Manfred Grund (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Manfred Grund
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Diplom Elektroingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I
Landeslistenplatz
1, Thüringen
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(...) Die offene, demokratische Struktur der Parteien erlaubt es jedermann, dort Mitglied zu werden und sich für Wahlmandate nominieren zu lassen. Bei der Liste der CDU Thüringen hat der Parteitag einen anderen Bewerber nominiert, als vom Vorstand vorgeschlagen war. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Grund,

im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 16.Juni 2008 Seite 999
( www.bgblportal.de )
habe ich mit großem Unbehagen lesen müssen, dass im Juni die nach dem Grundgesetz garantierten Grundrechte eingeschränkt worden sind. Es kann nun also als Folge jeder Deutsche gefoltert, ins Gefängnis gesteckt, abgehört, verwanzt und an irgendwelche Dritt-Staaten wie z.B. USA ausgeliefert werden, obwohl dort andere Gesetze gelten, wie z. B. Folter, Todesstrafe, ... ?!

Wie ist Ihre Stellungnahme zu diesem drastischen Sachverhalt und Angriff in die Grundrechte der Bürger Deutschlands?

, Arenshausen, Montag, den 04.08.2008
Finanzfachwirt (FH)



"§ 98 Einschränkung von Grundrechten:

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt."
Antwort von Manfred Grund
1Empfehlung
20.08.2008
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

Panikmache ist nicht angebracht. Bitte lesen Sie das ganze Gesetz. Der Kontext spricht ausdrücklich davon, dass es um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie von Terrorismus geht und hier insbesondere um die gegenseitige grenzübergreifende Rechtshilfe für Ermittlungsbehörden.

Ich kann Sie also beruhigen, Ihre persönlichen Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Schutzes vor Auslieferung sind nicht abgeschafft. Das "Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln der Europäischen Union", schränkt die zitierten Grundrechte lediglich ein.

Diese Einschränkung erfolgt allerdings punktuell, nämlich "nach Maßgabe" des Gesetzes. Das heißt, es werden nur solche Einschränkungen erlaubt, die das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen im Einzelnen zulässt. Die Möglichkeit, dass Grundrechte durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden können, ist in Art. 19 des Grundgesetzes ausdrücklich aufgeführt. Die im Grundrecht enthaltenen Wertentscheidungen und Prinzipien müssen aber in jedem Fall Bestand haben. Daran ist bei dem Gesetz, auf das Sie sich beziehen, nicht zu zweifeln.

Es ist also richtig, dass sich jemand, der im begründeten Verdacht steht, schwere Straftaten begangen zu haben, nicht der Strafverfolgung dadurch entziehen kann, dass er sich im Ausland aufhält. Diese Lücke ist durch das "Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln der Europäischen Union" geschlossen worden.

Mit freundlichem Gruß,

Manfred Grund
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Grund,

mich interessiert, wie Sie sich bezüglich einer Reform des Paragrafen 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) positionieren und welche Schritte Sie (bzw. Ihre Fraktion) gegebenenfalls bereits unternommen haben, um diese Reform voranzutreiben? Wie Sie wissen, ist der seit Jahren verschleppte Aufschub der Verschärfung entsprechender strafrechtlicher Regelungen ein wesentlicher Grund dafür, dass Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifizieren kann, obwohl die Bundesregierung die Konvention bereits 2003 unterzeichnet hat und auch im Schlussdokument des G8-Gipfels von 2007 die vollständige Umsetzung internationaler Übereinkünfte zur Bekämpfung der Korruption zusicherte.

Mit bestem Dank für Ihre Antwort und freundlichen Grüßen
A.
Antwort von Manfred Grund
2Empfehlungen
20.08.2008
Manfred Grund
Sehr geehrte Frau oder Herr A. ,

ich bin kein Jurist und habe mich immer darauf verlassen, dass der zitierte § 108e StGB etwaige Fälle von Abgeordnetenbestechung abdeckt. Im Detail kann ich Ihre Anfrage nicht beantworten.


