Lydia Westrich (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Lydia Westrich
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Finanzbeamtin a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Pirmasens
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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(...) Ihnen steht als Wähler die Wahl bestimmter Ideen und politischer Ziele, wie sie von den verschiedenen Parteien vertreten werden, offen. Sie wählen nach einem Wahlsystem, das Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht in der so genannten personalisierten Verhältniswahl miteinander verbindet. Sie als Bürger können zum einen am politischen System Deutschlands teilhaben, indem Sie wählen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
28.05.2009
Von:

Morgen steht ein Antrag der FDP zur Abstimmung im Bundestag, die alle alten Bundestage bis 1990, sowie die aktuellen Mitarbeiter aller Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf eine evtl. Stasivergangenheit überprüfen lassen will . Wie werden Sie abstimmen und was sind Ihre Entscheidungsgründe?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Lydia Westrich
bisher keineEmpfehlungen
29.05.2009
Lydia Westrich
Sehr geehrter Herr ,

erst vor kurzem wurde das Stasiunterlagengesetz nach ausführlicher Diskussion novelliert. Da hätte die FDP die Gelegenheit gehabt, ihre Vorschläge mit in die Diskussion einzubringen. Eine nochmalige Änderung des Gesetzes in den letzten 2 Sitzungswochen der Legisaturperiode ist nicht möglich; da die FDP das weiß, kann ich den Sinn des Antrags nicht nachvollziehen.
Ich selbst habe mich z.B. nie überprüfen lassen, weil ich keinen Bezug zur DDR früher hatte. Was ich für mich in Anspruch genommen habe, will ich auch anderen zubilligen. Deshalb gehen mir die Forderungen im FDP-Antrag viel zu weit und greifen meiner Ansicht nach weit in die Persönlichkeitsrechte ein. Im rechtsstaatlichen Sinn erscheint er mir ziemlich problematisch.
Ich will, dass die Aufarbeitung der Stasi-Hinterlassenschaften weitergeht, obwohl schon viel an Aufklärung geleistet wurde. Dieser aktionistische Antrag der FDP ist dem großen Ernst des Themas nicht angemessen, deshalb lehne ich ihn ab.

Lydia Westrich, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Westrich,
da Sie meinem Wahlkreis angehören, möchte ich wissen, ob Sie mich bzw. meine Überzeugung im Parlament vertreten. Konkret möchte ich wissen, wie sie zu den akteull anstehenden Entscheidungen zur "Bekämpfung von Kinderpornographie stehen".

Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Kinderpornographie plant man technische Manipulationen, durch die der Zugriff auf ausgesuchte, auf einer geheimen "Sperrliste" stehende Webseiten erschweret werden soll. Obwohl die Sperren für computeraffine Nutzer, zu denen wohl auch diejenigen gehören, die das Internet zum Konsum von Kinderpornographie verwenden, sehr leicht zu umgehen sind und schon vielmals bewiesen wurde, dass die technischen Dienstleister (Hoster), die es ermöglichen Seiten im Internet zu veröffentlichen, kinderpornographische Internet-Inhalte umgehend nachhaltig löschen, sobald sie darüber informiert werden, hält man weiterhin an diesem Gesetzesvorschlag fest. Erschwerend kommt hinzu, dass sich in anderen Ländern gezeigt hat, dass die "Sperrlisten" nur zu einem geringen Anteil Seiten enthalten, die tatsächlich Kinderpornographie anbieten. Durch solche untransparente Sperren schafft man die Grundlagen für Zensur und so einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte.

Wie stehen Sie dazu? Wie werden Sie sich bei eventuellen Abstimmungen verhalten? Haben Sie sich in ihrer Fraktion schon kritisch dazu geäußert? Falls nicht, werden Sie es noch tun?

mit freundlichen Grüßen

I.
Antwort von Lydia Westrich
3Empfehlungen
19.06.2009
Lydia Westrich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum so genannten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen. Gerne nehme ich zu Ihren Anmerkungen Stellung:

Sie erwecken den Eindruck, dass der Kampf gegen Kinderpornographie lediglich als Feigenblatt genutzt wurde, um beliebige Internetseiten auf eine Sperrliste zu setzen und so der Internetzensur Vorschub zu leisten. Diesen Vorwurf vermag ich nicht zu teilen! Dennoch muss ich gestehen, dass ich dem Gesetz nur unter "Bauchschmerzen" zugestimmt habe. Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Sperrinfrastruktur gerade unter wechselnden Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag auch zu anderen Zwecken als zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte genutzt werden kann. Bestrebungen innerhalb der Unionsfraktion gab es hierzu bereits.

