Manfred Grund (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Manfred Grund
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Diplom Elektroingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I
Landeslistenplatz
1, Thüringen
weitere Profile
(...) Die Bauarbeiten an den A 38-Bauwerken liegen im Zeitplan. Noch in diesem Monat erwarte ich die Fertigstellung der zwei Autobahnbrücken über die Landesstraßen bei Obergebra und Niedergebra. Für die "Rhintalbrücke" laufen in diesen Tagen durch die Firma Schachtbau Nordhausen die Gründungsarbeiten für den stabilen Untergrund der Brückenträger. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
31.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grund, nachdem diverse Geldinstitute zusammengebrochen sind, hat unsere Regierung beschlossen 480 Milliarden Euro als Bankenrettungspaket zu veranschlagen.
Wie kann es sein, daß bei der Vergabe dieser hohen Summe keine öffentliche Kontrolle vorhanden ist?
Wie kann es sein, daß Personen, die durch ihre früheren Entscheidungen maßgeblich diese Krise mit herbeiführten heute in dem Gremium sitzen, welches diese staatlichen Gelder verteilt?
Freundliche Grüße aus Thüringen von Frau
Antwort von Manfred Grund
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06.04.2009
Manfred Grund
Sehr geehrte Frau ,

das sogenannte Bankenrettungspaket hat das deutsche Bankensystem vor schwerwiegenden Einschnitten bewahrt. Anders als in anderen Staaten ist in Deutschland bisher keine einzige Bank in Insolvenz gegangen. Damit sind die Spareinlagen der vielen Kleinsparer und von Ihnen persönlich sicher!

Die Große Koalition hat in einer der deutschen Nachkriegsgeschichte einmaligen Situation die Fähigkeit zu entschlossenem Handeln gezeigt.

Der Bund hat dazu als Bundessondervermögen einen Finanzmarktstabiliserungsfonds eingerichtet, über den Hilfen für angeschlagene Finanzinstiute abgewickelt werden, zum Beispiel HRE oder Commerzbank. Der Staat gewährt durch den Fonds Staatsgarantien für Forderungen gegenüber Banken in Höhe von bis zu 400 Milliarden Euro. Darüber hinaus kann der Bund bis zu 80 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen, um sich im Bedarfsfall am Eigenkapital angeschlagener Banken zu beteiligen.

Ziel aller Maßnahmen ist, die Spareinlagen der Bürger zu sichern, Vertrauen zwischen den Banken zu fördern, die Geldversorgung der Unternehmen sicherzustellen, Arbeitsplätze zu sichern, Wachstum zu stabilisieren, soziale Marktwirtschaft zu schützen und zukünftige Krisen zu vermeiden.

Bei der Vergabe der Garantien und von Krediten ist selbstverständlich eine öffentliche Kontrolle vorhanden.

Die Hilfen des Bundes gibt es nur, wenn die Banken zu ihrer Verantwortung stehen und sich an bestimmte Regeln halten. Das heißt ganz konkret: Auflagen zur Geschäftspolitik, Auflagen zur Kreditvergabe, Auflagen zur Vergütung der Organmitglieder und Geschäftsleiter.

Die Finanzmarktstabiliserungsanstalt kontrolliert die Einhaltung der Regeln. Die Anstalt ist eine rechtlich unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Bundesbank, aber organisatorisch von ihr getrennt und untersteht der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums. Ein sog. Lenkungsausschuss mit Vertretern u. a. des Bundeskanzleramtes sowie des Bundesministeriums der Justiz und einem Mitglied der Länder entscheidet über die Stabilisierungshilfen. Sie können daraus erkennen, dass die verschiedenen Gremien mit unabhängigen Personen besetzt sind.

Ein weiteres Gremium mit neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät über grundsätzliche und strategische Fragen sowie über langfristige Entwicklungen der Finanzmarktpolitik. Das Bundesfinanzministerium unterrichtet dieses Gremium über alle den Fonds betreffenden Fragen. Zudem können die Abgeordneten alle Frage- und Auskunftsrechte nutzen.

Zudem hätte das Parlament das Recht, einen Untersuchungsausschuss zu Fragen der Finanzmarktkrise oder der Finanzmarktstabiliserungsanstalt zu berufen. Ich sehe deshalb die öffentliche Kontrolle gewahrt.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2009
Von:

Hallo aus Sachsen!

Die CDU in Thüringen, die CDU in Hamburg, die CDU in Bremen und die CSU stellen sich aktiv hinter Volksbegehren, die die direkte Mitbestimmung der Bürger stärken.

