Manfred Grund (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
03.07.1955
Berufliche Qualifikation
Elektroingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Heilbad Heiligenstadt
Wahlkreis
Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I
Ergebnis
43,0%
Landeslistenplatz
1, Thüringen
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(...) Konkret: Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 17. Legislaturperiode wurde am 6. November 2011 zwischen den Regierungsparteien eine Vereinbarung zur Reform der Pflegeversicherung getroffen, die am 16.November 2011 durch einen Beschluss des Bundeskabinetts über Eckpunkte für ein Reformgesetz konkretisiert worden ist. (...)
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
15.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Grund,

Ich habe nur eine ganz kurze Frage an sie. Was halten sie davon, das die Abstimmung (vorraussichtlich am 23.09.11) über den neuen sogenannten Euro-Rettungsschirm, in Windeseile durch das Parlament gejagt wird. Ist es nicht dem Wahlvolk bzw. Steuerzahler gegenüber zumindest verantwortungsvoll, ausführlich darüber im Parlament zu diskutieren & nicht einfach der Parteipolitik hinter herzulaufen.
Noch eine Frage, wie stehen sie zum Euro-Rettungsschirm ?

Danke für ihre Antwort im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Grund
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19.08.2011
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Befragung über Abgeordnetenwatch zum Europäischen Stabilitätsmechanismus. Als Parlamentarischer Geschäftsführer meiner Fraktion ist es meine Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag in geordneten Bahnen verlaufen können. Deshalb ist es mir persönlich wichtig, auch bei diesem sensiblen und eiligen Thema die Ordnung gewahrt zu wissen. Der Ältestenrat – nicht die Regierung – wird die Tagesordnung für den 23. September 2011 am 8. September beschließen. Ich gehe von einer öffentlichen Debatte nicht unter 90 Minuten aus.
Es kann kaum von "in Windeseile" gesprochen werden, wenn seit Dienstag mit Bekanntgabe der Ergebnisse des Treffens von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit Präsident Nicolas Sarkozy in Paris die Eckpunkte für ein ESM-Paket, denen der Bundestag zustimmen muss, auf dem Tisch liegen. Bereits in der "Haushaltswoche" des Bundestages Anfang September werden darüber hinaus Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Stellung nehmen und vor dem Bundestag erklären, welche Regelungen vom Parlament abgesegnet werden sollen. Es bleibt also genug Zeit für Fragen und Debatten.
Ich weiß mich hier mit den Kollegen meiner eigenen und aus allen anderen Fraktionen einig. Die Beteiligung des Deutschen Bundestages ist allen Abgeordneten ein zentrales Anliegen. Ich lege sehr großen Wert darauf, dass der Deutsche Bundestag allen Vereinbarungen mit finanzieller Auswirkung zustimmen muss.
Zum ESM selbst: Ich möchte deutlich betonen, dass ich jede Sorge über die Lage der gemeinsamen europäischen Währung nachvollziehen kann. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns an einer Wegscheide in Bezug auf die Zukunft des Euro befinden. Schon in meiner Kolumne vom 1. Juli 2011 habe ich dazu Stellung bezogen: www.manfredgrund.de
Aber bei allem Bauchgrummeln stimmt auch: Eine Währungsunion ist nicht zum Nulltarif zu haben. Sie kann nur funktionieren, wenn jedes Mitgliedsland aus eigener Kraft wettbewerbsfähig ist und solide wirtschaftet. Die Schärfung des Stabilitätspakts und eine Einführung des Euro-Plus-Pakts muss deshalb die Rahmenbedingungen für eine stabile und wettbewerbsfähige Währungsunion dauerhaft sichern.
Hilfen für in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder und alle künftigen Maßnahmen dürfen nur zielgerichtete Krisenhilfe sein. Und genau dafür brauchen wir einen verlässlichen und transparenten Europäischen Stabilitätsmechanismus.
Zudem möchte ich Ihrer These widersprechen, dass mit dem ESM eine Transferunion und eine Haftungsgemeinschaft eingerichtet werden. Hilfen für notleidende Euro-Staaten wird es nur im Einzelfall und unter strikten Bedingungen und Auflagen geben, nicht zuletzt unter Beteiligung der privaten Gläubiger. Natürlich sind Belastungen für die Steuerzahler nicht ausgeschlossen. Ich stimme zu, wenn das Risiko auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleibt.
Insgesamt bin ich von der Notwendigkeit des ESM überzeugt und setze mich daher ausdrücklich für die Zustimmung zum ESM im Deutschen Bundestag ein.


Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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Frage zum Thema Soziales
01.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Grund,

wie ist Ihre Meinung zum bedingungslosen Grundeinkommen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Manfred Grund
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03.11.2011
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

Danke für die Anfrage.

Trotz der vielen Modelle glaube ich nicht an das "bedingungslose Grundeinkommen". Es konnte mir noch niemand vorrechnen, wie es zu finanzieren wäre.

Mich stört vor allem das "bedingungslos". Alle Menschen definieren sich über ihre Arbeit, um in der Gesellschaft Anerkennung zu erfahren und ihrem Leben einen Sinn geben zu können. Dagegen einen Anreiz zu setzen, gerade dieses Streben nach Anerkennung aufzugeben, halte ich für fatal.

In Deutschland ist die Existenz durch die Grundsicherung (Arbeitslosenhilfe II oder Sozialhilfe) sichergestellt. Wegen des Lohnabstandsgebots dürfte auch ein "bedingungsloses Grundeinkommen" in Zahlbeträgen nicht höher ausfallen. Für die Betroffenen brächte der Wechsel keinen materiellen Zugewinn, die Folgen für unser Steuersystem sowie die Sozialverwaltung sind aber gar nicht abzusehen.

Deshalb lehne ich das "bedingungslosen Grundeinkommen" ab.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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Frage zum Thema Senioren
06.01.2012
Von:

Sehr geherter Herr Grund,

seit geraumer Zeit wird die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs thematisiert.
Leider sind keine greifbaren Ergebnisse bisher zu verzeichnen. Wird es in dieser Legislaturoeriode noch eine Pflegereform geben ?
Antwort von Manfred Grund
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09.01.2012
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

meine Antwort lautet: Ja. Danke für Ihre Anfrage.

Konkret: Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 17. Legislaturperiode wurde am 6. November 2011 zwischen den Regierungsparteien eine Vereinbarung zur Reform der Pflegeversicherung getroffen, die am 16.November 2011 durch einen Beschluss des Bundeskabinetts über Eckpunkte für ein Reformgesetz konkretisiert worden ist.

Die Beschlüsse greifen die drängendsten Fragen zur Fortentwicklung der Pflegeversicherung und zur künftigen Gestaltung der pflegerischen Versorgung auf. In der Hauptsache zielen die Reformvorschläge darauf ab,

  • den Pflegebedürftigkeitsbegriff zu überarbeiten sowie kurzfristig Leistungen vor allem für demenziell erkrankte Menschen zu verbessern
  • das Leistungsangebot der Pflegeversicherung zu flexibilisieren und besser auf die Bedürfnisse der Menschen auszurichten,
  • bürokratische Hemmnisse abzubauen und
  • das Finanzierungssystem der Pflegeversicherung durch die steuerliche Förderung einer kapitalgedeckten Pflegevorsorge zu ergänzen.

Ich gehe heute davon aus, dass ein Gesetz zur Fortentwicklung der Pflegeversicherung in den nächsten Wochen vorgelegt wird und im Sommer / Herbst 2012 beschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Guten Tag Herr Grund,

ich nehme an, dass Sie der geplanten Beschränkung der Redefreiheit im Bundestag zustimmen wollen/müssen?! Wenn Sie diesem für einen Demokraten unerträglichen Maulkorb-Beschluß aber wirklich zustimmen wollten, bitte ich Sie hiermit um die Begründung dafür, die ich bisher nur in ganz kleinen Ansätzen verstehen kann (=natürlich muss es Spielregeln geben, sonst debattiert man -zig Stunden für jede Kleinigkeit).
Dass aber die Fraktionen bestimmen können, welche "Marionetten" die ausgegebene Richtung als ihre eigene Meinung kundtun sollen, und alle anderen, die nicht in Reih und Glied brav mit marschieren, vom Mikro fern hält, das ist mehr als undemokratisch. Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden....

Ich sehe selbst als Bürger mit 63 Jahren darin
  • eine schlecht getarnte Freiheitsbeschränkung,
  • die gegen das Grundgesetz
  • und den Auftrag von Bundestagsabgeordneten verstößt,
  • die Parlamentarier mit einem illegalen Maulkorb versieht,
  • um einen hanebüchenen Franktionszwang durchzusetzen.

