenntnisprozess eingesetzt hat (dass die technische Umsetzung noch der Präzisierung bedarf), unterstütze ich das Vorhaben unserer Familienministerin, Inhalte mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren. Die Unzugänglichkeit muss der erste Schritt sein, dem als zweiter eine Löschung folgen muss. Als dritter Schritt gehört die Bestrafung der Urheber sowie die strafrechtliche Verfolgung der Konsumenten der Angebote mit kinderpornografischen Inhalten dazu.

Mehrere Ausschüsse des Deutschen Bundestages haben zur Thematik Ende Mai eine Öffentliche Anhörung abgehalten. Nahezu alle Sachverständigen erklärten: Sperrlisten können - zusätzlich zu den bestehenden harten und bereits geltenden strafrechtlichen Maßnahmen - einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten und zum Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie beitragen.

Darüber hinaus teilten die Sachverständigen ausnahmslos das Ziel, das access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie zu begrenzen. Etwaige Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche (die mir bislang nicht bekannt sind) erteilt die Union eine harte und klare Absage.

Das access blocking ist nicht die einzige von Ministerin von der Leyen vorgeschlagene Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornographie. Die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt ist Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Sie soll die Ermittlung der Täter und das Schließen dieser Seiten nicht ersetzen, sondern die Arbeit des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter wirksam ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grund,

ich nehme Bezug auf ihre Antwort an Herrn Brück und möchte eine Rückfrage adressieren:

Habe ich sie richtig verstanden, dass sie die strafrechtlichen Inhalte nach §184b StGB im Internet in dieser Reihenfolge bekämpfen wollen:

1. Erst sperren,
2. dann löschen,
3. danach strafverfolgen?

Bisher hat ihre Partei genau eine andere Reihenfolge auf entsprechende Fragen genannt, um die Zensurvorwürfe zu entkräften.

Dazu eine weitergehende Nachfrage: Ist ihnen bekannt, dass - sobald eine Webseite auf der Sperrliste steht - mit entsprechenden Frühwarnmechanismen Betreiber von strafrechtlich relevanten Seiten sofort die Server umziehen und alle Spuren löschen, so dass dem BKA der Boden für eine Strafverfolgung entzogen wird?

Zu ihrer Information finden sie die Erläuterung des Prinzips in bissiger satirischer Weise z.B. hier aufgearbeitet und können sie sogar bereits selber schon ausprobieren:

lab.vollnhals.info

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Grund
bisher keineEmpfehlungen
10.06.2009
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

nein, dies war keine Rangfolge sondern eine Nennung der wichtigen Punkte, die von den Strafverfolgungsbehörden einzuleiten sind.

Mit freundlichem Gruß
Manfred Grund
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Frage zum Thema Sicherheit
09.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grund,

Abgesehen davon, dass ich die Iniziative zur Internetzensur für überflüssig, polemisch, es ein reines Stimmenfangthema vor der Bundestagswahl halte. Habe ich trozdem 2 Fragen.

In einer Ihrer letzten Antworten sagten Sie folgendes:
"Darüber hinaus teilten die Sachverständigen ausnahmslos das Ziel, das access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie zu begrenzen. Etwaige Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche (die mir bislang nicht bekannt sind) erteilt die Union eine harte und klare Absage."

Ist diese klare Absage so zu verstehen wie die Aussage, dass die Daten von den Mautkontrollstellen nicht für weitere Zwecke verwendet werden?

Mitlerweile ist Frau v.d.L. aufgefallen, dass eine Sperrliste die nur vom BKA erstellt wird rechtlich nicht haltbar ist. Jetzt schlägt Sie ein unabhängiges Kremium für die Überprüfung der Liste vor. Dies ist aus meiner Sicht ebenfalls nicht haltbar. Zudem würde wieder eine völlig überflüssige Kontrollinstanz eingerichtet die nur noch mehr Steuergelder verschlingt.
Wieso soll diese Liste nicht von Richtern überprüft werden?