Wie könnte ich eine Zustimmung der CDU im Bundestag zu bundesweiten Volksentscheiden und zur Abschaffung von Parteilisten bei der Bundestagswahl erreichen?

MfG
Antwort von Manfred Grund
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21.04.2009
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

ich habe die Osterpause genutzt, um in meiner Funktion als Mitglied des Auswärtigen Ausschusses die Länder Albanien, Moldau und Kasachstan zu besuchen. Deshalb kommt Ihre Antwort erst heute. Allerdings habe ich in allen Ländern die Erfahrung gemacht, dass die Bürgerrechte, die Möglichkeit der Partizipation an politischen Prozessen und die freie Meinungsäußerung nirgends so praktiziert werden und staatlich verbürgt sind, wie in Deutschland. Wir sollten das nicht vergessen. Deutschland kann als Vorbild dienen.

Es gibt gute Argumente für Volksabstimmungen / Volksbegehren, ebenso gute dagegen. Dänemark hat durch Volksabstimmung den Euro abgelehnt. Wäre das ein Vorbild für Deutschland?

Ich kann gar nicht einschätzen, ob nun die Vorteile oder Nachteile überwiegen. Prinzipiell hätte ich nichts dagegen. Im Jahr der Demokratie sollte man darüber durchaus unbefangen diskutieren. Es gibt immer mehr "Volksabstimmungen" in Ländern und Kommunen. Thüringen wird den Weg gehen, die CDU hat sich dafür ausgesprochen. Richtig ist aber auch: Die CDU Deutschlands lehnt aktuell Volksbefragungen auf Bundesebene ab. Die Prinzipien der repräsentativen parlamentarischen Demokratie haben sich in 60 Jahren stabiler Demokratie hierzulande bewährt.

Wenn Volksabstimmungen nicht schon an der geringen Beteiligung scheitern, sollte man sich die Ergebnisse durchaus noch einmal ansehen. Es wird viel davon abhängen, welche Quoren gelten sollen und wie der Bundestag mit einer erfolgreichen Volksabstimmung umzugehen hat. Dies sind jedoch Fragen, die Verfassungsrechtler klären müssen.

Richtig ist: Demokratie lebt vom Mitmachen. Mitmachen können die Bürger auch heute schon. Ich möchte Sie ermuntern, Ihre politischen Ziele in einer Partei zu verfolgen. Treten Sie ein, engagieren Sie sich und überzeugen Sie die anderen Mitglieder. Dann wird ein Thema auf die Agenda gehoben.

Ihr Manfred Grund
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grund,

ich habe Sie bisher als sehr internetinteressierten Menschen (virtuell) kennengelernt und verfolge Ihre Veröffentlichungen auf den verschiedenen Plattformen mit Interesse.

Ich bin mir sicher, dass Sie auch von der Petition in Sachen Internetsperren Kenntnis genommen haben. Da mir die Unkenntnisse vieler Politiker in Sachen Technik und Internet schon länger auffällt und sicher nicht unwesentlich zum Beschluss der Internetsperren beigetragen hat, wäre mir sehr daran gelegen, Ihre Meinung zur Thematik zu hören. Konkret bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist Ihre Position zum Thema Internetsperren?
2. Sind die Sorgen der Petenten aus Ihrer Sicht begründet?
3. Wie effektiv erscheinen Ihnen solche Internetsperren im Lichte ihrer leichten Umgehbarkeit? (Ich besitze keinerlei "kriminelle Energie" und es ist für mich trotzdem ein Kinderspiel sie zu umgehen.)
4. Ist Ihnen bewusst, dass durch die Sperrung von IP-Adressen ggf. auch dutzende legaler Webseiten gesperrt werden? Wie soll das vermieden werden?
5. Was können gerade Sie (als interneterfahrener Abgeordneter) infolge zur Diskussion beitragen? Welche effektiven Alternativ-Vorschläge zur Bekämpfung von Kinderpornografie haben Sie?

Ich möchte offen sein: Bei der letzten Bundestagswahl habe ich Sie gewählt, weil Sie mir sehr engagiert erschienen, vor allem auch weil sie die neuen Medien nicht als Buch mit sieben Siegeln betrachten.

