Lothar Binding (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Lothar Binding
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Starkstromelektriker, Mathematiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
21, Baden-Württemberg
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(...) Ich stimme Ihnen deshalb zu, dass wir diese Partnerschaften nicht nur an humanitären, wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Kriterien ausrichten dürfen. Wir müssen immer auch politische Kriterien - Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Qualität und Legitimität des staatlichen Herrschaftsanspruchs, Reichweite und Effizienz der Verwaltung - als Maßstab anlegen. Aus Ihrer langjährigen Erfahrung ist Ihnen sicherlich bekannt, dass wir die unterschiedlichen Facetten "Guten Regierens" im Koalitionsvertrag zu einem zentralen Kriterium bei der Konzeptionierung und Umsetzung der Entwicklungspolitik gemacht haben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
11.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

vielen Dank für Ihren Einsatz Nichtraucher besser zu schützen.
Wieso wird nicht im Vorfeld abgeklärt ,wer ( Bund oder Länder) für ein neues Nichtrauchergesetz zuständig ist?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Lothar Binding
7Empfehlungen
23.12.2006
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Die Website "abgeordnetenwatch", hat mir Ihre Mail weitergeleitet. Sie können sich künftig gerne direkt an mich wenden. Sie fragen, warum nicht schon im Vorfeld geklärt wurde, wer für ein Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen zuständig ist.

Zusammenfassung meiner Antwort:

Die Gutachtenlage ist verworren. Für jeden Experten den Sie fragen, finden Sie einen anderen der dem ersten widerspricht. Auch in der Regierung sind die Meinungen der Ministerien unterschiedlich. Wenn wir immer erst ein Gesetz entwerfen würden, nachdem es keine Unwägbarkeiten hinsichtlich der Zuständigkeiten mehr gäbe, würden viele Parlamentsinitiativen schon im Keim erstickt.
Oft wird die Verfassungsfrage auch einfach deshalb gestellt, um etwas in Zweifel zu ziehen, was man aus ganz anderen Gründen, in der Sache selbst, ablehnt. Da Gerechtigkeit und Gleichbehandlung unbestimmte Rechtsbegriffe sind, lässt sich hier jeglicher Zweifel endlos ausdehnen. In diesem speziellen Fall haben wir außerdem auf Bitte unserer Fraktionsspitzen gearbeitet, also auf Bitten von zwei Rechtswissenschaftlern.
Nun haben wir außerdem das Glück, dass unser Anliegen - Schutz vor Passivrauchen – von Kanzlerin Angela Merkel zur "Chefsache" gemacht wurde und wir sehen können, wie eine Chefsache zum guten Ende gebracht wird…

Etwas ausführlicher:

Zunächst möchte ich Sie über die Entwicklungen in den vergangenen Wochen und Monaten seit der Formulierung des Gruppenantrags im Mai informieren. Der bereits in den Bundestag eingebrachte Gruppenantrag, Drucksachennummer 16/2730 sieht eine umfassende, einfache, klare und bundesweit einheitliche Regelung auf der Grundlage arbeitsschutzrechtlicher Möglichkeiten und einer Abwehr gemeingefährlicher Krankheiten vor. Hierbei bietet sich die Arbeitsstättenverordnung als gesetzliches Instrumentarium an. Der Antrag liegt derzeit in Wartestellung; wir können ihn jederzeit auf die Tagesordnung des Bundestages setzen. Die Zuständigkeit des Bundes für die Arbeitsstättenverordnung oder eine diesbezügliche Gesetzgebung ist unbestritten.
Zur "Abkühlung" dieses Gruppenantrags wurde eine Koalitionsarbeitsgruppe im Auftrag der Koalitionsspitzen von CDU/CSU, Volker Kauder und SPD, Peter Struck tätig, um einen Kompromiss zwischen jenen Kräften, die weniger Schutz wollten, und jenen, die umfassenden Schutz vor Passivrauchen wollten, zu finden. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe bestand darin, einen für beide Seiten akzeptablen Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Die gemeinsame Arbeitgruppe wurde seitens der CDU/CSU-Fraktion von dem Parlamentarischen Staatssekretär Gert Müller und den Abgeordneten Klaus Brähmig sowie Annette Widmann-Mauz vertreten. Von unserer Seite haben die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk, Annette Faße und Lothar Binding teilgenommen.

