Lothar Binding (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Lothar Binding
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Starkstromelektriker, Mathematiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
21, Baden-Württemberg
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(...) Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 muss der Betreuungsbedarf eines Kindes – unabhängig von der Art der Betreuung und von konkreten Aufwendungen – steuerlich verschont werden. Dieser Vorgabe wird durch den – zusätzlich zum Kinderfreibetrag zu berücksichtigenden – Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung (§ 32 Abs. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bindig.

Ich bin auf der Seite "www.ximig.de" angemeldet. Hier habe ich ein Profil "GOTT" erstellt. Dieses wurde gesperrt. Die Argumente seitens der Betreiber verstehe ich mittlerweile.

Bei dem heute stattfindenden Briefwechsel erhielt ich folgendes:

"Im Grundgesetz ist das Recht auf freie Entfaltung und Unversehrtheit jeglichen Glaubens verbrieft, genauso wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Geht man nach der Reihenfolge, steht zweiteres vor ersterem zurück, die Religionsfreiheit steht also über der Meinungsfreiheit."

Bitte erklären Sie mir dies! Bedeutet dies, dass meine Meinungsfreiheit beim Glauben und der Religion aufhört?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Lothar Binding
19Empfehlungen
30.01.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

Sie verstehen sicher, dass ich Sie bitte, Ihren Korrespondenzpartner erklären zu lassen, was er Ihnen schreibt. Wenn Sie sich schon einmal etwas mit Logik befasst haben, wissen Sie sicher, dass eine Implikation ohne Wert ist, wenn über den Wahrheitsgehalt ihrer Prämisse keine Aussage möglich oder sie falsch ist.

Die Antwort auf Ihre Frage "Bedeutet dies, dass meine Meinungsfreiheit beim Glauben und der Religion aufhört?" ist Nein. Diese Antwort könne Sie schnell aus dem Grundgesetz ableiten.

Mit freundlichem Gruß, Lothar Binding
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Frage zum Thema Finanzen
12.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

mich würde interessieren, wie Sie zur sog. Schuldenbremse stehen, die sogar im Grundgesetz verankert werden soll.
Ich hoffe, Sie sind sich der Tragweite einer solchen Vorgehensweise bewusst. Denn wenn die so genannte Schuldenbremse kommt, dann wird der politische Spielraum für jede soziale und ökologische Politik massiv eingeengt.
Natürlich sollte der Staat sparen, aber wenn es die Situation erfordert, muss er notfalls durch Schulden handlungsfähig bleiben. Die jetzige Krise beweist dies: Allein für die Rettzung der Banken - ob sinnvoll oder nicht - wurden hunderte Milliarden Euro vorgesehen und auch die jetzt beschlossenen Konjunkturpakete kosten Milliarden. Wäre die Neuverschulden jedoch durch das Grundgesetz beschränkt, so könnte schlimmstenfalls einer drohenden Rezession nicht entgegengewirkt werden. Was das für Folgen haben würde, mag sich jeder selbst ausdenken.
Die Handlungsfähigkeit des Staates würde meines Erachtens durch eine solche Schuldenbremse stark beschnitten werden und käme nur den Reichen und der neoliberalen Wwirtschaft zu gute. Denn es würden weitere Privatisierungen vorgenommen werden, die den Bürger teuer zu stehen kommen, und auch ÖPP-Projekte würden weiter ausgebaut werden, obwohl bereits die meisten Rechnungshöfe erkannt haben, dass jede noch so hohe Verschuldung allemal günstiger wäre als Privatisierungen oder PPP.
Ihre Partei erkannte bereits in den 70-er Jahren, dass nur Reiche sich einen armen Staat leisten können.

Ich hoffe, Sie teilen meine Ansicht oder erkennen zumindest die Gefahr, die eine solche Selbstkastration des Saates mit sich bringt.

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Lothar Binding
16Empfehlungen
21.02.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage danke ich Ihnen recht herzlich. Viele Ihrer Überlegungen zur Ausgestaltung eines Verschuldungsverbots haben wir in den Beratungen des Finanz- und des Haushaltsausschusses, in denen ich Mitglied bin, in ähnlicher Weise wie Sie angestellt. Dies gilt insbesondere natürlich auch für die Kommission zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen, bei der die Federführung lag. Sie werfen zentrale Fragen nach der Handlungsfähigkeit des Staates und der zulässigen und vertretbaren Belastung künftiger Generationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auf. Die Antworten, die die Kommission gefunden hat und über die wir uns in den parlamentarischen Beratungen einigen müssen, tragen viele Züge eines Kompromisses. Von einer Schuldenbremse wie in der Schweiz, die schon nach wenigen Monaten – zu dem Zeitpunkt in dem sie hätte wirksam werden sollen – außer Kraft gesetzt wurde, halte ich nichts. Von einer Schuldenbremse, die kluge und antizyklische Wirtschaftspolitik zur Stabilisierung vorsichtigen Trendwachstums in jeder Phase erlaubt, halte ich viel.

