Lothar Binding (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Lothar Binding
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Starkstromelektriker, Mathematiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
21, Baden-Württemberg
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(...) In "der Rentenkasse" war noch niemals ein nennenswerter Geld-Betrag. Im "Rententopf" ist etwas viel Wichtigeres, nämlich ein Versprechen. Das Versprechen, dass die jeweils aktiv Arbeitenden einen Teil Ihres Einkommens an diejenigen abgeben, die nicht mehr aktiv im Arbeitsprozess stehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

für Ihre schnelle Antwort danke ich Ihnen. Dies und der Mut zur Aussage, dass Sie auf wissenschaftliche Absicherung bei Ihrer Politik verzichten, verdient großen Respekt, letzteres aber noch größere Verwunderung, nein Bestürzung. Sie haben sicherlich bei der Aufzählung der moralischen Kategorien meine Unterstützung. Mir ist allerdings unbegreiflich, wie ein Abgeordneter freiwillig zugibt, auf die wissenschaftliche Absicherung seines Handelns zu verzichten. Somit wird mir erneut vor Augen geführt, dass von unseren Abgeordneten Gesetze mit für die Beteiligten gravierenden Auswirkungen beschlossen werden, ohne dass man sich wissenschaftlich absichert.
Leider haben Sie meine Frage zum von Pro rauchfrei.de aufgerufenen Denunziantentum und "unserer dunklen Vergangenheit" nicht beantwortet, denn an die Problematik einer "Sturm-Zigarette der SA" hatte ich dabei wirklich nicht gedacht. Oder kann ich Ihre Aussage, dass sich 99,x % der Raucher an die Gesetze halten so deuten, dass Sie dieses Denunziantentum bzgl. der restlichen 0,x % unterstützen?
Dazu habe ich im Internet eine interessante Aussage eines anderen besorgten Bürgers gefunden: Hoffmann von Fallersleben, Verfasser des Liedes der Deutschen, urteilte scharf über dieses Thema: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." Der Denunziant, der hinter dem Rücken des Beschuldigten etwas zur Anzeige bringt, wählt den für ihn sicheren Umweg. Statt sich an den Raucher zu wenden und ihn zu bitten, das Rauchen einzustellen, wird mit der Internet-Denunziation die Tradition verlängert, Probleme durch feigen Umweg zu lösen.
Vor diesem Hintergrund, bin ich schon erstaunt, dass Sie als ein Politiker, der behauptet, er lasse sich von moralischen Kategorien in seinem Handel leiten, nicht den Mut aufbringt, das Handeln von Pro rauchfrei e.V. zu verurteilen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eindeutig eine Antwort zu der Aktion von Pro rauchfrei.de geben würden.

Antwort von Lothar Binding
12Empfehlungen
20.12.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

Sie schreiben: "für Ihre schnelle Antwort danke ich Ihnen. Dies und der Mut zur Aussage, dass Sie auf wissenschaftliche Absicherung bei Ihrer Politik verzichten, verdient großen Respekt,..." Aber um Gotteswillen, wie kommen Sie denn darauf? Ich denke, es sind oft diese leichtfertigen Fehlinterpretationen, die zu Missverständnissen führen. Und übrigens: hätte ich das tatsächlich geschrieben, verdiente dies keinen Respekt sondern der Korrektur.

Ihre frühere Frage – die nicht ganz frei von Unterstellungen, auf die ich nicht eingehe – habe ich eingangs wie folgt beantwortet: "Ich bin dafür, dass der Gesunde für den Kranken eintreten soll, der Starke für den Schwachen, der Junge für den Alten, der Erfahrene für den Unerfahrenen und so fort. Ich bin einseitig für soziale Gerechtigkeit, dafür dass die Gesundheit gegen ihre leichtfertige Gefährdung geschützt wird, dafür dass jeder Mensch in Würde alt werden kann und jung sein darf, dafür dass die Freiheit einseitig gegenüber jenen geschützt wird, die sich Freiheitsrechte auf Kosten anderer Menschen nehmen. Und Sie haben auch Recht: dabei verzichte ich auf wissenschaftliche Absicherung - mir genügen die für mich maßgeblichen moralischen Kategorien."

Wie können Sie aus diesen Aussagen ableiten "dass Sie auf wissenschaftliche Absicherung bei Ihrer Politik verzichten…"? Im Gegenteil: Meine Art politisch zu arbeiten stellt wissenschaftliche Erkenntnisse in den Mittelpunkt. Aber meine Denkweise, dass ich dafür bin "dass die Freiheit einseitig gegenüber jenen geschützt wird, die sich Freiheitsrechte auf Kosten anderer Menschen nehmen" oder dass "der Starke für den Schwachen" eintreten soll und so weiter, hat sich ausgebildet lange bevor ich überhaupt von Wissenschaft wusste. Auch meine Zuneigung zu den Menschen lässt sich nicht wissenschaftlich begründen oder widerlegen. Dass mir die Gesundheit anderer Menschen wichtig ist, meine eigene natürlich auch, entzieht sich wissenschaftlicher Erkenntnis.