Meine Position, die wir – Dr. Carola Reimann, Dr. Margrit Spielmann und viele andere – auch mit dem Gruppenantrag verfolgen, sieht einen durchgängigen Schutz der Bürgerinnen und Bürger in allen öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln, Schulen und Universitäten vor Passivrauchen vor. Wir fordern künftig ebenfalls den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an allen Arbeitsplätzen, also auch im Bereich der Gastronomie – ohne Ausnahmen.
Unser Vorschlag, einfache und klare Regelungen zu erarbeiten, wurde zu unserem großen Bedauern in der Arbeitsgruppe von CDU/CSU nicht mitgetragen. Gleichwohl ist es wichtig zu bemerken, dass alle Mitglieder der Arbeitsgruppe sehr konstruktiv um einen Kompromiss gerungen haben. Wer mit bedenkt, wie weit doch die Positionen zunächst auseinander lagen, erkennt, wie wertvoll der Kompromiss ist – auch weil alle Kolleginnen und Kollegen im Grundsatz eine Verbesserung des Schutzes befürworten.

Am 30. November 2006 hat die Arbeitsgruppe ihre Vorschläge vorgelegt:

Zukünftig soll in allen öffentlichen Gebäuden, in Krankenhäusern, Bussen und Bahnen, in Diskotheken und Restaurants Rauchverbot herrschen. Eigens gekennzeichnete, belüftungstechnisch zuverlässige und baulich getrennte Raucherräume können eingerichtet werden. Schankwirtschaften und Bierzelte sollen vom Verbot ausgenommen werden.

Diese "Lösung" ist suboptimal, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Gruppierungen große Erwartungen an die Arbeit gerichtet haben, sie ist aber als erster großer Schritt in die richtige Richtung erträglich. Wichtig ist dabei der Ansatz, dass hier eine Regel-Ausnahmebeziehung definiert wird, die den Schutz zur Regel und die Gefährdung zu Ausnahme macht – anders als bisher.

Wer die großen Gesundheitsrisiken bedenkt - 130.000 Tote durch Aktivrauchen, 3.000 Tote durch Passivrauchen und die vielen Krankheiten, die dabei nicht gezählt wurden -, der ist froh, dass wir nun endlich handeln können.

Eine Regelungskompetenz auf Bundesebene für diesen Kompromiss ist im Grundgesetz gegeben. Der Bund hat das Gesetzgebungsrecht für umfassende Rauchverbote als Maßnahme zur Abwehr gemeingefährlicher Krankheiten. Studien beweisen eindeutig, dass Passivrauchen in hohem Maße krebserregend ist und Herz- Kreislauferkrankungen zur Folge hat. Es handelt sich also unstrittig um eine gemeingefährliche Krankheit nach GG Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19. Daher ist die Vermeidung von Passivrauchen durch möglichst umfassende Rauchverbote eine direkte bzw. unmittelbare Maßnahme zur Bekämpfung der genannten Krankheiten.

Wir berufen uns dabei auf Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und des furter Rechtsprofessors Helmut Siekmann. Eine Stellungnahme des Innenministeriums von Oktober 2006 zeigt verfassungsrechtliche Probleme auf – eine verwirrende Gutachtenlage. Wir haben ja erst eben im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz erlebt, wie selbst dann ein Gesetz vom Bundespräsidenten verfassungsrechtlich in Frage gestellt wird, wenn BMI und BMJ Verfassungsfestigkeit bestätigt haben. In einer solchen Lage ist es wichtig, sich in Parlament und Regierung der übernommenen Verantwortung bewusst zu werden und eilig weiteren Schaden durch Passivrauchen von den Menschen abzuwenden. Das Risiko einer Verfassungsklage ist gering, und dass der Bundespräsident die Verantwortung für das große Leid der Familien, die Krebsleiden oder Herzinfarkt in Folge des Passivrauchens zu erdulden haben, übernehmen würde, möchten wir bezweifeln.