Das Verhandlungsergebnis der Kommission zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ermöglicht zweierlei: den Abbau der Neuverschuldung und die politische Gestaltungsfähigkeit in einem handlungsfähigen Staat. Folgender Überblick über die Ergebnisse soll Ihnen einen Eindruck hiervon vermitteln.

Ich unterstütze die Reduzierung der Nettoneuverschuldung, auf die sich Bund und Länder mit der Einführung einer wirksamen Schuldenbremse ab 2011 verpflichtet haben. Auf dieses Ziel haben sich die Mitglieder der Föderalismuskommission II geeinigt; die parlamentarischen Beratungen dazu werden voraussichtlich im März beginnen, um die notwendige Verfassungsänderung noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.

Die Bundesländer dürfen ab dem Jahr 2020 in wirtschaftlich normalen Zeiten keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Um den fünf finanzschwachen Ländern Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Schleswig-Holstein diesen fundamentalen Schritt zu erleichtern, erhalten sie ab 2011 Konsolidierungshilfen von insgesamt etwa 7 Mrd. Euro. Im Gegenzug müssen diese Länder strikte Haushaltsdisziplin einhalten; Bremen und das Saarland werden außerdem ihre Klagen auf zusätzliche Bundeshilfen vor dem Bundesverfassungsgericht zurückziehen. Das Geld für die Konsolidierungshilfe stammt aus einem Topf, der jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern, die auf Anteile des Aufkommens aus der Umsatzsteuer verzichten, gefüllt wird. Dabei ist es wichtig zwischen Bundes- und Staatshaushalt zu unterscheiden – mir ist dabei der Staatshaushalt wichtig.

Der Bund hat das Recht zu einer jährlichen Neuverschuldung von höchstens 0,35 % der Wirtschaftsleistung, derzeit wären dies 8,5 Mrd. €. Diese Obergrenze soll ab 2016 gelten; bis dahin muss der Bund seine Nettokreditaufnahme schrittweise zurückführen.

Weiterhin ist die Einrichtung eines Frühwarnsystems geplant, das künftige Haushaltsnotlagen im Bund oder in den Ländern rechtzeitig erkennt. Der sog. Stabilitätsrat, bestehend aus den Finanzministern von Bund und Ländern, überwacht die Haushalte aller Gebietskörperschaften und entwickelt im Fall drohender Haushaltsnotlagen ein Sanierungsprogramm.

Die Schuldenbremse verfügt über einen sinnvollen Mechanismus, der dem Staat in konjunkturell schlechten Zeiten und Ausnahmesituationen – etwa bei einer Naturkatastrophe oder einer weltweiten Rezession – eine Kreditaufnahme über das Schuldenlimit hinaus ermöglicht. Über eine solche Lockerung der Schuldenbremse und über die Tilgung der Verbindlichkeiten entscheidet der Bundestag.

Auch an anderer Stelle lässt sich die Schuldenbremse flexibel einsetzen: In Zeiten eines wirtschaftlichen Abschwungs sind konjunkturbedingte Defizite zulässig; dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass im Aufschwung konjunkturbedingte Überschüsse zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Die Einhaltung dieser Konjunkturkomponente wird mittels eines Kontroll- oder Ausgleichskontos überwacht. Das Bundesministerium der Finanz erklärt die Funktionsweise dieses Kontos folgendermaßen: "Auf diesem Konto werden nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahrs die Abweichungen von der zulässigen Kreditaufnahme festgehalten und saldiert. Bei einer Unterschreitung der Verschuldungsgrenze im jeweiligen Haushaltsjahr kommt es zu einer Gutschrift auf dem Kontrollkonto, eine Überschreitung führt zu einer Belastung des Kontos. Überschreiten die saldierten Belastungen des Kontrollkontos den Schwellenwert von 1,5 % des BIP, so sind diese konjunkturgerecht zurückzuführen."

Die geplante grundgesetzlich verankerte Verschuldungsregel ermöglicht sie stark genug anzuziehen, um die Nettoneuverschuldung wirksam zu begrenzen. Aber politische Gestaltung erschöpft sich nach meiner Einschätzung nicht in der alleinigen Umsetzung von Sparbeschlüssen. Deshalb müssen wir die Schuldenbremse allerdings auch so weit lockern können, um die staatliche Handlungsfähigkeit zu erhalten.