Allerdings rückt wissenschaftliche Absicherung sofort in den Mittelpunkt meiner Arbeit, wenn es politisch darum geht, die Gesellschaft so zu organisieren, dass die Gesundheit der Menschen tatsächlich so gut wie möglich geschützt wird. Nehmen Sie z.B. die hohen Risiken, die von den Verbrennungsprodukten des Tabaks für alle Menschen, die davon kontaminiert werden, ausgehen. Da helfen dann die Gastheorie aus der Physik, die Analysemethoden von Giften in der Chemie, die Krebsforschung, die Genforschung, die Medizin. Auch die Stochastik in der Mathematik. Aber eigentlich bräuchte ich mich darum nicht zu kümmern, denn die Hersteller von Zigaretten bestreiten nicht, dass sie ein gefährliches Produkt mit hunderten weiterer Zusatzstoffe anbieten. Aber, so fügen sie stets hinzu, zur Freiheit gehöre auch die Freiheit sich für ein giftiges Produkt entscheiden zu dürfen, es produzieren zu dürfen, zu vertreiben, zu bewerben etc.

Hier nun rückt wieder wissenschaftliche Erkenntnis in den Mittelpunkt meiner Arbeit. Die Philosophie. Ich kenne keinen wissenschaftlich tragfähigen Versuch die Definition von Freiheit, als einen Zustand, in dem keine von anderen Menschen ausgehenden Zwänge ein Verhalten dominieren, erschweren oder verhindern, zu widerlegen. Das entspricht meinem umgangssprachlichen Freiheitsbegriff, dass die Freiheit des einen dort aufhört, wo die Freiheit des anderen beginnt.

Durch Kombination der einfachen wissenschaftlichen Erkenntnisse aus Physik, Chemie etc. wie oben angedeutet mit der wissenschaftlich begründbaren Definition von Freiheit, wird unmittelbar deutlich, warum das Rauchen bzw. die Verbreitung von Rauch verboten werden müsste: Einerseits zum Schutz der Gesundheit, andererseits um keine von anderen Menschen ausgehenden Zwänge auszuüben, die ein Verhalten erschweren, dominieren oder verhindern.

Allerdings folge ich hier der wissenschaftlichen Vernunft nicht vollständig, weil es meiner Erfahrung entspricht, dass politische Arbeit nicht allein wissenschaftliche Rationalität abbilden kann. Oft dauert es einige Generationen, bis gesellschaftlich möglich wird, was in der Wissenschaft schon lange bekannt. Die Lust eines Rauchers, sein Zwang oder seine Sucht ist eben nicht einfach durch wissenschaftliche Erkenntnis zu überwinden. Deshalb muss sich Realpolitik manchmal mehr Zeit nehmen als gut ist. Hier ist das Rauchen aber nur ein winziges Beispiel. Nehmen Sie die ungeklärte Endlagerung von radioaktiven Abfällen aus Atomkraftwerken. Aber wir haben schon einmal fleißig produziert. Oder nehmen Sie die Endlichkeit der fossilen Rohstoffe. Aber wir haben schon mal fleißig davon verbraucht. Die Existenz der Erde und das Überleben des Gattungswesens Mensch sind eben doch recht abstrakt.

Bitte entschuldigen Sie meinen kleinen Exkurs. Aber ich wollte Ihnen – nach Ihrer sicher ungewollten Fehlinterpretation – ein Gefühl dafür geben, wie ich versuche Wissenschaft und Politik miteinander zu verbinden.

Irritierend in Ihrem Text ist die Formulierung: "…dass von unseren Abgeordneten Gesetze mit für die Beteiligten gravierenden Auswirkungen beschlossen werden, ohne dass man sich wissenschaftlich absichert". Abgesehen davon, dass ich nichts von Gesetzen geschrieben habe, frage ich doch, wie es zu einer solchen fehl gelenkten Verallgemeinerung kommen konnte.

Sicher besuchen Sie einmal Berlin. Und bevor es erneut zu Fehlinterpretationen kommt, biete ich Ihnen an, gelegentlich, nach terminlicher Abstimmung, in Berlin über Ihre weiteren Fragen zu sprechen. Mir scheint es unabdingbar zu sein Ihren Begriff von "Denunziantentum" genauer zu kennen, bevor ich mit Ihnen darüber einen Gedankenaustausch führe.

Auf der Basis meines Verständnisses von "Denunziantentum" bin ich dagegen, wo immer es auftaucht.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

ein großer Tag für die Befürworter der sogenannten inneren Sicherheit, ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland. Frau Zypries und Herr Schräuble haben sich auf einen Kompromiss zum sogenannten Bundestrojaner geeinigt.

Ich möchte Sie bitten, zu einem konkreten Gedankengang Stellung zu nehmen:

Wenn derzeit Rechnersysteme mit einer herkömmlichen Hausdurchsuchung von den Ermittlungsbehörden eingezogen und analysiert werden, muss dringend beachtet werden, dass das als Beweis vorgesehene System auf gar keinen Fall manipuliert wird. Dazu wird üblicherweise ein Abbild der Festplatte im Nur-Lese-Modus erstellt und danach nur noch mit diesem Abbild gearbeitet, weiterhin muss im Prinzip für jeden Menschen nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Analyseschritte genau wann von Seiten der Ermittlungsbehörden erfolgten.

Verstöße gegen diese grundsätzlichen Regeln haben üblicherweise zur Folge, dass dadurch erlangte Beweise nicht gerichtsverwertbar sind.

