Sehr geehrter Herr

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Jetzt ist es Zeit, entschlossen handeln. Denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder. Deshalb vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zugangssperren konnten Sie hier in abgeordnetenwatch.de bereits einiges lesen, u. a. vom Innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, meinem Kollegen Dr. Uhl.
Entgegen Ihrer Eingangsbemerkung kann ich zu den technischen Aufwendungen kaum Ausführungen machen. Dafür sind die Beamten und zusätzlich beauftragten Experten beim Bundeskriminalamt sowie die Beschäftigten der Telekommunikationsfirmen kompetent. Bei der Sperrliste werden IP-Adressen geblockt. Es kann nach meinem Verständnis damit keine andere Seite betroffen sein, weil jedes Angebot eben eineindeutig über die individuelle IP identifizierbar ist.
Eine Zensur des Internets, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern, liegt nicht vor und würde meine Zustimmung auch nicht finden. Läge die Sache so, würde ich die häufig zu hörenden Bedenken teilen und den Gesetzentwurf nicht unterstützen. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184 b Strafgesetzbuch.
Die Zugriffssperren sollen ausschließlich für das Thema Kinderpornografie im Internet gelten. Kinderpornografie ist im Internet gut abgrenzbar. Das Bundeskriminalamt recherchiert die gefährlichen Seiten, stellt eine Liste zusammen und gibt diese verschlüsselt an die Provider. Das BKA trägt dafür auch die Verantwortung und Haftung.
Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen. Insofern bin ich davon überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die Grundrechte der Bürger nicht tangieren wird.
Es ist sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Das ist nicht perfekt, aber besser, als den Kopf in den Sand zu stecken.
Welche Alternativen gäbe es, fragen Sie noch. Im Gesetzesentwurf wird auf Erfahrungen aus mehreren anderen Ländern mit IP-Sperren hingewiesen. So konnten in Schweden täglich 50.000 Zugriffe und in Norwegen täglich 15.000 bis 18.000 Zugriffe auf kinderpornographische Seiten durch Internetsperren verhindert werden. Das BKA verwies in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Unterausschusses "Neue Medien" vom 12. Februar 2009 ebenso auf Erfahrungswerte aus Großbritannien, wo täglich 35.000 Zugriffe verhindert wurden.
Die von Bundesministerin von der Leyen vorgeschlagene Sperrung bleibt nicht die einzige Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornographie in der Gesamtstrategie gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Die IP-Sperre soll die Ermittlung der Täter und das Schließen dieser Seiten nicht ersetzen, sondern die Arbeit des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter wirksam ergänzen. An der Ermittlung der Täter arbeiten die Ermittlungsbehörden ebenso hart.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Grund