Persönlich lehne ich eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke jedoch ab. Dies habe ich in einer gemeinsamen Erklärung mit anderen SPD-Abgeordneten auch unmissverständlich klar gemacht. Man könnte nun natürlich auf die Idee kommen und argumentieren, dass mit der Zustimmung zum Gesetzentwurf erst die Gefahr des Missbrauchs geschaffen wurde. Allerdings berücksichtigt diese Argumentation nicht, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur bereits aufgrund von Verträgen zwischen dem BKA und den Internetprovidern aufgebaut ist. Insofern werden diese intransparenten und verfassungsrechtlich äußerst fragwürdigen Verträge zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage, nämlich den verabschiedeten Gesetzentwurf, meiner Ansicht nach abgeschwächt.

Im Übrigen habe ich für den Gesetzentwurf erst dann meine Zustimmung signalisiert, als die SPD in den Verhandlungen einige elementare rechtsstaatliche Grundsätze durchsetzen konnte. Dies gilt zum einen für das Subsidiaritätsprinzip: Erst wenn Maßnahmen mit geringerer Schwere des Eingriffs nicht erfolgreich sind, darf eine Seite auf die Sperrliste gesetzt werden. Plakativ ausgedrückt gilt der Grundsatz: Löschen vor Sperren! Zudem wird ein unabhängiges Gremium gebildet, welches die Sperrliste regelmäßig kontrolliert; gegen die Aufnahme in die Sperrliste ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Weiterhin dürfen Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Schließlich haben wir in den Verhandlungen auch eine Bestimmung durchsetzen können, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Lydia Westrich, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Westrich,

Sie haben dem Zugangserschwerungsgesetz zugestimmt.

Warum?

Warum haben die Einwände der Gegner des Gesetzes keine Relevanz für Sie?

Was erschien Ihnen so lohnend oder wichtig an diesem Gesetz, dass Sie aktiv zur Schaffung einer Zensurinfrastruktur in Deutschland beitragen?

Warum machen Sie sich stark daür wegzusehen, statt zu handeln? Erwarten Sie tatsächlich, dass das Gesetz einen Effekt auf die Verbreitung von Kinderpornographie hat?

Warum halten Sie die bestehenden Gesetze für nicht ausreichend?

Mit freundlichem Gruß,

Ihr enttäuschter
Antwort von Lydia Westrich
1Empfehlung
23.06.2009
Lydia Westrich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zugangserschwerungsgesetz. Wie ich bereits in meiner Antwort vom 19. Juni an Herrn Köhler geschrieben hatte, habe ich dem Gesetzentwurf trotz einiger Bedenken zugestimmt. Die Einwände der Kritiker hatten somit sehr wohl Relevanz für mich und erst die durch die SPD durchgesetzten rechtststaatlichen Prinzipien haben mich dazu bewogen, dem Gesetz meine Stimme zu geben.

Kinder und Jugendliche haben in ganz besonderer Weise ein Anrecht darauf, beschützt und unversehrt aufzuwachsen. Gerade deshalb halte ich sexuelle Gewalt und Ausbeutung als schwerste Eingriffe gegen das Kindeswohl für nicht hinnehmbar. Leider hat sich gezeigt, dass die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen noch immer nicht ausreichend sind. Zwar haben wir in den vergangenen Jahren das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Dies hat jedoch offensichtlich nicht ausgereicht, die Verbreitung von Kinderpornographie gerade im Internet nachhaltig zu unterbinden.

Nach derzeitiger Rechtslage werden Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten gelöscht, solange sich die Inhalte auf deutschen Servern befinden. Immer öfter erfolgt die kommerzielle Verbreitung von Kinderpornographie jedoch über im Ausland stehende Server, auf die wir keinen direkten Einfluss haben. Für diesen Fall erlaubt nun das Gesetz die Sperrung des Zugangs auf solche Seiten, falls eine vorherige Löschung nicht möglich ist.

Natürlich bin ich mir sehr wohl darüber im Klaren, dass die Sperren von versierten Nutzern technisch umgangen werden können. Aber dies war für meine Zustimmung nicht entscheidend. Vielmehr kam es für mich maßgeblich darauf an, die Hemmschwelle für den illegalen Konsum kinderpornographischer Inhalte wieder zu erhöhen. Mir ging es bei meiner Zustimmung in erster Linie um diejenigen Internet-Nutzer, die sich erstmals mit solch illegalen Inhalten beschäftigen. Gerade diese sollen mit der Umleitung auf eine Stoppseite zum Nachdenken über ihr Surf-Verhalten bewogen werden.