Gerade in einer Zeit, in der wir lernen, dass neoliberale, auch liberale staatsfeindliche und marktradikale Politik in der Praxis ihr Scheitern bewiesen haben, müssen wir mit Ideen, die den Staat weiter zurück drängen wollen, sehr vorsichtig sein. Wir haben ja auch gelernt, dass Leute die den Staat oft als Regulierer, als bürokratisches Monster und Steuereintreiber darstellen, keine Skrupel haben bei Versagen des Marktes und des Privaten nach der Unterstützung durch den Staat zu rufen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Finanzen
21.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Da ich kein Finanzexperte bin, habe ich zu Ihren Ausführungen noch eine Verständnisfrage. Sie schreiben:
"Die Schuldenbremse verfügt über einen sinnvollen Mechanismus, der dem Staat in konjunkturell schlechten Zeiten und Ausnahmesituationen – etwa bei einer Naturkatastrophe oder einer weltweiten Rezession – eine Kreditaufnahme über das Schuldenlimit hinaus ermöglicht."
Bedeutet dies, dass erst wenn die konjunkturell schlechte Zeit oder die Ausnahmesituation eingetreten ist, - das Kind also schon in den Brunnen gefallen ist - ein Überschreiten des Schudenlimits möglich ist, oder ist dies bereits möglich, wenn sich eine solche Situation abzeichnet bzw. vielleicht sogar schon dann, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer solchen Notsituation spricht?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Lothar Binding
15Empfehlungen
22.02.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir beobachten starkes und schwächeres Wirtschaftswachstum oder zunehmendes und abnehmendes Wachstum, Schrumpfung der Wirtschaft, nachlassende Schrumpfung und so weiter. Im Regelfall sind die Übergänge zwischen diesen Phasen fließend, erstrecken sich über eine gewissen Zeitabschnitt. Wenn sich eine, wie Sie schreiben, "konjunkturell schlechte Zeit" abzeichnet, sollte der Staat aktiv werden. Diesen Anspruch formulieren Sie mit Ihrer Frage. Das ist auch meine Meinung. Allerdings ist die Neuverschuldung dabei tatsächlich das letzte Mittel - leider ein sehr bequemes und deshalb in der Vergangenheit oft voreilig in Anspruch genommen. Denken Sie nur an das Desaster bei der Finanzierung der Deutschen Einheit.

Nachfolgend deute ich mit wenigen Beispielen an welche Möglichkeiten ich
sehe vorausschauend und konjunkturgerecht zu steuern:

  • Verstärkung oder Abschwächung der Investitionsaktivitäten des Staates, also des Bundes, der Länder und der Kommunen, um die Nachfrage zu stimulieren oder zu dämpfen,
  • Veränderungen der Vergabebedingungen, der VOL bzw. VOB, mit dem Ziel die Beauftragung des Handwerks und des Mittelstandes zu beschleunigen,
  • Finanzierungsbeschleunigung bei großen Investitionen, z.B. der Bahn AG, um positive Konjunkturimpulse zu setzen,
  • Zulassung der Wirkung automatischer Stabilisatoren, um Schwankungen im Konjunkturzyklus auszugleichen oder abzumildern. Denn antizyklische Wirkungen treten dabei im Regelfall schneller ein als bei speziellen Maßnahmen der Konjunkturpolitik. Auf der Einnahmeseite denken Sie etwa an die progressive Einkommensteuer, als klassischen ausgabeseitigen automatischen Stabilisator möchte ich staatliche Transferleistungen im Falle von Arbeitslosigkeit nennen.

Weitere Steuerungsinstrumente liegen z.B. bei der Regelung von Kurzarbeit - die gegenwärtig von Minister Olaf Scholz entwickelten Instrumente in der Kurzarbeit verbinden die Anstrengung zum Erhalt der Arbeitsplätze mit der Notwendigkeit von Aus- und Weiterbildung.

Eine Idee, die ich schon fast 20 Jahren vortrage, hat lange gebraucht, bis sie auf breiterer Basis zur Anwendung kam: Contracting. Contracting ist auch eine sehr gute Möglichkeit, konjunkturell gewünschte Effekte mit ökologischen Zielen zu verbinden: Energetische Sanierung schafft Arbeit, Aufträge also Arbeitsplätze, spart fossile Energieträger und künftige Betriebskosten in den öffentlichen und auch privaten Haushalten.

Mit diesen wenigen Andeutungen wollte ich zeigen, dass es viele Möglichkeiten gibt, im Rahmen der etatisierten Mittel in den öffentlichen Haushalten für den Staat aktiv zu werden, wenn sich, wie Sie schreiben: "eine solche Situation abzeichnet bzw. vielleicht sogar schon dann, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer solchen Notsituation spricht". Die Aufnahme neuer Schulden sehe ich im Vergleich zu allen anderen Maßnahmen erst als eines der letzten und ergänzenden Instrumente.

Aber insgesamt sollten wir die jetzt diskutierten Vorschläge abschließend erst beurteilen, wenn die entsprechenden Gesetze im Bundestag beschlossen worden sind.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.02.2009
Von:
F

Sehr geehrter Herr Binding,

Ich haette gern gewusst, inwieweit sie der Meinung sind, dass das Rechtsempfinden der Bevoelkerung mit dem derzeitigen Arbeitsrecht in Bezug auf eine fristlose Verdachtskuendigung im Einklang steht.

Ich beziehe mich dabei auf den Pfandbon bzw. Emmely-Fall.

Waere es nicht moeglich, dass Kuendigungsrecht so zu aendern, dass im Falle eines geringen Vergehens nur eine Abmahnung moeglich waere?

