Lothar Binding (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Lothar Binding
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Starkstromelektriker, Mathematiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
21, Baden-Württemberg
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(...) Meine Art politisch zu arbeiten stellt wissenschaftliche Erkenntnisse in den Mittelpunkt. Aber meine Denkweise, dass ich dafür bin "dass die Freiheit einseitig gegenüber jenen geschützt wird, die sich Freiheitsrechte auf Kosten anderer Menschen nehmen" oder dass "der Starke für den Schwachen" eintreten soll und so weiter, hat sich ausgebildet lange bevor ich überhaupt von Wissenschaft wusste. Auch meine Zuneigung zu den Menschen lässt sich nicht wissenschaftlich begründen oder widerlegen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

sind Sie, wie auch ihr Koalitionskollege Dr. Schäuble der Meinung, dass zur Bekämpfung des Terrorismus die Bürgerrechte abgeschafft oder zumindest drastisch eingeschränkt gehören?

Ist Ihnen bewusst, dass das Grundgesetz nach dem zweiten Weltkrieg bewusst entworfen wurde, um die Bürger vor dem Staat zu schützen und nicht umgekehrt?

Haben Sie das Buch "1984" von George Orwell gelesen?

Wie wollen Sie garantieren, dass solche massiven Grundrechtsbeschneidungen wie zum Beispiel die oft erwähnte Onlinedurchsuchung oder auch der Einsatz von nachgewiesenerweise manipulierbaren Wahlmaschinen nicht von einer zukünftigen Regierung (oder auch von korrupten Staatsbediensteten) misbraucht werden wird?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Lothar Binding
93Empfehlungen
10.07.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich gerne beantworte. Ihre grundsätzliche Sorge um die Einschränkung von Bürgerrechten bei der Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität teile ich. Bedenken habe ich bei Themen wie der Onlinedurchsuchung und vor allem der sog. Vorratsdatenspeicherung.

Präzise Kenntnisse sind für meine eigene Einschätzung dieser juristisch und politisch komplexen Sachlage notwendig. Meine Ausführungen stützen sich daher auf Informationen der Arbeitsgruppe Rechtspolitik der SPD- Fraktion im Deutschen Bundestag sowie auf eigene Recherchen. Auf diesen Grundlagen mache ich mir ein Bild von den Argumenten der Befürworter und Gegner der Vorratsdatenspeicherung und der Onlinedurchsuchung.

Für eine wirksame Verfolgung und Bekämpfung von Straftaten sei der verdeckte Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten und Computerfestplatten Verdächtiger erforderlich, argumentieren die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung und der Online- Durchsuchung. Deshalb müsse man diese Daten über einen gewissen Zeitraum speichern. Terrorismus und Kriminalität nehmen keine Rücksicht auf Landesgrenzen; deshalb sei eine europaweit einheitliche und abgestimmte Strafverfolgung von besonderer Bedeutung. Potentielle Gefahren rechtzeitig erkennen und verdächtige Personen aus dem Verkehr ziehen – so lautet das Ziel für jene Politiker und Behörden, die Verantwortung für unsere Sicherheit übernehmen.

Ermittlungsbehörden erhoffen sich vom Zugriff auf Computerfestplatten und die sog. Verkehrs- und Standortdaten also Erleichterungen bei der Verbrechensbekämpfung. Dabei handelt es sich um Daten, die entstehen, wenn man telefoniert, ein Fax verschickt, im Internet surft, sich mit anderen in einem Chatroom unterhält oder eine E- Mail verschickt. Sie enthalten Informationen über IP- Adressen, Datum, Uhrzeit und Dauer der Verbindung sowie dabei übertragene Datenmenge.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betonte hingegen in einer Pressemitteilung vom März 2007, dass die Vorratsdatenspeicherung in Widerspruch zur Verfassung und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes stehe. Zudem beeinträchtige sie "die für eine freiheitliche Gesellschaft konstitutive unbefangene Kommunikation erheblich".

Die Frage nach der Erlaubnis zur Vorratsdatenspeicherung und zur Onlinedurchsuchung berührt wichtige Aspekte unseres Staatsverständnisses. Eine der fundamentalen Aufgaben unseres demokratischen Gemeinwesens ist der grundgesetzlich verankerte Schutz der Menschenrechte. Sie bilden die Richtschnur für das gesamte staatliche Handeln und setzen ihm klare Grenzen.

Gleichzeitig setzt sich der Rechtsstaat aber auch die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ihr Hab und Gut zu verteidigen und sie vor Angriffen auf ihr leibliches Wohl zu bewahren. Dieses Sicherheitsinteresse ist eine der zentralen Herausforderungen des modernen Staates. Dazu verfügt er über wirksame Instrumente der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, die die Grenzen, die das Grundgesetz setzt, respektieren.

Beide Aufgaben – Schutz der bürgerlichen Freiheiten und Verantwortung für die innere und äußere Sicherheit - haben ihre normative Berechtigung. Zum Dilemma werden sie allerdings in einer Entscheidungssituation, in der die Verfolgung eines Ziels nur auf Kosten des anderen gelingen kann.