Mir ist klar, dass man es als Politiker nicht allen recht machen kann. Dennoch ist mir sehr daran gelegen, dass der Abgeordnete, den ich bei der Bundestagswahl im September wähle, sich zumindest bei Themen wie dem Internet, einem inder Politik so missverstandenen Thema, für effektive Maßnahmen mit Augenmaß einsetzt - und gerade bei populistischen Forderungen wie den unwirksamen Internetsperren intelligente Alternativen in die Wagschale wirft.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und grüße Sie
Antwort von Manfred Grund
4Empfehlungen
13.05.2009
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

Jetzt ist es Zeit, entschlossen handeln. Denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder. Deshalb vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zugangssperren konnten Sie hier in abgeordnetenwatch.de bereits einiges lesen, u. a. vom Innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, meinem Kollegen Dr. Uhl.

Entgegen Ihrer Eingangsbemerkung kann ich zu den technischen Aufwendungen kaum Ausführungen machen. Dafür sind die Beamten und zusätzlich beauftragten Experten beim Bundeskriminalamt sowie die Beschäftigten der Telekommunikationsfirmen kompetent. Bei der Sperrliste werden IP-Adressen geblockt. Es kann nach meinem Verständnis damit keine andere Seite betroffen sein, weil jedes Angebot eben eineindeutig über die individuelle IP identifizierbar ist.

Eine Zensur des Internets, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern, liegt nicht vor und würde meine Zustimmung auch nicht finden. Läge die Sache so, würde ich die häufig zu hörenden Bedenken teilen und den Gesetzentwurf nicht unterstützen. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184 b Strafgesetzbuch.

Die Zugriffssperren sollen ausschließlich für das Thema Kinderpornografie im Internet gelten. Kinderpornografie ist im Internet gut abgrenzbar. Das Bundeskriminalamt recherchiert die gefährlichen Seiten, stellt eine Liste zusammen und gibt diese verschlüsselt an die Provider. Das BKA trägt dafür auch die Verantwortung und Haftung.

Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen. Insofern bin ich davon überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die Grundrechte der Bürger nicht tangieren wird.

Es ist sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Das ist nicht perfekt, aber besser, als den Kopf in den Sand zu stecken.

Welche Alternativen gäbe es, fragen Sie noch. Im Gesetzesentwurf wird auf Erfahrungen aus mehreren anderen Ländern mit IP-Sperren hingewiesen. So konnten in Schweden täglich 50.000 Zugriffe und in Norwegen täglich 15.000 bis 18.000 Zugriffe auf kinderpornographische Seiten durch Internetsperren verhindert werden. Das BKA verwies in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Unterausschusses "Neue Medien" vom 12. Februar 2009 ebenso auf Erfahrungswerte aus Großbritannien, wo täglich 35.000 Zugriffe verhindert wurden.

Die von Bundesministerin von der Leyen vorgeschlagene Sperrung bleibt nicht die einzige Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornographie in der Gesamtstrategie gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Die IP-Sperre soll die Ermittlung der Täter und das Schließen dieser Seiten nicht ersetzen, sondern die Arbeit des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter wirksam ergänzen. An der Ermittlung der Täter arbeiten die Ermittlungsbehörden ebenso hart.

Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Grund
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.05.2009
Von:

Hallo Herr Grund,

mit Freude habe ich Ihre Antwort zum Thema Internetsperren vernommen. Das was bisher die offenste Antwort, die ich bisher von einem CSU/CDU-Politiker lesen durfte.
Allerdings bestätigt sie leider auch eine Vermutung, die mir eigentlich schon seit Beginn der Diskussionen im Kopf herum spukt:
Ich glaube, es besteht Aufklärungsbedarf. Sie sehen kein Problem in dieser Sache und fragen sich vermutlich demnach auch mit Recht was diese Diskussion überhaupt soll. Jedoch konnte ich Ihrer Antwort entnehmen, dass Sie zumindest Teile der technischen Umsetzung nicht verstehen. Niemand kann alles wissen. Aber man kann jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Daher meine Frage:
Wäre Interesse an einer Informationsveranstaltung zum Thema (soll keine Missionierung sein, sondern die Angelegenheit sachlich und nüchtern von allen Seiten beleuchten) für die Abgeordneten der CSU/CDU? Auch eine offene und sachliche Diskussion von Angesicht zu Angesicht würde ich sehr begrüßen.
Meine didaktischen Fähigkeiten tendieren gegen Null, daher wäre ich denkbar schlecht für eine derartige Informationsveranstaltung geeignet. Aber ich bin mir sicher, so was lässt sich innerhalb kürzester Zeit auf die Beine stellen.