Sehr geehrter Herr , auch ich sehe die Internetsperren nicht als Allheilmittel gegen Kinderpornographie an, ich halte sie aber für einen wichtigen Schritt, den Konsum von Kinderpornographie einzuschränken. Meine Beweggründe, dem Gesetz trotz einiger Bedenken zuzustimmen, habe ich gemeinsam mit einigen anderen SPD-Abgeordneten im Zuge der Namentlichen Abstimmung im Bundestag in einer gemeinsamen Erklärung öffentlich gemacht. Ich habe Ihnen die Erklärung zur Kenntnis beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Lydia Westrich, MdB


"Erklärung gemäß § 31 GO-BT

der Abgeordneten Monika Griefahn, Klaus Hagemann, Ewald Schurer, Friedrich, Dr. Lale Akgün, Marco Bülow, Gabriele Frechen, Christian Carstensen, Ursula Mogg, Dr. Rainer Tabillion, Gabriele Hiller-Ohm, Gustav Herzog, Dr. Reinhold Hemker, Johannes Jung (Karlsruhe), Christoph Pries, Klaus Uwe Benneter, Helga Kühn-Mengel, Gabriele Lösekrug-Möller, Gregor Amann, Swen Schulz (Spandau), Florian Pronold, Lydia Westrich, Katja Mast, Petra Heß, Hilde Mattheis, Ute Kumpf, Angelika Graf (Rosenheim), Gabriele Fograscher, Ulla Burchardt, Waltraud Lehn, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Eva Högl, Kurt Bodewig, Jella Teuchner, Dr. Axel Berg, Elke Ferner, Christel Humme und Petra Merkel (Berlin) (alle SPD)

zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" am 18.06.2009, Drucksache 16/12850

Ich stimme dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" in der mit der Beschlussempfehlung geänderten Fassung bei der Beratung in 2. und 3. Lesung zu, obgleich ich folgende Bedenken zu Protokoll gebe:

Ich stimme dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion sich mit ihrer Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung des ursprünglichen Gesetzentwurfes in den Verhandlungen auf ganzer Linie durchgesetzt hat. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. Dabei begrüße ich insbesondere, dass die SPD folgende rechtsstaatliche Grundsätze in den Verhandlungen durchsetzen konnte:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren:

Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener:

Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Anders als es der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit heute erklärt hat, wird mit diesem Gremium keine Kontrollbehörde geschaffen, die die Unabhängigkeit seiner Behörde in Frage stellt. Vielmehr soll die Unabhängigkeit der Institution des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Unabhängigkeit des Gremiums zur Prüfung der Sperrliste beim BKA stärken und zur Wahrung der Informationsfreiheit beitragen.

3. Datenschutz:

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:

Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Mit diesen Änderungen werden auch die wesentlichen Forderungen des Bundesrates, der Sachverständigenanhörung und der Netz-Community Rechnung getragen. Dennoch bleiben natürlich grundsätzliche Bedenken gegen den Aufbau einer entsprechenden Sperrinfrastruktur bestehen, die - bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag - auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Hier waren gerade aus der Unionsfraktion in den vergangenen Tagen und Wochen Forderungen bekannt geworden, diese Sperren auch für Computerspiele, Glückspiele, extremistische Inhalte oder gar Urheberrechtsverletzungen anzuwenden. Hierzu erkläre ich, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke für mich grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb höchst problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträge zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren."
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Frage zum Thema Internetsperren
21.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Westrich,
vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Leider kann ich ihre Argumente nicht ganz verstehen und bitte daher um Klärung. Ihre wichtigen Argumente sind: "Die Zensurinfrastruktur ist durch die Providerverträge schon da" und "Der Gesetzesvorschlag wurde angepasst"

Nur eine Hand voll Provider hat sich für die Verträge entschiedenen. Ohne das Gesetz, dem Sie zugestimmt haben, könnten die Bürger selbst entscheiden, ob Sie den Sperren vertrauen oder zu einem Anbieter ohne Zensurinfrastruktur wechseln. Mit dem Gesetz verlieren die Bürger diese Entscheidungsfreiheit.