Die Gruppe für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sog. Artikel 29- Datenschutzgruppe der Europäischen Union, hat eine treffende Formulierung für dieses Dilemma gefunden:

"Die Aufbewahrung von Verkehrsdaten ist ein Eingriff in das unverletzliche Grundrecht auf Achtung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Eingriffe in dieses Grundrecht müssen einem zwingenden Bedarf entspringen, sie sollten nur in Ausnahmefällen gestattet werden und angemessenen Schutzmaßnahmen unterworfen sein. Der Terrorismus stellt unsere Gesellschaft vor eine reale und drängende Herausforderung. Die Regierungen müssen auf diese Herausforderung in einer Form reagieren, die dem Bedürfnis der Bürger, in Frieden und Sicherheit zu leben, wirkungsvoll nachkommt, ohne die Menschenrechte des Einzelnen, darunter das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz, auszuhöhlen, denn diese Rechte gehören zu den Eckpfeilern unserer demokratischen Gesellschaft."

Ein Staat, der nicht in der Lage ist, seine Bürger vor terroristischen Angriffen und Organisierter Kriminalität zu schützen, hat schwerwiegende Defizite aufzuweisen. Wo der Schutz der Bürger jedoch nur durch die Außerkraftsetzung der Menschen- und Bürgerrechte gelingt, stehen wir vor ernsthaften Legitimationsproblemen.

Die Balance zwischen diesen beiden Zielvorgaben zu finden, ist schwierig. Nicht immer komme ich bei politischen Entscheidungen zu einer Position, die für beide Seiten eine win- win- Situation darstellt und meine volle Zustimmung hat. Gelegentlich muss ich zwischen Zielen abwägen, die in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen – und bisweilen lassen sich für juristisch komplexe und politisch sensible Probleme keine einfachen Lösungen finden, die alle Seiten zufriedenstellen.

Der rasante Übergang ins Informationszeitalter bietet Ermittlungsbehörden neue Möglichkeiten, Gesetzesverstöße aufzuspüren, zu verfolgen und zu ahnden. Allerdings muss man dabei auf Ausgewogenheit und Verhältnismäßigkeit der Mittel achten. Denn nicht alles, was technisch machbar ist, ist meines Erachtens auch politisch sinnvoll und rechtlich zulässig. Wo Daten, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen, gespeichert werden bzw. dem Zugriff der Ermittler offenstehen sollen, stößt das Strafverfolgungsinteresse des Staates an seine Grenze. Diese Daten müssen durch ein absolutes Verwertungsverbot geschützt werden. Denn die Grundrechte und die grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates sind keine Variablen, die je nach Sicherheitslage und Bedrohungsszenario neu definiert werden können.

Diese unbedingte Schranke für Ermittlungsbehörden hat das Bundesverfassungsgericht definiert und gestärkt. Im Jahr 2005 hat das Bundesverfassungsgericht das Umsetzungsgesetz zum EU- Haftbefehl und die Telefonüberwachung nach niedersächsischem Landesrecht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Im vergangenen Jahr hat es der Befugnis zum Abschuss von Passagierflugzeugen seine Zustimmung verweigert. Auch die SPD- Bundestagsfraktion verteidigt diese Linie und hat die geplante Vorratsdatenspeicherung von Fingerabdrücken, die zur Erstellung biometrischer Pässe genommen wurden, abgelehnt.

Bei der gegenwärtig debattierten Online- Durchsuchung lässt sich das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und Grundrechtsschutz exemplarisch nachzeichnen. Der Bundesgerichtshof ist dieser Maxime des Bundesverfassungsgesetzes gefolgt und hat die Praxis der Online- Durchsuchung verboten, da keine ausreichende gesetzliche Grundlage vorhanden war. Gegenwärtig befassen sich die Rechtspolitiker im zuständigen Ausschuss damit, dieses Ermittlungsinstrument auf eine grundgesetzkonforme Basis zu stellen. Meine Fraktionskollegen setzen sich für die enge Umschreibung des Anwendungsbereiches ein: Online- Durchsuchungen sollen höchstens zur Abwehr einer konkreten Gefahr, nicht aber zur Prävention zulässig sein.

Denn das staatliche "Ausspähen" von Festplatten ist ein virtuelles Eindringen in Wohnung und Privatsphäre. Schließlich darf man nicht vergessen, dass viele Computernutzer persönliche Informationen auf ihren Festplatten abspeichern, bspw. Kontodaten, Bilder, Krankenunterlagen, Tagebücher etc. Das Bundesverfassungsgericht nennt in seiner Rechtsprechung diesen Bereich "das letzte Refugium zur Wahrung der Menschenwürde".

Diesen Schutzbereich zu verteidigen und auszudehnen, haben wir uns auch bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgenommen. Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist am 3. Mai 2006 in Kraft getreten. Sie muss für Verkehrsdaten der Festnetz- und Mobilfunktelefonie bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umgesetzt sein; für Internetverkehrsdaten ist ein Aufschub bis 15. März 2009 zulässig. Bundesregierung und Bundestag arbeiten gegenwärtig bei der Ausarbeitung dieses sog. Umsetzungsgesetzes eng zusammen.