Vielen Dank!
Antwort von Lothar Binding
14Empfehlungen
27.02.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

als ich zur Faschingszeit etwas über den von Ihnen erwähnten Fall 1,30 Euro Pfandbon-Verdacht in der Zeitung las, konnte ich die Schilderungen nicht glauben. Ich fragte mich, was wohl passieren würde, wenn wir feststellten, dass ein Richter, der über seine Dienststelle Büromaterial beschaffen lässt, einen Kugelschreiber mit einem Wert von 3,90 Euro zu Hause seiner Frau überlässt die damit einen Einkaufszettel schreibt. Nun wissen wir, dass sich der Arbeitgeber zu 100 % auf seinen Arbeitnehmer verlassen können muss, andernfalls das Vertrauensverhältnis gestört ist und Entlassung nicht nur droht, sondern richterlich bestätigt wird?

Leider kenne ich den "Pfandbon bzw. Emmely-Fall" nur aus der Zeitung. Genau genommen aus drei Zeitungen, aber ich weiß, dass häufig viele verschiedene Journalisten von verschiedenen Zeitungen aus derselben Quelle schöpfen. Deshalb möchte und kann ich mir keine fundierte Bewertung erlauben, ohne das Urteil in der Originalfassung gelesen zu haben und ohne die Urteilsbegründung genau zu kennen. Erst auf dieser Grundlage ließe sich qualifiziert über Gesetzesänderungen im Kündigungsrecht nachdenken.

Ich werde den in Ihrer Frage enthaltenen Vorschlag an die SPD Arbeitsgruppe Recht, unsere Rechtspolitiker im Deutschen Bundestag, weiter geben.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Finanzen
05.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

angesichts der immer noch andauernden Banken- und Finanzkrise: Wie beurteilen Sie die Rollen, die von Banken, Kunden und vom Staat in Fällen wie der bankrotten isländischen Kaupting-Bank oder der Hypo-Real-Estate eingenommen wurden und werden?
Lassen sich hier Schuldige bzw. Unschuldige unterscheiden, oder trägt jeder Beteiligte Mitschuld an den weitreichenden negativen Folgen der Bankenzusammenbrüche?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus,

Antwort von Lothar Binding
19Empfehlungen
17.03.2009
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage zur Finanz- und Wirtschaftskrise danke ich Ihnen sehr herzlich. Eine fundierte Stellungnahme zu Ursachen, Schuld und Verantwortung erfordert die Einordnung vieler Einzelaspekte in einen Gesamtkontext; meine Erwiderung auf Ihr Schreiben wird daher ausführlicher ausfallen als Sie vielleicht erwarten. Ich hoffe auf Ihr Verständnis und Interesse.

Die isländische Kaupthing-Bank und die deutsche HypoRealEstate, auf die Sie in Ihrer Frage verweisen, sind im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise in eine bedrohliche Schieflage geraten – viele Medien berichten seit Wochen und Monaten über die dafür verantwortlichen Verwerfungen auf den Finanzmärkten. "Verwerfungen auf den Finanzmärkten" "oder in Schieflage geraten" sind mittlerweile zu eigentümlich unpersönlichen Floskeln oder Chiffren geworden, die ich ungern verwende. Denn sie verwischen Fingerabdrücke und Spuren auf den internationalen Finanzmärkten, denen wir bei unserer Suche nach Ursachen und Folgen, nach persönlicher Schuld und individuellem Fehlverhalten, nach mangelhafter Regulierung am Weltmarkt, nach Krisenbewältigung und künftiger Vorbeugung nachgehen.

Ich erfahre – wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen – seit vielen Wochen immer wieder in persönlichen Gesprächen, Briefen und Mails von den Sorgen vieler privater Sparer und Kleinanleger. Sie haben in der Krise teilweise sehr viel Geld verloren, das sie für die eigene Altersvorsorge, für größere Investitionen oder für die Kinder sicher bei ihrer Hausbank anlegen wollten – sicherlich in den meisten Fällen keine "Zocker". Jetzt fühlen sich viele Anleger enttäuscht, sogar getäuscht und wissentlich hinters Licht geführt – nach meinem Eindruck leider oft zu Recht. Auch, weil Transparenz und Beratung dem Streben nach Provision gewichen sind. Wenn wir an Lösungen interessiert sind müssen wir uns dabei allerdings vor Pauschalurteilen hüten – es gibt auch gute Berater, Verkäufer, Bänker.

An dieser Stelle eine kurze Zwischenbemerkung: Ich beobachte den schon wieder erwachenden "Renditehunger" einiger Anleger mit Sorge. Darauf deuten seit kurzem steigende Einlagen bei Zweigstellen ausländischer Banken hin, die zwar höhere Zinsen versprechen, allerdings auch weiterhin ein hohes Verlustrisiko der Einlagen im Insolvenzfall bergen. Es fehlt mir jegliches Verständnis dafür, wenn Aktiengesellschaften trotz erheblicher Verluste im abgelaufenen Geschäftsjahr und einer wirtschaftlichen Rezession noch einmal üppige Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten, Sonderzahlungen an Manager – und gleichzeitig nach staatlicher Unterstützung in Form von Konjunkturprogrammen, Bürgschaften und Krediten rufen.