Seitens der Bundesregierung wurde am 7. Dezember 2006 nun öffentlich verkündet, dass die Bundesministerien für Inneres und für Justiz die Regelungsmöglichkeit im Grundgesetz für nicht gegeben ansehen und die Zuständigkeit bei den Bundesländern liege. Hier wäre die Verankerung im Gaststättenrecht (?!) möglich, so die Regierung. Ein Flickenteppich verschiedener Regelungen soll vermieden werden, ist meines Erachtens aber vorprogrammiert, wenn wir die Äußerungen der Ministerpräsidenten aus dem Saarland oder Niedersachsen ernst nehmen.

In diesem Zusammenhang rief auch bereits der EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou Deutschland auf, weiter auf einen bundesweiten Schutz zu setzen. Laut Kyprianou könnte ein totales Rauchverbot in Deutschland der EU im Kampf gegen den Tabakkonsum enorm helfen. "Am besten für die öffentliche Gesundheit ist es, alle Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäude einschließlich Bars und Restaurants vollständig nikotinfrei zu machen", betonte er. So im Ärzteblatt vom 11. Dezember 2006 nachzulesen.

Die Bundeskanzlerin hat das Thema nun zur Chef-Sache erklärt und sich am 13. Dezember 2006 mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer getroffen, um ein gemeinsames Handeln zu erörtern. Beschlossen wurde eine Arbeitsgruppe, die bis März 2008 einen Vorschlag erarbeiten soll. Eine Arbeitsgruppe – nach der bisherigen Entwicklung, Gruppenantrag, Arbeitsgruppe im Bundestag: kein gutes Zeichen. Wenn diese Chef-Sache Erfolg hat, gibt es ebenso schnell eine bundeseinheitliche Regelung, wie mit einer bundesgesetzlichen Regelung. Damit könnten wir zufrieden sein. Als Minimalkonsens für eine Regelung in allen Ländern wurden im Fraktionsvorstand der SPD-Bundestagsfraktion die Ergebnisse der Bundestagsarbeitsgruppe vorgeschlagen. Falls diese Chef-Sache keinen Erfolg hat, wollen wir den Gruppenantrag reaktivieren. Das wollen wir genauer erst im neuen Jahr abwägen.

Die Zuständigkeit ist also nicht sehr leicht zu beweisen. Bisher stehen sich die Rechtsauffassungen des BMELF, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des BMG, des Bundesministeriums für Gesundheit und die des BMJ, und des BMI gegenüber. Natürlich kann ein Gesetzesentwurf von der Bundesregierung nur eingebracht werden, wenn die sog. Verfassungsressorts, das BMI und das BMJ Verfassungskonformität bestätigen. Das Parlament kann dies auch ohne deren Zustimmung. Es liegt dann, wie üblich, beim Bundespräsidenten, das Gesetz zu prüfen.

Da wir im Grundgesetz neben der Zuständigkeit für die Anforderungen an die Arbeitsstätten – übrigens wurde 2003 die Arbeitsstättenverordnung um Regelungen zum Nichtraucherschutz ergänzt – auch Zuständig sind für Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten, für das Recht der Gifte und das Recht der Genussmittel, gibt es genügend Anknüpfungspunkte im Grundgesetz für die Zuständigkeit des Bundes. Sich rechtlich nun auf bestimmte Räume, etwa die Gaststätten, zu reduzieren, um sich damit auf das Gaststättenrecht beziehen zu könne scheint mir nicht plausibel. Oder umgekehrt: Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass ein solch einfaches Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, dann stimmt etwas mit der Verfassung oder deren Interpretation oder deren Anwendungsbereich nicht. Gesundheitsschutz ist nicht teilbar.

Stellen Sie sich vor. Eine Landesgrenze geht mitten durch einen Gastraum einer Gaststätte. Was macht nun ein krebserregendes Feinstaubteilchen an der Landesgrenze…?

Viele Grüße, ein geruhsames Weihnachtsfest und alles Gute für 2007!