Konkret ist geplant, die Umsetzung der Richtlinie mit datenschutzrechtlichen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und Klarstellungen in der Strafprozessordnung zu verbinden. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen vorgelegt. Der Entwurf wird heute, am 6. Juli 2007, in erster Lesung im Bundestag eingebracht und anschließend an die beteiligten Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Es handelt sich um den federführenden Rechtsausschuss sowie die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wir haben uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner dafür eingesetzt, dass bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht keine Regelungen zu Speicherungsdauer und erfassten Datenarten getroffen werden, die über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehen. Diese Selbstbindung hatten wir auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Die wesentlichen Eckpunkte des EU- Kompromisses, für die wir einen vernünftigen Ausgleich zwischen Grundrechtsschutz und Strafverfolgung finden wollen, sind folgende:

• Es ist eine Mindestspeicherfrist von 6 Monaten vorgesehen, eine Verlängerung der Frist auf bis zu 24 Monate liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten. Der Bundestag hat bekräftigt, dass nicht über die Mindestspeicherdauer von sechs Monaten hinausgegangen werden soll. Der von der Richtlinie vorgegebene Spielraum von bis zu 24 Monaten wird also nicht ausgeschöpft werden. Auch heute schon können Unternehmen nach dem Telekommunikationsgesetz Daten bis zu sechs Monate lange aufbewahren, um sie zur Rechnungslegung verwenden zu können. Was sich allerdings ändert, ist folgendes: aus der Erlaubnis für Unternehmen zur Speicherung von Daten wird durch die europäische Richtlinie eine Verpflichtung. In der Praxis bedeutet dies, dass die Unternehmen, die schon heute in der Regel drei Monate speichern, diesen Zeitraum um lediglich drei Monate verlängern müssen.

• Speicherzweck und Datenabfrage sind auf Zwecke der Strafverfolgung, d.h. die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie von mittels Telekommunikation begangener Straftaten beschränkt. Für diese Daten muss ein tatsächlicher Bedarf vorliegen, und die Speicherung darf keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen. Für letztgenannte Fallgruppe ist dies jedoch nur dann zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise ausgeschlossen ist; zudem muss die Datenerhebung in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen. Das deutsche Recht sieht schon heute vor, dass Behörden bei Vorliegen der genannten gesetzlichen Voraussetzungen, wie bei der Verbreitung von kinderpornographischer oder fremdenfeindlicher Inhalte im Internet, Auskünfte von Telekommunikationsunternehmen einfordern können. Dazu benötigen sie einen richterlichen Beschluss und müssen bestimmte Verfahrensvorschriften einhalten. Meiner Ansicht nach muss sichergestellt sein, dass mit der Vorratsdatenspeicherung nur solche schwerwiegenden Taten verfolgt werden, für deren Aufklärung die Telekommunikationsüberwachung besonders unerlässlich ist. Sie darf nicht zu einem "normalen" Instrument der Strafverfolgung werden.

• Standort- und Verbindungsdaten, wie Telefonnummern von Handys und Festnetzgeräten, werden nur für den Beginn des Mobilfunkverkehrs, nicht auch für das Ende gespeichert, um die Speicherkosten zu senken. Erfolglose Anrufversuche werden nicht aufgezeichnet. Es werden lediglich Internet-Einwahldaten, d.h. die IP- Adresse und der Zeitpunkt, sowie Verkehrsdaten zu Emails und Internettelefonie aufgezeichnet. Inhalte der vom Nutzer aufgerufenen Seiten und der Kommunikation werden ausdrücklich nicht protokolliert. Die Neuregelung sieht vor, diese Daten vielen Behörden zum Online-Abruf zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste, Zoll und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Allerdings hege ich an dieser Stelle auch deutliche datenschutzrechtliche Bedenken, wenn Nutzer öffentlich zugänglicher E-Mail-Dienste zur Angabe ihres Namens und ihrer Adresse verpflichtet werden.

Effektive Strafverfolgung und Grundrechtsschutz zugleich zu gewährleisten, ist eine Aufgabe, die große Wachsamkeit und Besonnenheit erfordert. Ich vertraue fest darauf, dass meine Kolleginnen und Kollegen, die im federführenden Rechtsausschuss diese Angelegenheit beraten, sich dieser Verantwortung bewusst sind und eine Regelung finden werden, die einen sinnvollen und praktikablen Ausgleich zwischen diesen beiden Zielen schafft.

Auch mit der Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe haben wir uns im Bundestag schon eingehend beschäftigt. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in einer öffentlichen Sitzung am 18. Juni 2007 dieses Themas angenommen; eine endgültige Entscheidung liegt allerdings noch nicht vor. Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen bin ich von der Manipulationssicherheit elektronischer Wahlmaschinen nicht überzeugt.