Die Hiobsbotschaften von den internationalen Finanzmärkten in den vergangenen Wochen und Monaten haben bei vielen Beteiligten – Banken und Fondsgesellschaften, Wirtschaftsprüfern und Rating-Agenturen, unseriösen Anlageberatern und renditeverwöhnten Investoren – einen schockierenden Mangel an Verantwortungsbewusstsein, Selbstdisziplin und internen Kontrollen zu Tage gefördert.

Diese Krise – insbesondere auch ihre akute und mittelfristige Bewältigung – wird bleibende Spuren in unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung hinterlassen. Und nicht nur das: sie prägt auch das Aufgabenprofil und den finanziellen Handlungsspielraum unserer politischen Arbeit nachhaltig. Umso wichtiger sind die gegenwärtigen Überlegungen und Planungen der SPD- Bundestagsfraktion, für den Finanzmarkt und Finanzprodukte weltweit eine bessere und strengere Regulierung zu entwickeln, wie ich Ihnen kurz skizzieren möchte. Die möglichst weltweite Abstimmung ist dabei einer wichtigsten Anliegen.

Es ging zunächst und geht weiterhin um die Abfederung der Folgen für Bürger und Unternehmen. Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen haben in den letzten Wochen und Monaten vorausschauend und im Bemühen um problemangemessene Lösungen gehandelt; ich denke an die Garantieerklärung für viele Spareinlagen an den auch im internationalen Vergleich sehr großflächigen und belastbaren Schutzschirm für Privathaushalte und Unternehmen, an die breit gefächerten Maßnahmen der Konjunkturpakete I und II. Viele Regierungsmitglieder und Parlamentarier haben dabei ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Seriosität und Differenzierungsvermögen gezeigt, das vielen "Zockern" auf den internationalen Finanzmärkten leider fehlte.

Dass in der Krise nun auch jene nach dem Staat rufen, die ihrer neoliberalen Ideologie folgend noch vor kurzen alles daran gesetzt haben ihn zu schwächen, ist keine(!) Kuriosität, wie viele meinen – es zeigt einfach, wie selbstverständlich es für Einzelne geworden ist, sich auf dem Rücken der Gemeinschaft zu bereichern. Selbst jetzt fordern manche Steuersenkungen und gleichzeitig Milliarden zur Bekämpfung der Krise.

Auf nationaler Ebene springt der Staat für die angeschlagenen Banken in die Bresche, um die Ersparnisse der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, neues Vertrauen unter den Banken zu stiften und die Kreditversorgung für den Mittelstand zu sichern. Es geht also hauptsächlich nicht um Banken, sondern um die Sparer und die Kreditnehmer. Dafür soll das Finanzmarktstabilisierungsgesetz mit seinem großen Bürgschaftsrahmen sorgen. Der gesetzlich eingerichtete Stabilisierungsfonds ist von zentraler Bedeutung für den Staatshaushalt und damit für alle Bürgerinnen und Bürger. Denn wenn Investitionen, Löhne und Gehälter oder der Konsum in Folge der Bankenkrise gefährdet sind, dann wirken sich ausbleibende Steuereinnahmen auch negativ auf die Möglichkeiten politischer Gestaltung aus.

Für die SPD-Bundestagsfraktion sind Familien und Kommunen die wichtigsten Adressaten für Investitionen in die Zukunft des Landes. Mit dem kommunalen Investitionsprogramm des zweiten Konjunkturpakets sind etwa für das Land Baden-Württemberg zusätzliche Investitionen im Gesamtvolumen von 1,6 Mrd. € geplant. Zwei Drittel dieser Gelder sollen in den Bildungsbereich fließen und stehen für Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Forschung zur Verfügung. Für meinen Wahlkreis Heidelberg-Weinheim ist mit einem zweistelligen Millionenbetrag zu rechnen – eine Menge Geld, mit dem viele sinnvolle Projekte verwirklicht werden können. Die Mitteilungen über die Höhe der Mittel sind in den vergangenen Tagen bei den Kommunen eingegangen.

Weiterführende Informationen zu den Konjunkturpaketen, Stellungnahmen und Berichte können Sie auf abgeordnetenwatch.de sowie insbesondere auch auf meiner Homepage www.lothar-binding.de nachlesen. Dort finden Sie auch Hinweise auf eigene Veranstaltungen zur Finanzkrise im Wahlkreis sowie in ganz Baden-Württemberg. Über einen Besuch auf meiner Homepage würde ich mich freuen.

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde das Vertrauen vieler Sparer und Anleger in die Sicherheit ihrer Ersparnisse und der angelegten Gelder auf die Probe gestellt. Die Garantieerklärung der Bundesregierung für die Spareinlagen vieler Bürgerinnen und Bürger hat im Zusammenwirken mit den gesetzlichen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsregeln, der Institutssicherung der öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Banken sowie den freiwilligen Sicherungseinrichtungen der privaten Banken viel dazu beigetragen, Zweifel an der Sicherheit der Ersparnisse zu beseitigen. Leider war dieses Netz aus gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen privaten Sicherungszusagen nicht so dicht, um alle Risiken aller Anlegerinnen und Anleger aufzufangen.