Ich sehe darin eine echte Gefahr für die Demokratie gerade dort, wo sie eigentlich (noch) stattfinden sollte. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass Sie mit solchen "Vereinbarungen" die Menschen zu Recht in die Arme von Piraten usw. treiben.
Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden...

Die Rüge für N. Lammert vom Ältestenrat, dem Sie angehören, ist nur peinlich und zeigt eine Tendenz im politischen Geschehen, die einen denkenden Demokraten entweder
  • verzweifeln lässt, oder
  • radikal werden lässt.
Ich bin gespannt, auf welcher Seite Sie stehen.

Ich verbleibe mit der Hoffnung auf eine demokratische Lösung
Antwort von Manfred Grund
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16.04.2012
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Anfrage zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO). Als Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag habe ich seit vierzehn Jahren Erfahrungen in Parlamentsdebatten. Deshalb darf ich Ihnen fundiert antworten.

Für die politische Meinungsbildung sollte man sich nicht von Schlagzeilen manipulieren lassen sondern nach Inhalten fragen. Die "Süddeutsche Zeitung" hat ohne Beweisführung in der Sache und ohne Bezug auf die bisher geübte parlamentarische Praxis über Änderungen zum Rederecht im Parlament berichtet.

Der repräsentative Parlamentarismus ist kompliziert, manchmal auch überkomplex. Er lebt aber von der Debatte, der Wortmeldung, dem kontroversen Austausch von Argumenten. Das war bisher in der Geschäftsordnung geregelte Praxis und an dieser Praxis wird sich auch nach Änderung der Geschäftsordnung nichts verändern, zumal nicht verschlechtern. Alle Mitteilungen und Kommentare, die Verschlechterungen und Maulkorb glaubhaft machen wollen, können in der Sache den Nachweis nicht anbieten; er ist im Entwurf auch nicht begründet.

Es gab und gibt die Möglichkeit für jeden Abgeordneten, mittels Kurzinterventionen und Erklärungen zur Abstimmung seine – gerade auch von der Mehrheit der eigenen Fraktion abweichende Meinung – vorzutragen. Dabei wird es bleiben.

Warum also die Änderung? Die durch Norbert Lammert eingeführte Praxis, innerhalb der Rednerliste der Fraktionen Redezeit für einzelne Abgeordnete zu erteilen, muss praktikabel und handhabbar für alle Abgeordneten gemacht werden. Insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass irgendwann extremistische Parteien im Parlament sitzen könnten. Die Form des Rederechtes, das durch Norbert Lammert abweichend von der gültigen Geschäftsordnung zwei Abgeordneten zugestanden wurde, braucht eine Grundlage in der Geschäftsordnung und sollte nicht dem alleinigen Ermessen des amtierenden Präsidenten überlassen bleiben.

Genau darauf haben sich CDU/CSU, FDP und SPD verständigt. Alle anderen Spekulationen sind abwegig und wenn diese dann noch mit Verweis auf DDR und Diktatur verbunden werden - wie ich es auch hörte -, ehrverletzend.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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Frage zum Thema Finanzen
04.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Grund,

wie ich sehe, haben Sie ESM und Fiskalpakt Ihre Stimme gegeben. D.h., Sie haben die deutsche Bonität und die Kontrolle über die deutschen Staatsfinanzen an ein demokratisch weder legitimiertes noch kontrolliertes und vor jedem rechtlichen Zugriff geschützes Gremium abgetreten, dessen Mitglieder bis auf eines sämtlich Ausländer sind - und das ohne Kündigungsmöglichkeit. Dazu habe ich folgende Frage:

Frage Nr. 1: Was meinen Sie grundsätzlich, welche Reichweite hat Ihr Mandat?

Da laut Ihres Berlin-Tickers ESM und FP "besser und billiger" als sämtliche Alternativen sind, folgt

Frage Nr. 2: Gibt es für Sie Grenzen bei der Euro-Rettung? und falls ja: Wo sind diese Grenzen?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Manfred Grund
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05.07.2012
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr ,

danke für die Frage und die Möglichkeit, meine Position hier nochmals klar zu stellen.

Wir Mitglieder des Deutschen Bundestages haben lange in zahlreichen Sitzungen der Fraktionen, der zuständigen Arbeitsgruppen und der Ausschüsse sowie auch im Plenum des Bundestags intensiv über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wie auch den Fiskalpakt debattiert. Der Bundestag nimmt seine demokratischen Rechte und Pflichten sehr ernst, und er nimmt sie auch wahr!