Die unbedingte Gültigkeit des Wählerwillens ist ein zentrales Funktionsprinzip einer Demokratie. Das an sich verständliche Interesse der Verwaltungsbehörden an einer Vereinfachung und Beschleunigung der Auszählung ist meines Erachtens nachrangig gegenüber der Gefahr einer Verfälschung des Wählerwillens. Wir verfügen in der Bundesrepublik mit dem System der Wahlurnen über einen bewährten Wahlmechanismus, der nicht ohne triftigen Grund abgeschafft werden sollte. Die Kontrolle der Stimmzettel durch Wahlvorstände genießt für mich aus demokratietheoretischen und rechtlichen Gründen Vorrang gegenüber dem Vertrauen in die Hersteller der Wahlmaschinen und das fehlerfreie Arbeiten ihrer technischen Produkte.

In der Hoffnung, dass ich Ihre Bedenken konstruktiv reflektieren und Ihnen einen Einblick in meine Überlegungen geben konnte, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Lothar Binding
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

ich darf mich etwas verspätet für die Antwort auf meine Frage und vor allem für das interessante und informative Telefongespräch dazu bedanken. Außerdem habe ich Ihre detailierte Antwort an Herrn Sproesser gelesen, dessen Frage ja auch den von mir angesprochenen Bereich betraf. Ich gehe davon aus, das Sie niemanden brauchen werden, der für Sie das Internet bedient.
Das Internet ist nämlich eine schier unerschöpfliche Quelle für Informationen. Kennen Sie WIKIPEDIA?
WIKIPEDIA-Informationen kann man zwar nicht immer zu 100% vertrauen aber ich habe dort sogar eine Seite über Sie gefunden. Mit Links zur Karl-Ruprecht-Universität an der Sie tätig waren und natürlich zur SPD.
Links sind phantastisch, finde ich.
Neulich habe ich mir eine Sendung über Alfred Nobel, den Erfinder des Dynamits, im ZDF angesehen. Und gleich im Internet nachgelesen. Wussten Sie, das der Grundstoff zu Dynamit – Nitroglyzerin – auch bei Herzerkrankungen verwendet wird und relativ einfach herzustellen ist? Sagt jedenfalls WIKIPEDIA. Die entsprechenden Formeln zur Herstellung findet man dort übrigens auch.

Ich glaube es war wieder Herr Dr. Schäuble, der gefordert hat, schon das Herunterladen von "Anleitungen zum Bombenbau" aus dem Internet unter Strafe zu stellen.
Herr Binding, werden wir in Deutschland bald soweit sein, das wir für das Herunterladen von Informationen aus dem Internet, vielleicht auch nur für das Anschauen, zu Straftätern werden?
Für Informationen, die heute noch jedermann zugänglich sind?

Mit freundlichen Grüßen

, Weinheim
Antwort von Lothar Binding
106Empfehlungen
03.08.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die von Ihnen angesprochenen Ideen von Minister Schäuble irritieren mich sehr. Sie lassen sich mit meinem Verständnis unserer freiheitlich demokratischen Ordnung nicht vereinbaren. Oft zeigen mir auch bestimmte Ideen hinsichtlich der Überwachung von (privaten) Rechnern, welcher Ideengeber von Rechnern, Netzen, Verschlüsselung, Datenschutz und Datensicherheit nicht genug versteht.

Aber noch wichtiger ist, dass Innenpolitik die Kulturunterschiede – z.B. zwischen den USA und Deutschland – offensichtlich nicht hinreichend erfasst. Das "First Amendment to the United States Constitution" z.B. erlaubt bewusst, was in Deutschland aus gutem Grund verboten ist. Wenn ich nun in Deutschland sitze und von einem Rechner in den USA aus agiere… schon finden die Ideen mancher Innenpolitiker lediglich einen leeren Anwendungsbereich.

Auch die jüngsten Ideen über den Einsatz von Keystroke-Loggern – also Lauschprogramme die alle Tastatureingaben und Bewegungen der Maus protokollieren und digitale Bildschirmfotos aufnehmen können um sie dann online zu übermitteln – erfordern wenigstens einmal mehr als eine Online-Verbindung zu meinem PC. Herr Schäuble müsste schon vorbei kommen…

Noch ein kleiner Aspekt, der die z.B. bisherigen Schutzmechanismen im Bankenwesen betrifft: Keystroke-Logger umgehen natürlich alle Verschlüsselungsverfahren, denn sie erfassen Texte vor der Verschlüsselung, also auch Persönliche Identifikations-Nummern (von PINs) und Passwörter etc. Die rechtskonforme bzw. verfassungsfeste Begründung zur Ausspionierung dieser Daten möchte ich gern mal sehen.

Viele Grüße, Ihr Lothar Binding
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Binding

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" sieht vor, Telekommunikationsunternehmen ab 2008 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Zur verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar werden, wer wann mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden.