Nun hoffe ich, dass ich Ihnen, als ehemaligen Mitarbeiter des URZ Heidelberg, nicht erklären muss, dass eine externe Onlinedurchsuchung, wie sie der Kompromiss vorsieht, per Definition ein manipulierender Eingriff ist und somit direkt folgt, dass entsprechend gewonnene Beweise niemals vor einem Gericht zugelassen werden dürfen.

Wurden Ihnen dieser Gedankengang von den entsprechenden Gesetzesbefürwortern klargemacht? Wie gedenken Sie, mit dieser offensichtlichen Unmöglichkeit der Onlinedurchsuchung umzugehen? Gelten etwa elementare Verfahrensregeln nicht mehr, wenn es um das Hohe Ziel der inneren Sicherheit geht? Werden Sie nach der Zustimmung zum entsprechenden Gesetz wieder eine dieser unsäglichen Zusatzerklärungen mitunterzeichnen oder werden Sie das einzig Richtige tun und diesem vor blindem Aktionismus strotzenden Gesetz Ihre Zustimmung verweigern?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Lothar Binding
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17.04.2008
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage vom 16. April danke ich Ihnen recht herzlich. Die im Rahmen der Neufassung des sog. BKA- Gesetzes geplante Onlinedurchsuchung war schon einmal Gegenstand unseres Schriftwechsels über diese Website. An meiner grundlegenden Position, dem Schutz unserer Bürgerrechte Vorrang vor polizeilicher Ermittlungsarbeit bei der Terrorismus und Verbrechensbekämpfung zu geben, hat sich nichts geändert. Ich nehme daher inhaltlich auf meine frühere Antwort Bezug.

Bei der letztjährigen "Langen Nacht der Wissenschaft" habe ich im Rechenzentrum der Universität Heidelberg einen Vortrag unter dem Titel "Innere Sicherheit kostet uns Persönlichkeitsrechte und Datenschutz – aber alles hat seinen Preis?" gehalten. Ich beschäftige mich darin mit Fragen der technischen Machbarkeit und rechtlichen Zulässigkeit von Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchung. Sie finden diese Überlegungen auf meiner Homepage unter folgendem Link: www.lothar-binding.de

Der vor den federführenden Ministerien des Inneren und der Justiz erarbeitete Kabinettsentwurf wird demnächst ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Es handelt sich dabei um einen Kompromiss, der in den beteiligten Ausschüssen und Arbeitsgruppen sehr genau geprüft werden wird. Ich betone dies deshalb ausdrücklich, weil wir – meine Kolleginnen und Kollegen der SPD- Bundestagsfraktion – hohe rechtsstaatliche Hürden für unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf aufgerichtet haben. Ich bin froh, dass sich die Position des Innenministers in diesem Kompromiss nicht durchsetzen konnte.

Entscheidendes Prüfkriterium wird für mich sein, ob der Entwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise und schlüssig umsetzt. Wir hatten uns im Vorfeld der Gesetzesberatungen dafür eingesetzt, den Richterspruch aus Karlsruhe abzuwarten, um das Instrument der Onlinedurchsuchung in vollständiger Übereinstimmung mit unserem Grundgesetz auszugestalten. Diese Strategie hat sich als klug erwiesen. Denn das in diesem Urteil entwickelte Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist nicht disponibel.

Meine Skepsis hinsichtlich des rechtsstaatlichen Schutzes von Grundrechten, der informationstechnischen Umsetzbarkeit dieses Eingriffs und der Sinnhaftigkeit dieses Ermittlungsinstruments ist allerdings noch nicht überwunden. Ich denke dabei etwa an die unbedingte Wahrung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Art. 13 GG. Der Kompromiss sieht an dieser Stelle vor, dass – entgegen der Pläne von CDU und CSU – Ermittler nicht heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen, um sich Zugang zu einem privaten Computer zu verschaffen. Meine Zustimmung setzt auch die Bindung einer Onlinedurchsuchung an einen richterlichen Beschluss und das nachweisbare Vorliegen von Anhaltspunkten für konkrete Gefährdungen zentraler Rechtsgüter voraus. Dies kann ich erst dann beurteilen, wenn der Gesetzentwurf vorliegt.

Noch eine abschließende Bemerkung: Ich möchte Ihre Suggestivfrage mit der Formulierung "eine dieser unsäglichen Zusatzerklärungen mitunterzeichnen", wie sie in noch schärferer Form in vielen Onlineforen zu Hauf zu lesen sind, nicht unkommentiert stehen lassen. Ich halte diese oft schon zynischen Aussagen der politischen Debatte in einer Demokratie nicht angemessen. Leider prägt dieser Stil immer häufiger die Auseinandersetzung, wie mir in Gesprächen, aus Schreiben oder Emails deutlich wird. In manchen Foren ist deutlich zu spüren, wie sich bestimmte Teilnehmer in einen immer schärferen Stil hineinsteigern. Stets in der Gewissheit absoluter Weisheit.

Ich bin in dieser Hinsicht vorsichtiger und gestehe jedem Bürger, jeder Bürgerin selbstverständlich das Recht zu, eine andere Meinung als ich zu haben. Auch Irrtümer sind denkbar. Ich habe vielleicht in einzelnen Punkten eine andere Meinung als Sie, als der Koalitionspartner, als die eigene Fraktion – aber ich bin bereit, meine abweichenden Ansichten und Einstellungen mit Hilfe des § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) öffentlich zu dokumentieren.