Mit freundlichen Grüßen
R.
Antwort von Manfred Grund
bisher keineEmpfehlungen
17.06.2009
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

eine Verbindung von Internetsperren bei kinderpornografischen Angeboten und der Maut für Lkw sehe ich nicht. Im Übrigen gibt es bindende Urteile deutscher Gerichte, was mit den bei der Mauterhebung anfallenden Daten geschehen darf und was nicht.

Das unabhängige Gremium soll beim Datenschutzbeauftragen angesiedelt sein. Ich verstehe den Vorschlag der Bundesfamilienministerin so, dass damit die Sorgen der mehr als einhunderttausend Petenten aufgegriffen werden. Dies wird keine neue Behörde, sondern ein gesellschaftliches Gremium, bspw. wie die Rundfunkräte.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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Frage zum Thema Wirtschaft
02.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grund,

Ihre Ausführungen zum Thema Energieaußenpolitik im Rahmen der heutigen großen Anfrage (02.07.2009) habe ich mit Interesse verfolgt.
Insbesondere Ihre Rechnungen zum zukünftigen Energiebedarf haben bei mir doch einige Fragen aufgeworfen und Verwunderung hervorgerufen.

Entgegen den Thesen von Herrn Prof. Dr. Olav Hohmeyer gehen Sie wohl nicht davon aus, dass auch kurzfristig der Energiebedarf der Bundesrepublik überwiegend durch regenerative Energiequellen - sowohl in der Grundlast als auch in der Spitzenlast - nachhaltig gedeckt werden kann. (Quelle: Interview im Deutschlandradio Kultur 23.04.2008 )

Meine Fragen daher:

1. Haben Sie fundiertere Kenntnisse und Informationen als Herr Prof. Dr. Olav Hohmeyer, der bekanntlich der einzige Deutsche im UN-Weltklimarat ist und Vizepräsident der Arbeitsgruppe III (Verminderung des Klimawandels) war?
2. Vertreten Sie die Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland den Wiedereinstieg in die Kernenergie beschließen sollte, bzw. den Ausstieg aus der Kernenergie rückgängig machen sollte trotz der gravierenden Sicherheits- und Entsorgungsprobleme?
3. Befürworten Sie den Bau von neuen Kohlekraftwerken, wie die Energieversorger diese derzeit planen, uneingeschränkt?
4. Würden Sie auch eine Energiepolitik vertreten und voranbringen, die einen Wandel zu mehr regenerativen Energien und zu mehr Wettbewerb bei den Anbietern (Energieversorgern) bedeutet?
5. Halten Sie die aktuelle Situation der Subventionen für die großen Energieversorger für zeitgemäß angesichts der haushaltspolitischen Lage und der Bilanzgewinne der "Big 4"?

Ich danke Ihnen bereits hier für Ihre Antwort.

Antwort von Manfred Grund
2Empfehlungen
06.07.2009
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

auf die 5 umfänglichen Fragen will ich wohl antworten. Geben Sie mir dafür bitte noch etwas Zeit.

Viele Grüße

Manfred Grund, MdB
Ergänzung vom 13.07.2009
Sehr geehrter Herr ,

leider fehlt mir Zeit und Gelegenheit, mich intensiv mit Ihren Fragen auseinander zusetzen. Deshalb nur einige Antworten:

1) Die Thesen Prof. Hohmeyers sind mir nicht bekannt. Ich kann daher meine Auffassungen nicht mit seinen abwägen.
2) Ich halte Kernenergie und ihre friedliche Nutzung in Deutschland nicht für mehrheitsfähig und durchsetzbar. Es bleibt beim Ausstieg.
3) Ich bin für Kohleverstromung. Wie ohne Atomstrom und Kohlestrom ein Hochindustriestandort überleben soll, bleibt mir ein Rätsel.
4) Ich bin für mehr regenerative Energien, möchte aber auch über die Relation von Kosten und CO2-Vermeidung eine offene Diskussion. Ebenso will ich mehr Wettbewerb im Energiebereich. Dazu gehören Strom UND Gas.
5) Wie werden ALLE großen Energieversorger subventioniert? Vielleicht könnten Sie sich dazu noch einmal äußern.