Meiner Meinung nach ließen sich so viele Bedenken und Missverständnisse aus der Welt räumen. Dass Handlungsbedarf besteht, lässt sich auch schon daran erkennen, dass die Anzahl der Mitzeichner der Petition mittlerweile bei 78.971 liegt. Das können ja nicht alles nur Dummköpfe sein. ;-)

Mit freundlichen Grüßen

(ein CSU-Wähler, der langsam versucht aus dem Loch zu krabbeln, in das er bei Beginn dieser Diskussion gefallen ist)
Antwort von Manfred Grund
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18.05.2009
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

Niemand kann alles wissen, schreiben Sie. Das stimmt. Als Abgeordneter, der eine so weitreichende Frage entscheiden muss, der aber im Bundestag ein ganz anderes politisches Feld bestellt, muss ich mich auf die verlässliche und kompetente Zuarbeit von Sachverständigen verlassen. Ich tue das, denn ich weiß, dass die Vorbereitung eines solchen Gesetzes nicht ohne die verfassungsrechtliche Prüfung und sorgfältige Abwägung erfolgt. Niemand möchte Freiheitsrechte einschränken.

Dafür gibt es in den beiden beteiligten Bundesministerien für Vorbereitung und Formulierung des Gesetzentwurfes sachkundige Mitarbeiter. Außerdem muss das Justizministerium beteiligt werden, damit die Verfassung eingehalten wird. Zudem erfolgte eine Abstimmung mit den großen Telekommunikationsunternehmen. Der juristische und technische Sachverstand ist also gegeben.

Doch auch der Bundestag wird einen Gesetzentwurf zweimal öffentlich im Plenum sowie in den Ausschüssen beraten. Welche Formulierung und Bestimmung Ende Juni im Ergebnis der Beratungen und Abstimmungen zur Beschlussfassung ansteht, kann heute niemand sagen. Wahrscheinlich wird es eine IP-Sperre mit Umleitung auf das Stopp-Schild geben. Wie diese konkret ausgestaltet ist, muss abgewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
02.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grund

Geduldig warte ich seit 19 Jahren immer noch am Bahnübergang Mühlhauen von Görmar kommend auf das Öffnen der Schranken, welche tagsüber mehr als ein Drittel des Tages geschlossen sind. Seit 19Jahren mache ich mir Gedanken, wie viel Zeit den Bürgern verloren geht,wie viel Treibstoff mit CO2-Ausstoß in die Luft geblasen wird und noch viele andere Probleme, welche dieser Übergang hervorruft. Da meineGeduld langsam zu Ende geht , würde ich von Ihnen gern die Terminplanung erfahren, da andere Verkehrsobjekte schon seit einigerZeit beendet sind. Nach der lange fälligen Umgehungsstrasse wage ich gar nicht erst zu fragen.

Mit freundlichen Grüßen

G.
Antwort von Manfred Grund
1Empfehlung
04.06.2009
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

Ja, das Warten an Bahnanlagen ist ärgerlich für Autofahrer. Ich stimme Ihnen voll zu.

Neue Kreuzungspunkte werden in aller Regel als Brücken oder Tunnel ausgeführt, damit eben kein Verkehrsträger auf den anderen warten muss. Brücken und Tunnel sind aber besonders aufwändig und teuer. Die Kosten teilen sich Bund, Bahn und die Stadt. Da hakt es mitunter. Selbst neuralgische Punkte können nicht alle sofort entschärft werden.

Die gute Nachricht: Für den Bahnübergang Richtung Görmar besteht Baurecht für eine neue Unterführung. Die Stadt und das Straßenbauamt Nordthüringen haben die Kostenteilung sowie eine Verwaltungsvereinbarung bereits geschlossen. Der Bund hat am 18. März 2009 ebenfalls unterschrieben. Jetzt liegt der Vertrag bei der Bahn. Wenn der neue Vorstand der DBAG unterschrieben hat, könnte es im Januar 2010 mit dem Bau losgehen. Bis dahin werden die Umgehung für Autos und Lkw wie auch für die Züge geplant und in den Fahrplan eingetaktet. Dieses Verfahren wird sich nicht beschleunigen lassen.

Am 17. Juni 2009 werde ich bei der Bahn die Frage der Kreuzungsvereinbarung nochmals ansprechen.

Die Stadt Mühlhausen wird den Bahnübergang in die Entschärfung des Wagenstedter Knoten einbeziehen. Dabei hat es seit 2005 auch Umplanungen gegeben, die zu den Verzögerungen beigetragen haben. Für Mühlhausen stellte sich die innerstädtische Lage mit dichter Anliegerbebauung zudem als Problem dar. Wie Sie sich sicher erinnern, mussten einige Häuser abgerissen werden, um Platz zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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