Dieses Recht sollte in einem demokratischen System, in dem es keine "herrschende Meinung" und keine "allwissende Partei" gibt, eigentlich keiner Erwähnung bedürfen. Ich erwähne unser Recht zur abweichenden Meinung trotzdem, auch um Ihnen die Bedeutung eines pluralistischen, gewaltenteilig organisierten Staates in Erinnerung zu rufen.

Die Verfassungsfestigkeit von Gesetzen, die im Bundestag verabschiedet werden, stellen die sog. Verfassungsressorts, die Bundesministerien des Inneren und der Justiz, fest. Kein Gesetzentwurf, der nach dieser Prüfung als nicht verfassungskonform eingestuft wird, erreicht die zweite und dritte Lesung. Nun gibt es tatsächlich gelegentlich Meinungsunterschiede über die Verfassungsfestigkeit. Ich meine damit nicht das stereotype Muster der politischen Auseinandersetzung: willst Du ein Gesetz verhindern, behaupte zunächst einmal seine Verfassungswidrigkeit.

Nein, manchmal gibt es bei mir oder Kolleginnen und Kollegen begründbare Zweifel politischer, moralischer oder rechtlicher Art, gerade auch bei einem derart wichtigen und sensiblen Thema wie Bürgerrechten und Innerer Sicherheit. Eine Klärung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes kann letztlich nur das Bundesverfassungsgericht leisten. Auf diese Widersprüche kann mit einer Persönlichen Erklärung nach § 31 GOBT hingewiesen werden – ausdrücklich: entweder um eine verfassungsrechtliche Prüfung anzuregen oder um zu dokumentieren, dass es schon bei Abstimmung im Parlament Bedenken gab. Dies dient dem Gericht als Entscheidungshilfe. Denn der Hüter der Verfassung kann nur auf Grundlage eines konkreten Gesetzes tätig werden – denn wo kein Gesetz, da kein Kläger und erst recht kein Richter.

Diese Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative hat sich als großer Vorteil für die Stabilität unserer Demokratie erwiesen. Regierung und Parlament regeln über Gesetze und Verordnungen die Lebenszusammenhänge aller Bürgerinnen und Bürger, das Verfassungsgericht prüft die Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsakte. Diese Arbeitsteilung ist ein zentraler Mechanismus der sorgsamen Weiterentwicklung und des Schutzes unseres Rechtssystems. Sie erleichtert mir die Zustimmung zu diesem Gesetz, denn verfassungswirksame Teile werden mit einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unwirksam – eben ohne Wirkung.

Meine Abschlussbemerkung ist etwas ausführlicher geworden. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Mir erschien es aber wichtig, auf diese elementaren Zusammenhänge noch einmal hinzuweisen. Eventuell haben wir – Sie und ich –die gleichen Einschätzungen hinsichtlich der Onlinedurchsuchung und doch kann es Gründe geben in einer Abstimmung zu unterschiedlichen Ergebnissen zu kommen, weil die Gesetze stets mehr regeln als den einen Punkt der aus individueller Sicht nicht Zustimmungsfähig ist. Ein Charakteristikum des Kompromisses. Daraus folgende Meinungsunterschiede sollten wir aushalten können.

Mit freundlichem Gruß,
Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

wie stehen Sie zu einer Volksbefragung in Deutschland zum weiteren Verbleib unseres Landes in der EU oder dem Austritt daraus?
Antwort von Lothar Binding
13Empfehlungen
17.07.2008
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre kurze Frage. Ich gebe eine lange Antwort.

Hier zunächst die kurze Antwort auf Ihre Fragen. Ich bin für mehr direkte Demokratie und dafür in der EU zu sein und zu bleiben.

Sich für Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheide oder Referenden auszusprechen ist nur sinnvoll, wenn gleichzeitig sicher gestellt ist, dass das jeweilige Thema eine gute inhaltliche Vorbereitung in der Gesellschaft erfährt, um wenigstens ein wenig gegen falsche und halbe Informationen und daraus abgeleitete falsche Überlegungen gewappnet sein zu können. Ich habe sehr viele beinharte Meinungen und unverrückbare Fehlurteile über den EU-Verfassungsentwurf bzw, den Lisabonner Vertrag gehört – von Menschen, die die Texte nicht gelesen hatten und auch die Kernpunkte nicht nennen konnten.