Sie hatten allerdings nach der Meinung meiner Fraktion gefragt. Da auf dieser Plattform Zitate nicht sinnvoll erscheinen, verweise ich gern auf die detaillierte Antwort meines Bonner Kollegen Dr. Eisel:

www.abgeordnetenwatch.de

Herzlichst,

Ihr Manfred Grund
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter des Landtages!
Nach dem Urteil des Weimarer Verfassungsgerichtshofes ist die 5%-Hürde verfassungswidrig. Wann wird es das neue Kommunalwahlgesetz geben und wird vom Abgeordnetenhaus darauf geachtet, dass es in den Kommunen auch Kandidaturen von Nichtgebundenen Bürgern geben wird? Dabei ist es vor allem von den etablierten Parteien aller Couleur die undemokratische Gepflogenheit Gang und Gebe, die Auslage der Unterschriftslisten in den jeweiligen Rathäusern und Ämtern fest zu legen - ein beliebtes Instrument die Unterschriftsleistung zu erschweren. Eine solche Einschränkung wäre wiederum in höchstem Maße undemokratisch, es kann niemand etwas dagegen haben, dass der Kandidat mit der Liste die Möglichkeit eingeräumt bekommt seine Unterstützer persönlich auf zu suchen oder aber eine Wahlkampfveranstaltung für die Unterschriftsleistung zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Antwort von Manfred Grund
2Empfehlungen
28.08.2008
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie sicher wissen, werden die Formalitäten für Kommunalwahlen durch Landesgesetze geregelt. Der Bundestag ist mit Kommunalwahlen nicht befasst. Bitte wenden Sie sich für Fragen oder auch Anregungen und Vorschläge an meine Kollegen im Thüringer Landtag.

Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Grund, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
27.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Grund,

wann kann man denn mit der Umgehungsstraße von Mühlhausen Richtung Schlotheim rechnen? Meines Wissens nach handelt es sich um ein teilweise militärisch/ziviles Projekt, für das die Gelder auch schon einige Zeit bereit stehen.

Ich muss sie dass fragen, weil die Bundeswehr in Mühlhausen jetzt auch seit einigen Monaten Panzerhaubitzen vom Typ PZH2000 hat, und diese auch schon mehrfach durch die anliegenden Ortschaften bewegt hat. Dabei sind an meinem Haus, einem Denkmal, erhebliche Schäden durch die Erschütterungen entstanden. Selbstverständlich habe ich den Weg der Schadensregulierung eingehalten und habe einen entsprechenden Antrag an die Bundeswehr (WBV Ost) gestellt. Bevor ich den Antrag abschicken konnte, kam jedoch schon die Ablehnung der Übernahme des Schadens mit unglaublichen Begründungen. Dagegen habe ich natürlich Widerspruch eingelegt und dabei noch herausgefunden, dass die Bundeswehr mit den PZH2000 noch nicht einmal durch die Ortschaften Grabe und Körner hätte fahren dürfen, da die Brücken nicht für diese militärischen Lastenklassen zugelassen sind. Die Belastung durch die Fahrzeuge überstieg die Tragkraft der Brücken um bis zu 200%.

Seit Jahren stecke ich meine ganzen Ersparnisse in den Erhalt meines Hauses/Denkmals und dann kommt die Bundeswehr, weil keine entsprechende Umgehungsstraße besteht, verursacht einen hohen Schaden (mehrere Tausen Euro) und behauptet dann, dass auf dafür nicht zugelassenen Straßen, durch vorbeirasende 60 Tonnen schwere Haubitzen, keine Schäden an Häusern entstehen können.

Selbst wenn ich jetzt das Denkmal noch vor dem Winter allein finanziell wieder restaurieren muss, damit der Schaden sich nicht noch verschlimmert, muss ich davon ausgehen, dass bald die Bundeswehr wieder durch meinen Ort donnert und erneut erhebliche Schäden verursacht. Das nur, weil die Umgehungsstraße nicht gebaut wird, für die die finanziellen Mittel schon bereit stehen.

Freundliche Grüße
Antwort von Manfred Grund
5Empfehlungen
17.09.2008
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

die Verkehrswege in Thüringen haben sich im letzten Jahrzehnt deutlich
verbessert. Gleichwohl bleibt noch viel zu tun. Zu den noch zu
stemmenden Aufgaben gehört auch die Umgehungsstraße für Körner. Auch
wenn der Bundeshaushalt erhebliche Mittel für Verkehrsinvestitionen
vorsieht und diese jüngst noch einmal um eine Milliarde aufgestockt
wurden, genießen in der Region die Fertigstellung der A 38 sowie die
Fertigstellung der Bundesstraßen 247 (Ortsumfahrung Mühlhausen) und 243
Priorität. Vor deren Fertigstellung werden keine weiteren
Neubau-Projekte begonnen. Derzeit kann keine Zeitplanung für den Bau der
Straße von Mühlhausen nach Schlotheim mit der Umfahrung von Körner
gemacht werden.