Wie stehen Sie zu diesem Vorhaben, grade in Anbetracht der Tatsachen, dass
  • dies einen Erheblichen Eingriff in die Grundrechte auf Privatsphäre,
freie Persönlichkeitsentfaltung und freie informationelle Selbstbestimmung darstellt,
  • es damit möglich wird, bei Handy-Vieltelefonierern detaillierte
Bewegungsprofile der letzten 6 Monate durch ganz Europa zu erstellen,
  • momentan eine Klage gegen die zugrunde liegende EU-Richtlinie 2006/24/EG vor dem EGH anhängig ist und daher unklar ist, ob die Verpflichtung zur Umsetzung nicht sowieso ex post entfällt sowie
  • der Tatsache, dass die Arbeit Berufsgeheimnisträgern grade auf dem Schutz dieses besonderen Vertrauensverhältnisses vor staatlicher Kenntnisnahme beruht, was durch dieses Gesetz quasi ausgehölt wird?

Wie werden sie im November diesbezüglich abstimmen?

Über eine Antwort würde ich mich freuen!

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Lothar Binding
9Empfehlungen
30.10.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, die ich gerne beantworte. Ich beantworte sie deshalb gerne, weil ich gegenwärtig viele Mails als kopierte Massenmails von Absendern erhalte, die Betroffenheit vorgeben, aber lediglich einen vorformulierten Text online verbreiten. In solchem Zusammenhang spreche ich gerne von "gestohlener Betroffenheit". Gerade von jemandem, der sich über die Speicherung von Kommunikationsdaten Gedanken macht, erwarte ich, dass er auf diese Art der "kommunikationsfeindlichen" Kommunikation verzichtet. Solche Massenmails übergebe ich stets meinem Spamfilter. Deshalb freue ich mich, dass Sie sich in einem persönlichen Schreiben an mich gewandt haben.

Sie schildern Ihre Angst vor einer tiefgreifenden Einschränkung Ihrer Bürgerrechte. Die Vorstellung, Mails, Telefongespräche oder das Surfen im Internet seien nicht mehr privat, sondern wären den Ermittlungsbehörden zugänglich, ist eine beängstigende Vorstellung – auch für mich. Daher teile ich Ihre grundsätzliche Sorge um die Einschränkung unserer Bürgerrechte. Bedenken habe ich besonders bei der Onlinedurchsuchung und der sog. Vorratsdatenspeicherung.

Für eine wirksame Verfolgung und Bekämpfung von Straftaten sei der verdeckte Zugriff auf Telekommunikationsdaten Verdächtiger erforderlich, argumentieren die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung. Deshalb müsse man diese Daten über einen gewissen Zeitraum einsehen und speichern dürfen. Potentielle Gefahren rechtzeitig erkennen und verdächtige Personen aus dem Verkehr ziehen – so lautet das Ziel für jene Politiker und Behörden, die Verantwortung für unsere Innere Sicherheit übernehmen.

Ermittlungsbehörden erhoffen sich vom Zugriff auf die gespeicherten Verkehrs- und Standortdaten bei der Telekommunikation Erleichterungen bei der Verbrechensbekämpfung. Dabei handelt es sich um Daten, die entstehen, wenn man telefoniert, ein Fax sendet, im Internet surft, sich mit anderen in einem Chatroom unterhält oder eine E- Mail verschickt. Sie enthalten Informationen über IP- Adressen, Datum, Uhrzeit und Dauer der Verbindung, die dabei übertragene Datenmenge und – bei der Mobilfunknutzung – den Standort.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betonte, dass die Vorratsdatenspeicherung in einer bestimmten Ausprägung im Widerspruch zur Verfassung und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes stehe. Zudem beeinträchtige sie "die für eine freiheitliche Gesellschaft konstitutive unbefangene Kommunikation erheblich".

Die Frage nach der Erlaubnis zur Vorratsdatenspeicherung berührt wichtige Aspekte unseres Staatsverständnisses. Eine der fundamentalen Aufgaben unseres demokratischen Gemeinwesens ist der grundgesetzlich verankerte Schutz der Menschen- und Bürgerrechte. Sie sind ihrem Wesen und Ursprung nach Abwehrrechte gegenüber staatlicher Willkür, bilden die Richtschnur für das gesamte staatliche Handeln und setzen ihm klare Grenzen. In der SPD arbeiten wir für einen solchen demokratischen Rechtsstaat, der die sozialdemokratischen Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität achtet und verteidigt.

Gleichzeitig setzt sich der Rechtsstaat aber auch die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ihr Hab und Gut zu verteidigen und sie vor Angriffen auf ihr leibliches Wohl zu bewahren. Dieses Sicherheitsinteresse ist eine der zentralen Herausforderungen des modernen Staates. Zu diesem Zweck verfügt er bereits heute über wirksame Instrumente der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr, die die Grenzen, die das Grundgesetz setzt, respektieren.

Beide Aufgaben – Schutz der bürgerlichen Freiheiten und Verantwortung für die innere und äußere Sicherheit ­- haben ihre normative Berechtigung. Zum Dilemma werden sie allerdings in einer Entscheidungssituation, in der die Verfolgung eines Ziels nur auf Kosten des anderen gelingen kann.