Vielen Dank,
Ihr Manfred Grund, MdB
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Frage zum Thema Senioren
11.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grund
Ich wohne seit dem Dez. 2003 in den altenBundesländern ,habe aber seit meiner Geburt 1943 in Mühlhausen gewohnt.Seit 2005 bin ich Rentner und bekomme jeden Monat diese pünktlich am Monatsende auf mein Konto überwiesen.
Was mich nun stört ist folgender Sachverhalt .
20 Jahre nach der Wiedervereinigung sind wir Ostdeutschen immer noch Menschen zweiter Klasse.
Erstens sind die Löhne im Osten mindestens ein drittel niedriger.
Zweitens und das interessiert mich persöhnlich ist der Rentenwert Ost immer noch um ca. 3,00€ niedriger als der West rentenwert. ( ich bekomme eine Ostrente,das macht ca. 135,00€ bei einer Durchschnitsrente aus)Nun meine Konkrete Frage wann wird er endlich angeglichen???
Mit freundlichen Gruß
J.
Antwort von Manfred Grund
1Empfehlung
13.07.2009
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

Danke für die Frage. Über das Ob, die Angleichung der Rentenwerte von Ost und West, sind wir uns einig. Ja, die Angleichung muss kommen. Bei dem Wie wird es sehr schwierig. Denn die Renten leiten sich aus den Löhnen ab. Wie Sie richtig schreiben, hinken viele Löhne Ost den Westlöhnen hinterher. Dies ist für Arbeitgeber attraktiv, die Investitionen im Osten platzieren und hier Arbeitsplätze schaffen, hilft aber nicht bei der Rentenangleichung. Ost-Arbeitnehmer bekommen aber einen hochgerechneten Rentenanspruch, der ihre Rente trotz geringerem Lohn später mit dem Westkollegen gleich stellt. Diese Hochwertung sinkt mit jeder Stufe der Angleichung der aktuellen Renten. Würden die Renten sofort angeglichen, müsste die Hochwertung fallen. Dies wäre ungerecht gegenüber den heutigen Arbeitnehmern im Osten. Eine weitere Abwanderung aus den jungen Bundesländern wäre die Folge. Das kann niemand wollen. Ebenso kann niemand wollen, dass die heute Arbeitenden weiter belastet werden. Jeder Rentner muss wissen, zusätzliche Ausgaben für Renten (z. B. sofortige Ost-West-Anpassung) würden das Einkommen jener schmälern, die heute Kinder erziehen, Steuern zahlen, die Renten mit ihren Beiträgen finanzieren und zugleich selbst für die eigene Rente vorsorgen müssen. Diese Probleme sind noch nicht gelöst und müssen intensiv bearbeitet werden.
Die Verbesserung der Lage der Rentner in den neuen Bundesländern war bei der Herstellung der deutschen Einheit ein erklärtes politisches Ziel der Union. Das alte DDR-System galt es in das System der Bundesrepublik zu überführen. Allerdings zeigt sich auch heute noch, wie schwierig es ist, einen Unrechtsstaat mit Mitteln des Rechtsstaates aufzuarbeiten. Was heute oft als Ungerechtigkeiten im Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) und im Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (AAÜG) bezeichnet wird, geht im Wesentlichen auf die Willkür im DDR-Rentenrecht zurück. Denn es gab in der DDR eben keine eindeutigen, einheitlich angewendeten und einklagbaren Regeln für die Zusatzrenten. Die Ungerechtigkeiten der DDR-Diktatur können nicht der Wiedervereinigung und der Überleitung der Ostrenten in das bundesdeutsche Rentenrecht angelastet werden. Die Gruppe der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten wird sich auch weiterhin mit der Rentenangleichung auseinandersetzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will, dass die ostdeutschen Rentner auch in Zukunft finanziell gut abgesichert sind. Entscheidend ist das konkrete Ergebnis für die Beitragszahler und Rentner – nicht eine vordergründige Gleichmacherei um jeden Preis. Die Anpassung des Rentenrechts bleibt für uns in der nächsten Legislaturperiode ganz oben auf der politischen Agenda. Dazu verweise ich auf das "Regierungsprogramm von CDU/CSU" für die Bundestagswahl. Dort heißt es: "Wir setzen uns für ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein." (Kapitel III. 2, Seite 42).

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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