Für die vor Ort vorhandenen Straßen und Brücken gibt es keine
Gewichtsbeschränkung bezüglich der Haubitzen der Bundeswehr.

Zu dem Komplex möglichen Schadenersatzes hatte ich Ihnen gleich am Tag
des Eingangs Ihres Mail über abgeordnetenwatch.de am 29. August 2008
einen Brief geschrieben. Ich rege an, diesen Vorgang nicht über dieses
Forum zu betreiben, sondern die in dem Brief vorgeschlagene
Verfahrensweise zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Grund
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Frage zum Thema Gesundheit
06.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Grund !
Heute am 06.10.2008 steht auf der ersten Seite im ´´Freien Wort``: kein Zuschlag bei Hartz IV für Diabetiker !!! Ein Anruf bei der Dachorganisation der Wohlfahrtsverbände bestätigte die Richtigkeit des gesamten Artikels.
Nun meine Frage, wie lange wollen Sie als Bundestagsabgeordneter, Kürzungen und Streichungen im sozialen Sektor noch zulassen ?
Für mich ergibt sich folgende Schlußfolgerung - entweder diabetikergerecht essen, oder mehr Medikamentenkauf, um die Diabetes in Griff zu halten. Nur mehr Geld für Medikamente - woher nehmen bei Hartz IV und nicht stehlen !!! ( 316,00 € mtl / Bedarfsgemeinschaft, -Strom, -18% von den Heizungskosten für Warmwasser zum Duschen, dann die Bemessungsgrenze vom Landkreis, kein Mehrverbrauch nur eben höhere Preise, eben erst wieder - Preiserhöhungen ).
Solche Entscheidungen im Hinblick auf die vielen Diabetiker und die bevorstehenden Wahlen sollten unbedingt nochmal überdacht werden.
MfG.
Antwort von Manfred Grund
12Empfehlungen
08.10.2008
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

Danke für die Anfrage über Abgeordnetenwatch.de, die Sie an mich wie auch an den regionalen Abgeordneten Christian Hirte (CDU/CSU) als auch Herrn Kranz von der SPD geschickt haben. Für meinen Unionskollegen Christian Hirte und mich möchte ich kurz antworten.

Die Frage der Zusatzversorgung für Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II wegen Diabetis wurde aufgeworfen durch den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Die Aussage des Geschäftsführers des Deutschen Vereins, Michael Löher, dass Zuschläge für eine gesunde Ernährung von Erwachsenen nicht nötig seien, kann ich nicht kommentieren. Dazu weiß ich zu wenig über die Krankheit und erfolgversprechende Behandlungen oder Verhaltensweisen.

Es ist dies aber keine Frage, die politisch im Bundestag durch ein Gesetz gelöst werden müsste. In der Rechtsprechung gibt es unterschiedliche Urteile: Sozialhilfeempfänger, die an Diabetes leiden, haben keinen generellen Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für die Aufwendung von spezieller Kost. Dies entschied das Sozialgericht Dresden 2006. Das Sozialgericht argumentierte, dass im wesentlichen Diabeteskost "einer gesunden Normalkost" entspreche, die auch in Supermärkten bzw. Lebensmittelgeschäften zu kaufen sei. Das Hessische Landessozialgericht hat die Frage des Mehrbedarfs hingegen mit Ja beantwortet.

Die Gerichte urteilen natürlich nur im Einzelfall. Genau so sollten Sie, Herr , bitte auch verfahren. Wenn Sie selbst betroffen sein sollten, besorgen Sie sich ein ärztliches Attest, mit dem Sie die Krankheit nachweisen. Stellen Sie bei der zuständigen Behörde einen begründeten Antrag auf den Kost-Zuschuss. Nutzen Sie bei Ablehnung die Rechtsmittel.

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass aufgrund des Zeitungsartikels bzw. der Äußerung von Herrn Löher, nicht alle Zusatzleistungen für ALG II-Bezieher mit Diabetis jetzt entfallen.

Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Grund, MdB
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