Meine Antwort umfasst vier Teile:

1.Information über einige wichtige Inhalte im EU-Verfassungsentwurf
2.Meine Position zu Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheide oder Referenden
3.Den SPD Fraktions-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) Stand: 29.10.2004
4.Bemerkung zum Ergebnis des Bürgerentscheids über den Verkauf von 600 Wohnungen in Heidelberg am vergangenen Sonntag, den 13. Juli 2008


1. Information über einige wichtige Inhalte im EU-Verfassungsentwurf

EU-Verfassung – Ein Kompromiss
An der EU-Verfassung haben sozialdemokratische Politiker, aus dem Europäischen Parlament, den EU-Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern, aktiv mitgewirkt. Sie trägt eine sozialdemokratische Handschrift! Wir sind von der Notwendigkeit dieser EU-Verfassung überzeugt, damit die Integration in der erweiterten EU insgesamt demokratischer, transparenter, bürgernäher und effizienter wird. Die EU-Verfassung ist nach unserer Auffassung auch von entscheidender Bedeutung, wenn es um die innere und äußere Handlungsfähigkeit der EU geht. Zur äußeren Handlungsfähigkeit zählt auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bzw. die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Auch in diesen Bereichen wird von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürgern seit Jahren ein weitaus stärkeres Engagement der EU gefordert. Regelmäßige Umfragen belegen den Wunsch nach einer aktiveren Rolle der EU in der Außen- und Sicherheitspolitik. Dieser Wunsch verbindet sich zugleich mit der Sorge, ob es der EU und ihren Mitgliedstaaten gelingen wird, Antworten auf die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu finden. Gerade die grausamen Anschläge von Madrid vor einigen Jahren (2004), rufen schmerzhaft in Erinnerung, wie groß die Gefahren sind, denen Freiheit und Demokratie in Europa ausgesetzt sind. Wir müssen realistisch sein und zur Kenntnis nehmen, dass sich die sicherheitspolitische Lage nach dem Ende des Ost-West Konfliktes grundlegend gewandelt hat.

Zugleich muss Europa, muss die Europäische Union, bleiben, was sie in den vergangenen fünf Jahrzehnten stets war: eine Friedensmacht nach innen und außen. Es gibt kein erfolgreicheres Friedensprojekt in der jüngeren europäischen Geschichte. Frieden zu schaffen und zu bewahren ist der Kern des europäischen Integrationsprozesses! In diesem Sinne hat die EU bislang stets auch außen- und sicherheitspolitisch gewirkt. Es gibt keine Veranlassung, jetzt von diesem Kurs abzuweichen. Ganz im Gegenteil: Mit der EU-Verfassung wird das Friedensziel in besondere Weise betont und die Bedeutung der UN-Charta und ihrer Grundsätze für das außenpolitische Handeln der EU hervorgehoben – Artikel I-3, Abs. 1 und 4. Europas Politik wird Friedenspolitik bleiben!

Nachfolgend gehe ich auf einzelne Schwerpunkte ein – möchte aber vorausschicken, dass ich es darüber hinaus für wichtig halte, einzelne Artikel stets im Kontext anderer zentraler Elemente der EU-Verfassung zu interpretieren.

Keine Verpflichtung zur Aufrüstung!
Mit der allmählichen Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der einzelnen Mitgliedsstaaten geht es nicht um Aufrüstung. Es geht um die angemessene Anpassung der Streitkräfte an eine neue internationale Sicherheitslage. "Fähigkeiten verbessern", bedeutet unter anderem die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, friedenserhaltende oder friedenschaffende Maßnahmen, z.B. auf Wunsch der Vereinten Nationen, in eigener Regie erfolgreich durchzuführen zu können. Dafür sind die Mittel und Konzepte aus der Zeit des Ost-West Konfliktes vollkommen ungeeignet. Das stellt hohe Anforderungen an die militärische wie soziale Kompetenz der Soldaten und erforderte eine moderne Ausrüstung, die sich ebenfalls an der neuen Sicherheitslage zu orientieren hat. Dafür muss und darf m.E. keinesfalls aufgerüstet, sondern gezielt umstrukturiert werden!

Keine Selbstermächtigung für weltweite Kampfeinsätze!
Die Verfassung ermöglicht der Europäischen Union Missionen zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit auf Grundlage der UN-Charta durchzuführen. Dabei gelten neben den Werten und Zielen der Europäischen Union, die Grundlagen, die in Artikel III-292 Absätze 1 und 2 der EU-Verfassung aufgeführt sind.

Dass in diesem Zusammenhang weder von einer Selbstermächtigung der EU für Militäreinsätze die Rede sein kann, noch eine solche vom europäischen Verfassungsgeber auch nur in Betracht gezogen wurde, zeigt sich am Einstimmigkeitszwang im Ministerrat und an den weiterhin selbstverständlich geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf Militäreinsätze. In allen diesbezüglichen Fragen sind die nationalen Parlamente gemäß den jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten einbezogen. Bei Entscheidungen über Militäreinsätze gilt in Deutschland weiterhin der Parlamentsvorbehalt!

Kein militarisiertes Kerneuropa!
Die Möglichkeit einer ständigen strukturierten Zusammenarbeit im Rahmen der EU hat zum Ziel, sowohl die jeweiligen militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten als auch ihre unterschiedlichen Interessen angemessen zu berücksichtigen. In erster Linie geht es darum, dass diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die zu einem größeren Maß an Gemeinsamkeit und zu mehr Engagement in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bereit sind, nicht dauerhaft von einzelnen EU-Mitgliedstaaten daran gehindert werden dürfen. Auch ist den unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Vorgaben der EU-Mitgliedstaaten, z.B. Irland oder Österreich, Rechnung zu tragen, ohne die EU auf diesem Gebiet insgesamt zu Handlungsunfähigkeit zu verurteilen.

Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit ist nicht exklusiv. Sie steht, gemäß EU-Verfassung, auch den anderen EU-Mitgliedstaaten offen, sofern sie bereit sind, bestimmten Anforderungen zu genügen. Von einem "militarisierten Kerneuropa" kann auch vor dem Hintergrund der vorangegangenen Erläuterungen keine Rede sein.