Mein Mandat reicht so weit, der richtigen Entscheidung für ESM und für den Fiskalpakt zu einer Mehrheit verholfen zu haben.

Präsident Norbert Lammert hatte nach seiner Wahl sinngemäß gesagt: "Nicht alle Abgeordneten haben den gleichen Einfluss. Aber alle haben das gleiche Mandat, gleiche Rechte und gleiche Pflichten." Art. 23 Grundgesetz gibt dem Parlament das Recht, an der Fortentwicklung von Angelegenheiten der Europäischen Union mitzuwirken. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht klargemacht, dass es unerlässlich ist, den Bundestag stets umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu informieren. Ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, sich immer fundiert mit einem Vorgang zu befassen und eine Stellungnahme zu erarbeiten, bevor die Bundesregierung nach außen wirksame Entscheidungen abgibt. Das Parlament darf nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle geraten, sondern muss die Möglichkeit haben, frühzeitig und effektiv Einfluss auf die Bundesregierung nehmen zu können.

Die Wahrnehmung der politischen Souveränität liegt also beim Parlament. Dessen Mehrheit wählt einen Regierungschef, um den politischen Willen im Inneren wie nach außen zu exekutieren. Ich habe in diesem 17. Deutschen Bundestag Angela Merkel zur Kanzlerin gewählt. Seitdem hat Angela Merkel die Wahrung der deutschen Interessen geschickt mit der Wahrung der Stabilität der europäischen Währung sowie der Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen in Europa verknüpft. Diese Kanzlerin ist ein Glücksfall für Deutschland. Ich bin froh, mit meiner Stimme die Verhandlungsposition der Kanzlerin gestärkt zu haben.

Eine Antwort auf Ihre zweite Frage führte alle Anstrengungen der letzten Monate und insbesondere der letzten Woche ad absurdum. Sie spielte auch jenen zu, die die europäische Gemeinschaftswährung als reines Spekulationsobjekt betrachten.

Ich habe für die Maßnahmen für ESM und Fiskalpakt gestimmt, weil ich an den Euro als Gemeinschaftswährung glaube. Natürlich muss Politik auch immer das etwaige Scheitern im Voraus betrachten. Gerade deshalb wurde das genehmigte Stammkapital nach Art. 8 Abs. 1 S. 1 ESM-Vertrag auf fast unvorstellbare 700 Mrd. Euro festgesetzt.

Was wäre, wenn diese ungeheure Summe doch nicht ausreichen sollte? Richtig ist, der Gouverneursrat kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern. Dieser Beschluss träte allerdings erst in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder ihre nationalen Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen hätten. Das bedeutet, dass der Deutsche Bundestag einer Erhöhung des Stammkapitals zunächst zustimmen müsste. Diesen Fall unterstellt, würde ein solcher Beschluss unter den dann konkreten Rahmenbedingungen geprüft werden müssen. Einen Automatismus lehne ich ab.

Außerhalb Ihrer Frage schwingt ein weiterer Punkt mit, was die Ausweitung der möglichen Hilfsinstrumente für antragstellende Euro-Staaten betrifft. Der deutsche Vertreter im Gouverneursrat bzw. im Direktorium muss mit Nein stimmen, es sei denn, er wurde zuvor durch Bundesgesetz zu einer Zustimmung oder zur Enthaltung ermächtigt. Die Bundestagsbeteiligung ist klar geregelt. Etwas anderes ließe das Grundgesetz (GG) nicht zu. Denn nach Art. 115 GG bedürfen die Kreditaufnahme, die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz.

Bei den in Art. 32 und 35 vorgesehenen Immunitäten für den ESM, sein Vermögen sowie seine Amtsträger und Bediensteten handelt es sich um bei internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit erheblichen Risiken behaftet sind. Durch die Regelungen soll der ESM und sein Vermögen vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden. Das ist im Interesse der ESM-Mitglieder und damit auch des deutschen Steuerzahlers. Die persönliche Immunität der Amtsträger und Bediensteten kann durch den Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. den Geschäftsführenden Direktor aufgehoben werden. Dadurch wird Missbrauch entgegengewirkt. Vergleichbare Regelungen gelten u. a. für den Internationalen Währungsfonds (IWF) und die Weltbank.

Ich hoffe, Ihre sorgenvollen Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
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