Die Gruppe für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sog. Artikel 29- Datenschutzgruppe der Europäischen Union, hat eine treffende Formulierung für dieses Dilemma gefunden:

"Die Aufbewahrung von Verkehrsdaten ist ein Eingriff in das unverletzliche Grundrecht auf Achtung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Eingriffe in dieses Grundrecht müssen einem zwingenden Bedarf entspringen, sie sollten nur in Ausnahmefällen gestattet werden und angemessenen Schutzmaßnahmen unterworfen sein. Der Terrorismus stellt unsere Gesellschaft vor eine reale und drängende Herausforderung. Die Regierungen müssen auf diese Herausforderung in einer Form reagieren, die dem Bedürfnis der Bürger, in Frieden und Sicherheit zu leben, wirkungsvoll nachkommt, ohne die Menschenrechte des Einzelnen, darunter das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz, auszuhöhlen, denn diese Rechte gehören zu den Eckpfeilern unserer demokratischen Gesellschaft." (Artikel 29- Datenschutzgruppe, 1868/05/DE)

Ein Staat, der nicht in der Lage ist, seine Bürger vor terroristischen Angriffen und kriminellen Machenschaften zu schützen, hat schwerwiegende Defizite aufzuweisen. Wo der Schutz der Bürger jedoch nur durch die Außerkraftsetzung der Menschen- und Bürgerrechte gelingt, stehen wir vor ernsthaften Legitimationsproblemen.

Die Balance zwischen diesen beiden Zielvorgaben zu finden, ist schwierig. Nicht immer komme ich bei politischen Entscheidungen zu einer Position, die für beide Seiten eine win- win- Situation darstellt und meine volle Zustimmung hat. Gelegentlich muss ich zwischen Zielen abwägen, die in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen – und bisweilen lassen sich für juristisch komplexe und politisch sensible Probleme keine einfachen Lösungen finden, die alle Seiten zufriedenstellen.

Bei der gegenwärtig debattierten Vorratsdatenspeicherung lässt sich das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und Grundrechtsschutz exemplarisch nachzeichnen. Das Fernmelde- und Postgeheimnis wird in Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt. Dieses Grundrecht zu verteidigen und auszudehnen, haben wir uns auch bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgenommen.

Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist am 3. Mai 2006 in Kraft getreten. Sie muss für Verkehrsdaten der Festnetz- und Mobilfunktelefonie noch in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt sein; für Internetverkehrsdaten ist ein Aufschub bis 15. März 2009 zulässig. Bundesregierung und Bundestag arbeiten gegenwärtig bei der Ausarbeitung dieses sog. Umsetzungsgesetzes eng zusammen. Konkret ist geplant, die Umsetzung mit datenschutzrechtlichen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und Klarstellungen in der Strafprozessordnung zu verbinden.

Folgende Überlegungen deuten an, welche Vorgaben die gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung meiner Meinung nach erfüllen muss.

Der rasante Übergang ins Informationszeitalter bietet Ermittlungsbehörden neue Möglich­keiten, Gesetzesverstöße aufzuspüren, zu verfolgen und zu ahnden. Allerdings muss man dabei auf Ausgewogenheit und Verhältnismäßigkeit der Mittel achten. Denn nicht alles, was technisch machbar ist, ist meines Erachtens auch politisch sinnvoll und rechtlich zulässig. Wo private Daten gespeichert werden bzw. dem Zugriff der Ermittler offenstehen sollen, stößt das Strafverfolgungsinteresse des Staates in einen sensiblen Bereich vor. Diese Daten müssen durch ein absolutes Verwertungsverbot geschützt werden. Denn die Grundrechte und politischen Prinzipien des Rechtsstaates sind keine Variablen, die je nach Sicherheitslage und Bedrohungsszenario neu festgelegt werden können.

Daher unterstütze ich meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD- Bundestagsfraktion, die sich für eine möglichst enge Umschreibung des Anwendungsbereiches des neuen Ermittlungsinstruments der Vorratsdatenspeicherung einsetzen: der Zugriff auf mittels Vorratsdatenspeicherung zusammengetragener Telekommunikationsdaten soll höchstens zur Abwehr einer konkreten Gefahr, nicht aber zur Prävention zulässig sein. Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht dürfen keine Regelungen zu Speicherungsdauer und erfassten Datenarten getroffen werden, die über die Mindestanforderungen der EU- Richtlinie hinausgehen. Diese Selbstbindung hatten wir auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Die wesentlichen Eckpunkte der EU- Richtlinie, für die wir einen vernünftigen Ausgleich zwischen Grundrechtsschutz und Strafverfolgung finden wollen und die ich als enge Grenzen für die Strafverfolgung betrachte, sind folgende:

Die Richtlinie sieht eine Mindestspeicherfrist von 6 Monaten vor, eine Verlängerung der Frist auf bis zu 24 Monate liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten. Der Bundestag hat allerdings bekräftigt, nicht über die Mindestspeicherdauer von sechs Monaten hinauszugehen. Der von der Richtlinie vorgegebene Spielraum wird nicht ausgeschöpft werden. Ich halte dies für wichtig, um die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren und staatliche Eingriffe in die Privatsphäre möglichst gering zu halten. Übrigens können Unternehmen auch heute schon nach dem Telekommunikationsgesetz Daten bis zu sechs Monate lange aufbewahren, um sie zur Rechnungslegung zu verwenden. Was sich allerdings ändert, ist folgendes: aus der Erlaubnis für Unternehmen zur Speicherung von Daten wird durch die europäische Richtlinie eine Verpflichtung. In der Praxis bedeutet dies, dass die Unternehmen, die schon heute in der Regel drei Monate speichern, diesen Zeitraum um lediglich drei Monate verlängern müssen. Die Speicherung darf aber auch keinen unverhältnismäßigen Aufwand für die Telekommunikationsunternehmen verursachen. Dies ist etwa dann von Bedeutung, wenn man bedenkt, dass angesichts der immer beliebter werdenden Flatrate- Tarife viele Unternehmen mittlerweile auf eine Datenspeicherung zu Rechnungszwecken verzichten. Diese Unternehmen müssten eine sechsmonatige obligatorische Datenspeicherung dann mit dem Aufbau entsprechender Speicherkapazitäten beantworten.

Speicherzweck und Datenabfrage müssen auf Zwecke der Strafverfolgung, d.h. die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie von mittels Telekommunikation begangener Straftaten beschränkt sein. Für diese Daten muss ein tatsächlicher Bedarf vorliegen und von den Ermittlern nachgewiesen werden. Für mittels Telekommunikation begangener Straftaten, wenn also beispielsweise Drogengeschäfte per Handy abgewickelt werden, ist dies jedoch nur dann zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise ausgeschlossen ist. Zudem muss die Datenerhebung in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen.

Das deutsche Recht sieht schon heute vor, dass Behörden bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen, wie bei der Verbreitung kinderpornographischer oder fremdenfeindlicher Inhalte im Internet, Auskünfte von Telekommunikationsunternehmen einfordern können. Dazu benötigen sie einen richterlichen Beschluss und müssen bestimmte Verfahrensvorschriften einhalten. Daran wollen wir festhalten. Meiner Ansicht nach muss sichergestellt sein, dass nur solche schwerwiegenden Taten verfolgt werden, für deren Aufklärung die Telekommunikationsüberwachung unerlässlich ist. Sie darf nicht zu einem "normalen" Instrument der Strafverfolgung werden.

Standort- und Verbindungsdaten, wie Telefonnummern von Handys und Festnetzgeräten, dürfen nur für den Beginn des Mobilfunkverkehrs, nicht aber für das Ende gespeichert werden. Erfolglose Anrufversuche dürfen nicht aufgezeichnet werden. Es sollen lediglich Internet-Einwahldaten, d.h. die IP- Adresse und der Einwahlzeitpunkt, sowie Verkehrsdaten zu Emails und Internettelefonie aufzeichnen. Ich betone ausdrücklich, dass ich wie die gesamte SPD- Bundestagsfraktion eine Speicherung von Inhalten der vom Nutzer aufgerufenen Seiten und der Kommunikation ablehne.

Die Neuregelung sieht vor, diese Daten vielen Behörden zum Online-Abruf zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste, Zoll und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Allerdings hege ich an dieser Stelle deutliche datenschutzrechtliche Bedenken, wenn Nutzer öffentlich zugänglicher E-Mail-Dienste zur Angabe ihres Namens und ihrer Adresse verpflichtet werden. Besondere Vorsicht ist auch bei Journalisten, Rechtsanwälten oder Ärzten geboten, die von Berufs wegen ihren Informanten, Mandanten oder Patienten einen besonderen informationellen Schutz gewähren wollen.

Effektive Strafverfolgung und Grundrechtsschutz zugleich zu gewährleisten, ist eine Aufgabe, die große Wachsamkeit und Besonnenheit erfordert. Ich vertraue fest darauf, dass meine Kolleginnen und Kollegen, die in den federführenden Ausschüssen diese Angelegenheiten beraten, sich dieser Verantwortung bewusst sind und eine Regelung finden werden, die einen sinnvollen und praktikablen Ausgleich zwischen diesen beiden Zielen schafft.