EU-Kompetenzordnung
Zentrale parlamentarische Dimension bei Entscheidungen über EU-Militäreinsätze!
Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik gehören nicht zum Kompetenzkern der EU und ihrer Organe. In erster Linie bildet die EU einen Rahmen für die intensive Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet. Entsprechend entscheidet auf EU-Ebene ausschließlich der Ministerrat und zwar einstimmig, über mögliche militärische Einsätze. Weil es sich nicht um eine der originären EU-Kompetenzen handelt – Art. I-13 und I-14 EU-Verfassung – liegt der Schwerpunkt der parlamentarischen Kontrolle daher bei den nationalen Parlamenten. Sie müssen über das Handeln ihrer Regierungen im Ministerrat wachen. Zum Europäischen Parlament ist zu sagen, dass sich seine Rolle als parlamentarischer Kontrolleur auf europäischer Ebene mit der EU-Verfassung gegenüber den bisherigen Bestimmungen wesentlich verbessert hat.

Bezugnahme auf die UN-Charta ist umfassend und verbindlich!
Die EU-Verfassung bezieht sich auf die UN-Charta insgesamt. Diese ist gerade für das außen- und sicherheitspolitische Handeln der EU verbindlich. Das in der EU-Verfassung nicht explizit auf das Gewaltverbot der UN-Charta verwiesen wird, hat mehrere Gründe. Zum einen steht das Gewaltverbot auch in der UN-Charta nicht isoliert, sondern in einem breiteren Kontext des Völkerrechts und ist demgemäß auszulegen. Zum anderen könnte dadurch der Eindruck hervorgerufen werden, die EU bezöge sich nur auf einzelne Bestimmungen der UN-Charta.

Abstimmung aller Bürgerinnen und Bürgern über die EU-Verfassung
Für die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, dazu zählt auch der Vertrag über die Europäische Verfassung, sieht das Grundgesetz, nach derzeitigem Stand, ein parlamentarisches Verfahren vor. Für die Annahme der Europäischen Verfassung in Deutschland ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Dieses parlamentarische Verfahren ist Teil unserer bewährten Verfassungswirklichkeit und Staatspraxis.

Die Forderung, die Europäische Verfassung in Deutschland auf dem Wege eines Referendums zu ratifizieren bedeutet eine Änderung des Grundgesetzes. Die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit ist gegenwärtig weder in Bundestag noch Bundesrat in Sicht – dazu finden Sie unten eine ausführliche Darstellung.

Tatsächlich verdeckt die Debatte über ein Referendum zur Europäische Verfassung die von der SPD seit vielen Jahren vertretene Position, die plebiszitären Elemente im Grundgesetz insgesamt zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten zur direkten Demokratie zu verschaffen. Das entspricht auch dem Programm der Bundesregierung. Wir haben dazu entsprechende Initiativen eingebracht, die in der Vergangenheit bisher abgelehnt wurden.

Die SPD, wie ich auch, legt großen Wert auf die Verbesserung der Bürgerbeteiligung. Populistische Einzelfalllösungen, Beteiligung nach tagespolitischen Befindlichkeiten wirken dieser Zielrichtung entgegen: Wenn wir weiterhin am Ziel festhalten wollen, die direkte Demokratie in Deutschland zu stärken, dann dürfen wir uns nicht ausschließlich auf ein punktuelles Referendum zur Europäischen Verfassung konzentrieren. Das wäre verfassungsrechtlich höchst bedenklich und letztlich eine Täuschung der Bürgerinnen und Bürger. Denn ein wirklicher Zugewinn an direkter Demokratie wäre es keineswegs, wenn die Menschen nur in politisch wohl berechneten Einzelfällen die Gelegenheit zu einem Referendum hätten, während sie auf andere Entscheidungen, von denen sie viel stärker unmittelbar betroffen sind, weiterhin nur wenig direkten Einfluss ausüben könnten.

Direkte Demokratie beginnt in erster Linie vor Ort. Sie braucht kein Placebo durch ein EU-Referendum. Sie darf nicht auf singuläre Ereignisse beschränkt bleiben. Sie braucht Substanz.


2. Meine Position zu Volksbegehren, Volksentscheiden oder Referenden

Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheide, Referenden haben meine Unterstützung

Die Europäischen Verfassung bietet die Chance, die abstrakte Forderung nach direkter Demokratie an einem konkreten Projekt durchzusetzen: Meine Fraktion und natürlich ich auch sind dafür.  Dagegen sind CDU und CSU zerstritten, scheuen die parlamentarische Beratung und wollen plebiszitäre Elemente von Tagespolitik abhängig machen. CDU und CSU lehnen es bis heute ab, generell die Möglichkeit der direkten Demokratie im Grundgesetz zu verankern.

Ich möchte deshalb die wichtigsten Punkte der Argumentation nachfolgend nochmals kurz darlegen und Sie natürlich auch bitten sich bei den Kolleginnen und Kollegen im Bundestag für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen, die heute noch mehr Demokratie ablehnen.

Nun zu einigen im Dialog mit meinen Kollegen Axel Schäfer und Michael Roth entstandenen Argumenten die mich veranlassten unseren Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, vgl. Anlage 1, zu unterzeichnen.