Ihr Lothar Binding (Heidelberg)
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
11.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,
der Energiekonzern ENBW hat drastische Preiserhöhungen, insbesondere bei Nachtstrom vorgenommen. Weshalb gibt es für die Verbraucher von Nachtstrom keine freie Wettbewerbssituation?
M.E. wird hier gegen das Gleichheitsprinzip des Wettbewerbes verstoßen.

Ich bedanke mich für ihre baldige Antwort.
Herzliche Grüße aus Heddesheim
Antwort von Lothar Binding
3Empfehlungen
19.02.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Umweltprobleme und Nachtspeicherheizungen. Nach Rücksprache mit meinem Kollegen Rolf Hempelmann, dem Energiepolitischen Sprecher der SPD Bundestagsfraktion, möchte ich Ihre beiden Kernaussagen: "drastische Preiserhöhungen" und "Gleichheitsprinzip des Wettbewerbs" aufnehmen:

Strompreispreiserhöhungen für Nachtspeicherheizungen: Im Rahmen der Regelungen zur Ökosteuer haben wir 2002 beschlossen, Speicherheizungen bis Ende 2006 lediglich mit dem ermäßigten Öko Steuertarif zu belegen. Diese Entscheidung hatte ausschließlich sozialpolitische Gründe und war von vornherein lediglich für eine Übergangsfrist vorgesehen. Eine längerfristige steuerliche Privilegierung dieser Form der Wärmeerzeugung war zu keinem Zeitpunkt geplant, sind doch Nachtspeicherheizungen ökologisch sehr viel bedenklicher, als uns zu Zeiten ihrer Einführung bewusst war. Insofern könnte die von Ihnen angesprochene Preiserhöhung in der jetzt erfolgten Anhebung des Steuersatzes ihre Ursache haben. Diese Anhebung ist dabei die Umsetzung der Beschlüsse aus dem Jahr 2002. Um eine "drastische" Preiserhöhung kann es sich dabei allerdings nicht handeln.

Möglichkeit des Widerspruchs:
In Ihrem Schreiben verweisen Sie aber gerade auf eine "drastische" Erhöhung des Strompreistarifs. Sollte dies den Tatsachen entsprechen läge hier sicherlich eine schwer nachvollziehbare Preissteigerung vor. Anzuraten wäre dann, den Kontakt mit der örtlichen Verbraucherzentrale aufzunehmen und gegebenenfalls Widerspruch gegen diese Tariferhöhung einzulegen.

Wechsel des Anbieters:
Eine weitere Möglichkeit, um vermeintlich oder tatsächlich überzogenen Strompreisen zu begegnen, ist der Wechsel des Anbieters. Ein solcher Wechsel ist mittlerweile leicht und schnell zu vollziehen. Im Regelfall besteht sogar die Möglichkeit den Anbieterwechsel per Internet zu vollziehen.

Gleichheitsprinzip des Wettbewerbs:
Ihre Formulierung "Verstoß" gegen das"Gleichheitsprinzip des Wettbewerbs" trifft aufgrund der obigen Erläuterung auf die Vergangenheit zu. Bisher waren Nachtspeicherheizungen nur mit dem ermäßigten Öko Steuertarif belegt, obwohl unter ökologischen Gesichtspunkten diese Ermäßigung nicht zu rechtfertigen war. Insofern wird erst durch die jetzige Aufholung im Stromsteuertarif dieser Gleichheitsgrundsatz wieder hergestellt, in dem der bisherige Wettbewerb verzerrende Vorteil wieder aufgehoben wird. Sollten die Energiekonzerne diese Tatsache allerdings benutzen um zeitgleich weitere Preisanhebungen vorzunehmen, so ist es für jeden Verbraucher sinnvoll, sich am Markt neu zu orientieren.