Die Kunden der deutschen Kaupthing-Niederlassung mussten dies erfahren und bemühen sich – mit Unterstützung der Bundesregierung – weiter um die Erstattung ihrer Anlagesumme durch die isländische Regierung. Ursprung aller Anlegerschutzdefizite der Kaupthing-Bank-Kunden war dabei der Status dieses Instituts als örtliche Zweigniederlassung der isländischen Bank. Sie ist also keine rechtlich selbständige deutsche Tochter.

Island gehört zwar nicht der Europäischen Union, aber dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR an. Dieser Wirtschaftsraum umfasst neben der Europäischen Union auch die Staaten der Europäischen Freihandelszone. Kreditinstitute aus dem Europäischen Wirtschaftsraum dürfen nach europäischem Recht ohne zusätzliche Erlaubnis Niederlassungen in anderen EWR-Staaten betreiben. Diesen Weg ist die Kaupthing-Bank gegangen. In Übereinstimmung mit europäischem Recht untersteht ihre deutsche Niederlassung der isländischen Bankenaufsicht. Der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin steht über solche Niederlassungen nur eine eingeschränkte Aufsicht zu.

Anders als bei rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften sind Einlagen bei sog. EWR-Niederlassungen auch nicht durch die deutsche gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt, sondern fallen unter die Einlagensicherung des Herkunftslandes. Es gibt zwar eine Reihe von Bankniederlassungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die sich freiwillig zusätzlich der sehr umfassenden Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen haben; die Kaupthing-Bank gehört jedoch nicht dazu. Einlagen bei dieser Bank sind somit nicht von der Garantieerklärung der Bundesregierung umfasst; sie gilt grundsätzlich nur für Kreditinstitute, die Teil der deutschen Einlagensicherung sind.

Für den Schutz der Einlagen bei der deutschen Niederlassung der Kaupthing-Bank ist also die isländische Einlagensicherung zuständig. Der Zorn über die Kaupthing-Niederlassung und ihre "Lockvogelangebote" ist berechtigt. Die Bank hat nach meinen Erkenntnissen jedoch darauf verwiesen, dass Einlagen bei ihr nicht durch die deutsche, sondern durch die isländische Einlagensicherung geschützt werden. Denn für ein Kreditinstitut besteht die gesetzliche Verpflichtung, Privatkunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung über die Einlagensicherung des Kreditinstituts und deren Bestimmungen zu informieren. "Die Kaupthing-Bank hf Niederlassung Deutschland ist dem isländischen Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Dieser Fonds schützt die Einlagen jedes einzelnen Kunden – auch in Deutschland – bis zu einer Höhe von 20.887,00 Euro." So heißt es in einer Werbeinformation der Bank, die unter der Überschrift "Tagesgeldkonto mit besonders attraktivem Zinssatz" im Internet zu finden ist.

Ob isländisch oder deutsch, eine Garantie über mehr als 20.000 Euro pro Kunde ließe vermutlich die allermeisten Geschädigten aufatmen – zumal sich die Bundesregierung in Verhandlungen mit der isländischen Regierung darauf geeinigt hat, dass die deutschen Privatkunden der Kaupthing-Bank bei der Entschädigung nicht schlechter behandelt werden als isländische. Bisher hat die isländische Regierung allerdings noch keiner dieser Ansprüche erfüllt – auch wenn sich die Bundesrepublik zusammen mit Großbritannien und den Niederlanden zu einer Vorfinanzierung der Entschädigung in Form von Darlehen bereit erklärt hat. Überraschend hat Island die vertragliche Vereinbarung über die Konditionen für diese Darlehensgewährung wieder gekündigt und verzögert damit die Bedienung der Ansprüche der deutschen Kaupthing-Bank-Kunden. Das Finanzministerium setzt die Verhandlungen über die Entschädigung daher im Interesse der Betroffenen fort.

Auch bei der Rettung der auf Immobilienfinanzierungen spezialisierten Bank HypoRealEstate (HRE) ist die Regierungskoalition als Krisenmanager gefragt. Leider haben die Instrumente des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes – Garantieabsicherung, Risikoübernahme und Rekapitalisierung – bislang nicht ausgereicht, die Innenfinanzierung der HypoRealEstate hinreichend zu stärken, ihre Liquiditätssituation zu verbessern und das verlorene Vertrauen von Aktionären und Investoren wiederherzustellen. Die Ursachen hierfür liegen insbesondere bei unternehmensinternen Faktoren, auf die weder Parlament noch Finanzmarktaufsicht in der Vergangenheit Einfluss nehmen konnten. Ich denke hier etwa an die Entscheidung der Geschäftsführung, in spekulative Wertpapiere zu investieren, für die heute kein Markt mehr besteht und die einem erheblichen Abwertungsdruck ausgesetzt sind. Zudem haben sich Geschäftsmodell und Refinanzierungswege als sehr krisenanfällig erwiesen. Leider gelingt es auch "dem Markt" nicht die Kernkapitalquote zu erhöhen. Daran erkennen wir, dass auch jene, die üblicherweise absolut Marktgläubig sind, in Krisenzeiten ihrer eigenen Ideologie misstrauen.