1.Die SPD tritt ein für mehr direkte Demokratie - so steht es im Berliner Grundsatzprogramm und in der Entscheidung der SPD-Fraktion vom 30.  August 2004. (Übrigens war das auch im Regierungsprogramm für die vorherige Legislaturperiode mit Bündnis 90 Die Grünen vereinbart)

2.Das Grundgesetz eröffnet Möglichkeiten für Abstimmungen (Artikel 20, 1) und Referenden (Artikel 146), die bisher nicht genutzt worden sind.  Auch enthält die künftige EU-Verfassung eine Möglichkeit, Gesetzgebungsverfahren durch 1 Million Unterschriften als Bürgerinitiative anzustoßen.

3.Alle unsere Nachbarn - Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Polen und Tschechien (außer Österreich) - sowie Großbritannien, Irland, Portugal und Spanien hatten die Möglichkeit ein Referendum zur EU-Verfassung durchführen.  Wir sind bis heute der einzige EU-Staat, der nicht die Möglichkeit besitzt, direkte Demokratie auf nationaler Ebene zu praktizieren.

4.Eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat sich bisher in allen Umfragen für mehr direkte Demokratie und für ein Referendum über die EU-Verfassung ausgesprochen.  Auch findet unsere Politik für plebiszitäre Elemente im Grundgesetz bei zahlreichen Medien breite Unterstützung.

5.Unser Gesetzentwurf der maßgeblich von Hermann Bachmaier im Auftrag von Franz Müntefering erarbeitet wurde, verbindet die allgemeine Forderung nach Volksinitiativen-Volksbegehren-Volksentscheiden mit der besonderen Möglichkeit der Einleitung von Referenden durch Bundestag und Bundesrat. (Anlage 1).

6.Es war 1949 unmöglich, das Grundgesetz dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.  Nach der deutschen Einheit 1990 war eine solche Abstimmung von der SPD beantragt, von CDU/CSU und FDP allerdings abgelehnt worden. 2004 gab es wieder einen Anlass für ein Verfassungs-Referendum: Europa.


3. SPD Fraktions-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) Stand.- 29.10.2004

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:

Artikel 1

Änderung des Grundgesetzes

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 100-1 veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom .... (BGBl. 1 S. wird wie folgt geändert:


1. Artikel 76 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

"(1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestag durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages, durch den Bundesrat oder durch Volksinitiative eingebracht."


2. Artikel 77 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

"(1) Die vom Bundestag beschlossenen Bundesgesetze sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrat zuzuleiten."


3. Nach Artikel 78 werden folgende Artikel eingefügt:


"Artikel 78a

(1) Durch Volksinitiative können vierhunderttausend Wahlberechtigte beim Bundestag eine mit Gründen versehene Gesetzesvorlage einbringen.  Die Vertrauensleute    der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung.

(2) Finanzwirksame Volksinitiativen sind zulässig.  Ausgeschlossen sind Volksinitiativen über das Haushaltsgesetz, über Abgabengesetze sowie über eine Wiedereinf´ührung der Todesstrafe.


Artikel 78b

(1) Die Vertrauensleute der Volksinitiative können ein Volksbegehren auf Durchführung eines Volksentscheids einleiten, wenn innerhalb von acht Monaten das beantragte Gesetz nicht zustande kommt.

(2) Hält die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Bundestages das beantragte Gesetz für verfassungswidrig, ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.

(3) Das Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn ihm fünf vom Hundert der Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten zugestimmt hat.


Artikel 78c

(1) Ist das Volksbegehren erfolgreich, findet innerhalb von sechs Monaten ein Volksentscheid statt, es sei denn, das begehrte Gesetz ist zuvor zustande gekommen.

(2) Der Bundestag kann nach Maßgabe des Artikels 77 einen eigenen Gesetzentwurf mit zur Abstimmung stellen.

(3) Der Bundestag kann auf Antrag der Bundesregierung, des Bundesrates oder aus der Mitte des Bundestages beschließen, dass über ein Gesetz, für das eine verfassungsändernde Mehrheit erforderlich ist, ein Volksentscheid stattfindet. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(4) Ein Gesetz ist beschlossen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat, sofern diese Mehrheit mindestens fünfzehn vom Hundert der Wahlberechtigten umfasst.

(5) Ein das Grundgesetz änderndes Gesetz ist beschlossen, wenn zwei Drittel der Abstimmenden zugestimmt haben, sofern diese Mehrheit mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten umfasst.  Dies gilt nicht in den Fällen des Art. 23 Abs. 1 Satz 3.

(6) Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, kommen zustande, wenn die Zahl der Bundesratsstimmen jener Länder, in denen eine zustimmende Mehrheit in der Abstimmung erreicht wurde, der im Bundesrat erforderlichen Mehrheit entspricht.


Artikel 78d

Das Nähere, auch die Information der Wahlberechtigten über Inhalte und Gründe der Gesetzentwürfe, regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf."

4. Artikel 79 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

"(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates oder der Zustimmung durch Volksentscheid."

Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am .... Einsetzen (ersten Tag des ... auf die Verkündung folgenden Kalendermonats) in Kraft.