Noch eine Hintergrundinformation zur Arbeit der Bundesnetzagentur. Seit dem Jahr 2005 die Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Genehmigung der Stromnetzentgelte, die ein gutes Drittel des Gesamtstrompreises ausmachen, zuständig. Inzwischen lässt sich eine erste Zwischenbilanz zur Arbeit dieser neu eingerichteten Behörde ziehen. In den vergangenen Wochen und Monaten hat die BNetzA rund 80 Netzbetreibern die Bescheide über die jeweils beantragten Netzentgelte zugestellt. Dabei waren Absenkungen, der beantragten Netzentgelte von 10 % und mehr der Regelfall. Nach Angaben der Behörde führen diese Netzentgeltsenkungen bei Haushaltskunden zu realen Kostenersparnissen von nicht selten 30 bis 40 Euro im Jahr. Zu berücksichtigen ist aber, dass gleichzeitig andere Faktoren, wie z.B. die Preisentwicklung der zur Verstromung eingesetzten Primärenergieträger, dazu führen können, dass diese Kürzungen der Netzentgelte nicht automatisch zu insgesamt sinkenden Strompreisen führen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Gesundheit
15.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

ich habe gerade den Spiegel-Artikel zum Thema Nichtraucherschutz-Chaos und möchte Ihnen für Ihren Einsatz gratulieren und danken.
Es fällt mir (und nicht nur mir) schwer zu verstehen, wieso es bei uns so viel schwieriger als in anderen Ländern ist, entsprechende Regelungen zu finden. Ich hätte nie gedacht, daß Italien und Spanien es eher schaffen...
Könnten Sie versuchen zu erklären, woran es im Wesentlichen liegt? Ist die Tabak-Lobby so stark? Spendet die Tabak-Industrie doch so viel? Ist es nicht eine Schande?

Mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Lothar Binding
13Empfehlungen
13.03.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Eingabe und den freundlichen Zuspruch zu unserer parlamentarischen Initiative zum besseren Schutz vor Passivrauchen. Sie hinterfragen zu Recht, warum es in Deutschland nur schwer möglich ist, die wissenschaftlich nachgewiesen dringend notwendige gesetzliche Regelung zum Schutz vor Passivrauchen auf den Weg zu bringen. Es gibt, wie in den meisten Entscheidungsprozessen, eine Vielzahl von Gründen, die den heutigen Sachstand erklären. Die beiden wichtigsten sind vielleicht erstens die Lobbyarbeit - aber etwas anders betrachtet als gemeinhin vermutet und zweitens der Föderalismus, der zu einer oft unübersichtlichen Verantwortungsdiffusion führt, die sich die Gegner bestimmter Entwicklungen zu nutze machen. Und bekanntlich ist es viel leichter etwas zu verhindern als etwas konstruktiv zu entwickeln.

Dass Lobbyisten Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen ist völlig legitim und gehört zum politischen Entscheidungsprozess. Die wirtschaftlichen Interessen der von Ihnen angesprochenen Tabakindustrie sind aus diesem Grund nachvollziehbar. Ob sie allerdings in der politischen Entscheidungsfindung gegenüber den triftigen Argumenten für einen verbesserten Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens Bedeutung haben sollten, ist doch sehr fraglich. Der unmittelbare Einfluss der Lobbyisten ist gering. Im Regelfall heben sich die widerstreitenden Interessen gegenseitig auf.

In diesem Fall ist es noch offensichtlicher: hier wird ein schlechtes Produkt verkauft, eines das Süchtig macht, teuer ist, das Risiko für eine Krebserkrankung, für Kindstod oder Herz-Kreislauferkrankungen drastisch erhöht. Deshalb schaltet die Lobby auch auf andere Assoziationsmuster um. Gemütlichkeit, Zugehörigkeitsgefühl oder Macht etc. Aber das glauben heute ja nur noch wenige. Warum also ist der Einfluss dieser Lobby heute stärker als ihre schwachen Argumente wert sind? Ich denke, dass wir im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte entsprechend konditioniert und manipuliert wurden.
Die Macht der Fernseh- und Kinobilder, die Lächerlichmachung von Nichtrauchern, die Ignoranz gegenüber physikalischen und chemischen aber auch medizinischen Erkenntnissen, auch deren Verfälschung über die gesamte Zeit seit der Tabak bzw. Nikotin in den Schützengräben des 1. Weltkriegs zur Wahrnehmungsdämpfung verabreicht wurde sind nicht spurlos an uns vorüber gegangen. Heute genügt manchmal schon ein Wort, um unsere alten Konditionierungen wieder zu aktivieren. Etwa: nach dem Essen "gemütlich" eine Rauchen. Das wird dann noch von der FDP als Freiheit verkauft. Erst langsam lernen wir diese jahrzehntelange Manipulation abzuschütteln. Auch wenn der Raucher niemanden schädigen möchte, er möchte ja nur sein Nikotin genießen, werden alle anderen im Raum zwanghaft mitrauchen müssen. Natürlich könnte man aus dem Zimmer herausgehen um sich zu schützen; aber das könnte der Raucher ja auch um niemanden zu gefährden... Hier zeigt sich die über die Lobby vermittelte Schieflage des Freiheitsbegriffs zum Schaden einer liberalen Gesellschaft.