Die Möglichkeit, keine Rettungsmaßnahmen für die gefährdete Bank zu ergreifen und das Risiko einer Insolvenz einzugehen, haben wir in den parlamentarischen Beratungen nicht als ernsthafte Alternative diskutiert. Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Beratungen der G8-Staaten über den richtigen Umgang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise ihren internationalen Partnern und den Betroffenen in Deutschland die verbindliche Zusage gegeben, dass keine systemrelevante Bank in die Insolvenz gehen darf – eine Lehre aus den schlimmen Folgen der Pleite der amerikanischen Bank LehmanBrothers.

Angesichts der Bilanzsumme in Höhe von 400 Mrd. €, des hohen Marktanteils auf dem Pfandbriefmarkt und angesichts der Tatsache, dass zu den Gläubigern Versicherungen, Pensionsfonds, Banken und die öffentliche Hand gehören, handelt es sich bei der HypoRealEstate um eine systemrelevante Bank. Unsere Maßnahmen waren daher von Beginn an darauf ausgerichtet, diese Bank zum Wohl der Allgemeinheit zu erhalten. Diese Stabilisierungsversuche lagen sicherlich auch im Interesse der Aktionäre.

Aus dieser Konstellation können dem Steuerzahler allerdings hohe Belastungen entstehen. Mit dem Konjunkturpaket I erhielt die HypoRealEstate Holding schon Ende des vergangenen Jahres insgesamt 50 Mrd. Euro Liquiditätshilfen; 30 Mrd. Euro stellten die privaten Geschäftsbanken zur Verfügung, 20 Mrd. Euro stammten aus Finanzmitteln der Bundesbank. Es wurde eine Bundesgarantie in Höhe von 35 Mrd. Euro über die gesamten Bundesbankmittel sowie 15 Mrd. Euro der Privatbanken ausgesprochen. Im Gegenzug hat die Holding dem Bund Sicherheiten übertragen, etwa ihre 100 %-ige Beteiligung an der DEPFA und der HRE Bank.

Mittlerweile belaufen sich die Bundesgarantien auf die Summe von 87 Mrd. Euro; zusammen mit den Garantien der Privatbanken wird die HypoRealEstate somit mit 102 Mrd. Euro gestützt – ohne dass der Staat damit eine einzige Aktie erworben oder sich Stimmrechte im Unternehmen gesichert hat. In der derzeitigen Konstellation schützt also der Steuerzahler den Aktionär vor Verlusten, obwohl er keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen kann – ein eklatantes Missverhältnis von Haftung und Verantwortung.

Wo eine solche fehlende Verknüpfung von Verantwortung und Haftung – etwa in den Vorstandsetagen vieler Banken und Fondsgesellschaften – enden kann, führt uns die weltweite Rezession derzeit schmerzhaft vor Augen. Die gegenwärtigen Überlegungen der SPD-Bundestagsfraktion haben daher eine Kontrollmehrheit bei der HypoRealEstate zum Ziel, mit der der Bund wirkungsvoll Einfluss nehmen kann, um das Eintrittsrisiko der Bürgschaften so gering wie möglich zu gestalten, die HRE an den Bestfinanzierungsmöglichkeiten des Bundes zu beteiligen und um schließlich die Sanierung des Instituts rechtssicher zu gestalten.

Eine mögliche Enteignung ist dabei erst der letzte Schritt in einem zweistufigen Rettungsverfahren. Dafür wollen wir mit einer Ergänzung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStErgG) die rechtliche Grundlage schaffen. Wir beraten derzeit im parlamentarischen Verfahren über Änderungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht. Dazu gehören etwa die Herabsetzung der Mehrheitserfordernisse für Kapitalmaßnahmen von ¾ auf ? bzw. auf eine einfache Mehrheit bei Anwesenheit der Hälfte des Grundkapitals auf der Hauptversammlung, die Möglichkeit einer Fristverkürzung bei einem Übernahmeangebot sowie die Änderung der Mindestpreisregelung bei einem Übernahmeangebot.

Als letzten Schritt erleichtern die vorgesehenen Ergänzungen auch Übernahmen zum Zweck der Stabilisierung und im Notfall die Enteignung von Anteilseignern. Die USA, Großbritannien und Schweden sind diesen Weg der Enteignung von Aktionären schon früher gegangen, im Falle der NorthernRock-Bank betrug deren Entschädigung 0 Euro. Angesichts des laufenden parlamentarischen Verfahrens ist es nach meiner Einschätzung allerdings nicht hilfreich, über mögliche Kosten der Mehrheitsübernahme bzw. Entschädigungsenteignung zu spekulieren. Für mich ist der Begriff "Enteignung" dabei nicht treffend. Eigentlich haben sich bestimmte Banken durch Fehlverhalten selbst enteignet und erst nachdem fast alles ruiniert worden ist, muss sich der Staat kümmern um zu versuchen die Folgen neoliberalen Markversagens für die Bürgerinnen und Bürger, die Sparer und Unternehmen, möglichst zu begrenzen.