Ich hoffe, dass ich Ihre Bedenken konstruktiv reflektieren und Ihnen einen Einblick in meine bisherigen Überlegungen geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen, Lothar Binding
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.11.2007
Von:

Guten Tag Herr Binding,
meine Frage ist: In einem Hotel gibt es eine Bar mit Ausschank der vom Restaurante durch eine Mauer und durch eine Tür getrennt ist. Dieser Raum hat eine eigenständige Lüftung und Fenster. Darf in diesem Raum geraucht werden, wenn er als Raucherraum gekenzeichnet wird? Es gibt aber nur eine Schanklizenz. Vielen Dank und mit freundlichem Gruß J.
Antwort von Lothar Binding
4Empfehlungen
05.12.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Eingabe. Ihre Frage ist sehr interessant und speziell. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, wenn Sie sich an das Amt für öffentliche Ordnung in Ihrem Heimatort wenden könnten, da dort die Situation in dem von Ihnen erwähnten Hotel möglicherweise bekannt ist. Für mich ist es aufgrund der kurzen Beschreibung des Sachverhalts nur schwer möglich, eine konkrete Aussage zu treffen, da mir folgende Angaben fehlen:

In welchem Bundesland befindet sich das Hotel? Da es sich bei dem Nichtraucherschutzgesetz um ein Ländergesetz handelt, gibt es Abweichungen.
Es erschließt sich für mich nicht die genaue Raumeinteilung. Befindet sich die Bar teils in dem Restaurant und teils in dem abgetrennten Raum oder handelt es sich hierbei um einen Barbereich, der komplett vom Restaurant abgetrennt ist?

Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden können, schicken Sie mir bitte eine E-Mail an lothar.binding@bundestag.de bzw. einen Brief an

Lothar Binding, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Binding,

mit Interesse beobachte ich seit Jahren Ihr Engagement im Rahmen des Nichtraucherschutzes. Sie bilden ja sicherlich zusammen mit dem DKFZ die Speerspitze dieser Bewegung. Da ich mir nicht sicher sind, ob Ihnen bewusst ist, welche gesellschaftlichen Auswirkungen Ihre ideologisch belastete (denn wie ja bekannt, ist sie wissenschaftlich nicht unumstritten) Politik hat, möchte ich Sie auf eine Seite im Internet von Pro-rauchfreie.V. hinweisen. Dort wird unter www.pro-rauchfrei.de eine Plattform angeboten, unter der die Bürger zum Denunziantentum aufgerufen werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich nicht um "irgendeine" Organisation handelt, sondern die Seite mit einem extrem hohen finanziellen Aufwand betrieben wird. Verdächtig ist auch, dass unter der Rubrik Raucherentwöhnung für ein verschreibungspflichtiges und auch noch auf Grund seiner Nebenwirkungen sehr umstrittenes Mittel Zyban von Pfizer geworben wird Mir liegt es eigentlich fern polemisch zu werden, aber ich gehöre zu einer Generation, die sowohl im Elternhaus als auch in der Schule so erzogen wurden, dass man wachsam gegenüber allen gesellschaftlichen Bewegungen sein soll, die dazu führen könnten, dass sich unsere dunkle Vergangenheit wiederholt. Ich bin sicherlich nicht der Einzige, der über dieses Verhalten von Pro rauchfrei e.V. erschrocken ist und sich an andere Zeiten erinnert fühlt. Ich wäre Ihnen, sehr geehrter Herr Binding, dankbar, wenn Sie mir erklären würden, wie Sie als gewählter Demokrat zu dieser Aktion von Pro rauchfrei e.V. stehen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Antwort von Lothar Binding
18Empfehlungen
19.12.2007
Lothar Binding
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich meine ideologische, auch einseitige Politik bestätigen: Ich bin dafür, dass der Gesunde für den Kranken eintreten soll, der Starke für den Schwachen, der Junge für den Alten, der Erfahrene für den Unerfahrenen und so fort. Ich bin einseitig für soziale Gerechtigkeit, dafür dass die Gesundheit gegen ihre leichtfertige Gefährdung geschützt wird, dafür dass jeder Mensch in Würde alt werden kann und jung sein darf, dafür dass die Freiheit einseitig gegenüber jenen geschützt wird, die sich Freiheitsrechte auf Kosten anderer Menschen nehmen. Und Sie haben auch Recht: dabei verzichte ich auf wissenschaftliche Absicherung - mir genügen die für mich maßgeblichen moralischen Kategorien.

Sie schreiben: "...dass sich unsere dunkle Vergangenheit wiederholt." Ich vermute dass Sie dabei an die Schizophrenie im Faschismus denken, Rauchen einerseits zu verteufeln, andererseits eine eigene Zigarette, die Sturm- Zigarette der SA, zu produzieren, ganz abgesehen vom zynischen Tabakeinsatz in den Schützengräben.

Zu Ihrem Stichwort "Denunziantentum" möchte ich nur so viel sagen: Ich denke, dass es nicht mehr Raucher gibt die Gesetze brechen als andere Menschen auch. Die meisten Raucher halten die Gesetze sehr gut ein. Außerdem sind die meisten Raucher sehr rücksichtsvoll und rauchen dort wo sich niemand gestört fühlt oder gesundheitlich gefährdet werden kann – so jedenfalls meine subjektive Wahrnehmung. Und wie in vielen gesellschaftlichen Bereichen, werden die Gesetze ja nicht gemacht für die 99,x Prozent gesellschaftlich verträglichen Menschen, sondern für die wenigen, die sich eben nicht so verhalten. Deshalb möchte ich Ihre Befürchtung nicht teilen.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding
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