Ich will sagen: der Einfluss der Lobby geht auf die zermürbende Bewusstseinsbildung in der Vergangenheit zurück, heute genügen kurze mediale Impulse um viele Menschen zu steuern.

Wenn ich an einige Entscheidungsträger denke, macht es den Anschein, dass diese Langzeitwirkung der Manipulation auch durch ganz profane Gründe ergänzt wird: mancher hochrangiger Politiker ist selbst Raucher. Diese körperliche und mentale Abhängigkeit scheint stärker zu sein, als den Forderungen und Interessen der Mehrheit der Deutschen nach einer rauchfreien Gastronomie nachzukommen. Glücklicherweise gibt es aber viel mehr Kolleginnen und Kollegen, die selbst Raucher sind und gleichwohl die Initiative zum Passivraucherschutz unterstützen. In der SPD Fraktion ist dies die Mehrheit.

Das zeigt, wie der Einfluss der Lobby langsam aber sicher zerfällt.

Die zweite Ursache für die Probleme in Deutschland in solchen Zusammenhängen zu Lösungen zu finden liegt darin, dass es mühelos gelingt, via Verfassung ist das relativ leicht, die jeweilige Verantwortung - übersetzt mit Zuständigkeit - in Zweifel zu ziehen. Das Bundesinnenministerium hat z.B. in einem "Gutachten" versucht zu zeigen, dass wir es hier weder mit Giften, noch Genussmitteln, noch einer Frage der Gesundheit zu tun haben. Es gelte das Gaststättengesetz - und da seien ja schließlich die Länder zuständig. Sie spüren, wo das Problem liegt. Also setze ich mal den Gedanken fort: wenn Sie das Rauchen in einer Sauna verbieten möchten, damit die anderen Saunagäste nicht gefährdet werden - brauchen Sie natürlich ein Saunagesetz.

Ich hoffe sehr, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Gesundheit
23.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

mit Interesse verfolge ich seit Monaten Ihren Kampf um den Schutz von Nichtrauchern. Inwischen ist klar, dass der überwiegende Teil der Deutschen sich für einen Nichtraucherschutz ausspricht. Zuweilen kann man an unseren Ministerpräsidenten verzweifeln, da sie doch offensichtlich nicht in der Lage sind, eine einheitliche Regelung zu treffen.
Bestehen bezüglich des von Ihnen geplanten Gruppenantrags überhaupt noch Aussichten auf Erfolg?
Für Ihre zukünftige Arbeit, Herr Binding, wünsche ich Ihnen viel Energie und Durchhaltevermögen!

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Lothar Binding
14Empfehlungen
13.04.2007
Lothar Binding
Liebe Frau ,

vielen Dank für Ihre freundliche Mail. Nachfolgende Antwort geht auf meine Zwischeninformation zurück, die ich meinen vielen Mailpartnern zu diesem Thema sende.

Leider haben sich meine Befürchtungen, dass die Ministerpräsidenten der Länder den guten Vorschlägen ihrer Gesundheitsminister nicht folgen werden, bestätigt. Wir sprechen allgemein von Flickenteppich, weil in vielen Ländern von dem Grundsatz, dass in öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten nicht geraucht werden soll, Ausnahmen vorgesehen werden. Diese Ausnahmen führen meines Erachtens zu großen Akzeptanzproblemen, weil Bürgerinnen und Bürger ihr Verhalten ständig den unterschiedlichen Regelungen anpassen müssen. Gesundheits- und Arbeitsschutz können nicht in Abhängigkeit bestimmter Räumlichkeiten beziehungsweise bestimmter Tätigkeiten gesehen werden. Vorbeugender Gesundheitsschutz darf an der Ländergrenze nicht Halt machen.