Das Prinzip "großes Geschütz erst wenn ´weniger schwere´ Maßnahme versagt" ist falsch angewandt: Es wird Zensurinfrastruktur geschaffen und dann geprüft, ob das notwendig war. Sinnvoller wäre es, zunächst nach intensivem, ernsthaftem und direktem (dh. Hoster gleich informieren ohne Umweg über ausländische Behörden) "Löschen STATT Sperren" zu prüfen, ob es Seiten gab, die dennoch nicht gelöscht wurden und danach über die Notwendigkeit der Sperrinfrastruktur zu entscheiden. In einzelnen Feldversuchen (AK Zensur, Carechild, Scusiblog uvm.) wurden verdächtige Seiten schon nach sehr kurzer Zeit ohne bürokratischen Aufwand aus dem Internet genommen, indem eine einfache formlose Löschaufforderung gesendet wurde.
Das unabhängige, nur 5 Personen große Gremium prüft nicht die Listen sondern Stichproben. Warum prüfen nicht je ein Bürger und ein Volljurist zusätzlich JEDE einzelne Seite?
Die Verkehrs- und Nutzungsdaten der Stoppseiten wären ohnehin nutzlos, da Stoppseiten-Sightseeing betrieben wird (Man ruft gesperrte Seiten auf, um die Stoppmeldung zu sehen)
Dass dieses Gesetz keine Ausweitung auf andere Seiten duldet ist eine Farce: Ein Gesetzesänderung wird die existierende Infrastruktur für andere Zwecke nutzen.

Daher meine Frage: Warum haben Sie sich nicht für "Löschen STATT Sperren" eingesetzt?

Mit freundlichen Grüßen

I.
Antwort von Lydia Westrich
1Empfehlung
30.06.2009
Lydia Westrich
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage auf meine erste Antwort. Gerne erläutere ich meine Entscheidung noch einmal:

Lassen Sie mich aber zuvor noch einmal in aller Deutlichkeit voranstellen: Bei dem Zugangserschwerungsgesetz handelt es sich um ein Spezialgesetz, welches ausschließlich den Zugang zu Seiten mit kinderpornographischen Inhalten verhindern soll. Gerade aufgrund dieser Spezialität lehne ich jede Erweiterung auf andere Inhalte ab!

Maßgeblich für meine Zustimmung war das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Lediglich die Wahl des Mittels hielt ich für nicht unbedenklich, da mir die potenzielle Gefährlichkeit von Internetsperren bewusst war. Ein Teil meiner Bedenken konnte aber durch die von Ihnen erwähnte "Anpassung des Gesetzentwurfes" entkräftet werden.

Darüber hinaus war für meine Entscheidung auch die bereits vom BKA mit der Privatwirtschaft eigenständig aufgebaute Sperrinfrastruktur wesentlich. Ich halte es für nur schwer erträglich, dass die parlamentarische Kontrolle über solche Sperrstrukturen bislang nicht gewährleistet war. Denn es handelt sich bei den kooperierenden Providern eben nicht nur um "eine Hand voll Provider", sondern vielmehr um die größten Provider Deutschlands. Die weit überwiegende Mehrheit der deutschen Internetnutzer war somit bereits von der Sperrinfrastruktur betroffen, ohne dass eine Kontrolle stattgefunden hätte. Dies kann auch nicht in Ihrem Interesse gewesen sein!

Sicherlich hat Ihr Lösungsvorschlag des "Löschens statt Sperrens" auf den ersten Blick etwas Einnehmendes: Von Seiten der deutschen Behörden werden die ausländischen Hoster gebeten, die fraglichen Inhalte aus dem Netz zu nehmen – und dies geschieht laut der von Ihnen angeführten Feldversuche offensichtlich auch. Aber was passiert, wenn ein Hoster der Aufforderung nicht nachkommt? Sollte erst dann ein Gesetz erlassen werden, wenn sich ein Hoster verweigert? Und sollte dies dann ein Gesetz sein, welches konkret nur für diese eine Seite gilt oder auch für andere (in Zukunft nicht kooperierende) Seiten? Beide Varianten wären meines Erachtens nicht überzeugend: Eine Einzelfalllösung wäre in jedem Fall verfassungswidrig und die zweite Variante würde letztlich den Zustand herstellen, der durch das Zugangserschwerungsgesetz bereits jetzt zur geltenden Rechtslage wird. Im Übrigen ist das Grundanliegen Ihres Ansatzes und des beschlossenen Ansatzes doch das Gleiche: Das Löschen genießt absoluten Vorrang!

Sehr geehrter Herr , ich hatte Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich mir meine Zustimmung zu dem Gesetz nicht leicht gemacht habe. Meine persönliche Erklärung zu der Abstimmung können Sie in der Antwort an Herrn Singer noch einmal nachlesen. Sicherlich kann niemand garantieren, dass geänderte Mehrheitsverhältnisse nicht neue Initiativen zur Ausweitung der Sperren hervorbringen, aber dieses Risiko bestünde auch, wenn das Gesetz nicht jetzt beschlossen worden wäre, sondern zu einem späteren Zeitpunkt mit anderen Mehrheitsverhältnissen.