4. Bemerkung zum Ergebnis des Bürgerentscheids über den Verkauf von 600 Wohnungen in Heidelberg am vergangenen Sonntag, den 13. Juli 2008

Ein Bürgerentscheid wird in Baden-Württemberg entschieden, wenn 25% der Wahlberechtigten dafür oder dagegen sind. Ein absurd hohes Quorum. Ein Quorum zur Verhinderung von Bürgerbeteiligung. In Heidelberg war über den Erhalt von Wohnungen in städtischem Besitz zu entscheiden.

Für den Erhalt von Wohnungen in städtischem Besitz haben 18.476 Bürgerinnen und Bürger gestimmt.

Obwohl mit 18.476 Ja-Stimmen das "demokratisch fragwürdige Quorum", wie der Mieterverein zu Recht schreibt, nicht erreicht wurde, ist die Abstimmung von großer Bedeutung. Zum Vergleich: Der Heidelberger Oberbürgermeister erreichte bei seiner Wahl "nur" 23.635 Stimmen

Für den Verkauf haben nur 3.977 Bürgerinnen und Bürger gestimmt.

Damit fällt die Entscheidung an den Gemeinderat zurück und es stellt sich die Frage, ob er sich nun am formal "gescheiterten" Bürgerentscheid orientieren soll, oder daran, dass die überwältigende Mehrheit für den Erhalt der Wohnungen in städtischem Besitz gestimmt hat.

Ich habe es sehr bedauert, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihre Chance zur Beteiligung nicht wahrgenommen haben und deshalb ein klares Ergebnis aus formalen Gründen an der willkürlichen Setzung eines Quorums beliebig interpretierbar ist.

Mit dieser Nachbetrachtung wolle ich andeuten, warum mir die Verknüpfung von Bürgerentscheid, Definition des Quorums und inhaltlicher Aufklärung/Schulung und Stärkung der fachlich begründbaren Urteilskraft so wichtig sind.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihr Anliegen in der gebotenen Weise reflektieren konnte.
Viele Grüße
Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

fassungslos habe ich heute diese Meldung des AK Vorratsdatenspeicherung und die entsprechenden (unauffälligen) Meldungen in der restlichen Presse gelesen: www.vorratsdatenspeicherung.de

Es geht um die versteckten Versuche Wolfgang Schäubles, die Vorratsdatenspeicherung dergestalt auszuweiten, dass nicht mehr nur die Verkehrsdaten der Internetkommunikation gespeichert werden, sondern die GESAMTE Kommunikation / Interaktion im Internet in detaillierten Protokollen festgehalten werden sollen, auf die dann auch staatliche Stellen Zugriff hätten.

Mich würde Ihre Haltung, sowie die der SPD, zu diesem Thema interessieren. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
D.
Antwort von Lothar Binding
16Empfehlungen
28.01.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage danke ich Ihnen recht herzlich. Der Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" befindet sich derzeit noch in der Abstimmung zwischen den Ressorts und hat das Parlament noch nicht erreicht. Gegenwärtig wären wir in unserem Dialog somit auf Spekulationen angewiesen.

Ich halte es daher für klug, zunächst die Einbringung in den Bundestag und die Prüfung und Beratung des Entwurfes durch die beteiligten Ausschüsse abzuwarten. Unser Fraktionsvorsitzender Peter Struck hat einmal sinngemäß gesagt, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde. Ich vertraue daher darauf, dass die Fachleute aus den zuständigen Arbeitsgruppen unserer Fraktion ihr genaues Augenmerk auch auf Fragen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre legen.

Meine Denkrichtung finden Sie in einigen meiner früheren Antworten auf Fragen aus diesem Themenbereich, die bei abgeordnetenwatch.de veröffentlicht wurden.

Mit freundlichem Gruß, Lothar Binding
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bindig.

Ich bin auf der Seite "www.ximig.de" angemeldet. Hier habe ich ein Profil "GOTT" erstellt. Dieses wurde gesperrt. Die Argumente seitens der Betreiber verstehe ich mittlerweile.

Bei dem heute stattfindenden Briefwechsel erhielt ich folgendes:

"Im Grundgesetz ist das Recht auf freie Entfaltung und Unversehrtheit jeglichen Glaubens verbrieft, genauso wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Geht man nach der Reihenfolge, steht zweiteres vor ersterem zurück, die Religionsfreiheit steht also über der Meinungsfreiheit."

Bitte erklären Sie mir dies! Bedeutet dies, dass meine Meinungsfreiheit beim Glauben und der Religion aufhört?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Lothar Binding
19Empfehlungen
30.01.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

Sie verstehen sicher, dass ich Sie bitte, Ihren Korrespondenzpartner erklären zu lassen, was er Ihnen schreibt. Wenn Sie sich schon einmal etwas mit Logik befasst haben, wissen Sie sicher, dass eine Implikation ohne Wert ist, wenn über den Wahrheitsgehalt ihrer Prämisse keine Aussage möglich oder sie falsch ist.

Die Antwort auf Ihre Frage "Bedeutet dies, dass meine Meinungsfreiheit beim Glauben und der Religion aufhört?" ist Nein. Diese Antwort könne Sie schnell aus dem Grundgesetz ableiten.

Mit freundlichem Gruß, Lothar Binding
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Ihre Frage an Lothar Binding
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