Ich bin froh, dass trotz der kaum erträglichen Ausnahmeregelungen ein guter Schritt weiter gegangen wird. In Baden-Württemberg scheint es sogar zu einer recht guten Lösung zu kommen. Gleichwohl müssen wir natürlich weiter an dem Thema arbeiten. Der Föderalismus erweist sich als probates Mittel zur Verhinderung guter Lösungen. Die Pflege landestypischer Eigenheiten, Schönheiten und Vielfältigkeit stehen in einem Spannungsverhältnis zur Notwendigkeit, bestimmte Regeln auch bundeseinheitlich zu erlassen; daher ist es wohl noch ein längerer Weg bis zu einer klugen Lösung im Gesundheitsschutz. Deshalb bin ich sehr froh, dass unsere zuständigen Gesundheitspolitikerinnen, allen voran meine Kolleginnen Dr. Carola Reimann, Dr. Margrit Spielmann, Sabine Bätzing und Dr. Marlies Volkmer so intensiv daran arbeiten. Ich kümmere mich ergänzend um dieses Thema, weil das Deutsche Krebsforschungszentrum, zu dem ich enge Kontakte pflege, in meinem Wahlkreis liegt. Wir, meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheitsausschuss und ich, überlegen nun, welche Möglichkeiten das Parlament auf Bundesebene hat. Es muss darum gehen, die seitens der Bundesregierung angestrebten Regelungen für öffentliche Räume im Zuständigkeitsbereich des Bundes so weiterzuentwickeln, dass es zu einer vernünftigen bundeseinheitliche Lösung kommt.

Natürlich könnten wir unseren Gruppenantrag auf die Tagesordnung setzen, eine Namentliche Abstimmung beantragen und hoffen, dass er eine Mehrheit findet und die Regierung alles mitträgt. Da aber die Verfassungsressorts, das BMI und das BMJ, die Bundeszuständigkeit bestreiten, ist es klüger, zunächst hier noch Überzeugungsarbeit zu leisten. Wir werden dabei von kompetenten Verfassungsrechtlern unterstützt.

Gegenwärtig halte ich es somit nicht für sinnvoll, diesen Schritt zu gehen, auch deshalb, weil wir nicht sicherstellen können, dass ausreichend viele Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion einen solchen Antrag unterstützen würden. Unsere weiteren Handlungsoptionen würden dadurch zunichte gemacht. Denn der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Norbert Röttgen, hat in einem Rundschreiben die CDU/CSU-Fraktion aufgefordert, diesen Antrag nicht zu unterstützen. Hier gibt es offensichtlich noch große Überzeugungsarbeit zu leisten, um eine Koalitionsmehrheit zu finden. Außerdem scheint es mir sinnvoll, zunächst abzuwarten, was die Länder nun wirklich konkret regeln. Es ist ja nicht auszuschließen, dass Länderparlamente ihren Gesundheitspolitikern folgen und nicht den Ministerpräsidenten. Nachdem, sofern die Berichterstattung korrekt ist, nun deutlich wurde, dass z.B. Ministerpräsident Wulff engere Kontakte zur Tabaklobby pflegt als ich mir hätte träumen lassen, hoffe ich umso stärker auf die Parlamente.

Als Reaktion auf den Beschluss der Bundesregierung und die schlechten Ergebnisse der Ministerpräsidentenrunde hat die Bundestagsfraktion der Grünen im März 2007 einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Dieser Antrag sieht vor, die Arbeitsstättenverordnung an die Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes anzupassen. Es wird gefordert, dass ausnahmslos an allen Arbeitsstätten ein Rauchverbot gilt. Das wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Außerdem hat die Bundesregierung auf der Grundlage der Arbeitsstättenverordnung unbestritten Handlungskompetenz. Probleme gäbe es z.B. noch mit inhabergeführten Gaststätten ohne sonstige Bedienung. Solche Abgrenzungsprobleme treten immer dann auf, wenn man den eigentlich vernünftigen Anknüpfungspunkt im Grundgesetz verlässt: den vorbeugenden Gesundheitsschutz. Nach meiner Ansicht gibt es auch weitere gute Gründe für die Zuständigkeit des Bundes, denn die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich nach Artikel 74 GG auf das Recht der Gifte ebenso wie auf das Recht der Genussmittel. Unsere Verfassung bietet dem Bund also die Möglichkeit, die Gesetzgebungskompetenz für sich in Anspruch zu nehmen. Die Zuständigkeitsfrage wird uns sicher noch länger beschäftigen.