Mit freundlichen Grüßen

Lydia Westrich, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
01.09.2009
Von:

Hallo Frau Westrich,

meine Frage dreht sich um die Honorarkräfte in den Sprachkursen. Wir sind jetzt "selbstständige Kleinunternehmer", d,h. wir zahlen unsere Steuer, unsere Sozialabgaben und die Krankenkasse selbst. Tatsächlich sind wir jedoch Scheinselbständige, was heißen will, wir sind mehr oder minder Weisung gebunden, den die Unterrichtzeiten und auch den Ort können wir uns nicht heraussuchen. Wir haben im Falle einer Krankheit keinen Verdienst, müssen aber weiterhin unsere Abgaben tätigen. Dasselbe gilt auch für den Urlaub. Kommen nun keine Integrationskurse zustande gilt das gleiche. Ich für meinen Teil habe eigentlich nicht so viel zu meckern, fühle mich in meiner Einrichtung auch ganz wohl. Aber vielen von meinen Kollegen/innen geht es richtig schlecht, die haben keine angemessene Bezahlung. Meine Frage an Sie: Was gedenkt die SPD, so sie denn einen Regierungsauftrag erhält; für uns Sprachdozenten zu tun? Oder was tut die SPD für uns, wenn sie in der Opposition ist (was ich im Namen aller Wähler/innen nicht hoffe). Wir sind nur eine Minderheit, aber momentan sieht es ganz danach aus, als würden wir uns formieren und auf uns aufmerksam machen. Können wir auf Sie zählen?

Viel Glück im Wahlkampf
Antwort von Lydia Westrich
1Empfehlung
15.09.2009
Lydia Westrich
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 1. September 2009, die mich sehr nachdenklich gestimmt hat.

Leider kommt es in den letzten Monaten und Jahren wieder häufiger vor, dass Unternehmen und auch öffentliche Einrichtungen Personen als selbstständige Kleinunternehmer einstellen, obwohl diese eigentlich als abhängig Beschäftigte eingestellt sein müssten. Zurückzuführen, aber nicht damit zu entschuldigen, ist dies oftmals auf die klamme finanzielle Lage vieler Kommunen und Träger.

Nach §7 SGB IV kommt es entscheidend darauf an, ob die Tätigkeit nach Weisungen eines Auftraggebers ausgeführt wird bzw. ob eine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers erfolgt. Ist dies der Fall und die Person dennoch selbstständig beschäftigt, so spricht man von der so genannten Scheinselbstständigkeit.

Auch in Ihrem Fall spricht einiges für eine Scheinselbstständigkeit. Vom Gesetzgeber ist diese nicht gewünscht und deshalb wurde bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Clearingstelle eingerichtet, die bei Unklarheiten über den Status eines Mitarbeiters für das Sozialversicherungsrecht verbindlich feststellt, ob eine Tätigkeit als selbstständig oder Beschäftigung zu bewerten ist. Die Versicherungspflicht gilt bei festgestellter Arbeitnehmereigenschaft dabei auch rückwirkend. In diesem Fall muss dann der Auftraggeber den Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil nachzahlen.

Von dieser Beurteilung losgelöst, wenn auch oftmals mit dem gleichen Ergebnis, ist die Frage, ob die Tätigkeit auch aus arbeitsrechtlicher Sicht als Arbeitnehmertätigkeit einzustufen ist. Das Bundesarbeitsgericht definiert einen Arbeitnehmer als jemanden, der weisungsgebunden fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leisten muss. Eine Klärung über den Status erfolgt vor dem Arbeitsgericht und kann weitreichende Veränderungen mit sich bringen, wie etwa Verbesserungen im Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub oder verbesserte Arbeitsbedingungen, wenn ein Tarifvertrag anwendbar ist.

Darüber hinaus haben wir als SPD mit der Gesundheitsreform die Krankenversicherungspflicht für alle durchgesetzt. Seither haben alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Möglichkeit, sich umfassend krankenzuversichern. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, erhält ein Rückkehrrecht in seine letzte Versicherung. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung.

Zudem haben wir in unserem Regierungsprogramm für die kommende Wahlperiode festgelegt, dass wir die Rentenversicherung langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln wollen. Damit wollen wir den veränderten Bedingungen der Arbeitswelt gerecht werden, da in den heutigen Erwerbsbiographien ein Wechsel von abhängiger Beschäftigung zu Selbständigkeit oder freiberuflicher Tätigkeit häufiger vorkommt, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Trotzdem werden wir weiterhin bei den Kommunen und freien Trägern dafür werben, die Unsitte der Privatisierungen weitgehend einzudämmen!

Mit freundlichen Grüßen

Lydia Westrich, MdB
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Ihre Frage an Lydia Westrich
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