Wir haben Glück, dass die Möglichkeit einer Enteignung im Grundgesetz schon angelegt ist. Dort heißt es in Artikel 14, Abs. 3:

"Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."

Wir bewegen uns bei den Überlegungen über eine mögliche Übernahme der HRE und der Enteignung somit innerhalb des rechtlichen Handlungsrahmens des Grundgesetzes. Die entsprechenden Regelungen sollen nur unter strengen Voraussetzungen und zeitlich beschränkt Anwendung finden.

Folgendes Verfahren diskutieren wir derzeit in den parlamentarischen Beratungen: Eine Enteignung ist nur zulässig, wenn der Versuch einer Kapitalerhöhung mit dem Ziel einer staatlichen Kontrollmehrheit bei dem betreffenden Unternehmen in einer Hauptversammlung gescheitert ist oder ein entsprechender Beschluss nicht rechtzeitig in das Handelsregister eingetragen wird. Die Enteignungsbehörde muss sich zuvor ernsthaft um den alternativen Erwerb des Unternehmens bemüht haben oder dieses Bemühen muss angesichts der Dringlichkeit keine ausreichende Aussicht auf Erfolg haben.

Der Entwurf für das Rettungsübernahmegesetz – das Ziel ist die Rettung der Bank, nicht die Enteignung der Aktionäre! – sieht zudem vor, dass ein Unternehmen nach seiner Stabilisierung wieder privatisiert werden soll und den betroffenen Anteilseignern über die Entschädigung hinaus dabei auch das Recht auf einen bevorzugten Erwerb eingeräumt werden soll. Ein mögliches Enteignungsverfahren muss bis zum 30. Juni 2009 eingeleitet sein. Die maximale Frist zur Umsetzung einer Enteignung läuft dann spätestens bis zum 31. Oktober dieses Jahres.

Es gelten folgende Voraussetzungen für eine Staatsbeteiligung nach dem Rettungsübernahmegesetz:

• Systemrelevanz des Finanzinstituts,
• rechtssichere, nachhaltige und zumutbare Stabilisierung von Unternehmen, wenn Stabilisierungsmaßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz nicht ausreichen.


Bundestag und Bundesregierung können allerdings nicht nur "Feuerwehrmann" für die internationalen Finanzmärkte, um inländische Arbeitsplätze und Unternehmen zu retten. Wir brauchen auch einen umsichtigen "Polizisten", der darauf achtet, dass sich künftig wieder alle an die Verkehrsregeln auf den Finanzmärkten halten – und eventuelle "Verkehrssünder" bestraft. Die SPD-Bundestagsfraktion hat unter der Federführung von Frank-Walter Steinmeier und Bundesfinanzminister Steinbrück kluge Vorschläge für eine wirksame Neuordnung des Finanzsystems und strengere nationale und internationale Aufsichtsbehörden vorgelegt.

Klare Finanzmarktregeln und eine Stärkung von sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit sind die Wegmarken unseres sozialdemokratischen Wertesystems, mit dem wir Verantwortung neu begründen und Vertrauen wiederherstellen wollen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat hierfür die treffende Metapher eines "Kompasses" für eine neue Weltfinanzordnung geprägt, die sich an unseren folgenden Zielen ausrichtet:

• Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen;
• Schutz von Sparern, Anlegern und Kreditnehmern;
• gerechtere Verteilung der Lasten zwischen Arm und Reich in Deutschland, aber auch im Verhältnis zu den Ländern des Südens;
• Begrenzung der Verschuldung kommender Generationen.

Andere Fraktionen haben ihren eigenen neoliberalen Kompass schnell über Bord geworfen. Die Konfrontation mit der Realität der Krise hat hier offensichtlich zu der Einsicht geführt, dass die Parolen: "Mehr Markt, weniger Staat" und "Mehr Eigennutz, weniger Gemeinsinn" einen Irrweg im Verhältnis von Bürger, Staat und Gesellschaft markierten. Auch deshalb diskutieren wir derzeit Regelungen für die persönliche Haftung von Managern in Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und damit über Vorschläge, die die SPD-Bundestagsfraktion schon im Jahr 2004 mit dem Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Haftung für falsche Kapitalmarktinformationen" auf die Tagesordnung gesetzt hat. Leider fanden diese Argumente damals weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene genügend Unterstützung.

Dieser neoliberale Geist der Deregulierung, Entstaatlichung und Renditeorientierung ist sicherlich ein Grund dafür, warum wir heute über Finanzmarktstabilisierungsgesetze, Konjunkturprogramme oder die Enteignung von Aktionären nachdenken müssen.

In der Hoffnung, Ihnen einen guten Einblick in meine Überlegungen ermöglicht zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Binding
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