Warum ich das Vorgehen der Grünen kritisch betrachte, liegt darin begründet, dass auch dieser Antrag nach den heutigen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag nur eine sehr geringe Chance haben wird, erfolgreich zu sein. Dieser Antrag ist dadurch, dass er von der nicht mehrheitsfähigen Opposition im Alleingang eingebracht wurde, gegenwärtig aus den oben beschriebenen Gründen nicht konstruktiv. Wir werden erneut versuchen, mit Vertretern aller Fraktionen ein gemeinsames Vorgehen zu vereinbaren. Dabei gehört es zum guten Stil, zunächst mit dem Koalitionspartner das Gespräch zu suchen.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass es sich lohnt, an diesem Thema weiter zu arbeiten. Die enorme Belästigung, die merklichen Risiken für Raucher und Passivraucher, das große Leid in Folge von Tabakkonsum und last but not least unser Wille, den Niedersachsen nicht schlechter zu schützen als den Baden-Württemberger, sind gute Gründe sich weiterhin zu kümmern. Apropos kümmern: ein schönes Beispiel, wie sich ein Land um dieses Thema kümmert, ist unter www.smokefreeengland.co.uk zu finden. Dort gibt es einen "smoke free count down" – heute z.B. "89 days remaining", weil es in England ab dem 1. Juli 2007 soweit ist.

Aber wir haben nicht nur Unterstützung. Die Zahl der Gegner ist gering, aber ihre Sprache und Aktionen sind recht aggressiv, manchmal primitiv. Eine unserer Stärken muss gleichwohl bleiben, uns nicht auf dieses Niveau zu begeben. Außerdem sind die meisten Raucher selbst sehr verständnisvoll und kooperativ; viele unterstützen unser Anliegen. Deshalb gilt es auch Pauschalurteile abzuwehren. Es gibt aber auch eine Kampagne "22 Millionen Raucher wehren sich". Dort kann man auf einer Website einen vorgefertigten Text ohne eigenen gedanklichen Beitrag als "Postkarte" abschicken.

Etwa 600 Postkarten habe ich per Mail erhalten. Einige Absender habe ich angerufen und nicht schlecht gestaunt, wie wenig Gedanken sich einige Menschen machen, bevor sie an einer solchen Kampagne teilnehmen.

In der Hoffnung, mit meiner Antwort Ihrem Anliegen gerecht geworden zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
09.05.2007
Von:

Guten Tag Herr Binding , wann besteht die Chance das Edingen-Neckarhausen an das Kabelnetz angschlossen wird oder bleiben wir für immer ein Dorf wo sogar der Strom noch über die Dächer läuft , was ich bisher noch nirgendwo anders gesehen habe.

MFG
Antwort von Lothar Binding
3Empfehlungen
17.05.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Das Kabelnetz in unserer Region betreibt "Kabel BW", die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG – der Betreiber des Fernseh- und Rundfunknetzes in Baden-Württemberg. Meine Recherchen haben ergeben, dass der private Betreiber "Kabel BW", ein rein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, gegenwärtig keine Erweiterung in der Gemeinde Edingen-Neckarhausen geplant hat. Es gäbe vermutlich nicht genug Nachfrage.

Von der Gemeindeverwaltung Edingen-Neckarhausen erhielt meine Mitarbeiterin die Auskunft, dass die Kommune hier keine Eingriffsmöglichkeiten habe.

Ich habe mich auf der Website www.kabelbw.de/ umgesehen… bestimmt finden auch Sie dort unter Ihrer Postleitzahl interessante Angaben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Binding
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